Ansichten eines Informatikers

50 shades of Volksverhetzung

Hadmut
18.8.2018 11:01

Naja, nicht ganz 50, aber bei der Anwendung des Rederechts gelten mindestens zweierlei Maß.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 130 Volksverhetzung [Auszug]

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

[…]

Der österreichische Wochenblick und der Merkur berichten (in unterschiedlichem Tonfall) über die Verurteilung einer Putzfrau wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dachau. Sie wurde zu einer vierstelligen Geldstrafe veurteilt (was bereits in juristischer Hinweis ist, denn Geldstrafe ist nur im Falle des Absatz 2, nicht des Absatz 1 vorgesehen.) Dazu der Merkur:

Die Frau hatte auf ihrer privaten Facebook-Seite einen Artikel der Tageszeitung Die Welt mit der Überschrift „Subsidiärer Schutz: 10 000 Flüchtlinge verklagen Deutschland“ mit folgenden Worten kommentiert: „Den Staat bescheißen, Leute beklauen, vergewaltigen, sich die Eier wundschaukeln, Geld von uns fordern und den Staat verklagen. Das können sie. Sie sind ja wertvoller als Gold, unsere Superfachkräfte. Ich hoffe, unsere Gerichte schmettern alles ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen, wenn euch etwas nicht passt, geht wieder nach Hause. Wir müssen aufhören, uns das alles gefallen zu lassen.“

Die Kripo Fürstenfeldbruck hatte den Fall aufgedeckt, nachdem sie einen Hinweis vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen bekommen hatte. Dort wie auch beim LKA Bayern gibt es spezielle Netzwerkfahnder. […]

Mit ihrem Facebook-Post habe die Angeklagte behauptet, Flüchtlinge seien generell Straftäter im schlimmeren Sinne, so Amtsrichter Christian Calame in der Hauptverhandlung. Weiter habe sie die Leute gegen Flüchtlinge aufgestachelt, weil sie den Leuten Angst gemacht habe. Deshalb, so fasste Calame zusammen, sei die Tat der 41-Jährigen keine Tat am unteren Rand der Strafbarkeit.

Ob damit überhaupt der Sachverhalt des § 130 erfüllt sein kann, lässt sich so nicht beurteilen. Das kurze Zitat erfüllt den Tatbestand meines Erachtens nicht, weil es keine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe ist und auch nicht Teile der Bevölkerung abgrenzbar bezeichnet. Und wenn sie damit aufgestachelt haben will (und wozu), ist da auch nicht ersichtlich. Mir ist auch nicht ganz klar, wie ein Facebook-Kommentar einer Putzfrau geeignet sein soll, den öffentlichen Frieden zu gefährden oder gar Massen aufzustacheln. Für mich hört sich das sehr willkürlich und gummiparagraphig an, aber man kann das anhand von Presseartikeln und so kurzen Zitaten überhaupt nicht beurteilen. Man müsste das Urteil und vor allem dessen Begründung lesen, was ich nicht getan habe. (Ob meine Wertung der Verurteilung dann besser ausfällt, ist eine andere Frage.)

Ich habe so generell das Gefühl, dass die Justiz sich hier Richtung Halt’s-Maul-Aktivismus bewegt. Ich habe dazu auch noch was in Vorbereitung.

Völlig unklar ist mir zum Beispiel gerade, was ich von dem Fall um diese Claudia Sünder halten soll. Da gab es ja schon eine Hausdurchsuchung, weil ein Autor den Lebenslauf einer Berliner Politikerin (oder zumindest Politikangestellten, ist mir auch nicht so ganz klar) angezweifelt hatte. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aller Rechner wegen Beleidigung. Was ich aus den dargelegten Gründen für unzulässig halte. Nun ist sie mit ihrem Unterlassungsanspruch aber auch nur teilweise durchgekommen, weil er sie zwar beleidigt habe, es aber laut Gericht wirklich Zweifel an und Ungereimtheiten in ihrem Lebenslauf gebe (siehe WELT und Morgenpost). Seitdem überlege ich, warum sie ihm denn nun die Wohnung durchsucht und die Rechner beschlagnahmt haben: Wegen der unzulässigen Beleidigung (um den Streisand-Effekt zu zelebrieren?) oder gerade wegen der berechtigten Zweifel an ihrem Lebenslauf?

Ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus.

