Die Fake-Show des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesnachrichtendienst
Ein inszeniertes rechtsbeugendes Theaterurteil.
Überlegungen zum Abhörskandal Crypto AG
Heute ging groß ein Urteil durch Presse und Nachrichtensendungen, wonach das Bundesverfassungsgericht dem Bundesnachrichtendienst verschiedenes untersagt. Es gab dazu schon Kommentare, dass man damit den Geheimdienst faktisch lahmlegt.
Mir ging dabei sofort ein Gedanke durch den Kopf, und ich dachte mir, das muss ich mal nachprüfen. Das brauchte ich aber gar nicht nachzuprüfen, denn es sprang mich vorhin in der Nachtausgabe heute+ geradezu an.
Normalerweise gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich hatte schon mehrere Fälle beschrieben, in denen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verdächtig oder sogar offenkundig faul und fake sind, weil es eben keinen selbständigen Kläger/Beschwerdeführer gibt, sondern Leute aus dem Umfeld der Verfassungsrichter – Baers eigene Abwesenheitsvertretung, ihre ehemalige Mitarbeiterin Nora Markard, der ehemalige Verfassungsgerichtsmitarbeiter Ulf Buermeyer und solche Leute – die Beschwerdeführer passend zur gewünschen Verfassungsbeschwerde casten und ihnen dann die Kosten ersetzen, die Juristen stellen, die Verfassungsbeschwerde schreiben. Der angebliche Kläger also nur ein zur von Leuten, die selbst nicht aktivlegitimiert sind, geschriebenen Verfassungsbeschwerde gesucht wird, um einen Strohmann für eine inszenierte Verfassungsbeschwerde zu haben. Bei der sich also das Bundesverfassungsgericht zur außerdemokratischen Überregierung aufspielt, in dem es sich Beschwerden bauen lässt, um politisch entscheiden zu können. Susanne Baer hatte mal in irgnedeiner Antrittsrede gesagt, man solle ihr „intelligente” Beschwerden schicken, und ihre Mitarbeiterin hatte mal in einer Veranstaltung gesagt, dass man da als Verfassungsrichterin feministische Politik machen könne und der Staat die dann zwingend umsetzen müsse.
Siehe etwa Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber? oder Spuren einer Wellness-Verfassungsgerichtsentscheidung.
Ich hatte das mit der BND-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst mal nicht näher durchdacht, weil ich heute abend mit anderen Sachen beschäftigt war, wollte mir das eigentlich am Feiertag oder am Wochenende näher anschauen. Obwohl ich das nur neben laufen hatte, während ich am Rechner was gearbeitet habe, fiel mir das vorhin in heute+ auf. Da hieß es schon „Geklagt hatten Journalisten und Bürgerrechtler”.
Die Beschwerdeführerin – genauer gesagt, eine der Beschwerdeführer, aber die, die in den Medien vortanzt:
Da dachte ich mir noch: Eine Beschwerdeführerin aus Aserbaidschan. Wer’s glaubt, wird selig.
Dann ein Schwenk über die Richterbank, Baer sitzt auch da, es ist der erste Senat.
Und dann, eben jener Ulf Buermeyer von der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte, jener Organisation, die für politische Fake-Beschwerden die passenden Strohmänner sucht, castet, ausstopft. Nicht nur selbst Richter am Landgericht Berlin, sondern ehemaliger Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts,
Nach Referendariatsstationen bei Gerhard Strate, beim Bundesministerium der Justiz und dem Bundesverfassungsgericht legte Buermeyer 2006 in Berlin das zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt Europarecht ab.
2007 wurde Buermeyer Richter am Amtsgericht Tiergarten. Noch im gleichen Jahr wurde er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Winfried Hassemer und Andreas Voßkuhle tätig. Anschließend war Buermeyer ab 2008 Richter am Landgericht Berlin, bevor er 2009 an die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin abgeordnet wurde, um ein Datenschutzgesetz für den Strafvollzug zu entwerfen. Im September 2010 wurde Buermeyer am Landgericht Berlin zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von August 2013 bis Mai 2014 erwarb er an der Columbia University in New York City einen Master of Laws. Anschließend kehrte er erneut ans Berliner Landgericht zurück und ist seitdem dort Richter in einer Schwurgerichtskammer. 2015 wurde Buermeyer an der Universität Frankfurt am Main mit einer von Matthias Jahn betreuten Arbeit zur informationellen Selbstbestimmung promoviert. Seit 2017 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abgeordnet.
