Ansichten eines Informatikers

Vermögensabgabe

Hadmut
24.4.2020 23:32

Eine Abgabe auf das Vermögen oder das Vermögen abgeben? Egal, her damit!

Wusstet Ihr schon,

dass die Bundesregierung vom wissenschaftenlichen Dienst gerade die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe prüfen lässt.

[Nachtrag: Eigentlich sieht man nicht, wer das in Auftrag gegeben hat, es könnte auch von den Oppositionsparteien kommen, aber es gerüchtet, die Bundesregierung selbst habe das in Auftrag gegeben.]

Der folgende Sachstand befasst sich mit der Möglichkeit der erneuten Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise. Auf diese Weise könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden.

Interessante Frage, was „Wohlhabende” sind. Alle oberhalb von Hartz IV?

Will man den Verkäufern in den Supermärkten deshalb Zuschläge geben, damit sie dann als „Wohlhabende” gelten und abkassiert werden können?

Ich finde es ja schon verdächtig, wenn „einmalig” und Zahlungen im Plural im selben Satz auftauchen.

Einigkeit besteht darin, dass die Vermögensabgabe die Steuerschuldner nur einmal belasten darf und einmalig sein muss. Einigkeit besteht ferner dahingehend, dass die Vermögensabgabe einen besonderen, außerordentlichen Finanzbedarf des Staates voraussetzt.

Eine einmalige Vermögensabgabe muss, darin ist man sich einig, einmalig sein.

Ich hatte das ja schon öfters erläutert, dass Juristen (meist) keine Rechtsfindung betreiben, sondern Begründungsfindung. Die Juristerei ist vor allem ein Rhetorikwerkzeugkasten, mit der man sich herbeilabert, warum man selbst zwingend Recht habe.

Und so heißt es da weiter:

Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde. Unzulässig wäre hingegen der Versuch, durch wiederholte Erhebung einer Vermögensabgabe kontinuierlichen Zugriff auf Vermögen zu nehmen, da dies dem verfassungsrechtlichen Postulat der Einmaligkeit zuwiderlaufen würde und zudem als falsch etikettierte Vermögensteuer die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3 GG umgehen würde.

Also man kann den Leuten schon immer wieder Geld abnehmen, über Jahre, man muss nur sagen, dass das keine wiederholte Erhebung wäre, sondern nur die Ratenzahlungen für die eine große Abgabe.

Als ob man einer Frau in der siebten Schwangerschaft sagt, dass das eigentlich alles nur ein Kind ist, und man deshalb auch nur für eines Alimente zahlt, man nur eben den einmaligen Befruchtungsvorgang auf mehrere Jahre verteilt hat.

Jurist hätt’ ich werden sollen. Da hätte ich mich dann als Zyniker so richtig austoben können.

Man wird wohl die Corona-Krise als Gelegenheit nutzen, den Kommunismus neu einzuführen. Alle Vermögen werden eingezogen, alle bekommen Grundeinkommen, öffentliches Leben gibt es fast nicht mehr, alle werden datenmäßig erfasst und das Klopapier ist ausverkauft.

Bis vor kurzem war das noch eine beliebte Betrugsmethode, wenn falsche Polizisten bei Leuten anriefen, ihnen sagten, dass sie Opfer eines Raubüberfalls werden sollten und doch bitte sofort alle ihre Wertsachen vor die Tür rausstellen sollen, damit die Polizei sie schnell abholen und in Sicherheit bringen kann. Da hat neulich einer tatsächlich die Goldbarren (oder sowas) rausgelegt.

Demnächst ist das dann echt. Dann rufen echte Beamte an und sagen, man soll die Wertsachen rauslegen, damit sie sie abholen und mitnehmen können.