Wieder Fake News in den ZDF heute Nachrichten
Wie wir druckbelogen und getäuscht werden.
Neulich hatten die ja schon einen Text grob falsch übersetzt.
Vergangene Nacht ist mir wieder sowas aufgefallen. heute+ haben sie ja abgeschafft, stattdessen senden sie einfach ihre auf Konserve produzierte Kurznachrichtensendung heute Xpress. Ich habe auch versucht, die gleich aus deren Mediathek runterzuladen, aber da habe ich (zumindest nachts) nur eine kürzere Verssion gefunden, in der die Stelle fehlte. Ich meine diese Stelle, in der die Moderatorin Maja Weber sagt:
„In Artikel 3 des Grundgesetzes steht, dass der Staat die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert. Das steht da seit 1994.
Nein. Das steht da nicht. Da steht gar nichts von Gleichstellung, da steht (Absatz 2) Gleichberechtigung.
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Da steht gleiche Rechte und Beseitigung von Nachteilen.
Von gleichem Gehalt oder Vorstandsposten steht da überhaupt nichts. Weil Männer nämlich kein Recht darauf haben, ein bestimmtes Gehalt zu bekommen oder in den Vorstand oder Aufsichtsrat befördert zu werden, kann dies im Zuge einer Gleichberechtigung auch nicht zum Recht von Frauen werden. Im Gegenteil: Durch eine Frauenquote wird die Gleichberechtigung gebrochen, weil Frauen dann ein Recht haben, das Männer nicht haben.
Ich habe das 2016 im Artikel Staatsbetrug Feminismus schon mal beschrieben, wie die Grundgesetzänderung zustandekam und wie Feministinnen mit allen Mitteln lügen und betrügen, um erst bekömmliche Formulierungen unterzubringen und sie dann später, wenn sie erst mal verankert sind, umzudefinieren. Gerade ein paar Blogartikel zuvor dieselbe Masche bei „Black Lives Matter” beschrieben: Sie packen immer zwei Dinge zusammen, was bürgerkompatibles und was Radikales, und benennen sich nach dem Sanften, ziehen sich auch immer darauf zurück, wenn sie angegriffen oder kritisiert werden, aber sobald man nicht genau guckt, wird dann attackiert und die Bedeutung vertauscht. Hatte ich damals auch am Gutachten von Susanne Baer gezeigt, wie das dann läuft, wie man vordergründig von „Gleichberechtigung” redet und hinter der Fassade dann so schleichend die Begriffe ins Gegenteil dreht.
Damals beruhte die Zustimmung des Bundesrates auf der Klarstellung in Bundesrat und Bundestag (Quellen im alten Artikel):
Ziel dieser Änderung ist es, dem bereits bestehenden Grundsatz des Grundgesetzes, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt”, zur stärkeren Durchsetzung in der Lebenswirklichkeit zu verhelfen. Durch die Ergänzung des Artikel 3 Abs. 2 GG wird ein Staatsziel normiert, durch das die zuständigen staatliche Organe angehalten sind, Maßnahmen zur Erreichung der tatsächlichen Gleichberechtigung zu ergreifen. Dabei geht es nicht nur darum, Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- oder Nachteile an die Geschlechtszugehörigkeit knüpfen, sondern darum, die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen auch real anzugleichen. Es handelt sich insoweit weniger um den Versuch der Lösung eines rechtlichen als eines gesellschaftlichen Problems. Die positive Formulierung „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung” soll gegenüber anderen, schwächeren Formulierungen einen verbindlichen Auftrag deutlich machen und klarstellen, daß es darum geht, eine faktische Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Dabei wird durch die Formulierung als Staatsziel deutlich, daß kein Individualanspruch auf ein bestimmtes staatliches Handeln eingeräumt werden soll. Die Wortwahl „Beseitigung bestehender Nachteile” weist darüber hinaus darauf hin, daß Benachteiligungssituationen vorhanden sind, die beseitigt werden sollen.
Die neue Verfassungsbestimmung soll auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine sachgerechte Förderungspolitik zur Erreichung der tatsächlichen Gleichberechtigung bewirken. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß diese Bestimmung eine Frauenförderung in Gestalt sog. starrer Quoten nicht gestattet. Im übrigen gingen die Auffassungen auseinander:
So ist teilweise darauf hingewiesen worden, sinnvolle Förderungsmaßnahmen seien bereits auf Grund der bisherigen Regelung des Artikel 3 Abs. 2 GG zulässig, jedoch ist diese Auslegung nicht unumstritten. Auch nach dieser Ansicht ist eine Klarstellung zur eindeutigen Interpretation des Artikel 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch geboten.
Von einer Seite wurde der Überzeugung Ausdruck verliehen, daß das Grundgesetz nunmehr die Zulässigkeit bevorzugender Ungleichbehandlungen zur Förderung von Frauen klarstelle und insbesondere sicherstelle, daß Frauen, die die gleiche Eignung und Befähigung aufweisen wie vergleichbare Männer, bevorzugt behandelt werden dürfen, wenn die Gruppe der Frauen in dem jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sei.
