Vereinsrecht
Ich überlege gerade so ganz spontan…
Die WELT schreibt, dass es im HSV (ein Verein, der irgendwas mit Fußball macht…) Bestrebungen gibt, AfD-Mitglieder rauszuwerfen oder nicht reinzulassen.
Ab und zu blogge ich ja über Vereinsrecht, obwohl ich davon nur am Rande Ahnung habe, vor allem aber, weil ich ja in diesem Universitäts- und Politsumpf immer wieder auf Steuerbetrug stoße, wenn Geschäfte über Vereine (oder Universitäten) abgewickelt werden, die nicht nur keine Unternehmenssteuern und Sozialabgaben zahlen, sondern sich auch fälschlich als gemeinnützig ausgeben.
Es würde mich interessieren, wie sie das vereinsrechtlich bauen wollen. Denn die Auswirkungen können enorm und interessant sein.
Grundsätzlich kann man sich als Verein eine Satzung geben (oder seine Satzung so ändern), dass Angehörige einer Partei da nicht reinkommen. Es gibt ja auch Parteien, die die Mitgliedschaft in anderen Parteien ausschließen, und Parteien gehören auch zu den Vereinen. Denn grundsätzlich kann ein Verein sogar völlig frei und willkürlich entscheiden, wen er aufnimmt, und muss das nicht mal begründen, insofern kann er das ohne weiteres auch in Regeln fassen.
Anders als das Grundgesetz spricht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht von politischen Anschauungen, derentwegen man nicht diskriminiert werden darf, sondern nur von Religion oder Weltanschauung. Man könnte durchaus die Meinung vertreten, dass damit in Ermangelung anderer Definitionen auch die politische Weltanschauung gemeint ist und ein solcher Ausschluss AGG-widrig ist.
Ich finde es aber interessanter, das Grundgesetz heranzuziehen. Gerade weil es für den HSV eben nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – wirkt, der ist ja privatrechtlich. Denn gerade dieser Artikel 3 GG, der besagt, dass man wegen Geschlecht und Anschauung usw. nicht diskriminiert werden dürfe, wird ja im Zeichen des Feminismus immer gerne auch gegen Private als Hebel eingesetzt, also ob privatrechtliche Unternehmen durch das Grundgesetz gebunden wären. Wenn man jetzt aber der Meinung ist, dass sich der HSV in bezug auf die politische Anschauung nicht an Art. 3 GG zu halten braucht, stellt sich die Frage, warum sich dann privatrechtliche Unternehmen beim Geschlecht an Art. 3 GG zu halten hätten.
Die nächste Frage wäre eine steuerrechtliche. Ist der HSV als gemeinnützig angegeben? Ich weiß es zwar nicht, aber bei Sportvereinen ist das nicht selten. Damit wäre natürlich die Gemeinnützigkeit futsch.
Das betrifft aber alles die Frage, wer eintreten darf.
Es ist sehr viel schwieriger, Leute aus einem Verein zu kriegen, wenn die erst mal drin sind. Das muss nämlich in der Satzung festgelegt sein, und da kann es auch nur in einem Zusammenhang mit dem Vereinszweck Bestand haben. Und das ist dann noch verfahrensgebunden und unterliegt einer gerichtlichen Nachprüfung. Ist aber womöglich gangbar.
Ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus. Fußball und der HSV interessieren mich nämlich so wirklich gar nicht, es ist mir eigentlich völlig egal, was die da treiben. Von mir aus können die tun und lassen, was sie wollen, solange sie in ihren Stadien bleiben. Das ist mir schnurzpiepegal, solange ich damit nichts zu tun habe.
Ich habe aber etwas damit zu tun. Ich muss nämlich Fernsehgebühren bezahlen, und die gehen deftig an die Fußballvereine. Und der öffentliche Rundfunk ist zu politischer Neutralität verpflichtet. Meines Erachtens dürften die dann über Spiele des HSV nur noch im Sinne allgemeiner, kostenloser Berichterstattung berichten, aber keine Übertragungsrechte für Spiele mehr von denen kaufen, die nicht mehr subventionieren.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man damit die Fernsehzwangsgebühren angreifen könnte.
Denn auch, wenn’s mir beim HSV egal ist: Was kommt als nächstes? Wofür wird man als nächstes ausgesperrt? Kommt das dann in Mode, dass sich jeder darüber definiert, wen er alles nicht reinlässt? Eben noch haben sie alle gesponnen, was sie nicht essen, glutenfrei und vegan muss es sein, und jetzt eskaliert das plötzlich in alle Lebensbereiche?
Und ich habe nie verstanden, warum wir über Fernsehgebühren zwangsweise Fußballvereine finanzieren müssen, damit die dann Zwanzigjährigen Millionengehälter zahlen. Laut dem Rundfunkstaatsvertrag müssen wir nämlich nicht jeden Mist, sondern nur das Erforderliche bezahlen.