Ansichten eines Informatikers

Ich habe heute Antworten auf Presseanfragen bekommen

Hadmut
20.2.2017 23:42

Zur Ergänzung, was heute sonst noch so reinkam:

SPD

Ich hatte bei der SPD gefragt, was aus ihrem von der Presse angekündigtem Gesetzentwurf/Positionspaper zu Fake News geworden ist, das doch letzte Woche veröffentlicht werden sollte.

Antwort:

Bisher gibt es noch keinen Gesetzentwurf zum Thema fake news, hate speech etc.

Die SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet derzeit ein Positionspapier zu o.g. Thema. Dieses befindet sich momentan in der fraktionsinternen Abstimmung und ist dementsprechend noch nicht final von der Fraktion abgestimmt. Nach jetzigem Stand soll dies in der kommenden Sitzungswoche (6.3. bis 10.3.) erfolgen.

Hatte der SPIEGEL nicht sowas in der Art behauptet, es läge ihm schon so kurz vor knapp vor? Oder gibt’s da doch noch mal Diskussionbedarf?

Anne Will

Ich hatte bei der Will Media angefragt, wo genau da die Urheberrechte für die Anne-Will-Sendungen liegen. Meine Fragen und deren Antworten (von einer externen Firma, die für die die Unternehmenssprecher machen)

Frage: Wer hat nach der Ausstrahlung alles die Rechte an den Fernsehsendungen der Anne Will Talkshow? Gibt es da alleinige, ausschließliche Rechte oder behalten Sie Veröffentlichungsrechte daran?

Antwort: Die Rechte liegen vollständig bei dem beauftragten Sender NDR.

Frage: Wer wäre in der rechtlichen Position, Urheberrechte an der Sendung gegenüber Dritten rechtlich in Anspruch zu nehmen und beispielswiese die Verbreitung von Ausschnitten zu untersagen?

Antwort: Die Verbreitung ist nur mit Genehmigung des NDR zulässig. Vom NDR über Twitter verbreitete Ausschnitte der Sendung können ohne Genehmigung verlinkt werden.

Frage: Wer macht dies tatsächlich oder hat dies tatsächlich innerhalb der letzten 12 Monate getan?

Antwort: Jede Verbreitung wird geprüft und darf nur nach Freigabe durch die zuständige NDR-Redaktion erfolgen.

Finde ich fragwürdig. Nicht nur aus Gründen des § 51 UrhG, denn wir sind hier ja schon wieder bei dem Thema, dass die Öffentlich-Rechtlichen (und ihre Auftragnehmer wie hier die Will Media) glauben, sie könnten jegliche Veröffentlichung kontrollieren und müssten zu allem zustimmen. Bei der dritten Frage bin ich mir nicht sicher, ob sie die Frage oder ich die Antwort nicht richtig verstanden habe. Heißt das, dass Veröffentlichungen durch die NDR-Redaktion freigegeben werden müssen oder dass die Verfolgung von Verstößen freigeben werden muss?

Fragwürdig finde ich auch, dass alle Rechte beim NDR liegen (dass sie da liegen, hatte ich erwartet, aber nicht, dass sie ausschließlich dort liegen). Denn das heißt, dass die Will Media anscheinend gar nichts anderes macht, als ausschließlich und exklusiv für den NDR diese Sendung zu produzieren. Dann aber stellt sich die Frage, ob der NDR überhaupt befugt ist, seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben in private GmbHs auszulagern um sich beispielsweise der Tarife usw. zu entledigen (Stichwort: Flucht in das Privatrecht)

Der Staat (und dazu gehört auch der NDR als Anstalt öffentlichen Rechts) darf sich seiner Verpflichtungen und Abreden nicht durch solche Konstruktionen entledigen, und das darf auch kein Umgehungsgeschäft sein, um all den Talkshow-Moderatoren fette Einkommen zuzuschustern.

