Über Tichy, Tichy & Tichy
Da ist jetzt aber eine Replik fällig. Und ein Psychogramm obendrein.
Vorab: Ja, ich halte „Tichys Einblick” für ein meistens sehr gutes Medium, da schreiben viele gute Autoren, es gibt viele gute Artikel. Diese Einschätzung habe ich oft geäußert, und daran halte ich auch fest. (Allein) Darauf beruhte auch eine hohe Meinung über den mir ansonsten völlig unbekannten Betreiber Roland Tichy. Zumal ich es beispielsweise hoch einschätze, dass die da gerade der üblen Propagandabude Correctiv und Facebook kontra geben.
Momentan scheinen sie da aber wegen der Corona-Krise – wie so viele – schier durchzudrehen und den Boden unter den Füßen zu verlieren.
Ich hatte – gerade deshalb und weil viele Leser bei mir anfragten – unter Tichy & Tichy schon mal die Frage aufgeworfen, ob dieser Roland Tichy etwas mit Walter F. Tichy zu tun habe. Jenem Professor der Uni Karlsruhe, der damals in meinem Promotionsstreit als Dekan – nicht von Anfang an, anfangs war das noch Detlef Schmid, aber Tichy hat dann übernommen – übelste Dinge getrieben, mich massiv diffamiert, den Rechtsweg hintertrieben und sabotiert hat (siehe unten und Adele und die Fledermaus).
Einige Leser hatten mir geschrieben, sie seien Brüder – oder man vermute es. Zumindest sehen sie sich so ähnlich, dass sie verwandt aussehen. Beide (hier und hier) sind im Abstand von drei Jahren in Bad Reichenhall geboren. Die Verwandtschaft drängt sich auf, und viele Leser schrieben, das sei auch so, aber ein letztendlicher Beleg liegt mir nicht vor. Könnten auch Cousins sein, oder vielleicht ist es nur Zufall. Ich hatte mich jedenfalls gewundert, dass der eine, Walter F. Tichy, an der Universität auf mich den Eindruck eines unkontrollierten, rechtsignorierenden, arroganten, überheblichen Stümpers gemacht hatte, der sich der vollen Bandbreite meiner persönlichen und fachlichen Verachtung gewiss sein konnte, während der andere, jedenfalls aufgrund seines Mediums, bei mir Respekt und Wertschätzung verdient hatte. Ich dachte mir so, naja, vielleicht mal wieder einer der Fälle, die man so mit „Freunde kann man sich aussuchen, die Verwandtschaft nicht” umschreibt. Man soll nicht unbedingt immer von Leuten auf ihre Brüder schließen. Trotzdem irritierend, dass der eine grundrechtsbrechend und der andere grundrechtsvertretend ist.
Dann war die Tage dieser Corona-Fortran-Artikel da aufgetaucht (Achtung: der wurde überarbeitet), der mir da so dämlich vorgekommen war, dass ich was dazu geschrieben hatte. Den Corona-Shutdown als falsch zu bewerten mag ja eine vertretbare, seriöse und ohne weiteres von Meinungsfreiheit gedeckte Meinung sein, das ist völlig in Ordnung. Es aber damit zu begründen, dass dazu irgendein Modell herangezogen worden war, das in Fortran geschrieben war, und deshalb zwangsläufig falsch sein müsse, weil 1962 eine Raumfahrtsonde abgestürzt sei, deren Steurungscode in Fortran geschrieben worden sei, mithin Fortran als die Sprache unter den Sprachen entlarvt sei, die Fehler generiere und für alle Zeiten falsche Ergebnisse und Dimensionen liefere, war bizarr schwachsinnig. Zumal es Hinweise gab, dass die Corona-Modelle in C geschrieben waren und zur Zeit des Raumsondenabsturzes bei der NASA Fortran noch gar nicht eingesetzt worden war, Fortran also doppelt unschuldig ist. Bei allem Respekt, was bei Tichy sonst so steht, aber das war einfach dummes Geschwätz.
Der Artikel, auf den man sich da bezog, wurde inzwischen auch verändert, überarbeitet, korrigiert, aber von Dimensionen habe ich daran nichts gefunden, sondern
Imperial’s model appears to be based on a programming language called Fortran, which was old news 20 years ago and, guess what, was the code used for Mariner 1. This outdated language contains inherent problems with its grammar and the way it assigns values, which can give way to multiple design flaws and numerical inaccuracies. One file alone in the Imperial model contained 15,000 lines of code.
Das ist richtig, aber eine völlig andere Aussage. Dass die Syntax von Fortran fehleranfällig ist, ist etwas ganz anderes als zu sagen, das Fortran Fehler generiert und falsch rechnet. Außerdem ist das in jeder mir bekannten Sprache so, dass was anderes rauskommt, wenn man das Programm falsch hinschreibt. (Alte Informatikerweisheit: Der Computer macht, was Du schreibst, nicht was Du denkst.)
Vor allem aber schreiben die Autoren auch sonst ziemlichen Mist in diesem Artikel. Mag sein, dass der fragliche Code lausig, uralt, und voller Fehler ist. Das ist aber kein Freifahrtschein um selbst Mist zu schreiben. Ja, das ist tatsächlich heute so, dass man Code nicht mehr in einem großen Stück schreibt (zur Erinnerung: Pascal galt mal als die Programmiersprache schlechthin, konnte aber in seiner Originalversion auch immer nur Programme aus einem Stück verarbeiten und kannte keine includes, Bibliotheken und sowas. Deshalb kam man damals auf Modula.)
Was die Autoren in ihrem Geschwätz völlig außer Acht lassen: Man hatte nicht die Zeit, den Code neu zu schreiben. Wir sind von Corona überrascht worden. Ja, es ist richtig, dass man solchen Code mit modernen Methoden in 500 Stücken schreiben und die einzeln testen und spezifizieren würde. Richtig ist aber auch, dass sowas erfahrungsgemäß ein halbes oder ein ganzes Jahr dauert. Und man die Zeit nicht hatte.
Was also ist in der Krise die richtige Strategie? Überstürzt irgendeinen neuen Code zusammenfrickeln zu lassen, ein Einjahresprojekt in drei Tagen durchbolzen zu lassen, auch ungetestet, und zu hoffen, dass kein Fehler drin ist, oder einen uralten Code zu verwenden, der schon öfters gelaufen ist und in dem man schon hinreichend viel Zeit gesteckt hat? Meines Erachtens spricht viel für den alten Code. Ich halte den Artikel im Telegraph für dummes Geschwätz, denn einen konkreten Fehler benennen sie nicht. Es ist rein spekulativ, weil sie halt Fortran nicht mögen, aber als Lobbyisten Propaganda gegen die Maßnahmen machen, während sie Qualitätsanforderungen stellen, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht entfernt zu erfüllen gewesen wären.
Ich halte das vor allem deshalb für üble Stimmungsmache, weil sie nur blubbern und – ohne jeden Beleg – insinuieren, dass da irgendwas falsch sein könnte, aber mit keinem Wort sagen, wie man denn besser hätte verfahren sollen. Gar nichts machen, weil man keinen Code hat, der ihren Qualitätsvorstellungen entspricht? Corona einfach ignorieren? Wo ein modern strukturierter, modularisierter, getesteter Code, den sie da fordern, eigentlich so schnell hätte herkommen sollen und können, sagen sie auch nicht.
Meines Erachtens ist der Artikel im Telegraph Dünnschiss. Als ob man einer Feuerwehr bei einem unvorhergesehenen Großbrand verbieten würde, das alte Feuerwehrauto aus den 60er Jahren, das noch als Reserve im alten Schuppen steht, zum Löschen einzusetzen und lieber untätig zuzusehen und ein neues Feuerwehrauto zu bestellen, weil die alte Wasserpumpe nicht schön aussieht und den heutigen Sicherheitsvorgaben nicht mehr entspricht, obwohl sie jahrzehntelang ihre Aufgaben gut erfüllt hat. In der Not muss man manchmal nehmen, was da ist. Immerhin haben mit dem alten Code schon mal Leute gearbeitet und Zeit reingesteckt. Und dass der Code – selbst wenn er schlecht war und Fehler enthielt – nicht trotz all der Mängel immer noch das Beste war, was man ad hoc zur Verfügung hatte, hat auch keiner dargelegt. Die Frage ist deshalb nicht „warum verwendet Ihr schlechten Code”, sondern „warum habt Ihr Euch nicht bezeiten um besseren Code gekümmert?”. (Antwort: Weil wir die letzten 20 Jahre nur noch mit Genderschwachsinn verbracht haben.)
Und der Artikel bei Tichy machte das noch schlimmer, der war noch dämlicher. Abgeschrieben, aber nicht verstanden, was die da sagten, und es noch mehr vermurkst. Autor: Ein gewisser Maximilian Tichy, mir bis dahin völlig unbekannt, es könnte sich dem Alter und dem Aussehen nach aber womöglich um einen Sohn von Roland Tichy handeln. Der Apfel fällt zwar, gemäß der alten Volksweisheit, oft nicht weit vom Stamm, dabei aber manchmal auf den Kopf. Ist genaugenommen aber hier egal, ob die verwandt sind, die Namensgleichheit reicht hier.
Der Tichy-Artikel war jedenfalls gruftig schlecht, und weil mich das Tripel Tichy-Software-Inkompetenz so an eben jenen Professor Walter F. Tichy erinnerte, ob nun verwandt oder nicht, hatte ich da eine Kritik in meinem Blog geschrieben und mir den Seitenhieb auch nicht verkniffen.
Nun, Schrott kann man mal schreiben. Das kommt vor, auch der beste Goldesel kann nicht nur Goldstücke sch…sch…schreiben. Shit happens. Dann hat man gehörig Spott zu ertragen, und dann ist es auch wieder erledigt. Neuer Tag, neue Sau rennt durchs Dorf. Alles eigentlich nur so von Tagesinteresse.
Der Fehdehandschuh
Ich lese zwar die Artikel bei Tichys Einblick auch nur selten und bei Gelegenheit (auf Leser-Empfehlung), nicht regelmäßig oder aus eigenem Antrieb, die Kommentare darunter aber gar nicht. Ein Leser wies mich nun allerdings auf diesen Kommentarwechsel und die Äußerung von Roland Tichy darin auf der Artikelseite (man muss ein paarmal „mehr anzeigen” klicken und scrollen oder eben diesen Direktlink verwenden, was aber auch nur mit mehr-und-scrollen zu funktionieren scheint) hin:
Zitat:
Ob und was an den verwendeten Modell falsch ist vermögen wir nicht zu beurteilen. Tatsache ist, dass es diese Debatte gibt, wo wie in anderen Ländern auch. Dass in De. ein Informatiker, dessen Dissertation wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt wurde, versucht uns das in die Schuhe zu schieben spricht für die Ablehnung. Wir berichten.
Eindeutig auf mich gemünzt. (Oder käme sonst noch irgendwer dafür in Betracht?)
Und die gleiche dämliche Argumentation: Fortran hat 1962 die Sonde abstürzen lassen, produziert also für alle Zeiten nur Schrott. Danisch hat man die Dissertation abgelehnt, er produziert also für alle Zeiten nur Schrott.
Mal ganz abgesehen davon, dass es inhaltlicher Quatsch ist, denn eine mangelnde Qualifikation erlaubt es prüfungsrechtlich nur, jemanden zur Promotion nicht zuzulassen, aber nicht, dessen Dissertation abzulehnen, und ich durch ein Diplom in Informatik erweislich qualifiziert war, ist es eindeutig Verleumdung. Rein ad personam, kein inhaltlicher Anknüpfungspunkt. Und damit auch rechtlich eine Schmähung.
Und überdies: Es ist nur unter der Gürtellinie. Es hat überhaupt keinen Bezug zu dem, was ich da an Kritik geäußert habe. Und jemandem vorzuhalten, Journalisten ihren eigenen Artikel „in die Schuhe schieben zu wollen” ist auch Dummsinn.
