Umsatzsteuerberechnung bei Softwareverkauf ausländische Handelsportale?
Hat sich damit schon mal jemand befasst?
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet und an wen wird sie abgeführt, wenn man als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer über ausländische Handelsportale Software verkauft?
Wenn man also beispielsweise für Apple iPhone oder Google Android Apps erstellt, die dann über deren App Store oder Android Market für Kleingeldbeträge verkauft werden?
Wonach wird die Umsatz-/Mehrwertssteuer bzw. VAT berechnet und wer führt sie an wen ab?
Angenommen, man bietet ein Produkt für 3 Dollar an. Google nimmt sich selbst eine Provision von 30%, machen wir’s mal rund und sagen 1 Dollar. Bleiben 2 Dollar für den Entwickler. Sagen wir, der Entwickler sitzt in Deutschland, Google in den USA und der Käufer in USA, Deutschland, Europa oder Afrika.
Schlagen die Portale dann bei der Abrechnung – wie in den USA üblich – noch deren VAT drauf oder erkennen die, daß der Käufer außerhalb der USA sitzt und lassen das weg? Fällt für den Kauf eines Apps Einfuhrumsatzsteuer an? Muß der Entwickler Umsatzsteuer abführen, auch wenn der Käufer keine gezahlt hat? Und an welches Finanzamt? USA, Deutschland oder doch Ägypten?
2 Kommentare (RSS-Feed)
Sehr gute Fragen – würde mich auch interessieren.
Abgesehen davon, dass bei 3 Dollar keine Einfuhrumsatzsteuer anfallen dürfte, weil der Betrag zu niedrig ist – also den Betrag hochsetzen…
Ein paar Antworten könnten sich hier finden: http://www.zoll.de
Aber so eine richtig gute Übersicht über das Thema wäre bestimmt eine tolle Sache…
Frag mal in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
Eine Liferung ist es schonmal nicht, aber wo Leistungsort ist, kann ich Dir auch nicht sagen.
Würde mich aber nicht wundern, wenn es dazu schon ein BMF-Schreiben gäbe.