Aktuelles zum Fake- und Hass-Recht
Neues Rechtsgebiet: „Fake und Hass”.
Die BILD weiß zu berichten, dass unser „Bundesjustizminister” Heiko Maas bis zu fünf Jahre Gefängnis auf Fake-News verhängen will.
So wurde Nationaltrainer Jogi Löw von rechten Hetzern der Satz untergeschoben: „Auf unserer Nationalmannschaft steht zwar deutsch drauf, aber wir sind Multikulti und heißen jetzt Integrationsmannschaft.“
Der Grünen-Politikerin Renate Künast wurde unterstellt, über den Mörder von Maria L. gesagt zu haben: „Der traumatisierte junge Flüchtling hat zwar getötet, man muss ihm aber jetzt trotzdem helfen.“ Es dauerte Tage, bis der falsche Post von Facebook gelöscht wurde. Bis dahin wurde er 4500-mal geteilt und entfachte jede Menge Wut.
Seltsame Maßstäbe:
Raub und Einbruch werden praktisch nicht mehr verfolgt. Drogenhandel bleibt weitgehend straflos, man will Drogenhändler sogar „integrieren”. Taschendiebstahl, Ladendiebstahl? Werden gleich wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei schiebt schon Mega-Frust und hat keinen Bock mehr, weil linke Richter alles, was man festnimmt, sofort wieder freilassen und man höchstens eine Ermahnung riskiert. Intensivstraftäter können schon mal 40, 50 Straftaten auf der Liste haben, bis endlich mal keine Bewährung mehr verhängt wird.
Aber wehe dem, der einem Politiker ein falsches Zitat nachsagt. Dann geht’s in den Knast.
Macht Euch mal klar, was für kaputte Maßstäbe, was für ein kaputtes Weltbild Maas haben muss. Und von sowas werden wir regiert.
Nur mal zum Vergleich: Wenn SPD-Politiker behaupten, sie hätten Doktor, Abitur, Jurastudium, oder ihre Dissertation selbst geschrieben, dann passiert denen nicht nur nichts, die dürfen sogar das erschwindelte Geld behalten. Und aus linken Gegenden wird gefordert, dass Promotionsbetrug verjähren soll, man auch erschwindelte Promotionen behalten können soll.
Wenn Politiker – oder Verfassungsrichter – die Öffentlichkeit, Wähler, Parlamente über angebliche wissenschaftliche Leistungen belügen und betrügen, dann soll völlig straffrei bleiben.
Schreibt aber jemand Politikern ein unrichtiges Zitat zu, dann soll’s dafür Knast geben.
Wahrscheinlich steckt Maas dann die BILD-Redakteure in den Knast, weil er dass dann später gar nicht gesagt haben will. Spätestens wenn Leute wie Erdogan sich darauf berufen, wenn sie mal wieder die Presse einbuchten, und sagen, sie machen es ja nur wie die Deutschen. Dann müsste er die FAZ auch einknasten, denn die schreiben auch, dass er sowas gesagt hat:
Bundesjustizminister Heiko Maas hat die Ermittlungsbehörden und Gerichte aufgefordert, die verleumderische Verbreitung von Falschnachrichten etwa in Sozialen Netzwerken hart zu ahnden. „Verleumdung und üble Nachrede sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das muss die Justiz auch im Netz konsequent verfolgen“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“. Bei übler Nachrede und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens drohten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. „Den rechtlichen Rahmen sollten wir konsequent ausschöpfen.“
Maas und Recht – zwei Welten prallen aufeinander. § 187 StGB sagt zu Verleumdung:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, …
- Falsch reicht nicht. Es muss „wider besseres Wissen” erfolgen. Und das muss man erst nachweisen. Ungeprüftes Abschreiben und Weiterverbreiten reicht nicht.
- Falsch reicht nicht. Es muss eine Aussage über eine konkrete Person sein.
- Falsch reicht nicht. Sie muss den anderen in der öffentlichen Meinung herabsetzen.
Üble Nachrede muss zwar nicht wider besseres Wissen erfolgen und es reicht, dass sie nicht erweislich wahr ist, aber die zweite und dritte Bedingung müssen auch erfüllt sein.
Die oben genannten Behauptungen über Künast und Löw waren ja eigentlich nicht geeignet, sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, sondern nur bei einem sehr rechts liegenden Publikum. Das ja aber nach offizieller Position der Regierung gerade nicht der Öffentlichkeit entspricht, sondern nur ein kleiner extremer Kreis ist.
Das meiste, was der „Bundesjustizminister” Maas da als Verleumdung und üble Nachrede tituliert, fällt nicht darunter.
Aber selbst wenn:
Man darf, insbesondere bei Privatpersonen, keine zu hohen Anforderungen an die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit stellen. Das würde sie nämlich verletzen. Wenn nämlich, und dazu gibt es Verfassungsrechtsprechung (Stichwort: Laienprivileg), die Anforderungen an die Nachprüfungen so hoch gedreht werden, dass sie nicht mehr erbracht werden können (Zeit, Kosten, Aufwand) oder aber zu lange dauern und damit den Zweck der Meinungsäußerung, die oft eben auch Aktualität oder direkte Erwiderung erforderlich macht, konterkariert, liegt darin eine Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit.
