Über den subtilen Unterschied zwischen Gewalt und Gewalt
Oder: Über linkes Doppelsprech und gewaltigen Schwachsinn.
Ich hatte ja gerade eben einen Artikel über den Kameruner, der in Ellwangen den Aufstand gegen eine Abschiebung anzettelt und einen 360.000-Euro-Polizeieinsatz verursacht hatte, von dem es dann hieß, das sei ja „gewaltfrei und solidarisch” gewesen.
Ich tue mir ja auch immer schwer damit, wenn sich Leute irgendwo in den Weg setzen und sich wegtragen lassen oder rumschreien und blockieren, und dann für sich in Anspruch nehmen, „gewaltfrei” zu sein, obwohl sie ein physisches Hindernis bilden.
Denn wenn ich mir überlege, was ich jetzt eigentlich unter Gewalt verstehe, dann hat es für mich mit
- Physischer Einwirkung auf normale Abläufe zu tun, die sich
- vom normalen Ablauf qualitativ oder quantitativ deutlich unterscheiden.
Wobei das nur eine erste ad hoc-Überlegung ist, von der mir selbst klar ist, dass sie so nicht abschließend richtig sein kann. Ich denke dabei vor allem an Krafteinwirkung. Drücke ich gegen eine Tür, um sie zu öffnen, aber sie geht nicht auf, weil sie verschlossen ist, ist es noch keine Gewalt, weil der normale Ablauf. Übe ich mehr Kraft aus und die Tür bricht, ist es normalerweise Gewalt. Es geht wohl immer darum, ob man in der Wahl und Stärke der Mittel innerhalb des normal bestimmten Bereichs bleibt oder nicht. Das ist bei einer Tür oder generell Gegenständen noch überschaubar abzugrenzen, aber was ist bei der Gewalt gegen Menschen? Wo ist da der die Grenze des normal bestimmten? Und was ist eine implizite oder explizite Drohung? Das geistig-hypothetische Durchspielen der Gewalt, die Vorwegnahme von deren Ergebnis? Was ist dann eingebildete Gewalt?
Ist Hitze Gewalt? Chemie? Gilt es als Gewalt, jemanden zu vergiften oder ein Schloss mit Säure wegzuätzen?
Ich habe den Chaos Communication Congress dieses Jahr gar nicht mehr verfolgt, ich fand die Vortragsliste mehr noch als in den vorangegangenen Jahren langweilig. Früher war es ja schon so, dass selbst die Wiederholungsvorträge aus Vorjahren schon spannender waren als die neuen, aber jetzt lassen sie anscheinend die Wiederholungen weg und sagen nur noch immer das gleiche. Alles, was irgendwie mit digital, Internet oder eigentlich egal was zu tun hat, wird immer mehr zu einer re-publica-mäßigen Zeitgeistsuppe, deren niveaulosigkeit durch Quoten weiter gesenkt wird. Der CCC hatte spätestens seit den Creeper Cards von 2013 jede Substanz verloren, wenn er je welche hatte.
Und dem entsprechend blubbert als wesentlicher Output dieser Veranstaltung gerade durch die Social Media, dass man sich nun des Thema „Digitaler Gewalt gegen Frauen” (wieder mal) gewidmet habe. Eine gewisse Anne Roth, die als „politische Aktivistin” und „Netzfeministin” vorgestellt wird, gehört zur Linksfraktion, habe dort den Vortrag Stalking, Spy Apps, Doxing: Digitale Gewalt gegen FrauenDie digitale Seite der häuslichen Gewalt gehalten,
Und über den die Süddeutsche berichtet.
der mit der Definition aufmacht
Was ist Digitale Gewalt?
Der Begriff „Digitale Gewalt” bezeichnet alle Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen, sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, also bspw. im Rahmen von Online-Portalen oder sozialen Plattformen.
wobei schon (jedenfalls mir, dem Publikum dort wohl nicht) direkt auffällt, dass das nicht entfernt die Anforderungen an eine Definition erfüllt:
- Keine Quellenangabe: Es wird einfach hingeworfen „Digitale Gewalt ist…”. „Der Begriff bezeichnet…”. Wer da die Begriffshoheit haben will oder aus welchem Politloch das kommt, wird erst gar nicht betrachtet. Das ist einfach so. Kein „Ich definiere…” oder „Im Rahmen dieses Vortrages sei…”. Es wird einfach so als „das ist so” hingestellt. Und keiner „hinterfragt”, obwohl doch das „Hinterfragen” angeblich die feministische Tugend ist.