Von anderer Seite wurde dies bestritten und hervorgehoben, daß die vorgeschlagene Formulierung nur die Chancengleichheit – die Gleichheit der Ausgangschancen – einräume, aber keine Ergebnisgleichheit vorgebe. Deshalb sei das Wort „Gleichstellung” bewußt vermieden worden. Sinn der Neuregelung sei es, die Wirksamkeit des Grundrechts der Gleichberechtigung der Geschlechter zu stärken, nicht aber dieses Grundrecht einzuschränken.
Eine Gleichstellung steht da nicht.
Das war aber kein sprecherisches Versehen, denn schriftlich hatten sie das auch verbreitet:
Laut Grundgesetz muss der Staat die tatsächliche Gleichstellung von #Frauen und Männern fördern. Die Bundesregierung hat ihre erste #Gleichstellungsstrategie für Deutschland vorgestellt. pic.twitter.com/k05UMaFBKB
— ZDF heute (@ZDFheute) July 8, 2020
Ich konnte nicht gleich reagieren, weil ich die Videosequenz in der Mediathek nicht gefunden habe, und sie aus anderer Quelle erst heute nachmittag bekommen habe.
Offenbar hat es aber jemand anderen gestört, denn inzwischen gibt es einen klitzekleinen Korrekturtweet:
Korrektur: Gemeint ist selbstverständlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die in Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes verankert ist. Hier beschäftigen wir uns ausführlich mit der Debatte um die Frauenquote in der CDU: https://t.co/Yl5EAoYC2J
— ZDF heute (@ZDFheute) July 9, 2020
Das lesen dann aber auch nur noch eine Handvoll Leute. In die Öffentlichkeit gedrückt ist die Falschinformation erst mal.
Mir war schon bei den heute Nachrichten um 19:00 aufgefallen, dass Petra Gerster da gleich feministisch-aktivistisch Politik machte, für die Frauenquote trommelte und das als Nachrichten ausgab. Ist aber auch nicht in der Mediathek.
Und dann später im heute journal (Slomka, wenn ich mich jetzt recht erinnere) kam wieder so ein Ding.
Und das alles, weil gerade die Bundesfamilienministerin und Plagiatorin Franziska Giffey die große Frauensause durchsetzen will.
Ich kann mir beim besten Willen nicht mehr vorstellen, dass die da so viele Versehen und Versprecher haben.
Meiner Einschätzung nach ist das längst System, Vorsatz, Absicht. Das interessiert die längst nicht mehr, was stimmt, sondern da werden systematisch und in politischem Aktivismus Falschinformationen in die Öffentlichkeit gedrückt. Ein paar Leuten fällt es dann auf, und dann gibt es halt irgendwo einen kleinen Richtigstellungstweet oder ein paar dröge Worte auf einer Webseite, die keiner liest.
Ich glaube, das ist längst Masche und breitet sich im Journalismus nach dem Broken-Window-Syndrome aus, dass die inzwischen immer mehr, immer dreister lügen, diffamieren, desinformieren, weil ihnen eh nichts passieren kann, keiner mehr mit den vielen Korrekturen nachkommt, und man dann halt immer irgendwo ein winzigen Korrekturvermerkt nachträglich versteckt.
Vergleicht einfach mal, wieviel Aufwand es für die dort ist, vor der Kamera einfach zu lügen, und für mich, einen Blogartikel wie diesen hier zu machen, um das aufzuzeigen.
Ich halte das für überaus kritisch, wenn öffentlich-rechtlicher Rundfunk aus politischer Propagandamotivation systematisch Falschinformationen über das Grundgesetz und die Rechtslage in die Öffentlichkeit drückt. Ich glaube, sowas gab es nicht mal in der DDR bei Aktuelle Kamera oder Schwarzem Kanal, oder? Da muss man zu Orwell, um die Vorlage zu finden.
Was fehlt
Sie geben in einem Tweetchen zu, dass es im Grundgesetz doch nur Gleichberechtigung und nicht Gleichstellung heißt.
Die Frage aber, was eine Franziska Giffey oder die Bundesregierung insgesamt dann da mit einer Gleichstellungsstrategie treiben, die wird nicht gestellt.
Giffey wurde bejubelt und propagiert, dann korrigiert man bei Beschwerden einen Tweet, aber die eigentliche Nachricht, dass die Trulla-Gang aus Merkel, Giffey und so weiter gerade massiv gegen das Grundgesetz verstößt, weil es eine Gleichstellung weder vorsieht noch erlaubt, die Nachricht kommt da nicht.
Es ist nicht so, dass Giffey zu Slomka muss und Slomka in ihrer bei Bedarf nassforschen Weise fragt, was ihr einfällt, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, ob sie vor ihrem Amtseid das Grundgesetz nicht gelesen hat.
Eine weithin akzeptierte Definition von Korruption lautet auf den Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten (nicht notwendigerweise dem eigenen) Nutzen oder Vorteil.
Man muss die Regierung und die ZDF heute Redaktion daher als Korruptionsnetzwerk betrachten.