Die Definition von Meinung als Voraussetzung von Meinungsfreiheit
Soweit isses schon. [Nachtrag]
Die liebe Frau #Schöneberger hat keine Meinungsäußerung getätigt. Sie hat nicht gesagt „Ich persönlich kann es mir nicht vorstellen, in einer Beziehung mit einem geschminkten Mann zu sein“.
Es geht hier nicht um persönliche Präferenz, sondern um Diskriminierung und Sexismus. https://t.co/GIdnIQ0CVJ— jara 🎅🏼🎄 (@salzundtequila) November 2, 2019
Auch wieder mal schön ist das
Was sie schön findet, ist ihre Sache. Problematisch ist die Darstellung, dass Männer, die sich schminken, unmännlich sind. Das ist anmaßend und sexistisch. Sagen darf sie es trotzdem, muss dann aber auch Widerspruch aushalten. Wieso wird Widerspruch als Shitstorm diskreditiert?
— Sebi (@SeLo__89) November 2, 2019
Eben war es noch so, dass Feministinnen und sowas nicht mit Gegenmeinungnen konfrontiert werden dürfen, alles Hate Speech. Safe Space, keine Plattform geben und so. Seit sich die Meinungsfreiheit auf die politischen Gegner bezieht, heißt es plötzlich „Meinungsfreiheit ja, aber man muss dann die Gegenproteste hinnehmen und aushalten”. Mussten Linke nie. Gilt nur für alles Nicht-Linke.
Das hat sich alles blitzschnell gedreht.
Nachtrag: Man beachte: Von Schöneberger fordert sie, dass sie ihre Meinungsäußerungen mit „Ich persönlich kann es mir nicht vorstellen…” einleitet. Sie selbst sagt aber nicht, sie könne sich nicht vorstellen, dass Schöneberger keine Meinungsäußerung getan hat, sondern knallhart „hat sie nicht”.
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.