Ansichten eines Informatikers

Eine Unverschämtheit sondersgleichen

Hadmut
24.1.2020 12:45

Auch Privatfernsehen findet meine Missbilligung.

Ich hatte ja gerade beschrieben, dass ich mir im Schlafzimmer einen kleinen LED-Beamer aufgestellt habe, der mir ein Fernsehbild an die Zimmerdecke leuchtet.

Ich hatte mir noch einen kleinen DVB-T2-Empfänger mit HDMI-Ausgang bestellte, den billigsten, den ich mit HbbTV finden konnte. 33 Euro. Ich habe ja schon geschrieben, dass ich es nicht einsehe, für den Dauerwerbekram Privatfernsehen auch noch Empfangsgebühren zu zahlen und das dann auch noch pro Fernseher, weshalb ich keinen Freenet-Zugang habe. Ich komme ohnehin schon nicht dazu, alles zu schauen, was ich online schauen will, da muss ich nicht noch zusätzlich Geld ausgeben um Dinge sehen zu können, die ich nicht sehen will. Dschungelcamp können die sich sonstwohin stecken. Ich habe zwar einen Kabelanschluss, aber nur für Internet und Telefon, den Fernsehkram habe ich nicht dazugekauft. Ich wohne in Leuchtweite des Fernsehtums am Alexanderplatz und habe so guten DVB-T2-Empfang, dass eine kleine Stummelantenne auch in der Wohnung locker reicht, und weil man die Öffentlich-Rechtlichen ja schon zwangsweise bezahlen muss, belasse ich es auch dabei. Hin und wieder kommt da noch was sehenswertes, und das Schlechte dort liefert wenigstens ab und zu Meckermaterial für das Blog. Also habe ich mir zum Beamerchen noch ein DVB-T2-Empfängerchen gekauft.

Wohlgemerkt: Online bestellt, also Kaufvertrag mit dem Händler. Hersteller: Samsung. Steht zwar auch „Freenet TV” drauf, aber eher so als Hinweis auf Kompatibilität.

In der Packung drinnen liegt dann so eine Pappe von Freenet TV/Media Broadcast GmbH, auf der steht:

Mit der Inbetriebnahme der Hardware erklären Sie sich mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von freenet TV der MEDIA BROADCAST GmbH einverstanden.

Das ist eine Frechheit.

Man hat keinerlei Vertrag oder Vertragsbeziehungen mit denen.

Man hat sich ein Gerät gekauft, das einem nach dem Kauf auch gehört, und aus dem Umstand, sein eigenes Gerät in der eigenen Wohnung in Betrieb zu nehmen, was keinerlei Außenwirkung oder gar Erklärung entfaltet, wollen die eine Willenserklärung einem nicht anwesenden Dritten gegenüber ableiten. Und wenn man mit den AGB nicht einverstanden ist? Darf man das Gerät nicht anschalten?

Vermutlich ist die Denkweise ähnlich wie bei einem Kaufhaus, die ja auch der Meinung sind, dass man mit dem Betreten deren AGB anerkennt. Aber mal abgesehen davon, dass die Geltung von AGB nicht davon abhängt, dass sich jemand damit einverstanden erklärt (dann sind es nämlich keine AGB, dann ist es eine Individualvereinbarung als Vertragsbestandteil), ist das Betreten eines Ladens eine konkludente, nach außen gerichtete Handlung, die einem der Inhaber des Hausrechts unter Bedingungen gestatten kann (und selbst da hätte ich jetzt zumindest a priori und ad hoc Zweifel, ob die AGB schon mit dem Betreten oder erst mit dem konkreten Kauf zustandekommen). Also ob man mit dem Einschalten des Empfängers quasi ihren Laden, ihre Sendeeinrichtung betritt.

Mancher Jurist mag das durchaus so sehen. Sobald man ihre Dienstleistung des Aussendens in Anspruch nimmt, solle man deren AGB unterliegen.

Ich halte es trotzdem für eine Frechheit. Man hat ein Gerät gekauft, ist dessen Eigentümer geworden, und erst danach, beim Auspacken, erfährt man, dass wenn man es in seiner eigenen Wohnung ohne jegliche Außenwirkung – ein reiner Empfänger, und ja, ich weiß, dass jeder Empfänger über die Absorption des Signals als Sender des invertierten Signals aufgefasst werden kann, aber das ist unbeachtlich gering – und ohne jeden Erklärungswillen AGB anerkannt haben soll.

Eine konkludente Handlung ist – im Gegensatz zum Irrglauben mancher Leute – keine Handlung, die die Juristen einfach willkürlich mit einem Erklärungsgehalt belegen. Sondern erst muss der Erklärungswille da sein, den man dann eben nicht durch sprachliche Erklärung, sondern konsequentes, nach außen gerichtetes Handeln erklärt.

Soweit ich weiß, sind diese Geschäftsmethoden aus den USA zu uns hereingesickert. „Mit der Öffnung dieser Softwarepackung erklären Sie…”

Es ist schon schlimm genug, dass wir die Sprache durch Anglizismen und „false friends” verhunzen.

Wir sollten aufpassen, dass wir das nicht auch mit dem Geschäftsleben so treiben.