Angriff auf das aktive und passive Wahlrecht
Nächster Schritt in der feministischen Zersetzung der Grundrechte und der Demokratie.
Ein Leser schrieb mir, dass in der aktuellen Version des SPIEGEL 35/2017, Seite 36, ein dreiseitiger Artikel darüber enthalten ist, dass … nein, das ist falsch. Es ist kein Artikel „über“. In dem Artikel wird über drei Seiten gejammert, dass Frauen in den Parteien benachteiligt werd… nee, nicht mal das, sondern dass sie sich benachteiligt sehen.
Die Sauerei kommt unauffällig am Ende.
Auf den Wahllisten würden weniger Frauen gelistet, und fast egal, wie die Wahl ausfallen wird, schon aufgrund der Kandidatensituation wird es aufgrund der Prognosen einen geringeren Frauenanteil im Bundestag geben als zuvor. (Bemerkenswerterweise steht an der Grafik nicht dran, ob es auch weniger Frauen geben wird, denn irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Zahl der Abgeordneten wegen Überhang usw. steigen wird, der relative Anteil daher noch nicht viel sagt.) Deshalb fordern sie – was wohl – Frauenquoten. Ob Frauen daran irgendwie selbst schuld sind oder einfach nicht zur Wahl antreten, bleibt weitgehend offen. Man muss schon sehr genau lesen:
Man könne den Kolleginnen keinen mangelnden Kampfgeist vorwerfen, findet die Juristin. „Sie treten teils gegen fünf Gegenkandidaten an, tingeln durch die Versammlungen und netzwerken, wo es geht.“
Moment mal.
Wenn eine Frau gegen fünf Kandidaten antritt, dann heißt das doch, dass der Frauenanteil bei den Bewerberinnen (in diesem Fall) bei 16% liegt. Wenn sie trotzdem eine Frauenquote von 32% prognostizieren, dann sind Frauen doch klar bevorzugt.
Was heißt das überhaupt, wenn eine Frauenquote von 50% erzwungen werden soll? Dass wenn 5 Männer gegen eine Frau antreten, die Männer automatisch chancenlos sind, weil der Platz zwingend an die Frau gehen muss und die dann mühelos den Platz kassieren kann? Heißt das, dass Frauen nicht wettbewerbstauglich sind?
Dazu gehören Männerbünde und Sitzungen, die grundsätzlich abends stattfinden, sodass es für Frauen mit Kindern gerade im konservativen Milieu schwierig ist teilzunehmen,
Hähähä, sollen die Sitzungen tagsüber stattfinden, wenn Männer arbeiten und Frauen nicht und deshalb Zeit haben? So wie die Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung?
Dann bringen sie ein Foto der FDP-Kandidatin Teuteberg, schreiben, dass sie Juristin sei und „telegen“ (soll heißen: Sie sieht doch so gut aus), und noch immer nicht auf der großen FDP-Karriere, weil man ihr einen Mann vorgezogen habe. Ob sie was kann oder da einfach die Leute gegen sich aufbringt, steht nicht da.
Dann aber wird angesprochen, dass sie einen höhere Frauenanteil erzwingen wollen, und dann geht es schon mal zur Sache:
Das Familienministerium will sich mit der Frage befassen, ob und wenn ja, wie in Deutschland der Gesetzgeber eingreifen sollte. „Wenn man es einfach nur laufen lässt, passiert offenbar nichts; von allein wird sich die Frauenquote in den Parlamenten nicht erhöhen“, sagt Familienministerin Katarina Barley.
„Unser großes Problem ist, dass wir keinerlei Einfluss darauf haben, wie die Verteilung der Geschlechter bei den Direktkandidaturen ist“, sagt SPD-Vizefraktionschefin Högl. „Wir müssen in den nächsten vier Jahren eine neue Regelung im Wahlrecht schaffen, die das ändert. Wir brauchen Sanktionen, sonst tut sich nichts.“
Das heißt, dass nicht mehr das Volk als Souverän wählt (alle Staatsgewalt geht vom Volke aus), sondern der Gesetzgeber soll künftig vorgeben, wen man überhaupt wählen darf. Und da regen die sich über Erdogan auf.
Und dann kommt am Schluss und ganz unauffällig, da, bis wohin die meisten gar nicht mehr lesen, das:
Ob eine solche Regelung in Deutschland mit dem Verfassungsrecht zu vereinbaren wäre, ist umstritten. Der Grundsatz der freien Wahl konkurriert mit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Unterstützt von 150 Mitstreitern hat die Kasseler Verfassungsrechtlerin Silke Laskowski vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage angestrengt. Sie hält ein Paritätsgesetz für verfassungsrechtlich geboten, da der Staat laut Grundgesetz verpflichtet ist, regulierend einzugreifen, wenn Frauen diskriminiert werden. Laskowski und ihre Mitkläger diskutieren derzeit sogar die Möglichkeit, nachträglich die Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. „Wir sind da sehr unerschrocken“, sagt Laskowski.
(die hier)
Unerschrocken sicherlich, aber juristisch wohl nicht sehr gebildet. Denn das Wahlrecht und alles, was man daran vorher schon bemängeln kann, muss man meines Wissens auch schon vor der Wahl angreifen. Wenn man es zur Wahl kommen lässt, ohne Rechtsmittel einzulegen, hat man sie hingenommen und kann nur noch das anfechten, was nicht vorher anzugreifen war, etwa Fälschung oder unfaire Behandlung usw.
Wieso Frauen dikriminiert werden, wenn sie sich selbst in geringerer Zahl zur Wahl stellen, ist auch nicht ersichtlich. Es scheint im Gegenteil darum zu gehen, dass sich da einige Frauen den sicheren Listenplatz per Gesetz gegen lassen wollen, den sie durch Leistung nicht kriegen würden. Und damit natürlich auch das passive und aktive Wahlrecht sabotiert wird, weil es dadurch passieren kann, dass jemand, der kandidieren will, per Gesetz nicht auf die Liste kommt.
Worauf sie hinauswollen, steht in diesem EMMA-Artikel. In Frankreich müssen Männer und Frauen abwechseln oder immer paarweise nominiert werden. Damit erreichen die für irgendwelche Plünderungsgesetze immer eine Mehrheit. Ich habe das ja gerade vorher beschrieben, dass Demokratie zusammenbricht, wenn die, die von anderen haben wollen, eine stabile Mehrheit erreichen.
Interessanterweise wird das jetzt aber auch nicht allzusehr ausgebreitet. Der Wähler soll das anscheinend nicht allzusehr erfahren.
Und wieder mal ist das Prinzip, dass das Grundgesetz nicht die Rechte des Bürgers schützt, sondern dieser Artikel 3 als Vorwand dienen soll, die Rechte des Bürgers zu beschneiden. Der Staat soll verpflichtet sein, dem Bürger das Wahlrecht zu nehmen.
Eben noch behaupteten sie, es gäbe Männer und Frauen gar nicht, dann wollen sie wieder eine Frauenquote. Und nie sagen sie, woran man eigentlich feststellt, ob jemand als Mann oder Frau gelten soll.
Ich würde so ein Gesetz deshalb anfechten, weil nicht erkennbar ist, wann jemand als Mann oder Frau gilt. Denn das, was die Hebamme in die Geburtsurkunde schrieb, das wollen sie ja nicht anerkennen. Letztlich würde das immerhin klare Kriterien erzwingen, was Mann und was Frau ist.