Lambrecht und die Hasskriminalität
Noch so’n Ding.
Ist mir auch nicht gleich selbst aufgefallen, aber jemand auf Twitter hat mich drauf gebracht.
"Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Deswegen reformiere ich das #netzDG. Soziale Netzwerke müssen dem Bundeskriminalamt künftig Fälle schwerer Hasskriminalität melden", erklärt BM Christine Lambrecht. https://t.co/sEWwgGM9kY #Hass
— BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) November 5, 2019
Was ist eigentlich „Hasskriminalität”?
Das ist kein Straftatbestand, kommt im Strafrecht nicht vor. Kein erkennbarer Rechtsbegriff. Und dann unterscheidet sie auch noch zwischen normaler und „Schwerer”.
Schauen wir mal auf die verlinkte Webseite:
Soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen
Autor/in: Christine Lambrecht
Medium: Frankfurter Allgemeine Zeitung – Fremde Federn
Ausgabe: 257 vom 5. November 2019Wollen wir die Spirale zur Gewalt durchbrechen, müssen wir uns einem zentralen Problem stellen: dem Hass und der Hetze in den sozialen Netzwerken.
Um einem Missverständnis gleich vorzubeugen: Soziale Medien an sich sind nicht das Problem. Aber Rechtsextremisten missbrauchen Facebook, Twitter, Youtube und Co., um die Stimmung gezielt anzuheizen – mit Abwertungen, Beleidigungen, Gewaltphantasien und handfesten Drohungen. Das provoziert Nachahmer. Aber schlimmer noch: Empfängliche Personen fühlen sich aufgefordert und ermutigt, den Worten anderer Taten folgen zu lassen.
Um zu verhindern, dass Rechtsextremisten ihre menschenverachtenden Botschaften ungehindert verbreiten können, müssen wir entschlossen handeln. […]
Die nach wie vor immense Menge des Hasses und die zahlreichen Fälle, in denen strafbare Äußerungen ungesühnt bleiben, zeigen jedoch, dass wir die Regelungen weiter verschärfen müssen.
Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Hasskriminalität konsequent strafrechtlich verfolgt wird. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Das muss der Rechtsstaat durchsetzen, auch im Netz. Ein entscheidender Punkt dabei ist es, sicherzustellen, dass die aus Hass begangenen Straftaten den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es klingt banal. Aber die klassische Strafanzeige ist elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung. […]
Genau hier liegt das Problem bei der Verfolgung von Hasskriminalität im Internet. Kriminologische Untersuchungen zeigen, dass Opfer von Hasskriminalität nur selten Anzeige erstatten. Bei Straftaten im Netz verstärkt sich dieses Phänomen. Nach einer aktuellen Studie des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein werden weniger als fünf Prozent aller im Netz verübten Beleidigungen und Drohungen angezeigt. […]
Hier will ich durch eine Reform des NetzDGs ansetzen. Die sozialen Netzwerke müssen dem Bundeskriminalamt zukünftig Fälle schwerer Hasskriminalität wie Morddrohungen und Volksverhetzungen melden, wenn sie durch Nutzerbeschwerden hiervon erfahren. […]
Zweitens: Mit der Meldepflicht handeln wir im Interesse der Opfer. Denn dafür, dass Opfer von Hassstraftaten so selten Anzeige erstatten, gibt es Untersuchungen zufolge zwei wesentliche Gründe: Zum einen sehen sich viele mit der Situation überfordert. Zum anderen resignieren viele wegen der Häufigkeit der Vorkommnisse. […]
Natürlich brauchen wir mehr als nur Meldepflichten, um dem Rechtsextremismus Einhalt zu gebieten.
Also weiß man nicht so genau, was „Hasskriminalität” eigentlich sein soll, aber eins ist sicher: Es hat irgendwas mit Rechtsextremismus zu tun.
Sind die auf Drogen?