Ansichten eines Informatikers

Angriff auf die Redefreiheit

Hadmut
14.12.2017 20:34

Während man hier Kritik an Gender-Studies als Angriff auf die Freiheit aller Wissenschaften hinstellt, passiert in der Realität das Gegenteil.

Gender Studies sind abgrundtief widerlich und verlogen. Keinerlei wissenschaftliche Substanz, frei erfundenes Geblubber. Massive Angriffe und Sabotage gegen alle Fächer und Wissenschaftsbereiche, massives Eindringen in Personal und Curricula. Verdrängen des Wissenschaftsbetriebs durch Korruptions- und Geldwäschebetrieb.

Deren Oberpriesterin Judith Butler wettert gerade gegen Redefreiheit. Zum Verständnis kurz als Information über amerikanische Grundrechte deren erster Verfassungszusatz (First Amendment):

“Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.”

„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“

Der 1. Verfassungszusatz wird in der vom US-Kongress beschlossenen Gesetzesurkunde als dritter Artikel (“Article the third”) aufgeführt.

(Hat dort eigentlich schon mal jemand geprüft, ob die Genderei nicht unter das Verbot einer Staatsreligion fällt?)

Judith Butler:

I put the issue this way not to relativize the First Amendment, but only to note that its importance sometimes only becomes clear to us when it comes into a clash with other basic values. For instance, we can state that all ideas may be expressed, and that any curtailment on the expression of ideas is constitutionally unacceptable, as [Berkeley Law] Dean [Erwin] Chemerinsky asks us to do. We can agree on that in principle at the same time that we might find that certain forms of expression are ambiguous: are they, in fact, expressive activity? Are they forms of harm? Are they verbal threats? There is no way around the fact that we have to form an interpretation of what we mean by expressive activity if we want to identify expressive activity with confidence and make good on our claim that all expressive activity is permissible.

Sie will also auf eine Kollision mit anderen Grundrechten hinaus und dazu eine Auslegung vom Ausdruck eines Gedanken finden, die es erlaubt, das, was ihr nicht passt, aus dem Schutzbereich der Redefreiheit zu entziehen.

Sie hebt dann auf Milo Yiannapoulos und dessen Vortrag ab, gegen den sie war, aber bemerkenswerterweise umgeht sie, was er sagt, und hebt darauf ab, dass er früher bei anderen Gelegenheiten Kameras mitgebracht habe, um damit ungefragt und ohne deren Einverständnis Personen des Publikums aufgenommen und auf eine Leinwand projiziert habe. (Warum man ihm dann den Vortrag und nicht die Kameras verbietet, wäre die Frage.)

Yiannopoulos had posted a photo of Adelaide Kramer, a trans student at the University of Wisconsin-Milwaukee, on the backdrop screen of his lecture and then not only jeered at her, but encouraged others to do the same. Perhaps shaming and berating someone against his or her will, however offensive, is protected speech as long as it does not constitute a physical threat to the person shamed and berated. But it surely does constitute harassment of the kind that all faculty and student instructors know about through the obligatory training we take in compliance with Title IX (or what is now left of Title IX).

Falls er das gemacht hat, wäre das wohl wirklich kritisch – aber man müsste schon genau wissen, was da gelaufen ist, und nicht nur die Sichtweise einer Judith Butler hören. Und die Rechtslage dort kennen. Wenn es nämlich dort verboten ist, das zu tun, warum dann noch diese Diskussion? Wenn es erlaubt ist, woraus besteht dann der Vorwurf?

Das Problem ist anscheinend, dass er das nach den Gesetzen dort durfte, Judith Butler es ihm aber trotzdem verbieten will, weil das einfache Gesetz Title IX dagegen spräche.

There are at least two noteworthy dimensions of this story. One has to do with the use of cameras or “trigger cams” that project images of audience members against their will and the direct appeal to those watching or present to mock, harass, or troll that person and to flood that person’s email with insult. This is a question: is it right to say that the First Amendment comes into conflict with anti-harassment protocols that we learned ought to be honored in the classroom and in all forms of social interaction with students. And further, how does the invocation of the First Amendment also go against the core values of the university, ones that are time and again invoked to encourage us to engage in thoughtful conversation about controversial issues?

Und jetzt wird das kritisch.

Nach deutschem Recht wäre das meines Erachtens übrigens nicht mal so klar, dass das verboten wäre, denn man kann beispielweise Leute, die an öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Karnevalsumzügen dabei sind, auch als Zuschauer, hier durchaus filmen. Und auch in gewissem Grad verspotten.

Der heiße Punkt ist, dass sie einen Verfassungszusatz gegen „anti-harassment protocols” abwägen will, die offenbar nicht mal gesetzlich sind, die „ought to be honored in the classroom” seien, also nicht mal wirklich verbindlich. Und ob das mit den Werten einer Universität vereinbar sei.

Eine interessante Frage dabei ist, ob ein Verbot an einer Universität überhaupt in die Redefreiheit eingriffe, denn nur weil Yiannopoulos Redefreiheit hat, heißt das noch lange nicht, dass er sich auf jedes private oder körperschaftliche Grundstück stellen und fremde Hörsäle in Anspruch nehmen kann. Man könnte diesbezüglich durchaus die Meinung vertreten, dass er seine Rede eben außerhalb des Campus kundtun möge. Der Haken daran: Anders als bei uns sind dort Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit keine getrennten Rechte, sondern die Wissenschaftsfreiheit ist dort Teil oder Auswirkung der Redefreiheit. Und damit wird es problematisch, jemandem die Rede an der Universität zu verbieten.

