Frontalangriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre?
Ich glaube, das war es dann endgültig mit den deutschen Universitäten.
Im Tagesspiegel gibt es zwei Berichte zu politischen Umbauten an Universitäten in NRW und Berlin:
Der erste bezieht sich auf die sogenannte „Viertelparität”, die man in NRW teilweise eingeführt habe und in Berlin jetzt noch stärker einführen will. Vierteilparität bedeutet, dass je ein Viertel der Stimmen auf Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Angestellte und Studenten entfällt.
Nun standen die Professoren zwar schon immer für Willkür, Korruption und Auswahl des Schlechtesten, doch dürfte so alles noch viel schlimmer kommen, wenn man bedenkt, auf was das bei den AStAn und sonstigen Studi-Orginasitionen so hinausläuft. Künftig können Rektoren usw. gewählt werden, auch wenn sie keine einzige Stimme von den Professoren bekommen, und auch die Berufung von Professoren ist dann wohl komplett ohne Stimmen der Professoren möglich. Was natürlich dem Gender-Schwachsinn Tür und Tor jetzt ganz öffnet.
Vor allem halte ich das für komplett verfassungswidrig:
- Wenn die Professoren das Sagen haben, ist das unschön und trieft vor Korruption, hat aber immerhin das Argument der Freiheit von Forschung und Lehre und der Selbstverwaltung auf seiner Seite.
- Wenn die Landesregierung das Sagen hat, ist das unschön und trieft vor Ideologie, Dummheit und Korruption, hat aber immerhin das Argument der demokratischen Legitimierung auf seiner Seite.
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Welches Argument würde aber rechtfertigen, dass Studenten und sonstige Angestellte hier 50% des Stimmrechtes hätten?
Die behaupten zwar immer so gerne, das wäre „demokratisch”, es ist aber das Gegenteil davon. Denn eine Demokratie liegt nur dann vor, wenn das gesamte Volk abstimmt. Das sind Studenten nicht. Auch wenn sie es noch so sehr herbeischwätzen mögen, es gibt an Universitäten keine demokratischen Abstimmungen, das geht gar nicht. Komischerweise tröten das am lautesten die Politschwätzer, ausgerechnet die haben also am wenigsten Ahnung von Politik und Demokratie.
Auch eine indirekte Demokratie liegt hier nicht vor, denn weder Studenten noch sonstige Angestellte sind hier durch die Landesregierung ausgewählt, eine demokratische Legitimation ist nicht gegeben.
Forschung und Lehre betreiben sie auch nicht, können also deren Freiheit nicht beanspruchen.
- Ich würde es aber auch für eine frontalen Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre halten.
Denn die Freiheit von Forschung und Lehre schützt vor allem vor dem Eingriff der Politik. Gerade dann, wenn sonstige Mitarbeiter und Studenten hier 50% der Stimmen bekommen, sind zweifellos vor allem Partei- und Gewerkschaftsleute massiv vertreten. Auch bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern werden vor allem politische Leute, die ganzen Quoten- und Gender-Tussis Einfluss nehmen, schon allein, weil die ja nichts arbeiten und Zeit für sowas haben und sich auf Machtpositionen stürzen.
Obwohl das Grundgesetz jeglichen poltischen Einfluss auf Forschung und Lehre ausschließt, werden sie damit eine Mehrheit haben und diktieren können.
Der zweite Artikel handelt davon, dass Universitäten unabhängig werden sollen/wollen und weniger kontrolliert werden. Also dann machen, was sie wollen.
Es läuft auf die totale Politisierung und Verblödung hinaus.