Ansichten eines Informatikers

Wenn Verwaltungsrichter heucheln

Hadmut
16.8.2018 21:43

Über die Doppelzüngigkeit der Justiz, besonders wenn sie weiblich ist.

Es ging heute so durch die Presse: Die ranghöchste Richterin von Nordrhein-Westfalen habe der Politik schwere Vorwürfe für die Missachtung der Gewaltenteilung gemacht, es geht um die Abschiebung des „Bin-Laden-Leibwächters”, den sie jetzt zurückholen müssen. Ricarda Brandts, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts. Nachzulesen beispielsweise in der Wirtschaftswoche oder der WELT.

Das erste, was mir da durch den Kopf ging, war, dass nicht der Präsident eines Verwaltungsgerichts ranghöchster Richter eines Bundeslandes ist, sondern der des jeweiligen Landesverfassungsgerichts. Aber das ist sie ja auch gleich, wie ungemein praktisch.

Nun, so heißt es in der Wirtschaftswoche:

„Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet“, sagte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Ricarda Brandts, der Deutschen Presse-Agentur. „Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurden Informationen bewusst vorenthalten.“

So hätten die Behörden verhindern wollen, dass die Justiz rechtzeitig ein Abschiebeverbot verhängen konnte. „Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat – insbesondere zu Gewaltenteilung und effektivem Rechtsschutz – auf.“

Das bleibe nicht ohne Folgen. Bislang seien Gerichte und Behörden „grundsätzlich mit Respekt vor der Gewaltenteilung“ vertrauensvoll miteinander umgegangen, sagte die Gerichtspräsidentin. So hätten die Behörden etwa Stillhaltezusage abgegeben – also Garantien, eine Abschiebung bis zu einer Entscheidung der Richter nicht umzusetzen.

und in der WELT:

ach dem juristischen Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. macht Nordrhein-Westfalens ranghöchste Richterin der Politik schwere Vorwürfe – und sieht das Vertrauensverhältnis beschädigt. „Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet“, sagte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Ricarda Brandts, der Deutschen Presse-Agentur.

„Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat – insbesondere zu Gewaltenteilung und effektivem Rechtsschutz – auf.“ Sie rate Richtern nach den jüngsten Erfahrungen, sich auf Zusagen von Behörden vorerst nicht mehr in jedem Fall zu verlassen.

Nöh.

Wenn ich sowas lese, fühle ich mich als Bürger überfahren und verhöhnt.

Denn sonst nehmen die Verwaltungsgerichte es oft nicht so genau mit Gewaltenteilung und dem ganzen Rechtsstaatskram. Schauen wir doch mal in die Verfassung, wo das mit der Gewaltenteilung so steht:

Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Artikel 92 Grundgesetz:
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Sorry, wenn ich das mal so sage, aber: Nach der Verfassung sind zwar die Richter für die Rechtsprechung im Einzelfall zuständig, und Verwaltung und Gerichte sind beide an Recht und Gesetz, besonders das Grundgesetz gebunden, aber eine Bindung der Verwaltung an die Rechtsprechung steht nicht so explizit.

Und das scheint sie sehr genau zu wissen, denn sonst würde sie nicht so scharf um den heißen Brei herumreden, dass alle Journalisten darauf hereinfallen. Wenn’s da nämlich plötzlich um Begriffe wie „Respekt und vertrauensvoller Umgang” zwischen Gerichten und Behörden geht, dann stinkt das so gewaltig nach „man kennt sich” und „man hilft sich” zum Himmel, dass es einen eigentlich schüttelt, dass die es noch wagt, dazu noch den Mund aufzumachen.

In meinen Fällen (und vielen anderen, über die mir die Leser in den letzten 20 Jahren berichtet haben, haben sich die Verwaltungsgerichte einen feuchten Dreck um Grundrechte und die Bindung an dasselbe und die normalen Gesetze gekümmert. Und dass ein Gericht die wesentlichen Informationen effektiv eingeholt hat, habe ich auch nur in Ausnahmen erlebt, und selbst da dann nur mündlich ohne Aufnahme ins Protokoll, nicht schriftlich.

Gerade in meinem Streitfall hat das Verwaltungsgericht (es war BW und nicht NRW) systematisch das Einholen von Informationen vereitelt und auch selbst Informationen, Schriftstücke in rauhen Mengen vorenthalten. Und dass die Richter mit den Behörden auf gut Wetter machen und der Bürger untergebügelt wird, ist auch nicht selten. Und nach meiner Beobachtung findet da in der Regel auch keine Rechtsfindung, sondern Willkür mit anschließender Begründungsfindung statt. Wie sonst wäre auch zu erklären, dass über den Fall normalerweise sofort entschieden wird, die Begründung aber gerne mal 3 Monate dauern kann? Müsste man nicht erst begründen und dann entscheiden?