Da spielen sich die Richter und Verfassungsjuristen gegenseitig die Bälle zu. Und eine so steile Karriere passt dann auch zum Berliner Korruptionssumpf, von dem mir mal ein Politiker erklärte, hier in Berlin gehe es bei der Richterernennung ausschließlich um politische Gesinnung. Bedenkt man, dass der als Richter am Landgericht ja selbst Gegenstand von Verfassungsbeschwerden werden kann, ist das alles eine enorme Häufung von Interessenskonflikten. Aber man kennt sich, der ist dann zweifellos ein „Freund des Hauses”. Voßkuhle ist zwar zweiter Senat, deshalb konnten die sich da nicht begegnen, aber dass das Bundesverfassungsgericht da über Verfassungsbeschwerden entscheidet, die der Ex-Mitarbeiter des Noch-Präsidenten Voßkuhle durchdruckt, ist mehr als nur gewaltig stinkend.
Auf Ex-Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, die dann als Richter ihr Unwesen treiben, bin ich schlecht zu sprechen. Der Verwaltungsrichter, der damals in meinem Promotionsstreit wirklich alles gefälscht und manipuliert hatte, sogar die Tonbandaufnahmen der Verhandlung später heimlich neu nachgesprochen und ausgetauscht, war ja auch kurz vorher noch Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts. Da laufen richtig dreckige Dinger und das Bundesverfassungsgericht hackt seinen eigenen Leuten dann auch kein Auge aus.
Und wie ich so drüber nachdenke, und in meinem eigenen Blog suche (das ich ja führe, weil ich mir den vielen Kram gar nicht alles merken kann, eben als Web-Log-Buch, verballhornt zu Blog), finde ich und fällt mir wieder ein: Da habe ich ja schon mal was darüber geschrieben. Ich war sogar auf der Presseveranstaltung zu dieser Verfassungsbeschwerde: Die große schmutzige Verfassungsgerichtszirkusshow
Ich hatte 2018 schon mal beschrieben (und es inzwischen auch schon wieder vergessen), gut, dass ich das damals aufgeschrieben habe, ich zitiere mich mal selbst:
Der Hammer ist, dass die sich da extra Muster-Kläger gesucht haben.
Das ist ja das, was ich schon bei der Entscheidung zum dritten Geschlecht und dem früheren Auftreten Ulf Buermeyers geschrieben hatte, nämlich dass die gerade das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter” abschaffen und ausgehend von den gewünschten politischen Entscheidungen passende Kläger suchen und machen, dazu Geld sammeln und pro Forma möglichst erfolglos durch den Instanzenweg klagen, um die für das Bundesverfassungsgericht nötige Rechtswegserschöpfung vorzuturnen. […]
und
Und dazu sagte der ganz deutlich, dass „wir” – also nicht die Beschwerdeführer, sondern diese Organisationen, die da auftreten – hinter dieser Beschwerde stehen. Einen davon hatten sie sogar da, ich habe aber dessen Englisch kaum verstanden.
Und ich saß da und dachte mir – anscheinend als einziger im Raum voller Journalisten – das gibt es doch gar nicht. Als ob ich bei Thomas Gottschalk in „Wetten Dass!?” wäre, wo man unterhaltsame Kunststückchen vorführt und dafür prominente Wettpaten bekommt. Die kommen jetzt mit prominenten Verfassungsbeschwerdepaten daher.
Und mich damals schon gewundert, warum eine Aserbaidschanerin und ein Mexikaner hier gleich deutsche Grundrechte bekommen, ich als Deutscher dagegen gar keine.
Das ist effektiv Prozessbetrug. Rubrumsbetrug. Die, die hinter der Beschwerde stecken, sind Deutsche, deshalb von dem Vorgang nicht betroffen und deshalb nicht aktivlegitimiert. Also besorgen sie sich Strohmänner aus dem Ausland, die ihnen den Affen machen, und das Bundesverfassungsgericht spielt das Theater mit.
Schaut man mal in das Urteil, dann stehen da 8 Beschwerdeführer, aber für alle zusammen von denselben zwei Juristen vertreten wurden, einer gehört direkt zur Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Was steckt dahinter? Die Querverbindung zur Crypto AG
Es beißt einen geradezu in die Nase, dass das auch mit der Crypto AG und der Zusammenarbeit mit der NSA/CIA verbunden ist. Der zeitliche Zusammenhang mit den Aufdeckungen drängt sich geradezu auf, auch sonstige Streitigkeiten und wie die Deutschen auf Trump losgegangen sind.