- Es ist zirkulär mit sich selbst definiert. Digitale Gewalt ist Gewalt im Digitalen. Eine zirkuläre Nullaussage. Das kann alles und nichts sein.
- Es wird nicht gesagt, was man dazu aber bräuchte, was man unter „Gewalt” versteht. Denn das ist der Ausgangspunkt, der Begriff, zu dem die Modalität geliefert werden soll. Was ist Gewalt? Im Sinne des Strafgesetzbuches oder was?
- Es ist einfach Quatsch. Wenn der eine dem anderen ein Messer in die Rippen jagt oder eine Kugel in den Kopf schießt, dann war es auch Gewalt und er hat sich „technischer Hilfsmittel” bedient.
- Dies wäre umso wichtiger, als „digitale Gewalt” ein Widerspruch in sich ist.
Dazu müsste man eben auch mal „digital” definieren.
Gehen wir mal von der fachlichen Seite heran, dann könnte man eine klassisches Unterscheidungsmerkmal des Elektronischen als Unterschied zur Elektrik heranziehen (ich weiß, darüber streiten auch wieder viele, aber es ist ja nicht meine Aufgabe, deren Vortrag zu reparieren), wonach das Elektrische mit Kraft und Energie zu tun hat, das Elektronische dagegen mit Information. Den Schritt von der Kraft zur Information, oder eben auch vom Realen zum Digitalen, muss man erst mal unter Aufrechterhaltung des Gewaltbegriffs erläutern. Denn der Sache nach ist Gewalt durch das Digitale hindurch ausgeschlossen. Das Digitale ist vom Physischen abstrahiert, während Gewalt an das Physische gebunden ist.
Das muss man erst mal zusammenbekommen.
Ich sage nicht, dass es unmöglich ist, denn auch eine Drohung kann als Gewalt angesehen werden und besteht doch nur aus Information.
Aber man muss es eben erst mal definieren und erklären, was man darunter versteht.
-
Es ist ein definitorischer Widerspruch in sich. Es funktioniert als Definition nicht.
Warum?
Sprachlich ist es eine Modalität, eine Einschränkung der Gewalt, man betrachtet eine Untermenge: Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen. Es wird also sprachlich nur das betrachtet, was schon Gewalt ist, aber zusätzlichen Kriterien entspricht, als nur bestimmter Teil dessen, was Gewalt ist. Also eine Einschränkung des Begriffs im Rahmen der Betrachtung.
Inhaltlich läuft es aber auf eine Erweiterung des Gewaltbegriffes hinaus, nämlich jetzt auch Gewalt im Internet sehen zu wollen, wo es ja eigentlich keine Gewalt gibt. Also eine Erweiterung des Begriffs.
Was also nun? Geht es um die Betrachtung eines bestimmten Teils des bestehenden Gewaltbegriffs, oder darum, ihn auf etwas auszudehnen, was bisher nicht dazugehörte?
Niemand, der für 20 Pfennig Grips in der Birne hat, über ein Mindestmaß an wissenschaftlicher Bildung verfügt und über Null ehrlich ist, würde sich so eine gequirlte Polit- und Rhetorikscheiße widerstands- und kommentarlos auftischen lassen. Aber für die selbsternannte digitale Avantgarde, das CCC-Publikum, die Presse und Politik reicht es, die sind damit zufrieden.
Die Süddeutsche blubbert gleich „Der Begriff “Digitale Gewalt” umfasst alle Bereiche, in denen Menschen mit Hilfe digitaler Medien eingeschüchtert und bedroht werden.”
Besser wäre es gewesen, sich mal den juristischen Gewaltbegriff des Strafgesetzbuches anzusehen. Der dreht sich nämlich sehr wohl um körperliche Kraftentfaltung und körperlichen Zwang. Und damit ist der Begriff der digitalen Gewalt unvereinbar.
Immerhin wird im weiteren im Vortrag erwähnt, dass es auf einen Bericht der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen zurückgeht. Mal abgesehen davon, dass die UN sowieso nur noch ein feministischer Müllhaufen und völlig unglaubwürdig ist, ist es auch völlig einseitig: Stellt Euch vor, Ihr verdient Euer Geld als „Sonderberichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen”. Na, was wird man da wohl schreiben, um den Job zu behalten? Irgendeine Gegenmeinung oder Gegenposition kommt da ganz sicher nicht vor. Dazu übrigens auch das:
Ich habe mir jetzt mal diesen schwachbüstigen UN-Bericht rausgesucht, nach dem auch "Trollen" schon Gewalt sein soll. Wenn der #35C3 sich den zueigen machen will, kann sich der CCC noch heute auflösen. https://t.co/aowRp61kQB https://t.co/Wp13kLvfLa
— Don Alphonso (@_donalphonso) 29. Dezember 2018
Er fordert : "The obligation to protect victims of online violence against women encompasses the establishment of procedures for the immediate removal of gender based harmful content through the elimination of the original material or its distribution."