Alles nur der übliche Corona-Wahn? Dünnhäutigkeit durch Stubenarrest?
Nein, das ist was anderes. Es entspricht exakt dem alten Verleumdungs- und Diffamierungsschema der Karlsruher Fakultät. Das Muster ist offensichtlich. Anscheinend ist Roland Tichy wirklich mit Walter F. Tichy verwandt.
Die Frage ist aber: Verleumdet mich hier Roland Tichy gegenüber der Öffentlichkeit, oder hat mich Walter F. Tichy gegenüber Roland Tichy verleumdet und letzterer hat es nur hirnlos abgepinnt?
Sehen wir es sportlich – es bedarf einer Replik. Sowas lasse ich dann auch nicht auf mir sitzen.
Nehmen wir den Fehdehandschuh also auf. Schauen wir mal, wieviel da dahinter steckt. Es ist zwar nur ein winziger Kommentar, so tief drunten versteckt, dass ihn ohnehin kaum jemand liest, aber es ist ja davon auszugehen, dass Tichy (welcher auch immer) das auch nichtöffentlich weiterhin äußert, gerade weil man das vor Jahren schon mal flächendeckend gestreut hat. Das bedarf der Gegenrede und Richtigstellung.
Journalisten sind zwar eigentlich nicht oder nur sehr bedingt satisfaktionsfähig, darüber gehen wir mal wohlwollend hinweg.
Zeigen wir also mal, wo Tichy – welcher auch immer hinter diesem Kommentar steckt – damit falsch liegt.
Oder derber ausgedrückt: Zeigen wir mal, wie da schon öffentlich gelogen wird. Und ich habe keinen Zweifel, dass es hinter den Kulissen noch viel übler zugeht.
Mangelnde Qualifikation relativ zur Fakultät?
Qualifikation kann man absolut, das Erreichen einer Schwelle, oder relativ im Bewerberumfeld sehen. Fangen wir mit dem Relativen an, ich im Vergleich zur Fakultät.
- Wenn ich unqualifiziert gewesen wäre, warum hat die Universität mich dann nicht erfreut gehen lassen, als ich ein Jahr vor Vertragsende und Mitarbeiterhöchstdauer vorzeitig gekündigt habe? Dann hätten die doch froh sein müssen, mich loszuwerden und die Stelle freizukriegen. Stattdessen hat man meine Kündigung mit fehlerhaften vorgeschobenen Rechtsgründen nicht anerkennen wollen und mit allen Mitteln versucht, mich zum bleiben zu erpressen. Selbst als man eingesehen hat, dass meine Kündigung rechtskräftig und rechtmäßig war, hat man versucht, meinen neuen Arbeitgeber, den Uni-Ableger Xlink, zu nötigen und zu bebetteln, mich nochmal an die Uni abzustellen.
Warum, wenn ich nicht qualifiziert war?
Wozu, weswegen, wofür hat die Uni damals mit allen Mitteln versucht, meine Kündigung als unwirksam hinzustellen und mich dort festzuhalten, und später versucht, mich als Externen wieder dorthin abkommandieren zu lassen, wenn es meiner Qualifikation ermangelt hätte? Wozu das dann alles? Wozu brauchten die mich dann?
- Ich war seit April 1988 Hiwi am Institut und Systemadministrator für alle Mitarbeiter und drei Professoren. Mit dem Diplom im Februar 1994 war ich also schon 6 Jahre am Institut, hatte an Vorlesungen mitgearbeitet, sogar große Übungen gehalten und mehreren Doktoranden für deren Promotionen zugearbeitet. Ich wollte eigentlich die Uni verlassen, aber Beth hatte mich umbedingt am Institut halten wollen und mich mit einer vollen stelle und der Promotion für 1995 geködert.
Warum hätte Beth mich einstellen sollen und unbedingt haben wollen, nachdem ich bereits 6 Jahre am Institut und jedem gut bekannt war, wenn ich doch angeblich „nicht qualifiziert” gewesen wäre? Zwei anderen Hiwis, Kumpels von mir, die genauso und fast so lange da waren, hat man keine Stellen angeboten. Warum nur mir? Sollten 6 Jahre nicht reichen, um das zu merken, ob jemand qualifiziert ist?
- Bei dem Rechner, den ich als Diplomarbeit gebaut hatte, wurde der Name überklebt und dann für eine Promotion als dessen Implementierung vorgestellt. Auch sonst habe ich an den Doktorarbeiten anderer mitgewirkt und ihnen zugearbeitet. Für einen habe ich die die nötigen Berechnungen auf dem Transputer-Cluster implementiert. Und ich war der Einzige am Institut, der das konnte. Wieso konnte ich mit meiner „mangelnden Qualifikation” anderen zum Doktor verhelfen, wenn sie bei mir nicht reichte?
- Ich hatte die ersten zwei Jahre als Mitarbeiter nur Jahresverträge. Erst ab dem dritten Jahr saß ich auf einer langfristigen PostDok-Stelle. Ich hatte gedroht, keinen Vertrag mehr zu unterschreiben, wenn es nicht vorran geht und deshalb von Beth einen besseren Vertrag mit längerer Dauer und etwas höherer Bezahlung bekommen.
Wenn ich unqualifiziert gewesen wäre, wäre es ein leichtes gewesen, mich loszuwerden, die Verträge liefen ja von selbst ab. Und genau das hat man mit manchen Kollegen auch gemacht. Mich hat Beth aber festgehalten. Warum also hat Beth mir sogar eine Postdok-Stelle beschafft, um mich zu halten?
Seine offizielle Begründung dafür, dass ich ohne Promotion schon auf einer Postdok-Stelle saß, war ja, dass die kurz bevor stehe und sicher sei.
Warum hat man selektiv mich dort gehalten, wenn ich doch angeblich nicht qualifiziert war?
- Warum hat mich der „Doktorvater” Thomas Beth dann mehrmals und über längere Zeit als seinen Ghostwriter eingesetzt? Warum hat er sich – trotz riesigen Instituts mit großer Besatzung – von mir das Bundestagsgutachten, seine Stellungnahmen beim Bundestag, und einige seiner Vorträge schreiben lassen, wenn ich nicht qualifiziert wäre?
- Wenn ich nicht qualifiziert war, warum hat man es mir dann – rechtsverbindlich – im Arbeitszeugnis bestätigt?
- Warum hat man mich dann für das Projekt Kopfklinik – so mit echten Patienten und Unikliniken und so – als den alleinigen Sicherheitsexperten eingesetzt, wenn ich nicht qualifiziert war?
- Warum hatte mir der Doktorvater kurz vor Ende der Promotion die Auszeichnung versprochen, und gesagt, ich müsse an seiner Stelle das Bundestagsgutachten schreiben, weil das eine exzellente Verteidigung der Auszeichnung sei?
Setzt man seinen Ruf aufs Spiel, in dem man sich ein Bundestagsgutachten von einem „nicht Qualifizierten” schreiben lässt? Und warum wurde meines als einziges der eingeholten Gutachten in den Bundestagsdrucksachen auszugsweise wiedergegeben? Wenn ich doch nicht qualifiziert war?
- Warum hat Beth mich – und nur mich – als seinen Assistenten zu seiner Bundestagsanhörung 1997 mitgenommen, damit er jemanden hat, der schwierige Fragen beantworten kann, und dort als Themenfachmann vorgestellt, wenn ich doch angeblich nicht qualifiziert war? Warum nimmt der von allen Mitarbeitern des Instituts ausgerechnet mich als Assistenten, Sekundanten und Mann für alle Fragen und glühende Kohlen mit, um ihn zu retten, wenn er nicht weiter weiß? Wenn ich doch nicht qualifiziert war?
- Die Fakultät war damals ziemlich zerstritten, es hatten sich zwei Fronten gebildet. Auf der einen die verbündeten Außenseiter Beth und Werner Zorn (auf den komme ich unten noch zurück), die dann beide meine Dissertation abgelehnt haben, und noch ein paar Leute, und die gemäßigtere Gegenseite, die darüber tobte, dass das Fakultätsnetz, für das Zorn zuständig war, wegen dessen Inkompetenz und Faulheit total veraltet und die Fakultät zum Gespött geworden war.
Beide Seiten, Professoren, hatten sich dabei jeweils auf mich berufen. Beth und Zorn hatten versprochen (ohne das mit mir abzusprechen), dass Zorns Schnapsidee „Virtual Department Architecture”, die nur aus ein paar bunten Kreisen bestand, und dass ich damals als der bekannteste (und vom E.I.S.S.-Team letzte noch an der Uni verbliebene) Sicherheitsexperte dessen VDA für gut befunden hätte und für die Fakultät implementieren würde (gelogen), während die Gegenseite (siehe alles in Adele und die Fledermaus) sich mit ihrer Ablehnung darauf stützte, dass ich das kritisiert hatte (wahr). Also beriefen sich zwei verfeindete Fronten aus Professoren beide auf mich. Darüber gibt es sogar Protokolle.
Wieso beriefen sich gleich beide Professorenfronten der Fakultät ausgerechnet auf mich, wenn ich doch „unqualifiziert” war?
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Damals war das an der Fakultät üblich um vom Dekan durchgesetzt, dass man sich über die formale Promotionsordnung völlig hinwegsetzte, die komplett ignorierte, und sich nach dem „Promotionsfahrplan” richtete, die als endlos weitergeleitete Mail zirkulierte, aber jeder Rechtsgrundlage entbehrte.
Dazu gehörte, dass die Professoren die Dissertionen nicht lesen, sondern jeder Doktorand vorher per Postkarte (!) jeden Professor um ein Gespräch „bitten” musste. Sagte der Professor zu, musste man in dessen Institutsseminar erscheinen und dort das Promotionsthema vorsingen und sich manchmal dafür mit faulen Tomaten und geistigem Unrat bewerfen lassen. So durchschnittlich zwei oder drei Termine musste jeder machen.
Warum hatten mich mehrere Professoren, darunter Beth selbst, damals als „Sachverständigen” bei zwei Kryptodissertationen anderer Institute zu deren Vorsingterminen dazugeholt, um deren Forschungsergebnisse zu prüfen und zu bewerten, wenn ich doch unqualifiziert war?
- Und warum haben mich diverse Professoren anderer Institute in Fragen ihrer eigenen Institutsabsicherung immer wieder konsultiert? Wenn ich doch nicht qualifiziert war?
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Warum sagte damals die Universität Karlsruhe im Streit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf die Frage der Richter nach anderen Prüfern, dass sie mich nicht prüfen könne, weil sie an der ganzen Universität keine Professoren mehr hätten, die es fachlich mit mir aufnehmen könnten? Und das war nicht ironisch, das war ernst gemeint. Das war ein Gerichtsverfahren.
Das Gericht hatte damals gerügt (Richter selbst Professor), dass das nicht glaubwürdig sei, weil doch nach den Professorenbeschreibungen der Fakultät die Professorin Martina Zitterbart doch in genau dem Thema unterwegs, mithin also zur Prüfung befähigt sein müsse. Nach Aktenlage sei sie ohne weiteres befähigt.
Die trug dann aber damals vor, dass sie Kryptographie – obwohl dafür zuständig – nicht beurteilen könne. Da kenne sie sich nicht aus. So ein Quotenartefakt eben. Ich wollte mir dann mal ihre Vorlesung anhören, gleich in der allerersten stand aber kommentarlos und ohne sich irgendwie vorzustellen ein junger Mann. Ich habe dann unter Gelächter der Anwesenden so treudoof-spitz gefragt, ob er die Martina Zitterbart sei (war vor der Gender-Ära). Äh, nee, eigentlich war er nicht mal von der Uni, irgendeine externe Firma, die das als Dienstleistung anbietet. Die lassen sich da als Professoren verbeamten und geben auf Webseiten Phantasiebefähigungen an, aber lassen sich Vorlesungen vom Dienstleister halten (wie Ghostwriter, nur mit persönlichem Erscheinen) und klappen bei der ersten fachlichen Frage zusammen.
