Ansichten eines Informatikers

Über Fake News und Spitzfindigkeiten

Hadmut
14.3.2020 20:18

Ach.

Vohin noch

Wenig später: Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

Im Prinzip ja: Denn nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes sind für die Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Landesregierungen und nicht die Bundesregierung zuständig.

Bei Fake News-Vorwürfen muss man da schon sehr genau und spitzfindig sein.