Ansichten eines Informatikers

Hang ‘er higher: Über Mord und Maßstäbe

Hadmut
1.9.2020 22:28

Was zum Strafrecht.

Drei Juristen meinen laut Telepolis, die Verurteilung von Beate Zschäpe in Sachen NSU sei nicht haltbar, weil die ihr Urteil nicht mit Beweisen, sondern mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten begründet hätten. Zschäpe sei als Mittäterin verurteilt worden, obwohl sie an keinem der Tatorte gewesen sei:

Das Problem beschreiben sie so: “Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war.” Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.

Hat sie aber auch nach Feststellung der Münchner Richter nicht. […]

Die drei Berliner Juristen ziehen zudem einen Vergleich zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in einem anderen Terrorkomplex, nämlich der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 und der Rolle der linksextremen Terroristin Verena Becker bei dieser Tat. Becker habe zwar “großes Tatinteresse” gezeigt, sie habe auch dazu gestanden, “den demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten zu bekämpfen”. Aber sie sei eben “an der eigentlichen Tatausführung nicht beteiligt” gewesen.

Der Bundesgerichtshof habe darum in einer Haftentscheidung festgestellt, dass es auch “im Bereich terroristischer Kriminalität” keinen Grund dafür gebe, von den “allgemeinen Maßstäben für die Begründung der Mittäterschaft” abzuweichen.

Interessanter Vergleich zwischen linken und rechtem Terrorismus. War es ein politisches Urteil, weil man einen Verurteilten brauchte und die anderen eben tot sind?