Anscheinend soll da der BND dazu gebracht werden, wieder mit der CIA ins Bett zu gehen, denn genau in dem springenden Punkt, den man hier entschieden hat, nämlich dass der BND im Ausland keine Ausländer einfach so abhören darf, weil unsere Grundrechte überall für jeden gelten, unterscheiden sich die Amerikaner fundamental: Deren Grundrechte gelten nämlich nur für Amerikaner und für Menschen auf amerikanischem Boden. Da gab’s mal einen Fall russischer Hacker, die selbst von den Amerikanern gehackt worden waren, und für die man das Grundrecht, nur nach richterlicher Anordnung durchsucht zu werden (die es nicht gab), nicht gelten ließ. Ausländer im Ausland sind nach amerikanischem Recht rechtlos und man kann mit ihnen machen, was man will. Hier dagegen gilt das Gegenteil.
Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesnachrichtendienst
Hinter der Sache steckt mehr, nicht einfach nur linke Agitation, Weltgestaltung und Rechtsbeugung.
Schon die Nähe zur BND-Crypto-AG-Aufdeckung ist auffällig. Da fragte man sich ja auch schon irgendwie: Warum jetzt? Das Thema ist doch schon uralt. Die Antwort war: Weil sie halt zufällig jetzt die Papers aus unbekannter Quelle zugespielt bekommen hatten.
Und irgendwie haben alle Leute, die in diesem ganzen Ding auftauchen, von Verfassungsrichterin bis hin zum Schweizer Kryptoprofessor Ueli Maurer, alle kurze Zeit an US-Universitäten hinter sich.
Ich zitiere nochmal aus meinem damaligen Artikel über die Veranstaltung, was die da damals gesagt haben:
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet ja intensiv auch mit Bürgerrechtsorganisationen in den Vereinigten Staaten zusammen, und auch da wird diese Klage mit sehr großem Interesse betrachtet, weil – wie Sie vielleicht mitbekommen haben – die Reformbemühungen in den Vereinigten Staaten weitgehend gescheitert sind. Die Massenüberwachung des Internet durch die NSA wird – bislang jedenfalls – fortgesetzt. Es gibt dazu dann keine wirksamen Begrenzungen. Und deswegen erhoffen sich natürlich viele Menschen in den Vereinigten Staaten auch eine Leuchtturmwirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Deshalb ist da die internationale Aufmerksamkeit sehr groß. Und ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht hier die einmalige Chance hat, die Bedeutung der vertraulichen Kommunikation auch im Internet-Zeitalter zu unterstreichen.
Sie hatten sich ja auch auf Edward Snowden bezogen.
2015 hatte ich schon mal einen Artikel über das korrupte Bundesverfassungsgericht geschrieben. Die Frage ist, wie es eigentlich sein kann, dass da so viele in den USA „ausgebildete” linke Leute rumlaufen, deren fachliche Kompetenz aber fraglich ist. Mein Promotionsverfahren war vom BND abgesägt worden und auch im nachfolgenden Gerichtsverfahren gab es so schräge Dinge und seltsame Äußerungen von der Universität, dass da die Geheimdienste mit Sicherheit weiteren Einfluss genommen haben müssen.
Anscheinend war es zwischen CIA und BND nach längerer Zusammenarbeit zum Krach gekommen, der BND ausgestiegen. Es kam ja auch neulich ein Bericht, dass die Deutschen einen Hinweis auf den bevorstehenden Anschlag 9/11 hatten, ihn aber verpennt und nicht weitergegeben haben. Die USA hörten dann auch Merkel „unter Freunden” ab, und welche Rolle die Deutschen bei Snowden spielten, ist auch undurchsichtig.
Und dass Leute wie Jörg Tauss oder Sebastian Edathy so ganz komisch wegen Kinderpornographie hochgegangen sind, als sie da an heißen Themen waren…
Ein ganz faules Ding
Ich bin überzeugt, dass da ein ganz faules Ding gelaufen ist. Ich habe es aber noch nicht ganz verstanden.
Ist das jetzt ein Schuss gegen den BND?
Oder ist es, wie die damals erwähnten (oben zitiert) ein Schuss gegen CIA und NSA?
Oder sind es Linke gegen Geheimdienste?
Ich blicke da noch nicht durch.
Sicher bin ich mir aber, dass das ein korrupter Sauhaufen und diese Beschwerde samt Urteil inszenierter Fake sind. Das ist offenkundig, dass das Rubrums- und Prozessbetrug ist, dass andere Leute hinter der Verfassungsbeschwerde stehen und das Bundesverfassungsgericht sich da für politische Entscheidungen selbst die Wunschfakebeschwerden herannimmt. Machen sie ja öfters.
Und dass ich das Bundesverfassungsgericht für ein Operettengericht halte, ist auch nicht neu.
Und dass sich eine Aserbaidschanerin und ein Mexikaner bei all den Abhörkriegen da draußen ausgerechnet über die Deutschen beschweren sollten, ist auch überaus dubios.