Und mit Bezug auf den Fall, den ich im ARD-Artikel geschildert habe, stellt sich umso mehr die Frage, wie der SWR dazu kommt, Rechte an der Anne-Will-Sendung bei Youtube geltend zu machen, wenn sie doch beim NDR liegen.

Ich halte diese Masche, Talkshows usw. an Privatfirmen auszulagern, die dann den Reibach machen, für unzulässig. Es ist betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar, denn warum sollte eine Anne Will die Sendung billiger produzieren können als der NDR selbst oder der RBB?

Universität Leipzig

Ich hatte zur Professur der MDR-Intendantin Karola Wille angefragt.

Frau Prof. Dr. Wille wurde 2002 als Honorarprofessorin für Medienrecht an die Universität Leipzig berufen. Seither gibt sie am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften unserer Universität regelmäßig Lehrveranstaltungen zu diesem Themenkomplex, auch in Form von Blockterminen. Frau Prof. Dr. Wille hat u.a. mehrere Beiträge zum Rundfunkrecht veröffentlicht, beim berühmten »Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht« (München: C. H. Beck 2003 und neuere Auflagen) mitgewirkt. Sie hat u.a. auch bei verschiedenen akademischen Semesterabschlusstagen und bei anderen Anlässen des Instituts fachwissenschaftliche Vorträge gehalten.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Frau Wille keine hauptamtliche Professorin der Universität Leipzig, sondern Honorarprofessorin ist. Sie können im Hochschulgesetz (Paragraf 65, Absatz 2) nachlesen, was dies beinhaltet und bedeutet.

Naja, genau da hatte ich ja zuerst nachgelesen. Zur Erinnerung, was steht in § 65 Abs. 2:

(2) Wer an der Hochschule Lehraufgaben wahrnimmt oder mit der Hochschule in einer engen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeitsbeziehung steht, kann vom Rektor auf Vorschlag des Fakultätsrates zum Honorarprofessor bestellt werden. Für die Bestellung gelten die Voraussetzungen nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 en
tsprechend. Hauptberuflich an der Hochschule Beschäftigte können nicht bestellt werden. Honorarprofessoren sind berechtigt, sich an Prüfungen und an der Forschung zu beteiligen.

Ich finde das dubios, weil sie nicht konkret angeben, was sie macht.

„regelmäßig Lehrveranstaltungen” – alle 10 Jahre ein Vortrag ist auch „regelmäßig“.

„auch in Form von Blockterminen” – Ah, ja. Ab und zu mal reingucken, und sich dafür dann „Professor“ nennen.

„Frau Prof. Dr. Wille hat u.a. mehrere Beiträge zum Rundfunkrecht veröffentlicht“ – das tun viele, das habe sogar ich schon getan. Hier im Blog. Dafür wird man aber nicht Professor und das erfüllt auch nicht die Anforderungen des § 65.

„beim berühmten »Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht«“ – ja, und? Was hat das mit der Uni Leipzig zu tun? Seit wann wird man Professorin für die Mitwirkung bei irgendeinem fremden Verlag?

„bei verschiedenen akademischen Semesterabschlusstagen und bei anderen Anlässen des Instituts fachwissenschaftliche Vorträge gehalten“ – das ist Unterhaltungsprogramm, aber keine Lehrveranstaltung im Sinne des § 65 Abs. 2

Mir kommt das äußerst faul vor. Das sieht für mich so aus, als ob sie keinen ernstlichen Beleg für die Ausübung einer Honorarprofessur haben.

(So von wegen „Wahrheit“ und „Verifikation“…)

Verschiedene Leser aus der damaligen DDR haben mich inzwischen angeschrieben und mir so die typischen Wege erläutert, wie man dort zu einem Jura-Studium und einem Jura-Doktor kam.

Irgendwie überzeigt mich an dieser Intendantin weder der Doktortitel noch die Honorarprofessur. Und dann streicht die das extra dicke Gehalt mit extra dicker Pension ein?