Das hatte der Anwalt der Uni nicht nur so gesagt, dass die niemanden hatten, der sich mit mir hätte anlegen können.
Wie passt das zur Aussage, ich wäre nicht qualifiziert? Reicht es für die Promotion nicht, in seinem Fach zumindest besser als die promovierten Professoren der Universität zu sein?
- Bevor es zum Krach kam, wurde meine Dissertation in der internen Korrespondenz gelobt. Der urprünglich vorgesehene externe Gutachter hatte mir ein Korrekturexemplar mit zustimmenden Kommentaren zurückgeschickt, Beth und er hatten schon den 1.7.1998 als Termin ausgemacht, in den Prüfungsakten stand die Arbeit schon als bestanden, Beth hatte schon die Auszeichnung zugesagt. Zudem war ich mit dem externen Gutachter per Du und kannte den persönlich, der hätte mir das sofort gesagt, wenn an der Dissertation etwas schlecht gewesen wäre. Meine Kollegen übrigens auch, denn das ganze Team kannte ja die Dissertationen der jeweils anderen.
Wie ist das möglich, wenn ich nicht qualifiziert gewesen wäre? Wer macht als Doktorvater mit dem externen Gutachter schon den Prüfungstermin aus, wenn die Dissertation beiden vorlag und bekannt war, aber der Qualifikation ermangele?
- Warum hat Beth, dem ich schon seit einem Jahr vorher immer wieder Korrekturexemplare der Dissertation gegeben hatte, sie sie vorher immer als sehr gut bezeichnet, und sie erst kurz vor der Prüfung plötzlich für kompletten Blödsinn erklärt? Warum hat er das als „Betreuer” in den vier Jahren vorher nie gemerkt, obwohl er die Dissertation kannte?
- Warum wurde der externe und qualifizierte Gutachter, der die Dissertation kannte und ihr zugestimmt hatte, durch den Professor Zorn ersetzt, obwohl der bei einer früheren Anfrage Beths selbst sagte, dass er als Prüfer nicht in Frage käme, weil er sie nicht beurteilen kann, und auch tatsächlich in seinem Ablehnungsgutachten nichts zum Inhalt der Arbeit sagen kann? Warum ist man nicht bei dem ursprünglichen externen Gutachter geblieben, wenn doch schon der Prüfungstermin mit dem vereinbart war?
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Wie will überhaupt eine Informatikfakultät eine Dissertation beurteilen können, die ihre Rundschreiben an die Professoren immer zur Hälfte elektronisch und zur Hälfte auf Papier herumschickte, weil die Hälfte der Professoren schlicht zu doof war, selbst E-Mail zu lesen?
Beth zum Beispiel hat nie verstanden, wie E-Mail funktioniert und wie man das bedient. Er ist daran ständig gescheitert, konnte die E-Mail-Adresse nicht von der Anrede unterscheiden, hielt FAX (plus Sekretärin zum Entziffern seines Gekritzels) für die einzig zukunftsfähige Kommunikationsform (weil er mehr nicht bedienen konnte), und kürte sich selbst zum ersten Professor überhaupt, der E-Mail als unbrauchbbar erkannt und wieder abgeschafft habe. Und selbst unter denen, die E-Mail im Prinzip verstanden hatten, konnten viele nur Mac-Klickediklick. Alles so erbärmlich. Und dort soll man mangelnde Qualifikation gehabt haben können?
- Warum sagte man mir von der Gesellschaft für Informatik damals, dass ich fachlich recht hätte, man mir das aber nicht bestätigen werde, weil man nicht gegen Kollegen vorgehe? Warum sollten die so etwas sagen, wenn es nicht stimmen würde?
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Meine Dissertation ist seit rund 20 Jahren auf meinem Webserver online. Und über Jahre je tausende Male heruntergeladen worden. Inhaltlich habe ich aber nur zustimmende Kommentare bekommen. Es gab auch ein paar Beschimpfungen, aber die bezogen sich nie auf den Inhalt, sondern immer nur darauf, dass ich überhaupt wage, öffentlich Kritik zu äußern.
Nach meinem Wissensstand ist meine Dissertation die mit Abstand meistgelesene deutsche Dissertation in Informatik. Normalerweise werden die nämlich gar nicht gelesen, und wenn man sich die in der Bibliothek ansieht, sind die noch jungfräulich und die Seiten haften vom Schnitt noch zusammen, wurden nie aufgeschlagen. Manche Dissertationen erschienen von vornherein nur auf Microfiche, um den Zugang zu erschweren. Nicht wenige meinen, dass meine Dissertation häufiger gelesen wurde, als sämtliche Informatikdissertationen aus Karlsruhe oder sogar insgesamt zusammen. Warum hat außer dem Falschgutachten von Beth (in dem kein einziger Satz stimmte) bis heute, 20 Jahre und zehntausende Downloads später, niemand Fehler oder Mängel der Dissertation darlegen können?
Qualifizierter als wer muss man denn sein?
Wollen wir wetten, dass keiner der drei Tichys das alles und dieses Geschwätz von der fehlenden Qualifikation erklären kann?
Objektiv mangelnde Qualifikation?
Mangelnde Qualifikation ist keine für sich stehende, isoliert absolute Eigenschaft. Es geht immer um das qualifiziert wofür. Trockener ausgedrückt: Was ist der Maßstab? Was ist die Hürde?
Und die Antwort ist: Man konnte die Anforderungen für die Promotion in Karlsruhe gar nicht verfehlen, weil es keine gab. Man kann nicht unqualifiziert sein, wenn da nichts ist.
- Abgesehen davon, dass sich ohnehin niemand an die Promotionsordnung hielt: Da steht nicht drin, was verlangt wird.
- Ich hatte Beth damals gefragt, was verlangt wird. Antwort: „Eine Dissertation ist genau dann eine Dissertation, wenn ich als Professor sie dafür halte.” Juristisch totaler Bockmist, sachlich zutreffend aber die Beschreibung dafür, dass dort nichts außer grenzenloser Willkür war.
- Ich hatte andere Doktoranden gefragt. Klare Antwort: Schmiergeld wird verlangt. Manche Lehrstühle geben die Promotion auch bei guten Dissertationen nur gegen Schmiergeld frei.
Inhaltlich: Keiner weiß was. Man müsse sich eben an den „Promotionsfahrplan” halten und hoffen, dass man irgendwie durchkommt.
- Ich hatte die Fakultät gefragt. Antwort sinngemäß: „Wissen wir nicht. Sie sind der erste, der fragt. Hören Sie auf zu fragen, halten Sie die Klappe und machen Sie es wie alle anderen. Die kommen auch ohne zu fragen aus.”
- Ich hatte die Rechtsabteilung der Universität gefragt. Antwort: Halt’s Maul und reiche sofort Deine Dissertation ein, sonst lehnen wir sie wegen Verfristung ab. Wir interessieren uns nicht für Anforderungen.
- Ich hatte bei der Rektorwahl den dann gewählten Horst Hippler gefragt. Antwort: Interessiert ihn nicht. Soll man den Juristen überlassen.
- Ich hatte oben erwähnt, dass ich bei zwei Krypto-Dissertationen anderer Lehrstühle beim Vortanzen von den Professoren als Experte hinzugezogen war.
Einer hatte von Kryptographie praktisch keine Ahnung. In seiner Dissertation und seinem Vortrag hat er irgendwas über Netzwerkgeräte erzählt, aber es war überhaupt nicht ersichtlich, was eigentlich Thema der Arbeit oder Inhalt der Dissertation sein sollte. Worum geht’s eigentlich? Was ist das Problem und was ist die Forschungsarbeit?
Das eigentliche Thema der Arbeit versteckte sich in gerade mal zwei Sätzen (deutsche Sätze, nicht mathematische Sätze), nämlich dass von einem Schlüssel weitere Schlüssel abgeleitet werden. Und das war nicht neu, sondern längst State of the Art und in vielen Produkten implementiert.
Ergebnis: Auszeichnung, Professur.
Was sollen da die Maßstäbe sein?
- Bei einer Doktorandin stellte sich heraus, dass sie nicht nur umfassend doof war, sondern dass sie überhaupt nicht verstanden hatte, dass IT-Sicherheit und Kryptograhie irgendwas damit zu tun haben, dass ein Angreifer böse Dinge tun könnten. Bei der war alles Friede-Freude-Eierkuchen und alle haben sich lieb. Und es wird unterstellt, dass alle immer brav mitspielen.
Sie hatte ein Protokoll zum anonymen Einkauf von Software, an dem wirklich gar nichts funktionierte und alles unfassbar dämlich war, in dem sie Möglichkeiten eines Angriffs überhaupt nicht beachtet hatte. Sogar deren Doktorvater war mit zur Besprechung gekommen, weil ihm das nicht geheuer war, was die da für einen Blödsinn trieb.
In ihrem Protokoll gibt es einen Anonymisierungsschritt, der im wesentlich darauf hinauslief, dass man seinen Namen nicht sagte, dann die Software wählte und auch bekam, und dann (freiwillig) bezahlte. Da fragte ich natürlich, was denn passiere, wenn der Kunde die Software (oder anderes digitales Gut) erhalten hat und dann einfach abbricht ohne zu bezahlen. Dämliche Antwort: Ja, spätestens wenn der Kunde beim dritten Mal nicht bezahlt, wird sich der Händler schon überlegen, ob er dem nochmal was verkauft. Hallo? Wir reden hier von Computerprotokollen und nicht von einem Menschen, der den Verkauf vornimmt.
Außerdem: Wie soll das gehen, wenn sich der Kunde ständig neue anonyme Identitäten holen kann und der Verkäufer gar nicht merken soll, dass er es immer mitdemselben Dieb zu tun hat? Antwort: Keine. Darüber hat man nicht nachgedacht.
Andere Frage meinerseits: Was, wenn der Händler der Bösewicht ist? Wenn ich also Software kaufe und bezahle, und der Händler dann leugnet, dass ich eine Lizenz dafür hätte, und mich einen Raubkopierer nennt. Wie kann ich nachweisen, dass ich die Software gekauft habe?
Antwort: Ja, da muss man sich schon vertrauen, sonst kauft man da ja nicht. (Wofür braucht man dann überhaupt ein Protokoll?)
Frage: Aber wie kann ich das dann dem Finanzamt nachweisen, dass ich Geld für die Software ausgegeben habe? Wo bekomme ich den Beleg dafür her?
Antwort: Ja, dann geht man nach dem Kauf zum Händler und bittet ihn, einem eine Quittung auszustellen. Das wird er als netter Mensch schon machen, sonst kauft man da eben nicht.
Aha. Also ich kaufe erst anonym Software, und komme dann und sage einfach, Grüß Gott, ich bin der Danisch, der anonyme Softwarekauf heute morgen, das war ich, bitte schreiben Sie mir eine Rechnung! Ohne dass der Händler das prüfen kann?
Antwort: Ja. Der Kauf ist ja anonym.
Ich so: Abgesehen davon, dass es grenzenlos schwachsinnig ist, keinerlei Sicherheitseigenschaften hat, und das für mich erste bekannte Protokoll ist, das noch schlechter als gar kein Protokoll zu haben ist, und sie den digitalen Ladendiebstahl und sonst gar nichts erfunden hat, ist das schlicht verboten und strafbar. Es verstößt gegen HGB und Steuerrecht, das Zeug anonym zu verkaufen und dann jedem eine Rechnung auszustellen, der vorbeikommt und eine haben will, und kaufen dürfte man da auch nichts, weil es keinen richtigen Beleg gibt. Dafür geht man ab gewissen Beträgen in den Knast.
Das war der Punkt, an dem ihr Doktorvater es nicht mehr ausgehalten hat und gegangen ist.
