Ansichten eines Informatikers

Adblocker sind schuld. An allem. Besonders an Trump.

Hadmut
8.3.2017 22:19

In NRW rotiert der Wahnsinn. Jetzt behauptet jeder einfach irgendwas, was gerade viel Schrei erzeugt.

In einer Stellungnahme des „Zeitungsverleger Verband Nordrhein-Westfalen“ (denen fehlt ein Bindestrich, und sowas macht Zeitungen) an den Landtag heißt es

Trotz der scheinbar vielfältigen Interessen beim Thema Internet-Werbeblocker geht es den Herstellern von Internet- Werbeblockern vor allem um Geld.

Ja, wem auch nicht? Wir schicken Schwerverletzten auch Rettungswagen, auch wenn die da drin auch nur wegen dem Geld arbeiten. Und wir haben Lehrer, die nur wegen dem Geld… und so weiter.

AdBlocker blockieren die Steuerbefehle des Softwareprogramms des Webseitenbetreibers, mit dem Werbeinhalte aufgerufen werden.

Das ist schlicht falsch, AdBlocker greifen nicht in die Software des Webseitenbetreibers ein. Und Softwareprogramme sind pleonastisch.

Seit der Südkurier-Entscheidung des BVerfG (Urteil v. 04.04.1967, Az. 1 BvR 414/64) steht fest, dass Werbung Informationen über die kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse transportiert. Die Presse bringt die Anzeige, ebenso wie Nachrichten im redaktionellen Teil, ihren Lesern ohne eigene Stellungnahme zur Kenntnis und informiert sie über die in den Anzeigen enthaltenen wirtschaftlichen Möglichkeiten oder über die in ihnen enthaltenen, von anderen geäußerten Meinungen.

Ich habe die Entscheidung des BVerfG nicht gelesen, aber ich wage mal die kühne Annahme, dass es 1967 noch keine Webseiten gab (da war ich ein dreiviertel Jahr alt und könnte mich auch nicht erinnern, dass wir da Webbrowser hatten). Also werden sie über Papier-Zeitungen geurteilt haben, in denen die Redaktion selbst die Anzeigen auswählt und platziert.

Heute macht das oft aber eben nicht die Redaktion, sondern der Werbedienstleister, und der ist eben nicht als Presse tätig.

Anzeigen sind Nachrichten – es sind inhaltliche Informationen im Kernbereich der Pressefreiheit.

Nöh.

Falsch.

Erstens weil Anzeigen heute von Leuten angeboten werden, die nicht Presse sind. Zweitens weil das Publizieren gar nicht primär Gegenstand der Presse- sondern der Meinungsfreiheit ist. Pressefreiheit dreht sich vor allem um Auskunftsrechte, Informantenschutz und ähnliches.

Daneben berührt der vorliegende Sachverhalt auch die Institutsgarantie der freien Online-Presse wegen ihrer überragenden Bedeutung für die demokratische Grundordnung. Dabei geht es nicht nur um die finanzielle Existenzfrage. Schon heute ist die redaktionelle Qualität von Online-Medien beeinträchtigt, weil Internet-Werbeblocker die Refinanzierung aufwendiger Medieninhalte erschweren oder sogar unmöglich machen.

Fragen wir mal blöd: Was hält die Presse davon ab, weiter auf Papier zu publizieren?

Woraus geht der Anspruch hervor, dass sie neue – profitable – Geschäftsmodelle bekommt?

Wenn Medieninhalte teuer sind, warum muss man sie dann überhaupt kostenlos anbieten? Niemand zwingt sie dazu, Produkte für teures Geld zu machen und sie dann zu verschleudern.

Neulich hat man großangelegte Kampagnen gefahren, um „rechten“ Medien die Werbekunden und damit die Finanzierung abspenstig zu machen. Da fand auch niemand, dass das ein Eingriff in die Pressefreiheit wäre, sondern so ein moralisches Gebot.

Testfrage: Was wäre, wenn sich einfach keiner findet, der bei ihnen noch Werbung schalten will, sie also nicht an Adblockern sondern an minderer Qualität scheitern? Wäre das dann ein Eingriff in Pressefreiheit? Oder anders gefragt: Hat die Presse einen Rechtsanspruch gegen Dritte, dass die Werbung bei ihnen schalten?

Und jetzt ganz böse:

Wenn sich der eingeschlagene Weg fortsetzt, werden kleinere, für die Meinungsvielfalt wesentliche Anbieter mittelfristig vom Markt verdrängt und nur wenige meinungsbildende Qualitätsmedien können mittels einer hohen Bezahlschranke überleben. Dies hätte insbesondere für die lokale und regionale Berichterstattung und die lokale und regionale Medienvielfalt besonders schädliche Auswirkungen. Die Meinungsbildung für die breite Masse erfolgt dann durch Blogger ohne journalistische Standards und soziale Netzwerke. Erste Auswirkungen eines solchen Trends lassen sich in den letzten Wahlen in Großbritannien und den USA besichtigen. Ein barrierefreier Zugang zu Qualitätsmedien im Internet ist für die demokratische Meinungsbildung der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung. Die Werbefinanzierung gewährleistet dies.