Und die Bindung an die Grundrechte ist eh wertlos, denn das Bundesverfassungsgericht ist zur politkorrupten Witzbude verkommen, die nach politischer Opportunitität und persönlichen Interessen der Richter entscheidet – Beschwerden, die nicht passen, werden nicht angenommen, und Beschwerden, über die man gerne entscheiden würde, schnitzt man sich einfach selbst. Auch „Wo kein Kläger, da kein Richter” war mal ein Rechtsstaatsprinzip, gilt hier aber nicht mehr.

Und gerade weil sie da höchste Richterin ist, muss ein Blick natürlich auf auf die linksfeministischen Machenschaften deutscher Richterinnen fallen, von denen nicht wenige bis ins Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, dass geschriebene Gesetze unbeachtlich sind, weil von Männern und stets diskriminierend geschrieben, und dass Richter die Rechtsprechugn nach ihrem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl durch „subversiv veränderte Wiederholungen” verbiegen sollen.

Man hätte in diesem Fall auch einfach sagen können, dass die Richter schlichtweg geschlampt haben, denn wenn man Zeitungsberichten glauben kann, haben sie keine einstweilige Verfügung erlassen (die es formalrechtlich bedurft hätte, und die man bei gehöriger Rechtsvertretung auch beantragt hätte) und es auch mit ihrer Entscheidung nicht so wirklich eilig gehabt. Sie haben sie abends getroffen, aber erst am nächsten Morgen gefaxt. Warum haben sie die nicht gleich geschickt?

Oder mal eine ganz andere Frage: Warum wird überhaupt noch anachronistisch gefaxt? Das ist doch Steinzeittechnik.

Die Antwort ist, und man kann sie aus der Empörung dieser Richterin herauslesen:

Man hat sich auf die übliche Kungelei zwischen Gerichten und Behörden verlassen, und das alles deshalb nachlässig angegangen.

Da geht’s nicht um einen Abgeschobenen (verdammt, fast hätte ich Abgetriebenen geschrieben…).

Da geht’s drum, dass die Richter sauer sind, weil deren korruptes Techtelmechtel mit der Vewaltung hintergangen wurde. Da geht’s nicht um den Leibwächter, da geht’s um beleidigte Richter, die sich durch solche Vetternwirtschaftereien bisher Arbeit erspart haben.

Und das nächste, was mir dazu einfällt: Rassismus.

Diese Richter sind rassistisch.

Ich frag’s mal so direkt: Warum habe ich nicht so eine Fürsorge bekommen? Mir hat man mehrere Grundrechte völlig verweigert, und keinen Verwaltungs- oder Verfassungsrichter hätte es je gestört.

Warum?

Weil ich Weißer bin?

Oh, ja, sicherlich. Wäre ich Farbiger, Migrant, mit Verbindungen zum islamischen Terrorismus gar, dann hätte ich meinen Doktor sofort gehabt. Was meint Ihr, wie die an der Uni gesprungen wären, wenn ich terroristische Verbindungen oder wenigstens einen Clan gehabt hätte. Aber auch die Verwaltungsrichter machen da Unterschiede. Das ist nicht mehr so, dass vor dem Gesetz alle gleich wären. Von wegen Bindung der Verwaltungsgerichte an die Verfassung im Rechtstaat. Die Dame heuchelt in einer Weise, die ich als schlimmer als Fußpilz empfinde.

Was wir hier erleben ist nicht nur das Eingeständnis, dass das Verhältnis zwischen Gerichten und Verwaltung eben gerade nicht so rechtsstaatlich präzise ist, sondern man so vor sich hindudelt, und pampig wird, wenn die anderen mal nicht mitspielen.

Und was wir hier erleben, ist – wieder einmal – eine Zweiklassengesellschaft, für die unterschiedliches Recht gilt. Migranten werden besser behandelt, für die setzt man das Recht dann auch durch, und zwar auch obwohl das Verwaltungsrecht eigentlich keinen Gerichtsvollzieher kennt. Da gehen Richter dann sogar an die Presse.

Mir sagten die Verwaltungsrichter damals nur lakonisch „Wenn der Hund erst mal in den Brunnen gefallen ist, kann der Richter auch nichts mehr machen…”. Bei mir sind die damals nicht an die Presse, und bei mir haben die die Verwaltung auch nicht zur Information oder Korrektur verpflichtet.

Es kommt vor den Verwaltungsgerichten anscheinend längst auf Hautfarbe und Herkunft an.

Zumindest besteht eine auffällige Korrelation zwischen verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz und der Hautfarbe und Herkunft.