Ansichten eines Informatikers

Die korrupte Gewalt: Staatssauerei Presse- und Verlagsrecht

Hadmut
17.12.2016 22:51

Ist Euch eigentlich mal aufgefallen, was für Schweinereien unsere „Regierung” da so abzieht?

Ich hatte das ja schon ein paarmal beschrieben, auch im Zusammenhang mit der Auskunftsklage, welche seltsame Auffassung von Presserecht bei Richtern und Politikern herrscht. Eigentlich soll ja das Presserecht als Gegengewicht zur Regierung arbeiten.

Die Presse bezeichnet sich deshalb gerne als die „vierte Gewalt”. Was so dämlich und verlogen ist, dass die Presse sich damit auch dann dafür disqualifizierte, wenn es die vierte Gewalt tatsächlich gäbe. Denn eine „vierte Gewalt” kann es so, wie sich Presse und Politik das vorstellen, gar nicht geben. Denn es steht in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz:

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Es kann also keine Staatsgewalt geben, die nicht vom Volk ausgeht oder den drei Staatsgewalten zugeordnet ist. Wer von einer vierten Gewalt redet, der hat das Grundgesetz und die Konstruktion des Staates entweder nicht kapiert, oder verleugnet sie bewusst. Wie kann man dann Journalist sein?

Das Gegenstück zu den drei Staatsgewalten ist das Volk, der Grundrechtsträger, der Souverän selbst. Und dementsprechend ist die Pressefreiheit – anders als immer behauptet – kein Recht von Journalisten, sondern umgekehrt jedermanns Recht, wenn er meinungsbildend tätig werden will.

Der gleiche Denkfehler wird auch im Wissenschaftsbereich gezüchtet und gepflegt: Die tun immer so, als sei Wissenschaftsfreiheit ein Recht bestimmter Leute, nämlich der Professoren, zu tun und zu lassen, was sie wollen. Tatsächlich ist es aber genau umgekehrt. Wissenschaftsfreiheit ist jedermanns Recht, bestimmtes zu tun, nämlich in nachprüfbarer Weise Wissen zu finden und zu publizieren. Doch ausgerechnet die, die das immer als ihr Privatrecht ausgeben, nämlich die Professoren, haben das am wenigsten verstanden und stellen das am falschesten dar, als eine Art Loby-Sonderrecht. Genau wie die Journalisten mit dem Presserecht. Da versucht man immer, Personenstände mit Sonderrechten zu etablieren, obwohl das Grundrecht gerade das verhindern will und Presserecht und Wissenschaftsfreiheit jedem zugesteht, sofern er in seiner Tätigkeit qualitativ gewissen Anforderungen genügt.

Man könnte es auch als „Fake News” bezeichnen, wenn es so hingestellt wird, als sei die Pressefreiheit ein Recht bestimmter Personen.

In der real existierenden Bund- und Länderpolitik wird es aber eben so gehandhabt, als wäre Pressefreiheit nur das Monopol eines politisch genehmen Kartells von Verlagen und Verbänden, was nicht zuletzt auch damit zusammenhängt, dass die SPD ja auch keine Partei, sondern ein Medienkonzern mit vielen Verlagen ist, der zum Zweck des Lobbyismus und der Geldbeschaffung eine Konzerntochter Partei spielen lässt.

Muss man sich klarmachen: Die, die von der Presse eigentlich überwacht werden sollen, bestimmen selbst, wer sie überwachen darf. Ratet mal, was dabei herauskäme, wenn die Gefängnisinsassen bestimmen könnten, wer Gefängniswärter werden kann.