Heute morgen tröpfelte dieses Bespiel feministischer Artikulationskunst in den Bereich meiner Kenntnisnahme:

Mal abgesehen davon, dass in den USA neulich jemand untersucht und belegt hat, dass die allermeisten Hassmails an Feministinnen/Genderistinnen Fake und von denen selbst oder gegenseitig geschrieben sind, um sich wichtig zu machen (ich finde nur gerade den Link nicht mehr, aber genau diesen Eindruck hatte ich ja bei diversen Veranstaltungen und Buchvorstellungen der hiesigen einschlägig bekannten Hauptberufsopfer auch schon, selbst bei einer soziologischen Dissertation drängten sich mir schon starke Zweifel auf, ob die Umfrage überhaupt stattgefunden oder sie Autorin die Fragebögen selbst ausgefüllt hat, da ist nämlich nichts nachprüfbar), erfüllt das in meinen Augen eindeutig den Tatbestand einer Volksverhetzung.

Männer seien Abfall. Eine genau abgegrenzte Bevölkerungsgruppe, lächerlich gemacht und beschimpft, verallgemeinert, unbelegt.

Sie sagt, dass jede Frau lerne, alleine im Dunkeln nach Hause zu gehen gefährlich sei. Das stimmt. Weil es ein paar kriminelle Männer gibt, verallgemeinert sie das aber auf alle. Der Putzfrau hat man (soweit aus der Presse zu entnehmen) aus einer deutlich schwächeren und nicht auf eine abgrenzbare Gruppe bezogenen Aussage eine Straftat gedreht. Hier wird das explizit auf alle Männer ausgedehnt.

Und das auch noch strunzdämlich. Jede dritte Frau werde einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. (Und? Es geht kein Mann durch das Schulalter, ohne mal in einer Prügelei gewesen zu sein.) Heißt das dann, dass jeder dritte Mann ein Gewalttäter sei? Oder alle? Neulich hieß es irgendwo, dass deutlich mehr als die Hälfte der häuslichen Gewalt von Frauen begangen werde. Sind deshalb dann auch alle Frauen Müll?

Bei Vergewaltigungen und Nötigungen in Partnerschaften die Opfer fast zu 100 Prozent Frauen seien, sagt sie. Abgesehen davon, dass es nicht stimmt, ist es eine völlige Nullaussage. Mal so als Denkbeispiel: Stellt Euch vor, in einem Land mit 100 Millionen Einwohnern passiert eine einzige Vergewaltigung einer Frau durch einen Mann. Da würde jeder sagen, das ist prima, da kommt sowas praktisch nicht vor. Trotzdem wären 100 Prozent der Opfer Frauen.

Es ist auch verlogen. Denn Feministinnen „definieren” Vergewaltigung einfach als Vorgang von Mann gegen Frau. Dann muss man sich nicht wundern, wenn fast 100 Prozent der Opfer Frauen sind. Oder als „Eindringen” in den Körper. Da muss man sich auch nicht wundern, dass Frau gegen Mann nicht als Vergewaltigung gezählt wird. So ähnlich wie man sich bei Rassismus die Welt schönredet, indem man man einfach „definiert”, dass Rassismus nur von Weißen begangen werden kann.

„Männer sind Arschlöcher” dürfte ohne weiteres als Beleidigung und Diffamierung angesehen werden, denn da ist keine Verbindung zu einer sachlichen Kritik zu erkennen.

Zu den „Guten Männern” sagt sie, sie seien Teil des Problems und Teil der Struktur, weil sie auch von der Gesellschaft profitierten.

Gut, sowas in der Art habe ich neulich auch über Frauen gesagt, die so tun als seien sie keine Feministinnen, sich aber die Frauenquoten und Gleichstellungsgehälter und Gratispromotionen und Zwangsvorstandsposten alle gut reingehen lassen. Weil man das gesetzlich auf alle Frauen verallgemeinert. Da passiert die Verallgemeinerung eben nicht in der Meinung, sondern per Gesetz.

Inwieweit ich als Mann dagegen davon profitieren soll, wenn irgendwo in Berlin in einer Partnerschaft einer seine Frau vergewaltigung, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls bisher wäre es mir auch nicht passiert, dass mir da einer angeboten hätte, mitzumachen.

Und?

Strafverfahren?

Hausdurchsuchung?

Rechnerbeschlagnahme?

Strafe?

Nichts dergleichen.

Wenn man dann noch weiß, dass die Berliner Justiz, vor allem die Staatsanwaltschaft, auch schwer auf dem LBQXYZ#@-Trip ist…

Vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass eine kleine Putzfrau für die Justiz kein ernstzunehmender Gegner ist, während hinter diesem Portal watson.de eine große Firma steckt, die sich Gegenwehr leisten könnte.

Dem Leser zur weiteren, eigenverantwortlichen Meinungsbildung über unsere Justiz überlassen.