Ergebnis: Eins mit Auszeichnung.
Man hat den Schwachsinn belassen, wie er ist, aber von Anonymisierungs- in Authentifikationsprotokoll umbenannt, einfach zehn Seiten Gesetzestexte in den Anhang geklatscht und einen Karlsruher Staatsanwalt, den sie kannte, als Drittgutachter eingesetzt, mit der Begründung, dass es dann ja nicht strafbar sein könnte.
Es gab in Karlsruhe kein Niveau, keine Anforderungen, keine Qualifikationshürde, die man hätte unterschreiten können. Das war alles schon unter Null.
- Als das E.I.S.S. fünfjähriges Bestehen feierte, fiel beim Verfassen der Festschrift auf, dass man noch keine Promotion hatte. *Schwups* hat man der Frau im Team eine hinterhergeworfen, damit man was zu feiern hatte.
- Wir hatten am Institut einen, entsetzlich doof, stinkend faul, zu wirklich gar nichts zu gebrauchen, dazu aufdringlich, parasitär, Nervensäge, konnte nicht mal seinen PC selbst hochfahren, hat jegliche Aufgaben für andere liegen gelassen, und noch mit seiner eigenen Dummheit kokettiert. Aufgetreten wie ein Clown. Den hat man sofort promoviert, ruckzuck, um ihn loszuwerden und aus dem Vertrag rauszukriegen.
- Vor Gericht konnten sie auch nicht sagen, was die Anforderungen sind.
- Im Prüfungsrecht gilt der Grundsatz, dass für vergleichbare Prüflinge derselben Prüfung dieselben Maßstäbe gelten müssen. Deshalb hatte ich 12 Vergleichsdissertationen angeführt, die meisten mit Auszeichnung, die nach objektiven Maßstäben alle schlechter waren als meine.
Standpunkt der Universität (rechtsfehlerhaft): Die sind alle zu Unrecht promoviert worden. Die Uni bezeichnete ihre eigenen Promotionen als durchweg rechtswidrig. Weil es einen Verwaltungsrechtsgrundsatz gibt, dass es die Gleichheit vor Gesetz nur im Recht, aber nicht im Unrecht gäbe. Und meine Dissertation sei eben die einzige, bei der man die Maßstäbe (die man nicht benennen konnte) rechtmäßig angelegt habe, weshalb ich Sondermaßstäbe hinnehmen müsste.
- Am Verwaltungsgerichtshof sagten sie mir, dass ich juristisch zwar völlig Recht hätte, es aber nicht bekäme, weil die Folge wäre, dass da auf Jahre hinaus gar niemand mehr promoviert, weil die Universitäten schlicht nicht in der Lage wäre, Anforderungen und Maßstäbe zu formulieren. Was, nebenbei bemerkt, auch verfassungswidrig wäre, denn das darf nur der Gesetzgeber selbst. Die Universität ist gar nicht gefugt, die Maßstäbe und Anforderungen festzulegen. Aber versucht mal, das einem Tichy, gleich welchen Vornamens, klarzumachen.
- Da wurde auch munter Titelhandel getrieben, im Sinne von Vorteilsannahme und von Bestechlichkeit.
Mal haben sie auch für gute Arbeiten Schmiergeld verlangt. Ein Professor wollte von jedem Doktoranden eine „freiwillige” Spende von 5000 DM. Einen habe ich erwischt, der für die Annahme einer Diplomarbeit 3000 DM verlangt hat. Das war ein Praktikant der Firma, in der ich dann war, die hatten mich vorher gefragt, was man da macht, und ich hatte gesagt, wir spielen mal mit und warten, bis die Geld wollen. Also Vertrag, und dann hat der Idiot tatsächlich sogar eine Rechnung über die Annahme einer Diplomarbeit geschickt, die kam bei mir auf den Tisch, und ich habe sie direkt an die Staatsanwaltschaft geschickt.Ergebnis: Ja, das ist eine Straftat. Nein, er wird nicht bestraft. Denn das Rektorat habe das von ihm verlangt, und das sei in Karlsruhe so gängige Praxis, dass er das Unrecht seines Handelns nicht habe erkennen können. Sprich: Die sind alle korrupt.
Folge: Auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft musste das Rektorat dann ein Rundschreiben an alle Professoren schicken, dass sie mal eine Weile mit der Schmiergeldwirtschaft aufhören sollen – oder wenigstens nicht so doof sein, sich vom Danisch erwischen zu lassen.
- Bei einem Gespräch so ganz weit draußen, im Wald, wo einen niemand sieht und abhört, hat mir ein Professor mal gesteckt, warum ich keinen Rückhalt bei den anderen Professoren bekomme: Ich hatte die Dissertation für „Dr. Ing.” eingereicht und war zu diesem Zeitpunkt schon bei einer externen Firma. Die Fakultät habe deshalb zwei Doktorgrade, den .rer .nat und den Ing., weil der rer. nat. für wissenschaftliche Leistungen wäre, während der Ing. nur dazu diene, Schmiergeld aus der Wirtschaft einzuwerben. Der ist nur zum Verhökern. Wer extern eine Dr.Ing.-Arbeit einreiche, signalisiere damit, dass er keinen Inhalt habe und den Dr. kaufen wolle.
Später habe ich übrigens erfahren, dass Daimler über eine Kooperation mit der Uni Karlsruhe (die Fahrzeugindustrie saß dann auch in Form von Stefan Quandt (BMW) im Hochschulrat und bestimmte mit, wer Rektor wird) dort im Prinzip eine eigene Produktionsstraße für Doktorgrade aufbaut hatte und seine Führungskräfte da durchpromovierte wie man Autos durch die Waschstraße fährt. Reinfahren, Gang raus, stillsitzen, durchziehen lassen, bis hinten die Klappe aufgeht und man fertig rausgeschoben wird.
Jegliche Maßstäbe und Anforderungen hätten da enorm gestört.
Wofür also hätte ich eine „mangelnde Qualifikation” haben können, wenn da gar nichts war?
Und so ganz nebenbei bemerkt: Prüfungs- und verfassungsrechtlich sind weder Prüfer, noch Dekan, Fakultät oder Universität überhaupt befugt, die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe festzulegen. Das darf allein der Gesetzgeber, und der hat es nicht getan. Das war aber nicht nur den Professoren der Universität nicht klarzumachen, am wenigsten Walter F. Tichy, der sich für die Herrlichkeit schlechthin hielt, sondern offenbar sind solche fundamentaldemokratischen Grundkenntnisse auch einem Roland Tichy nicht so klar, der ja sonst gerne Grundrechte verteidigt. Man kann jemandem nicht unterstellen, nicht qualifiziert zu sein, solange man nicht sagen kann, welcher Qualifikationsmaßstab gemeint ist. Und hier gab es weder rechtlich noch tatsächlich irgendeine Qualifikationshürde, nur grenzenlose Willkür, Dummheit und Korruption.
Die Qualifikation des Walter F. Tichy
Von wem stammt also diese Aussage? Von Roland oder Maximilian Tichy selbst wohl kaum. Und selbst wenn: Wenn’s bei mir nicht für die Promotion hätte reichen sollen, wie konnte es dann bei Walter F. Tichy für die Professor reichen?
Es war an der Fakultät allgemein bekannt, dass dessen Berufung ein Betriebsunfall war. Man hatte sich damit blenden lassen, dass Tichy an der Carnegie-Mellon-University studiert und promoviert hatte. Walter F. Tichy selbst hat also keinen deutschen Doktor.
Prüfungsrechtlich wären damit sämtliche Promotionen, bei denen Tichy Prüfer war, rechtswidrig und sogar nichtig, weil nach deutschem Prüfungsrecht nur der prüfen darf, der die entsprechende Prüfung selbst bestanden hat. Der amerikanische PhD unterscheidet sich aber zu stark von der deutschen Promotion. Der ist nur gegenseitig anerkannt, man darf sich straflos Doktor nennen. Es ist aber nicht diese Prüfung im Rechtssinne, sonst bedürfte sie ja keiner Anerkennung. Tichy darf sich hier also „Dr.” nennen, aber im prüfungsrechtlichen Sinne selbst nicht als Prüfer an Promotionen teilnehmen. Rechtlich sind die damit alle hinfällig, nichtig, bei denen er Prüfer war, und dann ohne ihn die Mindestzahl der Gutachter unterschritten wird, weil nicht etwa nur falsch bewertet wurde, sondern eine Prüfung gar nicht stattgefunden hat. Tichy ist als Promotionsprüfer nicht nur fachlich und prüferlich nicht befähigt und charakterlich nicht geeignet, er ist auch prüfungsrechtlich nicht befugt, falls er nicht noch einen hiesigen Doktor hat, von dem ich nichts weiß. (Für Diplom- und Masterabschlüsse gilt das im Prinzip auch.) Aber auch bei den Prüfern interessiert man sich nicht für Anforderungen. (Wieso der oben erwähnte Staatsanwalt da als Promotionsprüfer auftreten konnte, obwohl er nicht Hochschullehrer war und weder zur Uni gehörte noch im Rahmen von Amtshilfe tätig werden konnte, wurde auch nie geklärt. Da ging’s zu wie auf dem Rummelplatz.)
Außerdem: Während Tichy Dekan war, hat der Rechtsanwalt der Uni für ihn und in dessen Auftrag vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgetragen, dass die Uni Karlsruhe mich nicht prüfen kann, weil sie keinen Prüfer habe, der meine Arbeit beurteilen könne. Woher wollen die Tichys dann wissen, dass meine Arbeit nicht gut genug gewesen wäre?
Tichy hatte damals etwas Bekanntheit, weil er an dem Tool RCS anfänglich beteiligt war. Das war so ein kleines, noch sehr primitives und sperriges Revision Control System, siehe Paper dazu. Im Prinzip eine Verwaltung von diffs. War zwar gewisse Zeit gängig, und ist heute noch in vielen Linux-Distributionen aus Gründen der Rückwärtskompatibilität, aber war nur eine Grundidee, unzureichend. Nach RCS kam CVS, dann Subversion, dann Mercury, und erst ansatzweise mit Subversion, richtig mit Mercury und dann GIT haben wir brauchbare Werkzeuge. Ich will’s jetzt nicht schmälern, aber viel mehr als 19 Seiten blabla zur Verwaltung von Diffs (und die waren woanders, etwa im Usenet, auch längst üblich), und ein ziemlich simples Progrämmchen, war das auch nicht. Von 1985. Und wieviel davon im fernen Amerika wirklich auf seinem Mist gewachsen war, wurde auch nie geprüft. Es hieß aber an der Uni, dass das damals genügt habe, um in Karlsruhe Professor zu werden. Die hatten damals keine oder kaum Professoren, die selbst Informatik studiert hatten. Manche, wie Beth, waren einfach Leute, die in ihrem Fach nichts geworden sind, und beim Aufbau der Informatik zufällig zur richtigen Zeit am richtigen Ort waren.
Die Wikipedia sagt zu seinen Leistungen
Der Softwareentwicklungs-Community ist er hauptsächlich als der erste Entwickler des Revision Control Systems (RCS) bekannt.
Stimmt exakt. Genau das. Danach kam nichts mehr. Muss ja auch nicht, wenn man erst mal verbeamtet ist.
Ich kann mich noch recht gut erinnern, habe es aber auch nochmal im Studienbuch nachgeprüft. Ich habe das Vordiplom in der Mindestzeit von 4 Semestern gemacht, die ersten beiden Vorlesungen Informatik I und II bei Werner Zorn (der später als Pseudogutachter die Dissertation absägte), die halbwegs in Ordnung waren, aber nicht weil Zorn kompetent war (war er nicht), sondern weil die Mitarbeiter das gut gemacht hatten. Im Dritten Semester Informatik III bei Deussen, und auch wenn Deussen nicht unumtritten war: Es war eine richtig gute, solide Vorlesung in theoretischer Informatik. Deussen war inhaltlich, didaktisch und rhetorisch tadellos, hat das selbst gelesen, ein gutes Skript gab es auch. Hatte den Stoff auch selbst durchdrungen und verstanden. Auch der äußere Ablauf, das hat alles gut geklappt. Deussen war damals prima, die Vorlesung richtig gut. Das hat Spaß gemacht.