Und so wird das dann immer hingestellt, als stünde Pressefreiheit nur denen zu, die hauptberuflich in der Presse tätig sind, was in der Realität daran bemessen wird, ob die Leute nachweislich mehr als die Hälfte ihres Jahreseinkommens als Journalist, Fotograf oder sowas erzielen. Was schon deshalb dämlich ist, weil es erstens durch den Steuerbescheid nachzuweisen wäre, das im Steuerbescheid aber nicht drin steht. Und zweitens, weil damit Hochzeitsfotografen, Dekorateure und Kochbuchautoren in den Genuss es Pressrechts kommen, Blogger aber beispielsweise nicht. Der wichtige Punkt daran ist, dass man nur die als Presserechtsträger haben will, die auch hinreichend erpressbar sind, die von Werbung und Klickzahlen hinreichend abhängig und manipulierbar sind. So oft habe ich von Autoren schon gehört, dass sie etwas nicht schreiben können, weil sie „Familie haben”. Es darf nur der Volljournalist werden, wer hinreichend erpressbar ist. So wie man ja auch oft sagt, dass nur die Politiker werden können, die genug Leichen im Keller haben, um den Kompromatkoffer gegen sie gefüllt zu haben.

Deshalb hat man auch jahrelang an einem Presseausweis festgehalten, den es rechtlich schon lange nicht mehr gibt. Weil einfach die großen Verbände die Dinger rausgeben und damit selbst bestimmen, wer Konkurrenz sein darf. Ein Kartell, das sich selbst zum Monopolisten macht, und in dem ganz wenige die Strippen ziehen.

In der Realität scheitert man mit Presseauskunftsansprüchen häufig daran, dass Behörden einfach tun und lassen können, was sie wollen. Neulich hatte ich ja schon mal so ein Ding mit dem Direktor – weiß nicht mehr genau – Land- oder Oberlandesgericht München als Vorgesetzter einer widerspenstigen Amtsgerichtsdirektorin. Der wollte unbedingt einen Presseausweis. Nun versucht mal, einem Richter klarzumachen, dass es etwas rechtlich nicht gibt. Ein aussichtsloses Unterfangen, der hält sich selbst für das Recht.

Weil es den Streitfall aber öfters gab, haben sie inzwischen doch wieder einen Presseausweis installiert.

Und – man lese und staune – ausgerechnet bei den Piraten ist doch noch Licht, MdL Patrick Breyer ist da noch aktiv und hat dazu vorher eine Presseerklärung herausgegeben.

“Wenn anerkannte Presseausweise künftig nicht mehr an Blogger und nebenberufliche Journalisten ausgegeben werden, droht eine empfindliche Einschränkung der Pressefreiheit. Immer mehr Journalisten müssen ihrem Beruf nebenher nachgehen. Einzelne Missbrauchsfälle dürfen nicht zum Anlass genommen werden, alle Journalisten unter Generalverdacht zu stellen.

Um Klarheit über die Pläne der Innenminister zu bekommen, haben wir PIRATEN für die nächste Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses das zuständige Ministerium zu einem Bericht einbestellt.

Eines ist klar: Wir PIRATEN werden eine Aushöhlung der Pressefreiheit nicht dulden!”

Nett gemeint, aber leider halt wirkungslos. Denn wer sind schon noch die Piraten, als dass es darauf ankäme, was die „dulden”? Und nachdem, was die schon alles geduldet haben… Außerdem ist das Pseudoargument „Generalverdacht” als Buzzword-Argumentation so inhaltslos und ausgeleiert…

Aber ich sag’s mal so: Hätten die Piraten sowas gemacht statt diesen Genderschwachsinn, würden sie noch real existieren.

Und tatsächlich haben die das dann auch so beschlossen. Bei Patrick Breyer gibt es einen Beschluss, oder auch hier in der offiziellen Version, in dem es heißt:

Auf Grundlage des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder (IMK) vom 04./06.Dezember 2013 erfolgt eine Wiederaufnahme der bundesweiten Ausstellung von einheitlichen Presseausweisen. Die Ausweise dienen den Vertreter!innen der Presse als Nachweis ihrer journalistischen Tätigkeit.

Was Unsinn ist. Denn die Ausgabe von Ausweisen war bisher nicht an eine journalistische Tätigkeit gebunden (sondern nur an eine Tätigkeit für die richtigen Organisationen), und aus so einer Formulierung wird dann auch schnell gemacht, dass dies der einzige Nachweis wäre.