Zudem besteht ja noch das Problem, dass die Bundes- und die Landesregierungen derzeit das Presserecht nur hauptberuflichen Journalisten zugestehen wollen. Beides zusammen würde – offenbar absichtlich – darauf hinauslaufen, dass nur noch hauptberufliche Journalisten schreiben können. Das Gegenteil ist aber der Fall: Man kann von Meinungsäußernden keine Recherchen verlangen, wenn man ihnen nicht gleichzeitig auch einen Auskunftsanspruch gibt.
In manchen Bundesländern gibt es kein Informationsfreiheitsrecht. Da, wo es eines gibt, ist es nur selten durchsetzbar. (Ich bin seit fast 5 Jahren dabei, mehr als eine Legislaturperiode, Auskünfte zur Tätigkeit und Ernennung der Verfassungsrichterin Baer einzuklagen, und sie verschleppen und verschleppen, aktueller Gegner übrigens Maas’ Justizministerium. Besser kann man eigentlich nicht belegen, dass eine Recherchepflicht das Grundrecht der Meinungsfreiheit aushebeln kann.) Auf europäischer oder internationaler Ebene gibt es auch keines. Gegen Firmen und Privatpersonen auch nicht.
Also kann man solche Anforderungen nicht stellen, weil damit das Rederecht ausgehebelt wird.
Freut mich immer, wenn ich als Informatiker Juristen bei juristischen Themen weiterhelfen kann.
Aber: Was qualifiziert so einen, anderen den Mund zu verbieten?
Wo wir gerade bei den seltsamen Maßstäben der SPD sind:
Martin Schulz fordert ein EU-weites Gesetz gegen Fake-News. Das ist übrigens der, der auch gerade hinter dieser EU-Zensur-Charta steckt.
Der scheidende EU-Parlamentspräsident Martin Schulz fordert ein EU-weites Gesetz gegen die Verbreitung von Falschmeldungen im Netz.
Ein EU-weites Auskunftsrecht, um Aussagen überhaupt überprüfen zu können, fordert er übrigens nicht. Er fordert „Maul halten!”.
Was qualifiziert den eigentlich, sowas zu entscheiden und zu fordern? Wikipedia schreibt über ihn:
Wegen schlechter schulischer Leistungen in der Oberstufe bekam Schulz nicht die Zulassung zum Abitur und verließ die Schule im Juli 1974 mit der Fachoberschulreife.[4]
Mitte der 1970er-Jahre wurde Schulz als Jugendlicher zum Alkoholiker. Über diese Zeit stellte er fest: „Ich war ein Sausack und kein besonders angenehmer Schüler“.[5] Seit 1980 lebt er abstinent.[6]
Nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit absolvierte Schulz von 1975 bis 1977 eine kaufmännische Ausbildung zum Buchhändler.
Was qualifiziert so einen, anderen den Mund verbieten zu wollen?
Gut, in die SPD passt er rein, die hatten ja auch neulich eine „Juristin” ohne Abitur. Aber darf man das dann noch schreiben? Wie beweist man, dass jemand nie Abitur gemacht hat? Kann dann jeder, über den man was negatives schreibt, jeden in den Knast befördern? Endlich Aufatmen für die vielen Schummel-Doktoren und Pseudo-Akademiker in der Politik?
Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Schulz da noch allerhand zu verbergen hätte. Und er soll ja angeblich Kanzlerkandidat der SPD werden. Für einen Buchhändler ohne Abitur dürfte er nach über 20 Jahren im EU-Parlament sagenhafte Pensionsansprüche haben.
Ich stelle aber noch einmal die Frage: Was qualifiziert so einen, anderen den Mund zu verbieten?
Der scheidende EU-Parlamentspräsident Martin Schulz fordert ein europaweites Vorgehen gegen Falschmeldungen im Internet, sogenannte “Fake News”. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der sozialen Netzwerke nicht ausreiche, “muss der Gesetzgeber tätig werden – und zwar nicht nur national, sondern europäisch”, sagte Schulz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Facebook und Co. müssen mehr sein als Geldvermehrungsmaschinen.”
Was genau müssen sie sein? Propagandamaschinen der Politik?
Ist wohl sowieso alles nur heiße Luft. Die ZEIT behauptet nämlich, die Fake-News kämen aus einem kleinen Dorf in Mazedonien, die dort Geld mit Facebook-Klicks und Werbung machen:
In den Cafés von Veles erzählt man sich, dass der Spitzenverdiener in knapp 50 Tagen 180.000 Euro kassiert habe.
(Vielleicht sollte ich auch auf Facebook umsteigen. Würde da aber sicherlich schnell gesperrt.)
Durch Fake-News wurde beispielsweise Trumps Konkurrentin Hillary Clinton beschädigt. Sie sei in Wahrheit ein Mann, war da zu lesen, ihre Mitarbeiter betrieben einen Kinderpornoring, sie habe einen Hirnschaden, sie leide an einer unheilbaren Krankheit, sie wolle WikiLeaks-Gründer Julian Assange ermorden lassen.