Und dann kam im vierten Semester (Sommer 1988) der totale Qualitätsabsturz: Informatik IV bei Walter F. Tichy.
Die Vorlesung war ein ziemliches Chaos. Eigentlich war es keine Vorlesung, sondern eine Zumutung. Soweit ich mich erinnern kann, ging es da um Lisp und Prolog und darin Aufgaben zu lösen (Lisp: Erkennung an einer Liniengraphik, welche Linie eine Kante nach vorne oder nach hinten sein kann, man kennt das von diesen Vexierbildern, bei denn man ein Bild aus Linien als Ecke nach vorne oder hinten auffassen kann). Es war die schlechteste Vorlesung, die ich in Karlsruhe je gehört habe. Inhaltlich schlecht, miserabel organisiert, mies vorbereitet, jede Menge Rückfragen, Probleme, nachträgliche Änderungen von unklaren Aufgaben, desorientierte, verärgerte Tutoren und all so ein Mist.
Tichy selbst konnte auch nicht viel inhaltlich sagen, und meistens wurden die Vorlesungen von einer Mitarbeiterin gehalten, die nur schlecht Deutsch sprach (Kanadierin, wenn ich mich recht erinnere). Die war sehr nett, aber nicht sehr helle, und hat die dann auch auf Englisch gehalten, etwas nuschelnd, womit nicht alle mitkamen, aber das war auch nicht schlimm, denn sie machte fast nichts anderes, als die Folien und aus Büchern vorzulesen. Man hätte genauso gut die Putzfrau hinstellen können. Gelernt hat man fast nichts, aber das Chaos und Durcheinander war gewaltig.
Auffällig war vor allem, dass Tichy schlicht inkompetent war und das damit zu überspielen suchte, dass er sich in ständigen Vorwürfen und Beschuldigungen gegenüber Studenten erging. Unentwegt Vorwürfe. Das waren keine Vorlesungen, das waren Anklagen. Vor allem passten ihm Microcomputer nicht. Er meinte, es dürfte jeder nur eine begrenzte Zahl von Compiler-Läufen bekommen und müsste dann sehen, wie er damit klarkommt. Geistig noch auf der PDP-11. Er hatte nichts zu lehren und zu sagen, wollte aber tadeln und erziehen.
Egal was war, egal was gefragt wurde, immer übellaunig, immer vorwurfsvoll, immer nutzlos. Das eskalierte dann, als er behauptete, dass die Leute bei ihren Übungszetteln alle voneinander abschrieben. Was für manche stimmte, aber für viele eben nicht. Oftmals kommen Leute, die dieselben Lehrbücher gelesen haben, eben auch auf dieselben Lösungen. In Informatik und Mathematik gibt es zu einer Aufgabe oft drei, vier verschiedene Lösungswege, aber eben nicht 500, damit jeder einen anderen einreichen kann.
Tichy hatte dann willkürlich irgendwelche Lösungen für „abgeschrieben” erklärt und dann einfach jedem, der zu einer Aufgabe eine solche Lösung abgegeben hatte, das ganze Übungsplatt auf 0 Punkte setzen lassen. (Mir ist es nie passiert, aber ich habe das von den anderen und den Streit darüber natürlich mitbekommen.) Mit der Begründung, dass man einen Bankräuber auch nicht davonkommen lässt, wenn er das Geld zurückgibt. Dass Bankräuber aber nach einem Gerichtsverfahren von Richtern und nicht von durchgeknallten Professoren verurteilt werden, ist eine andere Sache. Und man nach einem Bankraub auch nicht jeden verhaftet, der Geld in der Tasche hat. Und für Prüfungsrecht hat sich Tichy nie interessiert, das kannte der aus den USA nicht. Der hielt sich für den uneingeschränkten Herrscher und uns für unwürdiges Untervolk.
Das hat damals vielen die Stimmung und Laune versaut. Manche haben dann auch das Studium hingeworfen, weil sie davon die Schnauze voll hatten. Diese Vorlesung war einfach nur Streit und Zumutung, und jeder war froh, als wir den Mist endlich hinter uns hatten. Ich hatte mich damals aber zurückgehalten, hatte nie so ein 0-Punkte-Übungsblatt oder Abschreibvorwürfe, und mich im Hörsaal (der am Fasanengarten) immer ganz weit hinten hingesetzt, wo man von vorne auch nicht gesehen wird. Tichy war damals für uns nur die Witzfigur, und gab uns im vierten Semester schon das Gefühl, den Professoren intellektuell überlegen zu sein. Der war einfach fachlich und charakterlich nicht in der Lage, eine Vorlesung zu halten, darüber jähzornig wurde und sich in Vorwürfe, Vorhaltungen und willkürliche 0-Punkte-Strafmaßnahmen flüchtete.
Das Prinzip Tichys war es damals, die eigene Unfähigkeit damit zu überspielen, arrogant-herablassend und in einem ganz ekelhaften Tonfall den Leuten willkürlich Missetaten zu unterstellen und sie so drakonisch wie rechtswidrig mit 0 Punkten zu bestrafen, seine miese Laune an ihnen auszulassen. Das bitte ich zu beachten, denn das wiederholte sich dann in meinem Promotionsstreit.
Kennen konnte der mich daraus aber nicht, weil ich nie mit ihm persönlich interagiert hatte. Ich habe mir nur angesehen, wie der mit anderen gestritten hat. Kann sein, dass er mein Gesicht daher kannte (unwahrscheinlich), aber unmöglich, es mit meinem Namen in Verbindung gebracht zu haben. Der Hörsaal am Fasanengarten ist nicht breit, sondern lang. Das kriegt man vorne nicht mit, wer hinten reinkommt und sich hinten hinsetzt. Und es war nicht üblich, dass wir uns bei Fragen usw. mit Namen vorstellten.
Danach wollte ich mit ihm am besten nie wieder was zu tun haben, der Mann und seine Horrorvorlesung waren einfach abstoßend. Das hatte ich dann bis zum Promotionsstreit auch nicht wieder, ich habe ihn einfach vermieden, hatte aber manche seiner Mitarbeiter im erweiteren Freundeskreis. Ich war über so manches informiert, ohne ihm zu begegnen. Buschtrommeln, Flurfunk und so weiter.
Fachlich war der auch immer auf Softwaretechnik, und das war zumindest damals so die Esoterik in der Informatik. Viele der anderen machten mehr oder weniger nützliche Dinge, oft Mathe. Softwaretechnik war damals leeres Geschwätz. Substanzlos. Da muss man nichts für können. (Inzwischen ist das anders, aber das kam aus der Industrie und dem Open-Source-Bereich, nicht von den Universitäten.)
Tichy fiel aber auf, weil er eben oft mit Leuten in Streit kam, und dabei eben immer auf Amerikaner und deshalb in Informatik überlegen machte. Jeder fand seinen Middlename in „Walter F. Tichy” einfach affig, und sein affektiertes, selbstüberhöhendes und arrogant-herablassendes Gehabe sowieso. Ich habe diverse Male gehört, wie selbst Professoren in seiner Abwesenheit über ihn lästerten, von „Mr. Titschi” (in übertriebenem amerikanischem Akzent) sprachen und sich über ihn lustig machten. Und mir wurde berichtet, dass man ihn während eines Fakultätsratsstreites auch direkt so angesprochen habe. Reaktionen exotherm.
Ich selbst hatte das nächste Mal erst wieder mit Tichy zu tun, als der in meinem Promotionsstreit durch Rotation Dekan wurde. Und auch da nur schriftlich, nicht persönlich. Das ist noch wichtig, weil der mich nicht kannte, aber so tat, als ob.
Tichys kriminelle Machenschaften
Tichy war nicht ursprünglich an meinem Streit beteiligt, bekam das aber dann als neuer Dekan auf den Tisch. Der Vorgänger Schmid hatte gedacht, er könne das erledigen, weil niemand damit gerechnet hatte, dass sich ein Doktorand wehren könnte und würde und sich das zieht. Das gab es zwar schon einmal, Andreas Pfitzmann (später Professor in Dresden) hatte sich auch schon gewehrt, aber da waren die Prüfer alle auf seiner Seite. Beth hatte als Unbeteiligter während der Auslagezeit der Dissertation Einspruch eingelegt, hatte das aber nicht begründen können. Aber dass sich ein Doktorand aktiv gegen die eigenen Prüfer wehrt – oder überhaupt in solcher Weise abgelehnt wurde – das gab es nicht, und dass sich einer wehrt, noch weniger. Tichy kam also an das Ding wie die Jungfrau zum Kind.
Und das muss ihn ganz enorm angekotzt haben, vor allem, weil er damit völlig überfordert war. Weder vom Fach noch vom Prüfungsrecht irgendeine Ahnung. Der kannte nur Willkür und hat alles nach amerikanischer Sitte machte. Er hatte offenbar versucht, auch kriminiellen Mitteln, das Ding vom Tisch zu kriegen, und das mit seinem üblichen Jähzorn auf und seiner enormen Überheblichkeit über alles unter ihm. Nichts durfte ihn in seiner Selbstherrlichkeit stören. Zumal in der Vorlesung damals ja schon klargeworden war, dass er charakterlich überhaupt nicht damit umgehen kann, wenn sich jemand der Professorenwillkür widersetzt.
Das fing damit an, dass er (siehe Adele und die Fledermaus) das Falschgutachten von Ueli Maurer von der ETH Zürich organisierte und anforderte. Und wie sich dann über die Akteneinsicht, die ich in der Schweiz über ein Instruktionsrichterin erstreiten musste, herausstellte, hatte er dann sogar deren Ombudsmann dazu gebracht, mir einen falschen Untersuchungsbericht zu schicken, damit ich den vor Gericht nicht gegen die Uni verwenden könnte. Da sind wir dann ziemlich nahe am Crypto-AG-Sumpf des BND. (Über den Zusammenhang zwischen meiner Dissertation und dem BND-Sumpf habe ich ja schon viel geschrieben, das muss ich hier nicht wiederholen.)
Dass da reihenweise Prüfer und Gutachter Aussagen gegen mich trafen, ohne das, was sie begutachten sollten, je gesehen zu haben, war da Standard. Die haben nicht nur gelogen, die kannten schon gar keine andere Arbeitstechnik mehr als zu lügen. Viele Professoren treten häufig als Gutachter und Sachverständige auf, wissen aber nicht mal, was das ist, und denken, das ist so eine Art Auszeichnung, dass sie da jetzt ihre Interessen vertreten könnten und sagen dürften, was sie gerade wollen (und können). Tichy hatte nicht den geringsten Anspruch, nicht das geringste Interesse, dass das irgendetwas sauber, ehrlich, wissenschaftlich, seriös, begründet, nachvollziehbar lief. Dem war da gar nichts zu dreckig. Je dreckiger, desto besser, weil machtdemonstrativer.
Tichy wusste genau, dass das Gutachten von Ueli Maurer falsch war, und dass Mauerer auch nie vorhatte, ernstlich Prüfer zu sein (siehe Adele und die Fledermaus). Tichy hatte von vornherein gesagt, dass es darum gehe, zwei Seiten der Dissertation, einen für wesentlich gehaltenen Beweis zu zertrümmern. Der Rest der Disssertation interessierte nicht. (Maurer gab später zu, dass der Beweis doch richtig und neu war.)