Das wird dann auch alles hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt:

Die Ständige Kommission besteht aus 4 Mitgliedern. Zwei Personen benennt der Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. als ständige Mitglieder. Seitens der IMK wird ein
ständiges Mitglied sowie für jeweils ein Jahr ein/e Vertreter/in des jeweiligen IMKVorsitzlandes als rotierendes Mitglied entsandt.

Wie kommt ein privatrechtlicher Verein dazu, hier darüber zu entscheiden, wer und was Presse ist? Schauen wir mal beim Presserat, was der ist:

Basis des Presserats ist ein eingetragener Verein. Diesem gehören zwei Verleger- und zwei Journalistenorganisationen an:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Blogger und solche Leute sind da nicht drin. Das ist ein knallharter Lobbyverband, dessen zentrales Ziel es ist, alles auszuschalten, was als Konkurrenz empfunden wird. Denen wird jetzt wieder alte Macht zugeschustert.

Zurück zum Text:

Die Ausstellung der einheitlichen Presseausweise erfolgt durch die Verbände, die die Ständige Kommission als ausgabeberechtigt anerkannt hat. Die Anerkennung als ausgabeberechtigter Verband ist zu beantragen. Der ausgabeberechtigte Verband kann die Ausstellung dieser Presseausweise durch seine Landesverbände vornehmen.

Das machen die wieder komplett unter sich aus. Die Vergabe von Grundrechten wird komplett in das Privatrecht ausgelagert.

Und damit auch ja nichts schief läuft, wird danach noch geregelt, dass der Verband mindestens 5 Jahre existieren muss und mehr als 1.000 hauptberufliche Mitglieder haben muss. Aber er soll eine Interessenvertretung der Journalisten sein, auch wirtschaftlicher Interessen. Immerhin so eine kleine Alibi-Hintertür:

Die Verbände erklären sich bereit, auch an berechtigte Journalistinnen/Journalisten,
die nicht oder anderweitig organisiert sind, Presseausweise auszustellen.

Und wann ist man berechtigt? Steht in § 9:

Die Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an.
Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalistinnen/Journalisten ausgegeben, die
eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. An
Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt.
Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalistinnen/Journalisten, die ihren Lebensunterhalt
überwiegend aus hauptberuflicherjournalistischer Tätigkeit erzielen.

Heißt: Es geht nicht um Presserecht oder irgendein Grundrecht, sondern darum, einen Wirtschaftszweig gegen Konkurrenz zu schützen.

Denn: Wann liegt eine journalistische Tätigkeit „im öffentlichen Interesse”?

Wer legt das fest? Die aktuelle Politicial Correctness? Die Regierung? Heißt doch: Nur, wer regierungskonform schreibt. Was politisch nicht passt, ist heute „Hate Speech” und „Fake News”.

Siehe dazu auch diesen Kommentar von Jonas Kahl, Berlin:

Wie das Beispiel des Bundestages zeigt, wird mittels Akkreditierungsbedingungen oftmals auch der Versuch unternommen, Bloggern und damit Online-Angeboten den Zugang zu Veranstaltungen zu verwehren. Mutmaßlich aus der Überlegung heraus, dass durch sie keine bedeutsame Berichterstattung erfolge und sie keine “echten” Journalisten seien.

Allerdings sind grundsätzlich auch Blogger Journalisten und unterliegen der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Denn als Presse ist jede Form des lesbaren Wortes anzusehen, die massenkommunikative Wirkung hat. Ob dies gedruckt oder digital geschieht, macht keinen Unterschied. Daraus folgen für sie neben diversen Pflichten vor allem auch Rechte und Garantien des Staates. Zu diesen zählt auch das Recht auf Zugang zu Informationen. Denn für Journalisten ist es bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von existenzieller Bedeutung, möglichst uneingeschränkten Zugang zu allen Informationsquellen und Veranstaltungen, wie beispielsweise auch öffentlichen Ausschusssitzungen des Bundestages, zu haben.

