Vom Unsinn, eine Aktiengesellschaft enteignen zu wollen…
Verdammt, warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen?
Durch eine Formulierung in einer Leserzuschrift ist mir gerade ein ganz grundlegender Gedanke gekommen.
Was soll eigentlich der Blödsinn, eine an der Börse gehandelte Aktiengesellschaft enteignen und entschädigen zu wollen?
Warum kaufen sie nicht einfach 50+x% der Aktien und haben die Stimm-Mehrheit?
Das wäre wohl billiger, ginge im Prinzip sofort (falls der Preis stimmt), wäre rechtlich völlig unproblematisch.
Mir erscheint das alles damit noch viel schwachsinniger. Denn eine Maßnahme wie eine Enteignung muss auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen, was die drei Teile innere Verhältnismäßigkeit, Eignung und Erforderlichkeit umfasst.
Es ist aber nicht erforderlich, jemanden zwangszuenteignen, wenn doch die Aktien an der Börse gehandelt werden und man sie da einfach kaufen kann.
Was soll also der ganze Quatsch? Nur Geschrei?
Oder wie das heute jemand in einem Straßeninterview so schön sagte: Purer Populismus.