Im Prüfungsrecht ist das so, dass der Prüfling sachliche Einwände vorzutragen hat. Die muss die Prüfungsbehörde dann dem Prüfer für das „Verfahren des Überdenkens” vorlegen. Während Promotionsgutachten normalerweise so 3 oder auch mal 4 Seiten lang sind, hatte Beth damals eine 18-Seitige Vernichtungsschrift geschrieben, an der wirklich alles falsch und gelogen war. Ich müsste jetzt in den Akten raussuchen, ob da noch Schmid oder schon Tichy Dekan war, aber man hatte ja mit allen Mitteln versucht, das Gutachten vor mir geheim zu halten, weil es kein Gutachten, sondern der Entsorgungsnachweis für den BND war.
Als ich vor Gericht auf die Frage gedrängt hatte, warum man das nie gemacht hatte, auch nicht, als ich ein Jahr vor Beths Tod auf seine Erkrankung hingewiesen hatte, gab der Anwalt der Uni unumwunden zu, dass er meine Einwendungen in Absprache mit Rektor und Dekan (das war dann Tichy) nie weitergeleitet hatte. Nicht nur die Sachverständigen, die das Gericht befragt hatte, wussten gar nicht, was ich eingewendet hatte (weil das Gericht es nicht weitergeleitet hatte), sondern auch die Universität, und damit Tichy und Beth, haben – entgegen ihrer Beamtenpflichten – überhaupt nie zur Kenntnis genommen, was ich fachlich überhaupt vorgetragen und eingewendet habe. Die haben einfach nur alle gewartet, verzögert, verschleppt, bis Beth tot war.
Selbst wenn die Tichys sich hier brüderlich geimpft hätten: Walter F. Tichy war nie in der Lage, meine Dissertation nach Qualifikation zu beurteilen. Nicht fachlich, weil ihm dazu jegliches Fachwissen fehlte. Und nicht rechtlich, weil er ja nie erfahren hat, nicht zur Kenntnis nehmen wollte, was ich dagegen eingewendet hatte. Die gesetzliche Wahrheitspflicht des Beamten? Nicht an der Uni Karlsruhe, nicht bei Tichy.
Ich hatte mir damals nach dem ersten Widerspruch 3 Monate Zeit genommen und äußerst mühsam – fast alles darin gab es damals noch nicht im Internet – in den Bibliotheken das Zeugs zusammengesucht, und für wirklich jeden einzelnen Satz in Beths Gutachten nachgewiesen, dass der frei erstunken und erlogen war. Keine einzige von Beths vielen Literaturangaben stimmte. Manche Werke gibt es nicht. In manchen steht das, was er daraus zitiert, einfach nicht. Andere hat er falsch zitiert. Oder erzählt absichtlich frei erfundenen Blödsinn. 18 Seiten Gutachten, und jeder einzelne Satz gelogen. Der Schriftsatz, den ich damals gemacht habe, war 500 Seiten lang, spiralgebunden mit der breitesten Spirale, die ich kriegen konnte, und passte gerade noch so durch den Schlitz am Briefkasten des Verwaltungsgerichts. Zu jedem einzelnen Satz in Beths Gutachten mit Erklärung, Literaturangaben usw. nachgewiesen, dass Beth gelogen und fachlichen Blödsinn geschrieben hatte. Nichts darin, wirklich gar nichts stimmt. Aber jede Menge Bemerkungen, die in einem Prüfungsgutachten überhaupt nichts verloren haben.
Tichy hat es nicht gestört. Tichy hat es nicht kapiert. Tichy wollte es nicht kapieren. Dem war nichts zu dreckig.
Den Schriftsatz hat man an der Uni nie zur Kenntnis genommen. Man wollte nie wissen, was ich einzuwenden habe. Kein rechtliches, kein fachliches, kein wissenschaftliches Gehör. Obwohl es Walter F. Tichys Dienstpflicht als Dekan gewesen wäre, dafür zu sorgen, dass der Schriftsatz an Beth weitergeleitet wird und Beth zu jedem einzelnen Punkt Stellung nimmt (immerhin stammte ja jeder einzelne Punkt von Beth selbst, den Umfang hatte er sich selbst zuzuschreiben).
Beth wäre aber nicht nur fachlich nicht in der Lage gewesen, sich gegen die Einwendungen zu wehren – und prüfungsrechtlich muss der Prüfer seine Bewertung ändern, wenn er die Einwände nicht entkräften kann – und wäre nicht nur totalblamiert gewesen. 18 Seiten, und nichts davon stimmt. Kein einziger Satz. Das hätte ihn sogar den Beamtenstatus gekostet. Er war auch zwischen mir und dem Bundesnachrichtendienst eingeklemmt. Die verlangten, die Dissertation kaltzumachen, und meinen Einwänden hätte Beth nicht standhalten können, weil sie ihn nicht nur als inkompetent, sondern als Lügner entlarvt hätten, der sich Quellenangaben einfach ausdenkt oder über Inhalte lügt. Und das nun wieder hat auch Tichy nicht mitgemacht.
Man nahm deshalb den makabren Weg und wartete einfach, bis Beth tot war. Der ist ja nicht plötzlich und unerwartet gestorben, sondern über einige Zeit, mindestens ein Jahr, an Krebs gestorben. Das hatte sich schon etwa ein Jahr vor seinem Tod bis zu mir rumgesprochen. Ich hatte ja schon oft über dieses Fake-Gutachten von Ueli Maurer (ETH Zürich) geschrieben. Je nachdem, seit wann Tichy von Beths Erkrankung wusste, drängt sich der Verdacht auf, dass Ueli Maurers Gutachten nie ein Prüfungsgutachten sein sollte, sondern nur ein Vorwand, um die Sache zu verschleppen, bis Beth endlich tot war und das problematische gelogene Erstgutachten damit erledigt war. Denn auch die vom Gericht als Sachverständige herangezogenen Professorin Claudia Eckert (damals Darmstadt) hatte so ein Müllgutachten abgegeben, ohne zu wissen, worum es überhaupt geht, und ohne die Fragen zu beantworten. Reiner Müll. Es zeigt sich aber, dass die da auch nur auf Verschleppung machte, bis Beth endlich tot war udn sein Erstgutachten – und seinen Doktoranden – mit ins Grab genommen hatte. Das gesamte Affentheater war eine inszenierte Show um alles zu verschleppen, bis Beth endlich in der Hölle angekommen war. Regisseur: Tichy.
Ein zentrales Moment daran ist, dass die Professoren der Fakultät auch nicht imstande waren einzusehen und zu akzeptieren, dass ein Doktorand rechtlich ein Doktorand der Universität und der Fakultät ist, und die den Prüfungsanspruch zwingend zu erfüllen hat, und er nicht Doktorand eines bestimmten Professors ist, der zwar machen kann, was er will, aber auf den das Problem beschränkt ist. Die meinten damals, dass das außer Beth niemanden etwas angeht und der Doktorand mit seinem Doktorvater untergeht. Gab’s ja auch schon, dass Promtionen nicht zu Ende geführt werden konnten, weil der Doktorvater verstarb. Es ist ein aussichtsloses Unterfangen, einem deutschen Professor klarzumachen, dass er Pflichten hat und andere Leute Rechte haben.
Mir ist daran bisher nur nicht klar, ab wann die Krankheit dort bekannt war. (Und ob man dem notorischen Hypochonder Beth, der ständig Krankheiten vorgetäuscht hatte, dann auch glaubte. Mehr als einmal mussten wir den mit schmerzverzerrtem Gesicht demonstrativ humpelnden Beth erinnern, dass es vorhin noch das andere Bein war. )
Anstatt aber zu Beth zu sagen „Klär das, solange Du kannst, auch im Interesse Deines Rufes, damit es nicht an anderen klebt”, hat man die Sache einfach ausgesessen, bis Beth endlich den Löffel abgegeben hat und die Sache damit erledigt war. Affe tot, Klappe zu, Doktorand auch tot.
Ausgerechnet Tichy, der selbst so drakonisch und ausfällig auf Studenten herumgetrampelt war, weil er meinte, sie hätten abgeschrieben, war selbst weder intellektuell, noch charakterlich oder kulturell in der Lage, seine Dienstpflichten zu erkennen und einzusehen, sich an geltendes Recht zu halten. An der gesamten Uni, besonders aber an dieser Fakultät herrschte nicht nur die Überzeugung, sondern wurde (z.B. von Beth) geäußert und gelebt, dass die „Freiheit von Forschung und Lehre” ihnen gestatte, beliebig alles zu tun und zu lassen, was ihnen gefällt. Andere könnten keine Rechte haben. Zumal die Menschwerdung auch nicht vor dem Doktor einsetzt. Man hat mir damals von einem anderen Professor berichtet, der systematisch die Buchhaltung gefälscht hatte, indem er Ausgaben doppelt in verschiedene Jahre schrieb, um fehlendes, veruntreutes Geld zu vertuschen. Der war auch der Meinung, die Freiheit von Forschung und Lehre beziehe sich auch auf Abrechnung und Buchhaltung, er dürfe das.
Diese Fakultät, und das drehte sich zentral um den Dekan Tichy, redete sich ein, dass ihre Gutachten richtig seien und ich nur ein Dummkopf, indem sie sich einfach weigerte, meine fachlichen Einwände überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Und sogar den Anwalt anwies, sie zurückzuhalten, damit kein Informatikprofessor durch Widerrede belästigt oder durch Gegenbeweis beschmutzt und in Frage gestellt werde.
Beth nämlich hatte sich ja ursprünglich ganz geweigert, noch an meinem Verfahren mitzuwirken, war dann gezwungen worden. Und dadurch eben auch gezwungen, gegen die BND-Wünsche zu verstoßen, hatte offenbar deshalb statt eines Gutachtens einen ausführlichen Vernichtungs- und Entsorgungsnachweis der Causa Danisch erstellt. Danach war Beth aber auf Tauchstation, war von ihm nichts mehr zu hören. Meines Wissens hat er sich bis zu seinem Tod ein paar Jahre später nie – außer vielleicht im vertraulichen Institutskreis – dazu geäußert.
Die Sauerei betrieben haben der Anwalt (der am Ende des Verfahrens gegenüber dem Gericht erklärte, die Universität Karlsruhe nie wieder zu vertreten), der Rektor Horst Hippler, der Justiziar der Uni (der dann die Uni verließ, eine Kanzlei eröffnete und ausgerechnet mich versuchte als seinen Mandanten gegen die Uni anzuwerben), und die beiden Dekane Schmid und Tichy.
Tichy ging aber weiter. Amerikanische Methoden, Recht interessierte den nicht. Hätte eigentlich nur noch die Knarre gefehlt.
Ich hatte ja damals die Webseite längst in Betrieb, das alles mit Adele und die Fledermaus beschrieben, und es war ja längst Dauergespräch an der Fakultät. Zumal mir viele Hinweise aus der Universität gegeben wurden. Beispielsweise das mit dem Rundschreiben an die Professoren, dass sie doch mal mit der Schmiergeldwirtschaft aufhören sollen, solange ich da unterwegs bin. Da werden Professoren richtig sauer, wenn man ihnen die Schmiergeldwirtschaft verbieten will.
Dann war noch Zeit zu überbrücken, bis Beth endlich tot war.
Also machte Tichy wieder genau das, was er auch schon damals in der Vorlesung gemacht hatte, um die eigene Unfähigkeit und Ratlosigkeit zu überspielen: Er macht einen Nebenkriegsschauplatz auf, unterstellt dem Studenten frei erfundene Missetaten und beschäftigt sich damit, diese eingebildeten Missetaten zu verfolgen und zu bestrafen, statt sich um seinen Job zu kümmern (der ihn überfordert). Er macht auf unerbittlichen Cop.
Jedem Informatiker, der auch nur halbwegs diesen Namen verdient hätte, war damals klar, dass man nicht in die E-Mail anderer Leute eingreift. Nicht Tichy.
Deshalb hatte Tichy die Administratoren der Fakultät (die Informatik hatte ihr eigenes Mailsystem) damals angewiesen, heimlich im Fakultätsnetz sämtliche Mails zu filtern, in deren Header „danisch” vorkommt. Es gab meist keine (oder manchmal verzögerte) Fehlermeldungen, niemand war informiert, die Mails verschwanden einfach spurlos.
