Prantls Visionen
Oder: Der Nachweis, dass unsere Presse Müll ist.
Ständig schreit die Presse nach Pressefreiheit. Stellt Euch mal vor, was hier loswäre, wenn die Regierung sogenannte Pressegerichte installieren würde, die Journalisten verurteilen und unerwünschte Inhalte aus dem Netz nehmen. Was dann los wäre. Oder eigentlich braucht man sich das gar nicht vorzustellen, das hatten wir schon mal, nannte sich damals „Karlsbader Beschlüsse” und ist als Ausbruch der Zensur bekannt.
Heribert Prantl – immerhin Jurist, früher mal Richter und Staatsanwalt – von der Süddeutschen kotzt sich nun gerade darüber aus, dass ihm das Netzdurchssetzungsgesetz nicht wirksam genug sei.
Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass Gift und Galle, Hass und Hetze keine digitale Spiel- und Vernichtungswiese mehr haben. Es sollte dafür sorgen, dass das Netz zwar einerseits frei ist von Bevormundung, aber andererseits das Recht dort Recht bleibt. Es sollte dafür sorgen, dass die Beleidigung, die Bedrohung, die Verleumdung, die üble Nachrede, die Volksverhetzung, die Gewaltverherrlichung und die Ankündigung von Straftaten sich im Netz nicht völlig ungehindert und ungestraft ausbreiten können.
Dreifach falsch. Der Mann weiß in mehrfacher Hinsicht nicht, wovon er redet.
Erstens war das Gesetz kein Strafgesetz, konnte also „Gift und Galle” nicht für verboten erklären, und „Gift und Galle” sind in Deutschland eben nicht verboten.
Zweitens war es nie die Absicht von Maas und seinem Schergen Billen, dass Recht Recht bleiben sollte, sondern dass man mittels AGB-Willkür auch ohne Rechtsgrundlage sperrt. „Recht bleibt Recht” konnte damit schon deshalb nicht umgesetzt werden, weil weder eine Rechtsinstanz, noch ein Rechtsweg drin vorkamen.
Drittens war das Gesetz weder gedacht noch geeignet dafür zu sorgen, dass sich irgendetwas ungestraft ausbreiten könnte, denn Strafen kamen darin gar nicht vor. Nur Sperren.
Aber was will man von der Süddeutschen und von einem ehemaligen Richter und Staatsanwalt, schon an Gesetzverständniskompetenz erwarten?
Jeder konnte es lesen: Als der CDU-Politiker Walter Lübcke mutmaßlich von einem Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses in Kassel erschossen wurde, wurde diese Mordtat in vielen Kommentaren im Netz gefeiert.
- Wo konnte man das lesen?
- Gegen welches Recht würde das verstoßen? Es ist in Deutschland nicht verboten, sich über den Tod einer Person zu freuen.
- Freuen sich Linke auch häufig über den Tod irgendeiner Person. Ich habe keinen Zweifel, dass wahre Freudenstürme ausbrächen, wenn Leute des Feindbildbereichs stürben. Mir hat man auch schon in irgendeinem Forum den Tod gewünscht.
- Meines Kenntnisstandes nach ist das noch gar nicht erwiesen, dass das so passiert ist. Erstaunliche Aussage für einen Richter und Staatsanwalt.
Die ungeheuer gemeinen und bösartigen Sätze gegen den Politiker standen im Netz, tagelang, als handele es sich um Plakate, Zeugnisse und Urkunden der Meinungsfreiheit. Sie standen da, als gäbe es keine Löschvorschriften im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sie standen da, als wollten sie dessen Paragrafen verhöhnen und sich über seine Absichten lustig machen.
Was für Sätze standen denn da?
Oder muss man sich auf das Werturteil Prantls verlassen, der schon das Netzdurchsetzungsgesetz nicht richtig wiedergeben kann?
Und was heißt überhaupt „gemein und bösartig”? Gemein oder bösartig ist in Deutschland nicht verboten. Hatte er nicht oben noch geschrieben, dass es um Rechtsdurchsetzung ginge? Und jetzt will er Sachen löschen, ohne wenigstens zu behaupten, dass sie rechtswidrig seien?
Davon abgesehen: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält keine solche Löschvorschrift. Das ist Prantl-Fake-News.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält eine Verpflichtung, auf Beschwerden zu reagieren. Solange sich keiner beschwert, muss der Dienstleister da gar nichts machen. Und auch auf Beschwerden hin muss der Anbieter nur „offensichtlich rechtswidrige” Inhalte innerhalb von 24 Stunden und „rechtswidrige” Inhalte unverzüglich löschen (ist eigentlich irgendwem schon mal aufgefallen, dass das Schwachsinn ist, wenn „offensichtlich rechtwidrige” Inhalte innerhalb 24 Stunden, die nur „rechtswidrigen” aber „unverzüglich” gelöscht werden müssen?). Aber eben nur dann, wenn es eben rechtswidrig ist. Von „gemein” und „bösartig” steht da nichts. Und vielleicht hat sich ja auch einfach keiner beschwert. Obwohl das Ding nur 6 Paragraphen hat, ist Prantl mit dem Verständnis entweder überfordert oder täuscht.
