Flaggen verbrennen – Gegenmeinung
Sieht aus, als würden es Juristen anders verstehen als ich.
Ich hatte das mit der Rechtsgrundlage oder den Brauch auf die Flagge selbst bezogen. Ich hatte den § 104 so verstanden, dass das Symbol (auf der Flagge) selbst auf einer Rechtsvorschrift oder einem Brauch beruhen muss.
Anscheinend sehen das aber (zumindest manche) Juristen anders, nämlich dass das Zeigen der Flagge (und nicht die Flagge selbst) auf Rechtsgrundlage oder Brauch beruhen muss, um deren Beschädigung usw. strafbar zu machen. Ein Leser schickt mir gleich drei Links:
- Ein Professor schreibt in einem Beck-Forum, dass das Hissen selbst Brauch sein muss, etwa bei Sportveranstaltungen. Bringt man eigene Flaggen zur Demo mit, um sie zu verbrennen, falle das nicht darunter, und stehe sogar im Spannungsverhältnis Meinungsfreiheit und Machtkritik, die Polizei könne aber auf Demonstrationen generell das Verbrennen von jeglichen Gegenständen verbieten.
- Oh.
Die Berliner SPD will das Zerstören von Flaggen unter Strafe stellen, eben wegen der Israel-Flaggen. Hätte ich jetzt nicht gedacht. Kann aber auch reine Täuschpolitik sein, um so zu tun, als ob, weil sie eh nicht erwarten, damit durchzukommen. Könnte mit der Personalie Sawsan Chebli in Zusammenhang stehen.
- Die ZEIT hatte einen Artikel, der das wie der Professor sieht, nämlich dass man eine israelische Flagge schon von einer Botschaft oder einem Friedhof oder sowas klauen müsste, um sich nach § 104 StGB strafbar zu machen.