Ansichten eines Informatikers

Gesetzlicher Gewährleistungsanspruch für Presseerzeugnisse?

Hadmut
6.1.2018 14:08

Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen.

Ein Leser schreibt mir gerade etwas, da hat mich spontan der Ärger geschüttelt, warum ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Er fragt, ob der gesetzliche Gewährleistungsanspruch nicht auch für Zeitungen gilt.

Der Kontext war, dass die doch gerade so auf Intel herumhauen und – die dpa hat sowas rumgeschickt, also schreiben es viele einfach ab – fordern, dass Intel die Prozessoren kostenlos austauscht.

§ 437 ff. BGB sagen u.a.:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

[…]

§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten,
kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

[…]

Das ist eine hochinteressante Frage.

Denn wenn die Presse wieder mal Müll druckt oder aber umgekehrt wichtige Informationen unterdrückt und nicht darüber berichtet, könnte man also beispielsweise den Kaufpreis nachträglich mindern oder – besser noch – verlangen, dass einem auf Kosten des Verlags (sofern man direkt von dort bezogen hat, etwa durch Abo, und die damit Vertragspartner sind) ein mangelfreies Exemplar nachgeliefert wird.

Man könnte sie ja dann darauf hinweisen, dass wenn man von Intel neue Prozessoren fordert und das für rechtens hält, die Nachlieferung korrigierter Zeitungen ja auch nur billig sein kann.

😀