Muss man sich vorstellen: Der hat als Staatsanwalt Leute angeklagt oder als Richter geurteilt.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz leidet an zwei Geburtsfehlern. Erstens: Es hat die Rechtsdurchsetzung im Internet outgesourct, es hat sie an die Netzbetreiber übertragen. Ob Eintragungen gelöscht werden oder nicht, wird nicht von staatlichen Institutionen, sondern von Twitter, Facebook, Google und Co. in eigener Regie entschieden. Das ist ein Systembruch, das ist ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Der Staat hat seine Entscheidungsgewalt darüber, was Recht und Unrecht ist, an Twitter und Co. abgegeben. Das ist der Geburtsfehler Nummer eins.
Falsch.
Es war der Rechtsbruch von Maas und Billen, die über den Umweg Privatrecht und AGB versucht haben, mehr zu sperren, als gesetzlich verboten ist. Und ganz gezielt den Rechtsweg zu vereiteln, weil man sagte, ein Anbieter könne (im Gegensatz zum Staat) ja tun und lassen, was er wolle und nach belieben sperren. Als außerhalb des Rechts sperren, was dem Staat eben schwer falle.
Genau das will ja Prantl auch, wenn er „gemein und bösartig” sperren will.
Geburtsfehler Nummer zwei: Der Staat hat seine Strafgewalt nicht gesichert. Der Staat und seine Strafverfolgungsorgane kommen an die Hetzer im Internet nicht heran, weil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keine Auskunftspflicht der Provider etabliert hat. Twitter, Facebook und Co. müssen keine Auskünfte darüber geben, wer sich hinter Pseudonymen im Netz verbirgt; sie können die Bestandsdaten von Verdächtigen herausrücken, wenn sie das wollen; sie müssen es aber nicht – und sie tun es in der Regel auch nicht.
Nennt sich Datenschutz.
Und würde auch nicht funktionieren, denn die Provider haben ja auch keine Identitätsfeststellungspflicht wie etwa Banken bei der Kontoeröffnung.
Und selbst wenn man die durchsetzen wollte, würde die außerhalb Deutschlands nicht funktionieren, weil es in vielen Ländern so eine Identität nicht gibt und Deutschland da keine Gesetze machen kann.
Würde aber auch innerhalb Deutschlands nicht funktionieren, weil wir ja nun ganz viele Leute ohne klare Identität im Land haben. Und damit zu einer Zweiklassengesellschaft führen, die mit und die ohne Identität. Gleichheit vor dem Gesetz. Schon mal gehört?
Facebook antwortet daher auf Anfragen der Staatsanwaltschaft wie folgt: “Danke für Ihre Mitteilung. Nach geltendem Recht und unseren Nutzungsbedingungen ist ein Rechtshilfeersuchen erforderlich, um die Information zu ihrer Anfrage einzuholen.” Die Netzwerke geben damit, so klagt die Richterzeitung, formal eine fristgerechte Auskunft nach dem Gesetz; diese ist allerdings völlig inhaltsleer.
Liegt vielleicht daran, dass Facebook ein amerikanischer Konzern ist und es so etwas wie Staatssouveränität gibt und deshalb immer über den jeweiligen Staat zu gehen ist.
Der Verweis auf ein mögliches Rechtshilfeersuchen an die USA ist lächerlich; so etwas dauert ewig und bringt auch nach langem Warten nichts, weil die USA bei Volksverhetzung keine Rechtshilfe leisten. Die Richterzeitung stellt daher bitter fest, dass die Strafverfolger “Bittsteller” bleiben, solange das Gesetz keine Auskunftspflicht zu den Bestandsdaten vorschreibt.
Aha. Würde das Gesetz denn überhaupt auf amerikanische Unternehmen wirken?
Noch lange nicht jeder Mist, den die Richterzeitung schreibt, ist auch das Papier wert.
Das muss umgehend geschehen. Und diese Auskunftspflicht muss mit hohen und höchsten Bußgeldern gesichert werden. Hetze und Gewalt im Netz explodieren sonst. Es braucht abschreckende Urteile.
Aha. Deutschland will Bußgelder an amerikanische Firmen verhängen? Viel Spaß.
Das sind Staat und Gesellschaft auch dem Gedenken an Walter Lübcke schuldig.
So?
Sollten wir nicht erst mal abwarten, was die Ermittlungen im Fall Lübcke überhaupt ergeben?
Sollte man das nicht von einem Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter erwarten können?
Wenn Prantl meint, dass man amerikanische Firmen wie Facebook dazu verpflichten müsse, Auskunft zu geben, wenn irgendwer meint, dass das deutschem Recht widerspreche, heißt das dann nicht in der Konsequenz, dass auch deutsche Firmen verpflichtet wären, Staaten wie der Türkei, Syrien, China, Nordkorea Auskunft zu geben, wenn die meinen, dass irgendetwas nicht deren Gesetzen entspräche?
Wäre das dann überhaupt mit Asylrecht vereinbar?
Wer kauft eigentlich dieses Schundblatt Süddeutsche noch?