Ansichten eines Informatikers

Der Staat und die Fahrradlampe

Hadmut
13.8.2007 15:33

An meinem Fahrrad ist die vordere Lampe kaputt. Wieder einmal Anlaß für erstaunliche und unerwartete Einsichten in den Rechtsstaat.

Ich ging also in den Fahrradgroßmarkt, um eine neue Frontlampe zu kaufen. Die Auswahl war überwältigend. Große, kleine, dicke, dünne, mit und ohne Schalter (wegen der neuen Nabendynamos), mit Halogenbirnchen und für Dynamobetrieb, oder mit LED und Batterien oder Akku zum draufklemmen (wobei ich nicht weiß, ob die StVO die inzwischen zuläßt, früher waren sie verboten; inzwischen darf man sie wohl auf ultraleichte Rennräder mit Schmalreifen klemmen, aber wohl nicht auf mein altes Billig-City-Bike). Preise zwischen 5 und 22 Euro.

Nun bin ich ja High-Tech-freudig und habe schon seit langem Spaß man meinen diversen LED-Taschenlampe. Die teuren und früher ach so vergötterten MagLites kürzlich alle rausgeworfen. Sogar Autos haben jetzt hinten und bald auch vorne LEDs. Und weil an meinem Fahrrad gerade nicht nur das Lampengehäuse, sondern wieder mal die Birne kaputt ist, könnte man ja gleich mal generell gegen ein LED-Modell austauschen.

Nun ja, wie gesagt, sie haben eine große Auswahl an LED-Lampen, aber nur mit Batterie oder Akku. Aber keine für Dynamo-Anschluß.

Seltsam. Direkt nebendran steht ein großer Korb mit Rückleuchten im Sonderangebot: Groß, rot, Reflektor, LED, sogar eine Batterie oder ein Kondensator als Puffer, damit’s auch im Stehen 4 Minuten weiterleuchtet. Kostet so was um die 5,80 Euro. Müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn derselbe Hersteller sowas nicht auch für vorne baut. Aber nichts zu finden.

Also frage ich den Verkäufer und werde “erleuchtet”:

Sowas gibt’s, muß aber extra bestellt werden, kostet nämlich 35,- Euro. Hä!? Wieso denn das?

Ja, meint er, die sind nun mal so teuer, wegen LED-Technik und so.

Komisch, sag ich, vorne an der Kasse verkaufen Sie LED-Taschenlampen für 3,50. Wieso sind die für’s Fahrrad zehnmal so teuer?

Weil Lampen mit vielen Leuchtdioden nicht erlaubt sind. Das darf nicht flächig sein, sondern darf nur mit einer Birne leuchten.

Gut, so eine ältere LED-Taschenlampe mit 12 Leuchtdioden hab ich auch. Aber meine neueste, kürzlich beim LIDL gekauft, hat nur eine LED und ist super hell, heller als jede Fahrradlampe. Kostenpunkt unter 10 Euro. Und mit Tasche und hervorragend aus Metall gefertigt, kein so’n billiges Plastikgehäuse.

Nee, sagt er, hilft alles nischt. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, daß die Birnen genau 6 Volt und 2,4 Watt haben müßten. Und das geht mit einzelnen LEDs eben nicht so ohne weiteres.

Stimmt. Meine Taschenlampe vom LIDL ist zwar prächtig hell, will aber nur 4,5 Volt und 1 Watt. Oberhalb von 2 Watt wird’s teuer.

Daß aber die LED mit 1 Watt wegen des höheren Wirkungsgrades mehr Licht abgibt als eine gewöhnliche Glühbirne mit 2,4 Watt oder auch eine Halogenbirne mit 2,4 Watt (die werden nämlich erst bei größeren Leistungen effizient), hat sich noch nicht bis zum Gesetzgeber herumgesprochen. Es bleibt bei 2,4 Watt. Das Verhältnis von Licht- zu Wärmeabgabe interessiert nicht. Vermutlich könnte man auch einen völlig dunklen Widerstand reinklemmen, solange er nur bei 6 Volt 2,4 Watt verbraucht (also 15 Ohm, wenn ich mich nicht irre).

