Das Bundesverfassungsgericht und die Kürzung der Meinungsfreiheit
Tja, Leute, das war’s dann. Ich habe ja gleich gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht längst eine Politpropagandabude geworden ist.
(Eigentlich wollte ich das erst mit weiteren Artikel zur Zersetzung der Meinungsfreiheit bringen, aber weil jetzt mehrere Leute drauf hingewiesen haben…)
Meinungsfreiheit war eines der wenigen Rechte jenseits von Artikel 3, das die bisher am Bundesverfassungsgericht noch geschützt haben. Normalerweise zieht sich das inzwischen quer durch Politik, Gerichte und Bundesverfassungsgericht, dass eigentlich nur noch die Gummi-Artikel 1 bis 3 beachtet werden und als Brechstange gegen alle anderen gelten, also eigentlich alles nach Artikel 3 als nicht mehr existent gilt. Berufs- und Wissenschaftsfreiheit haben die ja vor 8 Jahren schon vernichtet und zergendert.
Jetzt schreiben die sogar selbst, dass die sich mit dem Richterbund mal drüber unterhalten, wie weit Meinungsfreiheit eigentlich noch gehen darf.
Eine Delegation des Deutschen Richterbundes besuchte am 11. November 2019 das Bundesverfassungsgericht. […] Im Rahmen des Besuchs tauschten sich die Delegationen unter anderem über die Gefährdungen des Rechtsstaats in Deutschland und Europa, die Grenzen der Meinungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Funktionsträgern des Staates sowie über die Entwicklungen der Richterbesoldung seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus.
Ich weiß zwar nicht, was sie da besprochen haben, aber es hat irgendwie so ein Aroma wie: Weg mit der Meinungsfreiheit, dafür kriegt Ihr mehr Geld.
Ich hatte mal geschrieben, dass es auffällt, dass das Bundesverfassungsgericht bisher immer die Meinungsfreiheit sehr geschützt hat (Berufs- und Wissenschaftsfreiheit eben schon lange nicht mehr), und da aber immer der Verfassungsrichter Masing mit drin war. Ich glaube, der war dafür einfach zuständig, das war dessen Fach. Und dass ich befürchte, dass mit Meinungsfreiheit Schluss ist, wenn dessen Amtszeit endet. Er ist seit April 2008 Verfassungsrichter, und die Amtszeit ist auf 12 Jahre begrenzt, also dürfte seine Zeit als Verfassungsrichter im März 2020 enden.
Viele Leser schrieben mir, wie ich den nur loben könnte, das sei in übler Schuft (weil) von der SPD. Weiß ich nicht. Ich kenne den nicht. Aber die Entscheidungen zur Meinungsfreiheit fand ich als wenige der BVerfG-Entscheidungen noch für richtig und gut. Gemessen an dem, was ich da gelesen habe, und wie das begründet war, fand ich das richtig und in Ordnung. Die Qualität der Verfassungsgerichtsentscheidungen ist längst sehr, sehr unterschiedlich, und manche Richter halte ich für schlicht unfähig. Manchmal partiell, manchmal ganz. Und das nicht erst seit neuem. Dass ich die Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung für Unfug Ahnungsloser Umnachteter und es für einen Hohn hielt, dass Papier damit hier in Berlin noch auf Vortragstournee ging und weder er noch das (geisteswissenschaftliche) Publikum merkte, dass ihre Entscheidung und einstweilige Anordnung, die sie für so wirksam hielten, in der Praxis völlig bedeutungslos war, weil einfach grottendämlich am Problem vorbeigeschrieben, habe ich schon geschrieben. Das Gerichtsverfahren war ein Operettengericht, in dem die einschlägigen Promis zum Auftritt geladen wurden wie in einer Musikshow im ZDF. Der Kongress tanzt.
Und das wurde halt in den letzten Jahren immer dämlicher.
Und für mich sieht das von außen so aus, als wäre Masing der letzte gewesen, der sich noch für Meinungsfreiheit eingesetzt hat, und nachdem der dann demnächst weg ist, lassen die nicht mal die Pietätfrist verstreichen und schlachten schon mal die Meinungsfreiheit. Die wissen ja, ob da noch eine Entscheidung ansteht, vermutlich nicht mehr. Vermutlich war’s das.
Und wieder zeigt sich: Die Grundrechte werden im korrupten Bundesverfassungsgericht beerdigt.
Selbstverständlich ohne demokratische Legitimierung.