— Don Alphonso (@_donalphonso) 29. Dezember 2018
Dazu – Nein doch oh! – kommen natürlich noch Vorratsdatenspeicherung und andere Massnahmen, die man halt so zum Deanonymisieren braucht: pic.twitter.com/0MSXLcEWoG
— Don Alphonso (@_donalphonso) 29. Dezember 2018
Manifestation von online Gewalt ist übrigens schon – mit etwas lockerer Auslegung – Kritik am Feminismus: pic.twitter.com/A3el1Z0fIo
— Don Alphonso (@_donalphonso) 29. Dezember 2018
Ach. Vorratsdatenspeicherung und Kritik an Feminismus gelten da jetzt auch als „Gewalt”.
Es gilt jetzt alles als „Gewalt”, was einem nicht passt. Vorher war’s Nazi, jetzt ist alles Gewalt.
Was mir schon deshalb negativ auffällt, weil im UN-Bericht der englische Begriff „Violence” verwendet wird, und das deutsche „Gewalt” keine exakte Übersetzung ist. Hochhäuser können gewaltig sein, mein Hunger auch. Deshalb sind sie noch lange nicht violent. Da merkt man es aber noch. Es ist aber ein ganz enormer Unterschied und leich zu verwechseln, ob eines Mannes Zorn gewaltig oder violent ist. Im ersten Fall ist er ziemlich sauer, im zweiten Fall schlägt er zu. Lost in translation. Das deutsche Wort Gewalt bedeutet etwas anderes als das englische Violence. Wenn von der Leyen die Kommandogewalt innehat, heißt das nicht, dass sie Soldaten verprügelt, und wenn man die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, bedeutet das nicht immer, dass man aufgehört hat, es zu quälen. Es gibt Widerstand gegen die Staatsgewalt und deshalb eben diese, aber damit normiert der Gesetzgeber noch keine Violence der Regierung. Da ist man dann schon mitten drin im Begriffswirrwarr, und dann müsste man eigentlich von „Gewalttätigkeit” oder „Gewaltsamkeit” sprechen, womit dann aber das meiste aus diesem Blubbervortrag schon in sich zusammenfallen würde.
Beachtlicherweise gibt sie dann „Beleidigungen” als Beispiel von Gewalt, die nicht nur „analog”, sondern auch „digital” stattfinde.
Nur: Beleidigung zählt nicht als Gewalt. Beleidigung gehört zu den – wer hätte das gedacht? – Beleidigungsstraftaten.
Und Erpressung ist auch nicht notwendigerweise ein Gewalt-Ding, denn im Internet geht’s ja eher um das Herausgeben von Nacktbildern und sowas, und so heißt es in § 253 StGB (Erpressung): „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel…” – es gibt also zwei Alternativen, und Nacktbilder sind eben ein empfindliches Übel und nicht Gewalt.
Und dann kommen sie mit Beschimpfungen, Doxxing, Lokalisierung, Mobbing, Identitätsdiebstahl, Spy-Apps, Bildmontagen, Revenge Porn … und und und. Das sei alles „Digitale Gewalt”.
Heißt: Der Begriff hat überhaupt keine definitorische oder abgrenzende Bedeutung mehr, sondern ist (wie „Nazi”) so ein unbestimmter Sammelbegriff für einfach alles, was einem nicht gefällt und mit dem Safe Space unvereinbar ist. Es ist das, wovor ich immer warne: Linke reden nicht inhaltlich, sondern in einer Kategoriesierungssprache, die alles auf extrem vereinfachte und randlose Rhetorikbegriffe runterbricht, die die Welt in Gut und Böse einteilen. Genausogut könnte man sagen, das sei alles „haram”. Es geht überhaupt nicht mehr darum, was eigentlich passiert, sondern nur noch darum, das ganze große böse Digitale unter einen Schimpfbegriff zusammenzufassen, alles in einen Sack, um dann draufzuhauen.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie man, wenn man auch nur den geringsten Anspruch an Qualität oder Digitalkompetenz haben will, solche Leute auf die Bühne lassen kann.
Und dann geht es um die „digitale häusliche Gewalt” – wenn der Mann die Frau mit der Tastatur verprügelt? Oder geht es wieder nur darum, möglichst vieles als „häusliche Gewalt” zu klassifizieren? Häusliche Gewalt bezeichne Gewalt in Partnerbeziehungen, sagt sie. Wenn sich eine Frau von ihrem früheren Partner getrennt habe. Ach. Und andersherum? Dann nicht? Digitale „Gewalt” von Frauen gegen ihre Ex-Männer soll es nicht geben?
