Neuer Presseausweis
Der Presserat lässt in einer Mitteilung vom 14.12.2017 wissen:
Journalisten- und Verlegerverbände geben ab dem 1. Januar 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus. Grundlage für den neuen Ausweis ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist er am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite. Der bundeseinheitliche Presseausweis dient Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer journalistischen Professionalität, z.B. gegenüber staatlichen Stellen.
Als ob man Professionalität durch einen Ausweis nachweisen könnte.
Es zeigt aber wieder mal, wie das in Deutschland abläuft: Die Politik und die großen Verbände machen das untereinander aus, wer hier als Presse gilt und wer nicht.
Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.
Heißt: Man bevorzugt sie, damit sie loyal schreiben. Das übliche Schema, nicht alle gleich zu behandeln, sondern manche zu bevorzugen, damit sie sich abhängig fühlen. Und natürlich nur die, die davon auch wirklich abhängig sind, ihren Job und ihre Erwerbsgrundlage nicht zu verlieren.
Das Grundrecht der Pressefreiheit, das jedem zusteht, der entsprechend tätig werden will, wird untergepflügt.
Mal sehen, ob man da nicht was in die Suppe spucken kann.