Stein des Anstoßes war ein Tweet, wonach Hillary Clinton Julian Assange umlegen lassen wollte:
Hillary Clinton on Assange "Can't we just drone this guy" — report https://t.co/S7tPrl2QCZ pic.twitter.com/qy2EQBa48y
— WikiLeaks (@wikileaks) 3. Oktober 2016
Mag sein, dass das nicht stimmt. Man weiß es nicht. Woher man dann wisse, dass das Fake ist, wäre die andere Frage. Denn bedenkt man, was sie tatsächlich mit Assange anstellen, ist es zumindest näher an der Wahrheit als an der Unwahrheit.
Apropos weiß-es-nicht: Ist eigentlich schon mal jemand auf den Gedanken gekommen, dass die Einstufung einer Meldung als „Fake” selbst wieder eine Aussage ist, die man belegen muss? Denn im Prinzip ist zunächst mal die Behauptung, dass jemand Fake News verbreite, üble Nachrede oder sogar Verleumdung. Insofern fände ich es kurios, wenn man die Strafen für üble Nachrede und Verleumdung hochdreht und es dann die Fake-News-Brüller erwischt. Fake-News zu unterstellen kann selbst wieder Fake-News sein.
Aber ist Euch noch etwas anderes aufgefallen?
Ein Leser schrieb mir dazu, Clinton habe die Aussage gar nicht dementiert, sondern nur gesagt, sie könne sich nicht „erinnern”. (An sowas soll man sich nicht erinnern können?) Woher will man dann wissen, dass es Fake News ist, wenn nicht mal Clinton selbst es dementiert?
Man packt es, wie die Zeit, einfach in eine Kette von Behauptungen, die man leicht als Lügen anerkennt, und *schwups* ist eine Aussage, die Clinton belastet, als Lüge hingestellt, obwohl sie nie dementiert und nie widerlegt wurde. Müsste man da nicht der ZEIT fake news vorhalten?
Die FAZ hat aber auch ein Problem erkannt:
Die Forderung hat einen großen blinden Fleck: Viele der empört gemeldeten Beiträge sind rechts, manche rechtsextrem, aber längst nicht alle rechtswidrig. Wer entscheidet innerhalb von 24 Stunden, ob eine Meinungsäußerung rechtmäßig oder rechtswidrig ist? […] Der für Grundrechte zuständige Bundesjustizminister selbst hatte eingeräumt: Eine Soforteinschätzung ist juristisch unmöglich. Doch Feinheiten wie Meinungsfreiheit und Rechtsstaat interessieren nicht mehr – es ist Wahlkampf.
Geht es am Ende nur darum, der SPD genug Wählerstimmen zu erhalten?
In Deutschland wird die Entscheidung, welche Inhalte auf Facebook stehen dürfen, ob gefälscht oder nicht, ob brutal oder kriminell, von mehr als 100 Mitarbeitern des Dienstleisters Arvato getroffen. Die Tochtergesellschaft von Bertelsmann kümmert sich im Auftrag Facebooks darum, gemeldete Inhalte zu überprüfen. An den Arbeitsbedingungen der Arvato-Mitarbeiter mehrt sich nun Kritik. Laut „SZ Magazin“, das sich auf interne Dokumente, Facebook-Regeln und Gespräche mit Arvato-Mitarbeitern beruft, fühlen sich viele dieser Beschäftigten traumatisiert. Sie müssten sich Bilder und Videos von drastischen Gewaltdarstellungen, Kinderpornografie oder Tierquälerei anschauen und innerhalb von acht Sekunden darüber entscheiden, ob das nach Ansicht des sozialen Netzwerks regelkonform ist oder nicht.
Das heißt, es hängt vom Gemütszustand eines traumatisierten Arvato-Mitarbeiters ab, ob man etwas publizieren darf oder nicht?
Facebook will angeblich, dass jeder Mitarbeiter täglich 1850 Tickets abarbeitet. Realistisch käme man auf 800.
Bei einem 8-Stunden-Arbeitstag kommt man auf 8*60*60 = 28800 Sekunden. Macht bei 800 Tickets 36 Sekunden pro Ticket. Bei 1850 sind es 15 Sekunden. In dieser Zeit soll jemand – anscheinend ohne Ausbildung – entscheiden, ob ein Artikel veröffentlicht werden darf oder nicht.
Einem Mitarbeiter zufolge, den das “SZ Magazin” zitiert, sollen in Berlin rund 600 Menschen mit dem Löschen von Facebook-Beiträgen beschäftigt sein. Die Mitarbeiter stammen den Schilderungen zufolge aus Ländern wie Deutschland, der Türkei, Schweden, Italien, Puerto Rico und Syrien. Mitarbeiter auf der untersten Hierarchie-Stufe, die sich mit beanstandeten Profilen beschäftigen, sollen ein Monatsgehalt von rund 1500 Euro brutto bekommen.
Was übrigens eine interessante Frage aufwirft: Maas & Co. haben nie erklärt, wer diesen monströsen Zensurapparat eigentlich bezahlen soll.
Schauen wir mal, was das Wahl-Jahr noch bringt.