Ansichten eines Informatikers

Er darf schwimmen lernen

Hadmut
28.1.2020 21:15

Ein Student der RWTH Aachen im 59. Semester

(Jahrgang 1970, also knapp 50 Jahre alt) durfte an einem Schwimmaufbaukurs nicht teilnehmen, weil er nicht gut genug schwimmen konnte. Das Verwaltungsgericht hat die Uni überzeugt, ihn doch mitschwimmen zu lassen. Er hatte schon die Schwimmabzeichen in Silber und Gold, und die Uni hatte nicht transparent dargelegt, was eigentlich die Anforderungen sind.

Meine Güte. Vier Jahre jünger als ich und noch immer Student, 59. Semester. Zwei meiner damaligen Kollegen sind inzwischen im Ruhestand.

Ist das die Sorte Mensch, die ihr ganzes Leben lang nie ernsthaft arbeitet, nie in die Sozialkassen einzahlt, und dann auf Hartz IV-Rente macht?

Ich zahle einen Haufen Steuern, aber kostenlosen Schwimmbadbesuch und kostenlose Schwimmkurse bekomme ich nicht.

Was mich daran erinnert, dass der Professor, bei dem ich damals war, über Monate hinweg nur in die Uni kam, weil er dort kostenlos das Uni-Schwimmbad benutzen konnte, im Institut ließ er sich dagegen nicht blicken.