Vor allem verschwanden damit jegliche Hinweismails an mich. Das war damals noch nicht so, dass jeder einen privaten E-Mail-Account irgendwo im Netz hatte. Viele hatten nur den Fakultätsaccount.
Tichy ließ da einfach und kraft krimineller Willkür heimlich die Mails von tausenden Leuten filtern. Das mit der Promotion hat ihn überfordert, als macht er den Nebenkriegsschauplatz Sheriff Tichy jagt den Verbrecher Danisch auf.
Und das ist strafbar. § 206 Absatz 2 Nummer 2 StGB. Bis zu fünf Jahre Gefängnis. Eingriff in das Telekommunkationsgeheimnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte das erst – auch wegen juristischer Fehler in der Literatur, u.a. auch dem berühmten Strafrechtskommentar von Fischer, die hier jetzt zu weit führen würden – nicht kapiert und keine Lust, die Generalstaatsanwaltschaft auch nicht, aber dann habe ich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft durchbekommen. Jeder Jurist weiß, dass sowas äußerst schwierig und selten ist. Da müssen eine Menge Leute ganz gewaltig mit den Ohren geschlackert haben.
Das OLG entschied tatsächlich, dass das eine Straftat ist und verfolgt werden müsse. Zwar hat die immer noch unlustige Staatsanwaltschaft ihn gegen Zahlung einer nur sehr kleinen Geldauflage vom Haken gelassen, aber grundsätzlich ist damit geklärt, dass sich Walter F. Tichy dabei krimineller Methoden bedient hat. Bei „Mr. Titschi” lief eben alles amerikanisch.
Es war übrigens die erste in der Literatur zu findende Gerichtsentscheidung eines Strafgerichts zu § 206 StGB überhaupt (wenn man den Vorgänger § 354 nicht mitrechnet), und als ich das letzte Mal nachgesehen habe (schon länger her), war es noch die einzige. Seither ist geklärt, dass man nicht einfach, und schon gar nicht heimlich, die E-Mails andere Leute filtern darf. Jedenfalls in Deutschland.
Fachlich habe ich in der Sache von Tichy nie etwas gehört. Immer nur Intrigen, Beschimpfungen, Unterstellungen, Straftaten. Tichy war nie in der Lage, eine fachlich-inhaltliche Aussage zur Dissertation zu treffen.
Diffamierungs- und Verleumdungskriege
Die Sache mit § 206 StGB hat damals ordentlich Wellen geschlagen. Da fragten viele nach, was denn da passiert sei.
Nun hatte das an dieser Fakultät – besonders bei Beth – Tradition, dass man Leute, die nicht gehorchen, massiv verleumdet und diffamiert. Zwei meiner damaligen Kollegen hatten auch in ihrem Promotionsverfahren Krach mit Beth bekommen, und waren – sogar unter Geheimhaltung – zu anderen Professoren an andere Hochschulen geflohen. In beiden Fällen hat man es rausbekommen und dann einen inteniven Terrorangriff gefahren, um den anderen Professoren zu drohen und zu verbreiten, die Doktoranden hätten psychische Probleme, währen gestört, man dürfe sie auf keinen Fall promovieren. Einen von beiden hat das in richtige Probleme gebracht. Beim anderen waren sie gerade an den Richtigen gekommen, denn Beth hatte vergessen, dass er genau den mal um eine Urheberschaft betrügen wollte, und der kannte Beth deshalb schon, und hat natürlich „jetzt rest Recht” gesagt.
In meinem Fall kam von Beth aber nach dem Mördergutachten nichts mehr. Erstens weil niemand da war, bei dem er gegen mich hätte wettern können. Zweitens weil er dann zu krank war. Drittens aber, weil die Sache ja von vornherein geheimzuhalten war. Der BND war mit drin und die Fakultät hatte mit allen Mitteln versucht, die Gutachten geheim zu halten, ich musste über Gericht erzwingen, Einsicht in die Gutachten zu bekommen. In diesem Fall hat Beth versucht, die Sache möglichst totzuschweigen und geheim zu halten.
Die Diffamierungs- und Verleumdungskriege gingen von jemand anderem aus. Und der, der das ganze Problem damals an der Backe hatte, war: Walter F. Tichy. Druck vom Rektor gab’s obendrein. Der Anwalt sagte mal vor Gericht, er brauche sich beim Rektor gar nicht mehr blicken zu lassen, wenn er die Klage nicht abwehrt. Denen war nie an einer Klärung der Sache gelegen.
Bei einer Akteneinsicht fiel mir in der Promotionsakte – ich müsste das jetzt in den Tiefen meiner Archive raussuchen, jetzt mal nur so aus dem Gedächtnis – ein Schreiben an irgendeine Behörde, das nur vom Dekan stammen konnte, wonach ich ihm schon während des Studiums, sinngemäß, als psychisch auffällig aufgefallen wäre. Was ich schon sehr seltsam fand, denn Tichy kannte mich ja nicht persönlich. Ich hatte nur im vierten Semester mit ihm zu tun, und da war ich einer von 500, still und leise in den hinteren Reihen, zumal er ja auch selbst nur selten da war und vorne stand, meistens wurde die Vorlesung von seiner Assistentin gehalten, die Übungsblätter von Tutoren bearbeitet. Der kannte mich sicherlich vom Namen her aus den Fakultätsschriftsachen, und weil ich da ja generell bekannt war, aber ich konnte mir schon nicht vorstellen, dass der bei mir Gesicht und Namen zusammenbringen konnte. Und wie hätte ich ihm da auffallen können, ich hatte ja nie in einem Zusammenhang zu tun, wo er mein Verhalten hätte beobachten können. Ich bin damals auf ein Fakultätsfest gegangen, und wie es der Zufall wollte, drehte ich mich am Grill um und stand direkt vor Tichy, der sich gerade mit Leuten über Interna unterhielt. Grüßte mich freundlich-kollegial, gab mir sogar die Ketchup-Flasche in die Hand, und fuhr ganz normal damit fort, sich mit den Leute da über interne Sachen zu unterhalten, während ich da einfach direkt im Gesprächskreis mit dabeistand.
Völlig unmöglich, dass derselbe Mann, der Mails sperrt, dass nichts an mich gelangen kann, und auch sonst jeden Krieg gegen mich führte, der das wissen musste, dass die Uni per Rundbrief gewarnt hatte, dass man gerade von Schmiergeldgeschäften Abstand nehmen möge, mir völlig neutral gegenübersteht und ganz normal über Internes weiterplaudert. Der kannte mich nicht. Der hat mich nicht erkannt. Der wusste nicht, wer ich bin, zjmal ich ja längst nicht mehr an der Uni war. Der konnte Gesicht und Namen nicht zusammenbringen, aber behauptete nach außen, dass ich schon als Student auffällig gewesen wäre.
Was Tichy auch nicht wusste: Ich konnte als Student gar nicht auffällig gewesen sein. Im Vordiplom geht man in der Masse unter. Das Hauptdiplom hatte bei mir im WS 1988/89 angfangen, im Sommersemester 90 war ich aber schwer krank geworden und bis Ende Wintersemester 90/91 außer Gefecht gesetzt, hatte mich krank gemeldet. Krankheitssemester. Danach habe ich mich im Institut erst mal zum Wiederaufbau am E.I.S.S. eingegraben und hatte in Ruhe meine Diplomarbeit gemacht, darüber aber dann das Ende der Vorlesungen nach meinem Diplomzyklus verpasst und die Fakultät hatte umgestellt. Eigentlich wollte man die Vorlesungen nicht mehr anbieten, und alle, die sie verpasst haben, einfach rauswerfen, aber da musste ich nur mit dem Schwerbehindertenausweis (den bekommt man bei manchen Krebserkrankungen für ein paar Jahre) und dem Attest wedeln. Man bekam mich nicht raus, die Vorlesungen gab es aber auch nicht mehr, also habe ich mich mit jedem Professor einzeln auf Inhalte, Bücher, Skripte und so weiter einigen müssen und das alles selbst gelernt. Wenn, dann habe ich Vorlesungen nur aus Interesse gehört und hinten gesessen. Ich kann als Student niemandem psychisch aufgefallen sein, weil ich im Hauptdiplom praktisch nur noch im eigenen Institut war oder ab und zu mal still in gelegentlichen Vorlesungen saß.
Der Bundestag hatte sich damals um das Thema Spam gekümmert, man wollte unbedingt der Spam-Flut Herr werden, und hatte eine Expertenanhörung durchgeführt. Weil man natürlich von meiner Klageerzwingung erfahren hatte und zutiefst irritiert über die Sache mit § 206 StGB war, das Ausfiltern schließlich strafbar war, passte das nicht ins Konzept, Spam auszufiltern. Man hatte deshalb auch jemanden von der Uni Karlsruhe eingeladen. Und weil man dort keine juristische Fakultät, aber einen juristischen Professor hat, nämlich Thomas Dreier, der sogar ganz am Rande mit meinem Promotionsverfahren zu tun hatte (ich hatte in der Dissertation irgendwo einen juristischen Begriff verwendet, und dazu vorsorglich als Quelle auf Creifelds Rechtswörterbuch im Literaturapparat verwiesen, was das Dekanat dazu veranlasst hatte, ihn mit der Prüfung zu beauftragen, ob sich in der Dissertation nicht auch juristische Fehler finden ließen. Dreier hatte aber sowas in der Art geantwortet, dass der bloße Umstand, dass Creifelds Rechtswörterbuch in der Literaturliste auftaucht, sie nun wirklich nicht zu einer juristischen Dissertation machten und er deshalb nicht zuständig sei). Bei dem nun landete das Problem, die E-Mail-Sperre dem Bundestag zu erklären, und der schickte über seine „Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik” (was sich wohl nicht auf Steuerrecht bezieht, denn sie machten damals zumindest auf gemeinnützig, nahmen mich aber als Mitglied nicht an) eine juristische Walküre nach Berlin, die da im Bundestag auch zunächst als Vertreterin der Uni Karlsruhe auftrat. Das war sie nicht, und das behauptete sie auch nicht, aber sie korrigierte es auch nicht, als sie so vorgestellt wurde. Es stand so in der Tagungsliste. Sie hat, wie Juristen das nennen, den Irrtum „unterhalten”. Und die erzählte dort nun, dass die Sperre erforderlich gewesen sei, weil ich die Universität angegriffen hätte. Dringend erforderliche Verteidigungsmaßnahme. Böser Hacker und so.
Was nicht nur unwahr, frei erstunken und erlogen war, sondern auch unglücklich. Denn sie wusste nicht, dass ich dabei hinter ihr saß. Man kann da natürlich nicht unterbrechen und sich einmischen, aber ich habe mich sofort danach beim Tagungsleiter (Alexander Dobrindt) beschwert, der sich selbst nicht an dieses Detail erinnern konnte, sie aber gleich zur Rede stellte. Sie war zutiefst geschockt und entsetzt, dass ich da war, bestritt aber vehement, das jemals gesagt zu haben. Auch die DGRI bestritt es dann. Drei Wochen später kam das Wortprotokoll als Bundestagsdrucksache heraus, und da stand es dann drin, dass sie das gesagt hatte. Allerdings hat man die Bundestagsdrucksache dann noch verändert, denn als das aufgeflogen war, dass sie nicht selbst von der Uni Karlsruhe gekommen war, und ausgerechnet der Danisch das mitbekommen hatte, ließ man das dann doch korrigieren.
Die Frage, warum Tichy, wenn er mich für so gefährlich hielt und Angriffe von mir fürchtete, nicht nur Mails von mir, sondern auch Mails an mich und sogar Mail zwischen Leuten untereinander, wenn ich nur im Subject gekannt worden war, sperren ließ, hat außer mir nie jemand gestellt. Und es hat sie auch nie jemand beantwortet. Am wenigsten Tichy selbst.