Sie sagt, dass man mit häuslicher Gewalt zunächst körperliche Gewalt verbinden würde, es aber auch um Kontrolle durch technische Mittel gehe.
Sowas kann man tun. Aber nicht mit dem gesetzlichen Gewaltbegriff. Dazu müsste man erst mal einen neuen Gewaltbegriff definieren (wozu sie anscheinend nicht in der Lage ist) und den zur Debatte stellen, um dann darauf aufzubauen und zu sagen, sowas fällt dann jetzt auch unter den neuen Gewaltbegriff. Es aber einfach mit einem unbestimmten Negativ-Begriff zu belegen, das geht gar nicht. Und meines Wisses kommt es weit häufiger vor, dass Frauen auf den Handys ihrer Männer spionieren, was die so treiben, als andersherum. Denn Eifersucht und Misstrauen ist bei Frauen das größere Thema.
Sie sagt, es gäbe kaum aussagefähige Studien zu dem Thema.
Aha. Worauf beruht der Vortrag denn aber dann? Ist der frei erfunden?
23% der Frauen berichten, schon mal „online misshandelt” oder belästigt worden zu sein. Da wäre vielleicht mal generell die Frage angebracht, was es überhaupt wert ist, wenn Frauen von irgendwas berichten, vor allem, wenn es um undefinierte Begriffe geht. Mehr als die Hälfte der Vergewaltigungsvorwürfe stimmt auch nicht. Und ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass 100% der Männer meines Bekanntenkreises berichten können, schon mal von Außerirdischen entführt oder im Regen nass geworden zu sein. Belegt das die Existenz von Außerirdischen?
Ein 23% der Frauen habe schon mal „digitale Gewalt” erlebt.
Vermutlich weiß nicht mal 2% der Frauen, was unter dem Begriff zu verstehen wäre.
Sagen wir’s mal anders: Na, und!?
Ich habe schon Gewalt durch Migranten erlebt. Und? Stört auch niemanden, da macht auch keiner was gegen Migranten. Aber redet einer von „digitaler Gewalt gegen Frauen”, die wohlgemerkt schon bei einfacher Beleidigung anfangen soll, soll sofort die Bundesregierung aktiv werden.
Interessant ist, dass sie davon redet, an künftige Arbeitgeber Hinweise zu schicken, weil man über Handyüberwachung herausgefunden habe, wo sich jemand bewerben wolle. Hat man nicht genau das, das Anschwärzen beim Arbeitgeber, als wichtiges Mittel gegen Rechte angesehen? Ist das nun „digitale Gewalt” oder „Bürgerpflicht”?
Sie redet von Leuten, die Angst bekommen, wenn aufeinmal in der Wohnung das Licht an ist, obwohl man es nicht angeschaltet hat. Da sollte man sich dann eher fragen, ob es wirklich eine gute Idee war, Smart-Home-Glühbirnen zu kaufen.
Und dann kommt noch so ein Superklops:
- Es fehlt an Studien, wir wissen überhaupt nichts über das Ausmaß.
- Es fehlen Staatsanwälte, Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Ermittlungen im Bundeskriminalamt und so weiter.
Man definiert also „digitale Gewalt” nicht nur überhaupt nicht greifbar, man weiß auch gar nicht, ob es überhaupt in relevantem Ausmaß existiert, beschwert sich aber darüber, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nicht eigene Abteilungen dafür einrichten.
Also abgesehen davon, dass sie nicht wissen, was es ist, wissen sie auch nicht, wie oft es vorkommt. Aber dass es ganz schlimm ist und sich das Bundskriminalamt darum kümmern müsse, das wissen sie.
Und so’n Scheiß wird auf den Versammlungen derer aufgeführt, die sich für die digitale Elite und die Internet-Versteher halten.
Sagen wir es mal so:
Wenn Leute in einem Flüchtlingsheim einen Aufstand anzetteln, bei dem sich Polizisten wegen der Bedrohung und Gewalt zurückziehen müssen und der einen mehrtägigen und 360.000 Euro teuren Polizeieinsatz nach sich zieht, dann ist das „gewaltfrei und solidarisch”.
Stößt aber eine Frau im Internet auf irgendeine Beleidigung, dann ist das „digitale Gewalt”, die eine Sonderermittlung von Polizei und Staatsanwaltschaft erfordert.
Wer hält solche Leute für kompetent?