Die Sabotage des Bundesverfassungsgerichts von innen
Über die Prioritäten des Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen und der Verfassungsrichterin Susanne Baer im Besonderen.
RT Deutsch (hießen früher Russia Today) spottet über das Bundesvefassungsgericht.
Dort ist gerade eine Vorlage eines Sozialgerichts anhängig:
Hintergrund ist ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. 2015 hatte dieses den Fall eines zuerst zu 30, kurz darauf zu 60 Prozent sanktionierten Mannes verhandelt. Der Kläger musste drei Monate von 274 statt damals 391 Euro leben. Ein weiteres Vierteljahr sollte er mit 156 Euro über den Monat kommen. In beiden Fällen hatte er eine Beschäftigungsmaßnahme des Jobcenters abgelehnt.
Das wäre eine interessante Frage, warum er denn die Maßnahmen abgelehnt hat. Ich komme da so in Versuchung, mir eine Meinung zu bilden, aber auf die kommt es hier gar nicht an. Sondern auf die Meinung des Thüringer Sozialgerichts. Das war der Meinung, dass die Kürzungen zwar exakt dem Gesetz entsprächen, aber verfassungswidrig seien, Würde und körperliche Unversehrtheit. (Wie auch immer man zu der Ablehnung einer Beschäftigungsmaßnahme steht, sogar Schwerverbrecher im Gefängnis und illegale Flüchtlinge, die gar nicht arbeiten, bekommen genug zu essen. Die Maßstäbe stimmen da vielleicht nicht.) In so einem Fall können die Fachgerichte Gesetze nicht selbst außer Kraft setzen oder umgehen, sondern müssen das dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegen. Da liegt es nun.
Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darüber entscheiden. Doch Betroffene hofften vergeblich darauf, dass Karlsruhe 13 Jahre Sanktionspraxis gegen die Ärmsten ganz oder mindestens teilweise kippen könnte. Nun steht fest: Das höchste Gericht hat seine Entscheidung wegen angeblicher Überlastung vertagt. Und die Jobcenter sanktionieren munter weiter. Betroffen sind selbst Minderjährige und Eltern mit kleinen Kindern.
Karlsruhe verschiebt Urteil auf unbestimmte Zeit
„Eine Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ist wohl dieses Jahr nicht mehr zu erwarten“, sagte BverfG-Sprecher Michael Allmendinger auf Nachfrage der Autorin dieses Textes. Grund sei unter anderem ein unerwartet hohes Aufkommen an anderen Fällen, über welche die Richter zu befinden hatten. „Ich nenne da nur einmal die Sache mit dem dritten Geschlecht“, so Allmendinger. Dabei leide auch das BVerfG unter Personalnotstand. „Da kann es schon mal zu Verzögerungen kommen.“
Das hat was.
Das Bundesverfassungsgericht rotiert, weil ein einzelner Gender-Spinner sich am Eintrag in seinem Reisepass stört, weil er meint, dass er sich ohne Eintragung nicht wohlfühlt und stattdessen lieber irgendeine andere Eintragung haben will. So reiner Psychokrampf, ich hatte ja ausgiebig dazu kommentiert.
Schon da muss man sich die Frage stellen, ob die da eigentlich noch alle Tassen im Schrank haben, wenn sie die Prioriäten so komisch setzen. Mit so einem Psychoscheiß geben sie sich ab, ob aber Kinder und Alte genug zu essen haben, das muss warten.
Das wird noch heftiger, wenn man bedenkt, was ich dazu recherchiert und in mehreren Artikeln beschrieben hatte, nämlich dass diese 3.-Geschlecht-Verfassungsbeschwerde ganz gewaltig nach einer Fake-Beschwerde stinkt. Denn es kristallisiert sich ziemlich deutlich heraus, dass diese Verfassungsbeschwerde aus dem Dunstkreis der Verfassungsrichterin Baer lanciert und man sich den Beschwerdeführer nur gesucht hatte, die sich da also als Richter die Verfassungsbeschwerden selbst machen und finanzieren, um ihre politische Agenda durchzubringen.
Das heißt, dass das Bundesverfassungsgericht hier nicht nur für eigene politische Zwecke der Richter missbraucht und der Beschwerdefall nur vorgetäuscht wurde, es heißt über den beschriebenen Arbeitszeitmangel, dass das Bundesverfassungsgericht regelrecht sabotiert, gelähmt wurde, weil die Arbeitszeit für eigentlich gerichtsfremde Privatinteressen der Richter missbraucht wurden. Strafrechtlich läge darin meines Erachtens auch Untreue, weil Richter damit ihre – immerhin vom Steuerzahler bezahlte – Arbeitszeit veruntreuen.
Und damit bekommt eine Beobachtung eine neue Bedeutung.
Ich hatte ja schon einige Male Videoaufnahmen von Vorträgen Susanne Baers kommentiert, beispielsweise an einer amerikanischen Universität, bei denen sie extrabreit und pathetisch erklärte, dass sie über jede Verfassungsbeschwerde, die auf ihrem Tisch lande, entscheiden und Hilfe gewähren müsse.
Bisher habe ich das „nur” für Heuchelei und notorische Lügnerei gehalten, denn faktisch tut sie das ja nicht. Ich dachte bisher, die lügt einfach krankhaft.
Jetzt ergibt sich daraus aber eine andere Bedeutung.
Nämlich eine Art Rechtfertigung dafür, dass sie sich mit solchen völlig unwichtigem Privatscheiß abgibt, bei dem Leute nicht vom Staat in Rechten verletzt werden, sondern es mit sich selbst nicht aushalten.
Ihre Aussage, dass sie sich mit jeder Beschwerde befassen müssen und werde (die ja nun nachweislich unwahr und gelogen ist), ist also nach Lage der Dinge nichts anderes als die Aussage, dass sie sich mit vorrangig mit ihren selbstgekauften Pseudobeschwerden beschäftigt und die völlig belanglosen Wohlfühlaspekte eines Genderspinners für wichtiger hält als die Frage, ob Leute genug zu essen haben.
(Nur zur Erinnerung: Die Entscheidungen gehen nicht zwingend nach Eingang. In meinem Fall haben sie auch erst viel später – nicht – entschieden als in einem anderen Fall einer Habilitation eines Rentners ohne Dringlichkeit, der eine etwas höhere Aktenzeichennummer hatte, also nach meiner eingereicht wurde.)
Man kann daraus sogar lesen und herausinterpretieren, dass sie damit die anderen Richter erpresst. Denn die Beschwerde kann nur einstimmig nicht angenommen werden. Wenn sie nicht bei einer Nichtannahme zustimmt, wird daraus automatisch ein großer Fall für den ganzen Senat. Da stimmen die dann lieber in der 3-Richter-Kammer für den Quatsch, als das ganze Gericht damit zu befassen.
Für die Kinder tut mir das sehr leid.
Für die Erwachsenen eigentlich nicht. Denn die meisten Hartz-IV-Empfänger wählen ja links, SPD, Grüne, Linke. Und damit eine Politik, bei der nur noch der Genderquatsch wichtig ist und es sonst auf nichts mehr ankommt.
Geliefert wie bestellt gewählt. Wenn die das so wollen, und sich das so wählen – bitte. Dann gibt’s zu Weihnachten halt nichts zu essen, aber dafür einen 3. Geschlechtseintrag im Reisepass. Ihr müsst Euch einfach sagen, dass das wichtiger ist.
Der Wähler und das Bundesverfassungsgericht haben die Prioritäten so gesetzt.
Frohe Weihnachten und guten Appetit. 😀