Ansichten eines Informatikers

Geheimnisverrat und Betriebsspionage

Hadmut
26.2.2018 22:05

In der Schnittmenge aus Feminismus und Kriminalität. [Nachtrag 2: BMFSFJ]

Laut Meedia hat Pro Quote eine neue Masche:

„Whistleblower“ sollen freie Chefposten melden: Gleichstellungsinitiative ProQuote führt Hotline ein

Das neue Hotline-Angebot von ProQuote setzt auf Hinweise direkt aus den Redaktionen: „Whistleblower“ können sich telefonisch oder per Mail bei der Gleichstellungsinitiative melden und stellen melden, die demnächst frei werden. Die gemeldeten Stellen will ProQuote dann auf sämtlichen Kanälen wie Facebook, Twitter oder der Website veröffentlichen So will der Verein frühestmöglich auf Vakanzen und neue Karriereposten aufmerksam machen und qualifizierten Frauen die Möglichkeit bieten, sich auf offene Stellen zu bewerben. „Die ProQuote-Hotline wird für mehr Transparenz sorgen“, sagt die Vorsitzende des Vereins, Maren Weber.

Und das meinen die ernst, es gibt eine Webseite von Pro Quote dazu.

Meine Anmerkung dazu:

§ 17 Abs. 1, 2 UWG:

(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, […] ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

BVerfG:

Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (vgl. Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 30 Rn. 13 m.w.N.; K. Schmidt, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, Kommentar zum Kartellgesetz, 3. Aufl. 2001, § 56 Rn. 12 m.w.N.).

BVerwG:

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann. Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1987 – 3 AZR 474/86 – BAGE 57, 159, Urteil vom 16. März 1982 – 3 AZR 83/79 – BAGE 41, 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2000 – 13 B 15/00 – RTkom 2001, 168).

Darunter fallen also auch Personalangelegenheiten, wenn der Unternehmer diese nicht veröffentlichen oder ausschreiben will, und dahinter auch wirtschaftliche Gründe stecken.

Es gibt Firmen, die würden so ein Verhalten als Straftat auffassen und Strafanzeige erstatten und/oder Mitarbeiter fristlos entlassen.

Wer würde jemanden einstellen, der einem von solchen Leute geschickt wurde?

Wer hält sowas für Journalismus?

Wie doof muss man sein um auf eine solche Idee zu kommen?

Nachtrag:Ach, den hatte ich nicht gesehen, anscheinend haben die mich auf Twitter gesperrt (was man heute halt so unter Journalismus versteht):

Nachtrag 2: Einige Leser wiesen darauf hin, dass ich da am Ende ein kleines, unauffälliges, aber kerniges Sätzchen überlesen hätte:

Unterstützt wird die Hotline vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Tja. Dass die tief in den kriminellen Verbindungen drinstecken, habe ich ja schon öfters aufgezeigt.