Ansichten eines Informatikers

Angriffskrieg

Hadmut
4.1.2017 23:19

2017 wird noch lustig. Ratet mal, warum. [Update]

Bisher war es nach § 80 StGB strafbar, einen Angriffskrieg anzuzetteln, an dem die Bundesrepublik beteiligt sein soll.

Ist zum 1.1.2017 weggefallen.

Behaupten die, stimmt aber offenbar, denn hier und hier steht der § 80 als weggefallen.

Ein Herzenswunsch von Uschi?

Oder plant einfach die NATO einen Angriffskrieg?

Sehen wir es positiv: Nächstes Silvester böllerts dann noch lauter. (Falls es das und uns bis dahin noch gibt.)

Ich halte es für hochwahrscheinlich, dass uns in diesem Jahr knallharte Veränderungen bevorstehen, gegen die alles bisherige ne lustige Skatrunde war.

Update: Oh, jetzt rennen sie mir aber die Bude ein, die Mailbox läuft gerade heiß, dass ich den § 13 VStGB übersehen hätte. Gibt auch größere Erläuterungen beim BR.

Vergleicht mal die Texte genau.

In der alten Version war ausnahmslos jeder Angriffskrieg unter Strafe gestellt, und zwar mit der Formulierung „an dem die Bundesrepublik beteiligt sein soll”, was durchaus auch Kriege von NATO-Ländern beträfe.

Jetzt heißt es:

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Damit werden zwar auch Angriffskriege erfasst, die mit Deutschland gar nichts zu tun haben, aber umgekehrt wird nicht mehr jeder Angriffskrieg erfasst, sondern eine Gummiparagraph-Formulierung eingesetzt: „Offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen”.

Was ist denn „offenkundig”?

Das Ding hat etwa 15 Seiten, 19 Kapitel, und ne Menge sehr auslegbarer Formulierungen, und verbietet nicht jede Form von Krieg, man nennt es dort „Maßnahmen”.

Auch § 80a StGB hat man geändert, von Aufstacheln zum Angriffskrieg zum Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression.

Vorher war jeder Krieg verboten. Jetzt unterscheidet man fein zwischen guten und bösen Kriegen.

Ein Leser fragte mich, ob das eine Übung in Medienkompetenz sein sollte. War eigentlich nicht als so eine gedacht. Ist aber eine.