Gerade staatliche Institutionen haben bei der Zugangsgewährung darauf zu achten, dass der Neutralitätsgrundsatz gegenüber Pressevertretern gewahrt bleibt und es zu keinen Ungleichbehandlungen kommt. Zwar kann es im Einzelfall auf Grund von Kapazitätsengpässen zu Differenzierungen anhand vorher festgelegter Kriterien kommen. Von vornherein bestimmte Arten von Medien generell auszuschließen, wäre aber ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gegenüber Journalisten, welche aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgt. Blogs sind keine Presse zweiter Klasse. Blogger sind genauso wie Print-, Fernseh- und Radio-Journalisten durch die Pressefreiheit geschützt. Ein genereller Ausschluss von Bloggern ist als genauso rechtswidrig anzusehen, wie es eine Differenzierung zwischen Fernseh- und Zeitungsjournalisten wäre.

Und jetzt kommen noch zwei Sauereien.

Man versucht ja ständig, Presserecht auf die etablierten Verlage zu beschränken. Ging mir ja vor dem Verwaltungsgericht in der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Uni und Verfassungsrichters Schwindelstudiengang genauso: Nur auf Papier gedrucktes solle Presse sein. Blogger müssen draußen bleiben.

Jetzt wollen sie aber ein Gesetz gegen Fake News machen, und dazu heißt es:

Debatte über Ausweitung des Presserechts

Zuvor hatte der Medienpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU), im „Handelsblatt“ Sympathie für den Vorschlag erkennen lassen, das Presserecht auf soziale Netzwerke auszudehnen, um die Netzkonzerne für Falschmeldungen haftbar machen zu können.

Er zeigte sich offen für einen Vorstoß seines Parteifreundes Ruprecht Polenz, Facebook bei der Haftung für Inhalte wie Presseverlage zu behandeln. Der Handlungsbedarf sei in den letzten Monaten „offensichtlich“ geworden, so Wanderwitz. Auf jeden Fall müssten soziale Netzwerke Falschmeldungen schneller als bislang löschen.

Muss man sich mal klarmachen, wie dreckig das ist: Wenn es um Auskunftsrechte geht, sollen die selbstverständlich den hauptberuflichen organisierten Kartelljournalisten vorbehalten sein. Presserecht für Blogger und Hobbyschreiber? Gibt’s nicht.

Geht es aber um Löschpflichten und Presserecht als Druckmittel, dann kommen sie plötzlich auf die Idee, Presserecht auch auf Social Media auszudehnen. Dann soll nämlich plötzlich jeder Wicht, der bei Facebook was schreibt, dem Presserecht unterliegen, vertreten durch Facebook. Und das, obwohl Facebook ja gar nicht journalistisch tätig ist, die sind ein reiner Diensleister (und Abzocker). Sie würden so aber quasi als ein Journalistenverband behandelt.

Man fragt nicht, was Presse ist. Man setzt Presserecht so ein, wie man es gerade politisch braucht.

Die zweite Sauerei: Urheberrecht

Die ganzen urheberrechtlichen Leistungen werden von wem erbracht? Von den Urhebern. Drum heißen sie auch so. Dafür zahlen wir Urheberrechtsabgaben auf Festplatten, USB-Sticks, Drucker usw. usw. Nur: Ein großer Teil des Geldes, an manchen Stellen stand was von um die Hälfte oder sogar noch drüber, geht nicht an die Urheber, sondern an die Verlage. Und zwar auch dann, wenn die Verlage daran gar nicht beteiligt waren. Damit finanzieren die Urheber massiv Verlage, mit denen sie nichts zu tun haben.