Der zentrale Fehler, den Butler (wohl absichtlich, rhetorisch) macht, ist, dass sie nicht betrachtet, was er sonst gesagt hat, ob das von einer Wissenschaftsfreiheit (oder dessen, der ihn eingeladen hat) getragen wäre.

Denn im Ergebnis geht es darum, dass sie etwas verbieten will, was nicht gegen dortiges Gesetz verstieß, und dass es einen gültigen Vertrag zwischen einer Studentengruppe und Yiannopoulos gab, in den sie eingreifen, also einen gültigen Vertrag aufheben will.

It seemed at that time on this campus that the only possible way to cancel a speech contracted by a student group is to show that matters of public safety are paramount. Public safety relates to conditions of security on campus, but does that rubric really cover forms of incitement and targeting of the kind I have briefly mentioned?

Sie sagt, dass es eigentlich nur aus Sicherheitsgründen möglich gewesen wäre, den Vortrag zu unterbinden.

Of course, once it was understood that only a threat to security would stop the speech, some people opposed to the speech endeavored to produce precisely such a threat. That threat had to begin to materialize – that is, fires burning and buildings smashed – before it could be decided with clarity that a manifest threat to public security was taking place.

Also haben gegnerische Studenten eben ein Sicherheitsproblem draus gemacht.

The “Principles of Community” adopted by the University of California at Berkeley include, as you know, a commitment to “sustaining a safe, caring and human environment,” an affirmation of the link between diversity and excellence, and the dignity of all individuals. So what happens when by honoring freedom of expression we permit an attack on the dignity of some individuals and groups on campus? It would seem that if we place the First Amendment above all other constitutional mandates, then it is merely considered unfortunate that the dignity of those individuals was attacked, and it is accepted to be the price we must pay for free speech.

Es geht also darum, das „safe, caring and human environment” als Prinzip der Universität über die Verfassungsrechte zu stellen. Wobei man, siehe oben, wieder aufpassen muss, dass das Grundrecht dort nur gegen das Verfassen eines Gesetzes durch den Staat schützt.

If the commitment to free speech provisions under the First Amendment takes precedence over Title IX, the Equal Protection Clause, and the Berkeley Principles of Community, then I suppose we are being asked to understand that we will, in the name of freedom of speech, willingly allow our environment to be suffused with hatred, threats, and violence, that we will see the values we teach and to which we adhere destroyed by our commitment to free speech or, rather, to a very specific – possibly overbroad – interpretation of what constitutes expressive activity protected by that constitutional principle. Of course, if we admit that free speech is one founding principle, and that there are other founding principles as well, or those that have become historically clear to us as slavery was abolished and discrimination outlawed, we are then obligated to engage in the practice of judgment that allows us to sort these conflicting and imperative demands.

Heißt: Wenn man die Redefreiheit nicht dem Diktat der Gender Studies unterordnet (nichts anderes ist Title IX), geht die Welt unter.

Das Ergebnis: Weil ein Transsexueller wider seinen Willen von einer Kamera erfasst und auf einer Leinwand gezeigt, und „Tranny” (wohl soviel wie „Transe”) genannt wurde, will sie die Redefreiheit den Gender Studies unterwerfen und Leute gleich gar nicht mehr auf den Campus lassen. Dass man sowas vielleicht aushalten müsste, auf einer Veranstaltung von einer Kamera erfasst und dort auf einer Leindwand gezeigt zu werden, steht nicht zur Diskussion. Dabei ist das dort längst gang und gäbe, auf jeder Sportveranstaltung werden Leute, die lachen, knutschen, sich bekleckern, von der Kamera erfasst und auf der großen Anzeige gezeigt. Und auch sonst muss sich jeder dort filmen lassen, ist dort so. Warum also ein Sonderrecht für Transen?

Und wo ist die Grenze?

Butlers Argumentation ist wieder mal auf das typische Opferwillkürschema geeicht, bei dem jeder willkürlich festlegen kann, wann er sich als Opfer fühlen will.

Mit solchen Einstiegsbeispielen wie einem Milo Yiannapoulos bringt man die Leute dazu, sich auf diese Rangordnung einzulassen, und hinterher dehnt man sie aus. Ist ja im Feminismus immer so: Erst etwas statuieren, wo eigentlich jeder ohne Nachdenken zustimmt, und wenn es erst mal von allen genehmigt ist, wird die Definition immer weiter aufgebohrt.

Und bald darf man dann dort gar nichts mehr sagen, wenn sich irgendein Schneeflöckchen davon gestört fühlt. Dann darf man nicht mehr Mann und Frau sagen, und so weiter. Oder wird ganz ausgesperrt, weil jemand weiß, dass man irgendwo schon mal „Mann” oder „Frau” gesagt hat.

Bemerkenswert ist, dass Butler nie konkrete rechtliche Formulierungen zitiert, sondern das alles irgendwo im Vagen zerschwafelt.