Auch im bekannten Vorlesungskript Internet-Recht des Professors und Richters Thomas Hoeren steht nicht nur diese §206-Entscheidung, klar, kann man ja nicht übergehen, wenn es die einzige existierende Strafgerichts-Entscheidung zu so einem wichtigen Thema ist, aber es stand jahrelang bis zur Version vom Oktober 2011 als Erklärung auch
Eine derartige Straftat hat das OLG Karlsruhe in Betracht gezogen, nachdem einem gekündigten wissenschaftlichen Mitarbeiter die an ihn gesandten E-Mails aufgrund der von der Universität vorgenommenen E-Mail-Filterung nicht mehr zugestellt wurden.
Komplett falsch. Ich war nicht gekündigt, sondern hatte gekündigt. Und es war auch nicht „nachdem”, sondern da lagen 5 Jahre dazwischen. (Ich hatte im Frühjahr 1998 gekündigt, die Sperre war 2003). Und es wurden auch nicht die an mich gesandten E-Mails, sondern schlicht alle, in denen ‘danisch’ im Header vorkam, gefiltert. Und sie wurden nicht „nicht zugestellt”, sondern gelöscht. Zumal hier der Eindruck entsteht, dass das ja sogar richtig sei, wenn einem gekündigten Mitarbeiter der Account abgedreht wird. Hier ging es aber nicht um einen Uni-Mail-Account, sondern um meinen privaten außerhalb der Uni. An dem Satz war so ziemlich alles falsch. Ich hatte Hoeren mal angemailt und um Korrektur gebeten, bekam aber keine Reaktion. Erst lange Zeit später wurde der Satz entfernt. Wie kam Hoeren da drauf? In der Entscheidung selbst steht das nicht.
Ähnlich mit dem bekannten Strafrechtskommentar des ebenso bekannten BGH-Richters und Kolumnisten Thomas Fischer. Da war die 206-Sache selbstverständlich auch gelandet. Ich weiß zwar nicht mehr, was es jetzt war, ich hatte das Exemplar irgendwann mal als veraltet entsorgt, aber so was ähnliches war da auch falsch. Auch keine Reaktion auf meine Zuschrift mit der Bitte um Korrektur.
Und so manches Mal steckten mir Leute, dass auch an den Universitäten so manche wilde Lügengeschichte über mich kursiere. Zwar konnte ich da nie rückverfolgen, wo dieser ganze Lügenteppich herkommt. Die machen ja dann auch das Maul nicht auf.
- Aber allesamt liefen sie auf Professorenebene. Nicht ein einziges Mal hätte ich eine dieser Verleumdungen auf anderer Ebene gefunden.
- Alle laufen auf dasselbe hinaus, die Uni habe in höchster Not so handeln müssen, weil – immer so in der Art – der fiese böse Danisch, dem man habe dringend kündigen müssen, dem man die Dissertation wegen totaler Unfähigkeit habe leider verweigern müssen, weshalb er Rache nehme, die Uni belagere, zwar wirklich gar keine Ahnung von IT-Sicherheit habe und ein unfähiger Tölpel sei, gleichzeitig aber so hochgefährlich in Sachen IT-Sicherheit, dass die Uni sich nicht anders habe helfen können.
- Immer läuft es darauf hinaus, den Täter (Tichy) zu exculpieren und mich als den Böse darzustellen, den man aus akuter Bedrohung habe kündigen, an die Luft setzen, abwehren müssen.
- Beth kam als Verursacher nicht in Frage. Der hat die Sache geheim gehalten, war dann krank und dann tot.
Der Umstand, dass es genau andersherum war, dass ich gekündigt und die Uni rausgeworfen hatte, und auf Korruptionsjagd war, und auch schon einen Professor wegen seiner Schmiergeldgeschäfte fast drangekriegt habe, man verhindert wollte, dass ich weitere Informationen aus der Uni bekäme, und dann dort das blanke Entsetzen ausbrach, als ich gegen die extrem Universitäts- und Korruptionsfreundliche Staatsanwaltschaft ein Klageerzwingungsverfahren durchgesetzt habe, das hat man nie und nirgends erwähnt. Nie ging es darum, dass da der Korruptionsjäger Danisch hinter den Schmiergeld- und Titelhandelsgeschäften der Fakultät, den faulen und falschen Promotionen und den kriminellen Machenschaften des Walter F. Tichy her war, sogar an der ETH Zürich die Akteneinsicht durchsetzte.
Es wurde immer nur die Geschichte vom schon immer psychisch auffälligen Idioten Danisch gestreut, der einfach viel zu blöd für eine Promotion sei, das nicht akzeptieren konnte, den man habe rauswerfen müssen, und der dann aus Rache die Universität angegriffen habe, wogegen man sich selbstverständlich habe wehren müssen.
Es war nie sicher zu klären und im strafrechtlichen Sinne zu belegen, wo diese ganzen Lügengeschichten herkommen. Die sind zwar alle mit dabei, wenn es darum geht, die Lügengeschichten über einen Doktoranden zu verbreiten, machen aber bei der Frage nach der Herkunft alle das Maul nicht auf. Da hackt dann auch eine Krähe der andere das Auge nicht aus.
Aber wenn man eine Kreuzpeilung vornimmt, durch jede Lüge eine Gerade legt, dann schneiden die sich alle in einem Punkt: Walter F. Tichy. Und vielleicht noch – siehe Bundestag – Thomas Dreier. Über den lief nicht nur die Achse zwischen Tichy und der juristischen Walküre, die da aufgetakelt im Bundestag auftrat. Sondern den betraf das auch fachlich. Bei dem habe ich nämlich – ich besaß die Frechheit, mich während des Streits formal für ein Promotionsstudium zu immatrikulieren und dann dort dessen juristische Vorlesungen zu hören, die er aber meist auch nur als Video abspielte – Vorlesungen in Datenschutz und – tatataa – Internetrecht gehört. Und dafür gesorgt, dass der damit fürderhin erzählen musste, dass man an seiner eigenen Fakultät Straftaten begangen hatte.
Und: Es bleibt sonst niemand übrig. Außer dem Rektor Hippler und dem Dekan Tichy hatte dort niemand mehr etwas mit meiner Promotion zu tun. Zorn war in Ungnade und weg, Beth war krank/tot, niemand sonst hatte irgendwelche Aktien an meinem Promtionsverfahren. Und Dreier war als der einzige Jura-Professor mit Thema Internet- und Datenschutzrecht, und auch noch an der betreffenden Fakultät, dort sicherlich der zentrale Ansprechpartner für alle juristischen Fragesteller.
Ein äußerst peinlicher Brüller war nämlich: Ich hatte mich ja frecherweise aufgrund des laufenden und hemmenden Rechtsstreites nochmal immatrikuliert (für ein Promotionsstudium, und kenne niemanden, der das noch gemacht hat), und hatte Vorlesungen gehört, nämlich Internetrecht und Datenschutz bei Dreier. Und weil Dreier zwar formal Professor in Karlsruhe war, aber als Jurist mit Informatikern eigentlich nichts anfangen kann, hat er seine Vorlesungen lieber in Freiburg vor Juristen gehalten, sie mit der Videokamera aufgenommen und in Karlsruhe nur abspielen lassen. Weils uns aber zu blöd war, in die Uni zu kommen nur um ein Video zu schauen, war das für mich die erste Vorlesung, von der man die Videos dann von einem Webserver runterziehen und zuhause schauen konnte. Deshalb musste man Rückfragen usw. per Mail schicken. Und genau in der Phase kam die Sperre, weshalb ich mit Dreiers Institut – das nämlich eben am Mailserver der Fakultät hing – nicht mehr kommunizieren und Rückfragen stellen konnte. Darauf hatte ich Dreier hingewiesen, auch auf die Strafbarkeit. Dreier hat es aber – obwohl Jurist und für genau dieses Thema zuständig, er hielt genau zu dem Zeitpunkt die Vorlesung genau darüber – entweder nicht gemerkt und verstanden, oder er hat es mitgespielt. Eigentlich hätte Dreier sofort bei Tichy intervenieren und ihn darauf hinweisen müssen, dass das strafbar ist und er sofort damit aufhören müsse. Hat er aber nicht.
Und das macht die Sache enorm schwierig, wenn man als Jura-Professor, der genau dieses Thema lehrt und mittendrin, statt nur dabei war, erklären muss, dass man sich strafbar gemacht, es aber selbst nicht gemerkt hat. (Oder wider besseres Wissen…) Und Dreier war ganz sicher nicht begeistert davon, von einem „Studenten” seiner eigenen Mini-Vorlesung (da haben so fünf bis acht Leute teilgenommen) einer (ich war ja damals schon seit 5 Jahren in der Industrie und da tätig und mitten in dem Uni-Streit, entsprechend erfahren) penetrant so richtig heftige Fragen stellt, immer wieder mal was besser weiß, und der Fakultät mit § 206 StGB so enorm aufs Maul haut – samt Vorankündigung bei Dreier, bei dem aber gar kein Licht angegangen ist. War übrigens damals Teil des Klageerzwingungsantrages, dass ich deshalb nicht richtig an Vorlesungen teilnehmen kann. Was nicht ohne Ironie ist, weil ich wahrscheinlich ein wesentlicher Grund dafür war, warum Dreier seine Vorlesung in Karlsruhe lieber nicht mehr selbst gehalten, sondern Videobänder geschickt hat. Aber: Ich bin ja nicht qualifiziert. Sagen die Tichys.
Wenn Ihr jetzt Jura-Professor gewesen währt, und Ihr hättet so einen seltsamen und außergewöhnlichen Beschluss auf den Tisch bekommen, einen Klageerzwingungsbeschluss gegen einen Dekan, dann würdet Ihr doch sicherlich mal irgendwen dort fragen, was da passiert sei. Wen würdet Ihr da fragen? Entweder den Dekan selbst, oder den einzigen Jura-Professor dort. Dreier.
Und ich würde wetten, aus dem Bundesverfassungsgericht hat man da auch auf dem kleinen Dienstweg gefragt.
Tichys Einblick
Und alles das dampft ein Roland Tichy – mutmaßlicher Bruder des Walter F. Tichy – nun zu dem Satz zusammen
Dass in De. ein Informatiker, dessen Dissertation wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt wurde, versucht uns das in die Schuhe zu schieben spricht für die Ablehnung.
Nu, gucke.
Wehe dem Informatiker, der es wagt, einen Journalisten in Aussagen über Programmiersprachen zu kritisieren.
Mal abgesehen davon, dass es schon wieder falsch ist: Woher will er das wissen? Der einzige Mensch, der jemals Mängel der Dissertation überhaupt behauptet hat, war Beth, und der hat seit 2000 nichts mehr dazu gesagt und ist seit 2005 tot.
Macht mal eine Kreuzpeilung. Legt mal eine Gerade durch diese Aussage und schaut, bei wem Ihr dann wieder rauskommt.
Oder wie der Volksmund so schön sagt: Seine Freunde kann man sich aussuchen. Seine Verwandtschaft nicht.
Bildet Euch eine Meinung über Roland Tichy, Maximilian Tichy, und deren Berichterstattung zur Corona-Krise und eigentlich generell. Und bei der Gelegenheit könnt Ihr Euch auch mal fragen, was generell von wissenschaftlichen Meinungen – ob nun Klima, Corona, oder was auch immer – zu halten ist. Und über die Klima-Spinner, die uns einreden wollen, wir müssten vorbehaltlos auf „die Wissenschaft” hören und vertrauen.
Und das alles wegen Fortran.
So gesehen stimmt die Einschätzung von Maximilian Tichy sogar, dass Fortran Fehler generiert. Auf deren Webseite.
Mal sehen, ob die Tichys die Behauptung mangelnder Qualifikation belegen können.