Arbeitshypothese
Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich den starken Verdacht hege, dass Susanne Baer eine in das Bundesverfassungsgericht eingeschleuste US-Agentin ist. Die seltsame Art ihrer US-Karriere und der Art und Weise, wie eine eigentlich erfolglose und perspektivelose Jura-Absolventin laut ihrem Interview mit der Fernuni Hagen erst mal putzen ging (andere Juristen üben ihren Beruf mit hohen Einstiegsgehältern aus), ich von der noch keine einzige ernstliche juristische Tätigkeit oder Äußerung gefunden habe, immer nur so links-dummes Gerechtigkeitsgeblubber, die aber trotzdem dort Honorarprofessorin und hier Verfassungsrichterin wird, und zwar hier mit den Grünen, die bekanntlich aus den USA gesteuert werden, kann ich mir nicht anders erklären. Aber eben eine des linken Flügels, Brachialfeministin.
Über die Kryptosache und die ETH Zürich hatte ich ja auch schon geschrieben. Mein Promotionsverfahren ist – auch personell – sehr eng mit der CIA-BND-CryptoAG-Sache verwoben, und auch die jetzige Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist untrennbar von der Sache Crypto AG. Es geht ja um das Abhören anderer Leute.
Ich hege den überaus starken Verdacht, dass die CIA selbst hinter dieser Beschwerde steht.
Das hört sich zunächst unsinnig an, weil die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte ja gesagt haben, dass sie eine Art Vorbild für die USA sein und einen Beispielschuss setzen wollen.
Nun sind die in den USA aber ziemlich zerstritten. Trump gegen die CIA zum Beispiel. Und andere mehr. Zumal in den USA längst höchstrichterlich entschieden ist, dass Ausländer im Ausland (=wir) nach amerikanischem Recht eben keine Rechte haben. Deshalb lässt sich bei etwas, was augenscheinlich gegen die CIA gerichtet ist, nicht automatisch folgern, dass es nicht von der CIA kommen kann. Da gibt es verschiedene Flügel, die sich bekriegen. Siehe Snowden.
Ich hege den Verdacht, dass diese ganze Juristennummer aus den USA gesteuert wird – denn dieselben Kreise haben mir ja auch die Promotion und Forschungskarriere abgsägt, und meine Vermutung läuft ja darauf hinaus, dass es gar nicht mal so sehr gegen mich als Person ging, sondern einfach Streit mit den Amerikanern zu vermeiden und hier nur Pappnasen in die Crypto-Professuren zu setzen. Das Auffliegen der Crypto AG mittels der neulich zugeschusterten Papers, was angeblich ungefähr mit dieser Verfassungsbeschwerde zeitlich zusammenfällt. Und so weiter. Um den BND wieder näher an die CIA zu zwingen. Weil die ja noch abhören dürfen.
Mich erinnert das an meine Bundeswehrzeit. Grundwehrdienst. In einer „Spezialsperrkompanie”. Atomwaffen durften die Deutschen ja nicht haben. Deshalb haben wir damals mit einer amerikanischen Einheit zusammen gearbeitet und auch mal Manöver geübt, denn die hatten solche Dinger (nicht die großen Raketen, sondern so kleine, dreckige Dinger, mit der man den Weg von Ost nach West sperren kann und die man mit Bell-Hubschrauber austeilen kann, und wir haben halt die Pionier- und Fernmeldeleistung gestellt, während die Amis die Bömbchen dazu hatten. Erzwungene Zusammenarbeit, weil es den Deutschen verboten, den Amis aber erlaubt war.
Und Kryptographie und Abhören sind aus amerikanischer Sicht ebenfalls Kriegswaffen.
Wer glaubt eigentlich noch, dass jetzt die Entscheidung über den BND oder damals die Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde normale Gerichtsentscheidungen waren?
Wenn irgendwer meint, dass ein Eintrag in seinem Reisepass sein Geschlecht nicht schön beschreibt, oder sich eine Aserbaidschanerin oder ein Mexikaner an unserem BND stören, dann entscheiden die mit großem Besteck. Geht’s aber um meine Rechte, Karriere, Berufs- und Wissenschaftsfreiheit, dann interessiert die das einen Scheiß.
Das Bundesverfassungsgericht ist längst zu einer hochkorrupten Witzveranstaltung geworden, in der eine korrupte Clique die Verfassungsrechtsprechung unter sich auskungelt. Die schreiben sich ihre Beschwerden selbst und tun dann so als ob, normale Bürger dagegen haben da keine Chance mehr. Korruption und Rechtsbeugung.
Jetzt gilt es noch genauer auszuleuchten, wer hinter dieser Clique steckt.