Hähähä. Werbeblocker sind schuld am Brexit und an Trump. Wenn Ihr keinen deutschen Trump wollt, müsst Ihr sofort Werbeblocker verbieten.

Weil Zeitungen für Meinungsvielfalt stünden (Huahahahaaaaaa) und Blogger und Social Media gegen Meinungsfreiheit wären.

Das im Zusammenhang mit Werbeblockern häufig verwendete Schlagwort der „negativen Informationsfreiheit“ bezeichnet lediglich das Recht der Nutzer, sich aus allgemein zugänglichen Quellen nicht informieren zu müssen. Weder die negative noch die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgte positive Informationsfreiheit beinhalten indessen das Recht auf eine gegenleistungsfreie Nutzung von Medieninhalten. Die Freiheit des Verbrauchers besteht darin, ein kostenloses Presseprodukt anzunehmen oder nicht; nimmt er es an, muss er es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14.07.2011, I ZR 158/11) akzeptieren, wie es ist.

Mal abgesehen davon, dass es in der Entscheidung um Postwurfsendungen in den Briefkasten ging: Hätte man jemals einen Empfänger eines kostenlosen Buches verpflichtet, das Buch ganz zu lesen?

Oder kann man jemandem ein Sofa schenken, das einen verpflichtet, auch eine Waschmaschine zu kaufen, weil der Sofa-Hersteller Geld vom Waschmaschinenhersteller bekommt und seine Sofas ja sonst nicht verschenken könnte?

Weder die positive noch die negative Informationsfreiheit geben dem Verbraucher also das Recht, in den Rechtskreis eines Anderen einzudringen und Informationen ohne die vorausgesetzte Gegenleistung zu erhalten.

Ist die Kenntnisnahme von Werbung eine „Gegenleistung“ im vertragsrechtlichen Sinne?

Und gibt es einen wirksamen Vertrag darüber?

Sie unterbreiten einen Gesetzesvorschlag:

„Schutz der Integrität von journalistisch-redaktionellen Telemedienangeboten

Die Herstellung, Verbreitung, Bewerbung sowie die Verwendung von Vorrichtungen, Computerprogrammen oder Dienstleistungen, die die Integrität eines Telemedienangebots mit journalistisch-redaktionellen Inhalten einschließlich Rubrikenanzeigen beeinträchtigen, indem bestimmte Seiteninhalte beim Nutzer nicht geladen oder nicht angezeigt werden, sind ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, Computerprogramme oder Dienstleistungen, die es einem Nutzer ermöglichen, bestimmte Seiteninhalte auszublenden, nachdem sie geladen wurden und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand. Der Verzicht auf technische Maßnahmen im Sinne des § 95 a UrhG gilt nicht als Zustimmung des Anbieters.“

Was für ein Schwachsinn.

Man soll also nicht mehr Herr über seinen eigenen Rechner sein, sondern der Webseitenanbieter soll darüber bestimmen können, welche Seiten man lädt.

Das führt zu interessanten Effekten.

Was ist etwa, wenn die eingeblendeten Inhalte rechtswidrig sind? Wenn sie etwa Kinderpornos, Raubkopien und dergleichen enthalten oder der Zugriff selbst auf einen DoS-Angriff hinausläuft?

Kann man sich künftig darauf berufen, dass man ja gerne den Download der Raubkopie des neuesten Kino-Blockbusters verhindert hätte, aber man das ja nicht durfte, weil die Webseite den eben eingebettet hatte und das Gesetz ja verbietet, Teile nicht zu laden?

Der Rechner lädt ja zuerst die Webseite und dann erst die eingebetteten Inhalte. Das heißt, dass man das dann auch nicht abbrechen darf?

Das kostet aber Transportkosten. Müsste der Webseitenanbieter einen also – analog zur Preisauszeichnungspflicht – nicht vorher darauf hinweisen, dass der Download dieser Webseite komplett auf 37 Megabyte hinausläuft? Warum gelten die Webseiten überhaupt als „kostenlos“, wenn es dann doch eine Gegenleistung geben soll und muss?

Heißt das, die Webseiten sind gar nicht kostenlos, sondern nur eben nicht klar preislich ausgezeichnet?

Was für ein unqualifizierter Unfug!

Aber für die in NRW wird’s wohl reichen, bisher sind die ja nicht durch besondere Sachkunde aufgefallen.

Wundert mich nur, dass die ein Adblockerverbot nicht mit Frauenförderung in Verbindung gebracht haben, dann hätten sie in NRW alles bekommen. So irgendwas wie „Frauenquote nur mit Werbeeinnahmen erfüllbar“.