Ansichten eines Informatikers

Verfassungsbeschwerde der Woche

Hadmut
23.11.2017 20:33

Sagt enorm viel über den Zustand der Republik.

Aus der – mit dem Beschluss praktisch wortgleichen – Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Amtsgericht Mannheim nicht zur Entscheidung angenommen. Das Ordnungsgeld wurde festgesetzt, nachdem der Beschwerdeführer sich beharrlich geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts zu erheben, und zudem zum wiederholten Male ohne ausreichende Entschuldigung deutlich verspätet zur Hauptverhandlung erschienen war. Sein Verhalten begründete er damit, dass er sich aus religiösen Gründen nur für Allah erheben dürfe. Die Verfassungsbeschwerde war offensichtlich unzulässig, weil der Beschwerdeführer den Begründungsanforderungen nicht genügt und nicht hinreichend dargetan hat, dass die Festsetzung des Ordnungsgeldes in nicht gerechtfertigter Weise in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen hat.

Es gibt immer mehr Leute, die glauben, dass unser Recht und unsere Sitten für sie nicht gelten, und sie werden durch solche Universalverhaltensrechte wie Glaubensfreiheit in ihren Ansichten bestätigt.

Letztlich sind es aber die deutschen Juristen, die ihnen genau das vortanzen und vormachen. Juristen sind ja auch der Meinung, dass man nur „Gleichberechtigung” und „Art. 3” sagen muss, um alles andere Recht außer Kraft zu setzen.

Bemerkenswert auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Religionen Gender und Islam unterschiedlich behandelt. Als neulich der mit seinem 3. Geschlecht daherkam, musste der nicht dartun, in welches Grundrecht er sich da beeingrifft fühlt.