Und so begab es sich, daß man nicht einfach so eine robuste, erschütterungsfreie, effiziente und billige LED vorne am Fahrrad haben kann. Hinten geht’s.

3 Kommentare (RSS-Feed)

Stefan
14.8.2007 5:14
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Hier in Berlin sind geschätzte 50% der Radfahrer ganz ohne Licht unterwegs – da hat man gute Chancen mit einer LED-Leuchte durchzukommen, getreu dem Motto “immerhin Licht”.

Das das Licht nur eine LED haben darf wußte ich noch nicht. Ich hatte eine Billiglampe mit 4 LEDs vorne – so hell war noch keine Dynamolampe.
Die war zum Aufstecken und einfachen Abziehen, aber auf einer Bodenwelle machte sie sich selbständig, und kullerte über den Asphalt, wobei die Halterung abriß. Jetzt dient sie mir als Taschenlampe.
Es gab sie im Set mit einem Rücklicht, welches 6 Modi kennt: Aus, Dauerleuchten, Blinken, hysterisches Blinken, Durchrollend, hysterisch Durchrollend.
Das bedeutet: Einmal Knöpfchendrücken zum Anschalten, 5 mal Drücken zum Ausschalten – sehr nervig, v.a. weil die Blinkmodi weder gestattet sind, noch sinnvoll.
Es fällt zwar deutlich auf, aber lenkt gleichzeitig sehr ab – es ist schwer sich auf was anderes zu konzentrieren, wenn so ein Blinkradler vor einem herfährt.

Die Vorderlampe (Conrad, ähnlich Artikel-Nr.: 850128 – 62) habe ich durch eine kleine Taschenlampe aus China ersezt – etwas mehr als daumendick und etwas länger, 3 LEDs, mit Fahrradschlauch gegen Regen abgedichtet, und mit Schlauchbinder festgeschraubt.
Einer polizeilichen Kontrolle wurde das Rad seitdem nicht unterzogen, aber da es ein Rennrad ist, steht da nicht viel zu befürchten.

Hat zwar mit Licht nicht viel zu tun, aber eine schöne Seite zu “Bürokratie trifft Fahrrad” ist diese zu Radwegen:
http://chu.in-chemnitz.de/radwege/

Hier aber eine ausführliche Untersuchung zu Fahrradbeleuchtungen: http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/index.html


yasar
16.6.2008 17:21
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Soweit ich von einem befreundeten Fahrradhändler erfahren habe, gibt es durchaus Zugelassen LED-Scheinwerfer für Fahrräder. es gibt sogar die Vorschrift, daß Fahrrad-Scheinwerfer mindestens 10 lux bringen müssen, damit sie zugelassen werden.

Die Hersteller, die diese LED-Lampen verkaufen haben allerdings eine Sondergenehmigung und die Kosten sind durchaus etwas höher als bei ALDI und LIDL.

Zum Thema Spannung ist hierzulande das Bestreben, endlich 12V-Anlagen zuzulassen, seit Jahren erfolglos. Im gesamten europäischen Ausland ist sowas schon üblich. Deswegen sollte man, wenn man ins Ausland mit dem Fahrrad fährt, Ersatzbirnen für 6V mitnehmen, weil man dort nur 12V-Birnen bekommt und diese naturgemäß mit 6V nicht sehr viel Licht abgeben. 🙁


Hadmut
16.6.2008 17:26
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Ich hab gerade irgendwo gelesen, daß Audi eine EU-Sondergenehmigung dafür bekommt, an einem neuen Edel-Flitzer die gesamten vorderen Lampen einschließlich Fahrlicht in LED-Technik zu bauen.