Finde ich ne ziemliche Sauerei. Denn ich habe für meine Publikationen keinen Verlag gefunden. Für die zwei Bücher bekomme ich von den Urheberrechtsabgaben gar nichts, weil das eine auf der Webseite, und das andere bei Amazon (und damit nach der ISBN in den USA) erschienen ist. Und für meinen Blog bekomme ich zwar Urheberrechtstantiemen, aber an denen kassieren die Verlage mit, obwohl die ja nicht beteiligt, sondern sogar Gegner sind. Das haben nun der EuGH und dann der BGH für rechtswidrig befunden und entschieden, dass die Urheberechtsabgabe an die zu verteilen ist, für die sie gedacht ist: Die Urheber. Und prompt bekam ich ungefähr doppelt so viel für das Blog.

Nun kommt aber die Bundesregierung daher, scheren sich einen Mist um Europarecht (gut, das liegt im Trend, und die machen auch ziemlich viel Mist, beispielsweise die Urheberrechtshaftung bei Verlinkung, aber war es nicht unsere Bundesregierung, die die EU so hoch halten wollte?) und machen halt einfach ein Gesetz, damit die Verlage wieder gefüttert werden.

Technisch gesehen bräuchte man Verlage im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr. Aber man will eben die politische Kontrolle darüber behalten, was noch publiziert werden darf und was nicht. Also gibt man der Urheberechtsabgabe nun sogar eine gesetzliche Grundlage.

Gesetzliche Grundlage?

Faktisch ist es eine Steuer, die auf Speichermedien, Kopiergeräte und so weiter gezahlt wird, die fälschlich und rechtswidrig als Abgabe bezeichnet wird, faktisch aber dazu dient, Verlage öffentlich-rechtlich zu subventionieren. Also im Prinzip so eine Art Gebühr wie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die nur eben nicht als solche erkennbar ist, weil sie einem als etwas anderes vorgegaukelt wird, und von der die meisten nicht mal wissen, dass sie sie zahlen. Mit jedem USB-Stick, mit jeder Festplatte, jedem Scanner, jedem Computer (früher mal mit jeder Diskette und jedem CD-Rohling).

Da schreien die Journalisten immer so gerne, sie wollen öffentlich-rechtlich finanziert werden, dabei werden die Verlage das längst.

Warum eigentlich?

Telepolis schreibt dazu:

Die CDU-Abgeordnete Silke Launert verwies hinsichtlich der angeblichen Notwendigkeit des Gesetzes auf die angeblichen Armut von Opernsängern – möglicherweise in Unkenntnis darüber, dass diese gar keine Urheber, sondern lediglich Darsteller sind. Deutlich ehrlicher wirkte die Begründung ihrer Parteifreundin Elisabeth Winkelmeier-Becker, die meinte, man brauche Verlage, um gegen Fake News vorzugehen.

Heißt im Klartext: Es wird in die Marktwirtschaft eingegriffen und Verlage werden durch versteckte Steuern und Subventionen künstlich am Leben erhalten, damit sie im Gegenzug die Reinheit der Staatspropaganda durchsetzen. Eine Hand wäscht die andere.

Und in diese Sauerei lässt sich dann noch eine weitere Sauerei einordnen, die wir schon angesprochen haben: Die Nummer mit Scholz & Partner und den Werbeblockaden. Die wird uns ja so gerne als Privataktion eines durchgeknallten Mitarbeiters verkauft. Sie passt aber genau in das große Schema.

Scholz & Partner gehören zur „WPP-Group”. Zu denen behauptet die Wikipedia:

Die WPP plc ist ein britischer Konzern aus Werbedienstleistern und Medienunternehmen. Mit einem Umsatz von 16 Milliarden US-Dollar war die WPP Group im Jahr 2011 vor Omnicom und Publicis die weltweit größte Werbeholding. […]

Zu den Unternehmensbeteiligungen der WPP Group im Bereich Regierungslobby- und Öffentlichkeitsarbeit gehören Hill & Knowlton Strategies, Ogilvy Public Relations Worldwide, Burson-Marsteller und Cohn & Wolfe (die letzten beiden sind Teil der Young & Rubicam Brands)

Die sind also zentral im Bereich „Regierungslobby” tätig.

Und die wollen einem erzählen, das sei nur eine Privataktion eines Mitarbeiters gewesen?

Wer glaubt sowas?