Über den seltsamen rhetorischen Unterschied zwischen SPD und NPD
Die Unterschiede sind marginal, rein rhetorisch.
Kleine Rückblende: Das Bundesverfassungsgericht hatte auf den Antrag, die NPD zu verbieten, entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, aber eben zu klein und unbedeutend, um eine Gefahr darzustellen.
Wir wechseln von N zu S:
Pünktlich zum Internationalen #Frauentag hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Reform des Wahlrechts beschlossen. Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Einfach: #MehrFrauenindieParlamente. Den Rest erklärt euch @schneidercar im Video! #Weltfrauentag pic.twitter.com/jHRXgLGFY9
— SPD-Fraktion im Bundestag (@spdbt) March 6, 2020
Auch nichts anderes als ein Frontalangriff auf unser Grundgesetz. Sie wollen ein Gesetz machen, dass „nur noch Parteien zugelassen werden” die marxistischen Regeln entsprechen. In der Männer keine Mehrheit haben können. Der soll nicht nur einfach nicht gewählt werden, der soll als Partei nicht „zugelassen” werden.
Mal von der Frauenquote abgesehen:
Die SPD will gesetzlich durchdrücken, dass sie darüber bestimmt, wer noch als Konkurrenz zugelassen werden kann.
Mir schrieb die Tage schon ein Ex-DDR-Bürger, dass ihm die Vorgänge in Thüringen vorkommen, als wäre die „Nationale Front” der DDR wieder da.
Die Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik (bis 1973 Nationale Front des demokratischen Deutschland) war ein Zusammenschluss der Parteien und Massenorganisationen in der DDR. Durch die Nationale Front sollten dem offiziellen Anspruch nach alle gesellschaftlichen Gruppen Einfluss auf gesellschaftspolitische Prozesse nehmen können. Faktisch war die Nationale Front jedoch ein Mittel, um die Blockparteien und Massenorganisationen zu disziplinieren und die Vormachtstellung der SED im Staat zu festigen.
Begriffspaare
Und da kommen wir jetzt wieder voll zu meinem Steckenpferd, Begriffsdoppel zu sammeln. Wenn im Propaganda- und Pressegeschwurbel ein und dieselbe Sache mal gut und mal schlecht dargestellt und dazu mit doppelten Begrifflichkeiten gerarbeitet wird, von denen einer für gut und einer für schlecht steht. Beispiel: Will man Durchmischung als gut darstellen, nennt man sie Diversität. Geht’s aber irgendwo mal richtig schief, dann hat nicht etwa die Diversität versagt, dann lag es selbstverständlich an der Heterogenität, der hässlichen Zwillingsschwester der schönen Diversität.
Wenn sich nun eine Partei nicht mit unserem Grundgesetz abfinden und es nicht akzeptieren will, und man will es als schlecht darstellen, dann heißt es „Die sind verfassungsfeindlich!”. Muss man verbieten.
Wenn sich aber eine Partei nicht mit unserem Grundgesetz abfinden und es nicht akzeptieren will, und man will es als gut darstellen, dann heißt es „Sie wollen das Grundgesetz reformieren!”.
Warum wird also eine Partei, die über sich selbst sagt, dass ihr das Grundgesetz nicht passt und sie beschlossen hat, es zu reformieren, es also in seiner jetzigen Form abzulehnen und andere Regeln einführen zu wollen, nicht als verfassungsfeindlich eingestuft?
Anders gefragt: Verfolgt nicht auch die NPD das Ziel einer „Reform”?
Warum also wird eine SPD, die das aktive und passive Wahlrecht frontal angreifen und eine „Zulassung von Parteien zur Wahl” einführen will (vgl. zum bisherigen Verfahren hier, da gibt es nur eine Anzeige der Partei der Beteiligung an der Wahl und die förmliche Feststellung der Parteieigenschaft. Dass nicht mehr jeder an der Wahl teilnehmen können soll ist ein massiver Demokratiebruch. Es sollen plötzlich nur noch Parteien teilnehmen können, die sich marxistisch ausrichten, damit es keine Opposition dagegen mehr geben kann.
Und im Gegensatz zur NPD ist die SPD (noch) groß genug, um gefährlich zu sein.
Warum also gibt es kein Verbotsverfahren gegen die SPD?
(Weil die SPD ihre Leute als Richter im Bundesverfassungsgericht sitzen hat und die Entscheidungen damit selber macht.)