Rundfunkbeitragserhöhung: Anhörung im Landtag von Sachsen
Ich war gestern als Sachkundiger im Sächsischen Landtag zur Anhörung über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge geladen.
Ich will dazu noch ein paar Worte sagen.
Ich hatte ja, vor allem so vor zwei, drei Wochen, im Blog schon mal angesprochen, dass ich mich manchen Themen gerade nicht widmen kann, selbst wenn sie als Frage der Demokratie empfunden werden, weil ich gerade mit etwas demokratisch wichtigerem beschäftigt war.
Ich war damit beschäftigt, meine ergänzende schriftliche Ausarbeitung zu schreiben. Man muss nicht, aber man hat die Möglichkeit – und es wird nicht nur gern gesehen, sondern es ist auch immer wichtig, den schon der Volksmund sagt „wer schreibt, der bleibt”, etwas so zu hinterlassen, dass man das auch systematisch und zitierfähig erfassen kann. Das ist einfach auch ein Akt der Höflichkeit und des Vortragens, dass man da nicht nur was erzählt, sondern auch was vorlegt.
Normalerweise, oder wie man mir dort sagte, praktisch immer, sind diese ergänzenden Ausarbeitungen maximal 10 Seiten lang. Wobei hier jetzt auch eine 17 Seiten lang war. Meine hat 191 Seiten. Plus 8 Vortragsfolien. Da war ich schon ein paar Tage beschäftigt.
Mein Standpunkt ist, dass ich diese Beitragserhöhung für nicht zustimmungsfähig halte (und das naturgemäß ausführlicher begründe, wenn man so fast alleine gegen den Strom steht, weil es ja außer ein paar Diskussionen in Sachsen-Anhalt als völlig beschlossene Sache gilt, dass das einfach so durchgewinkt wird.
Ich habe das Ding zwar grundsätzlich wie ein Sachverständigengutachten geschrieben, es aber wohlweißlich nicht so genannt, weil ich nunmal kein – vereidigter, geprüfter, bestellter oder sonstwas – Sachverständiger für Rundfunkfragen bin, das auch keine Anforderung ist, und die dort die Eingeladenen eben auch nicht Sachverständige, sondern nur Sachkundige nennen, im Sinne von Einer, der aus irgendeinem Grund irgendwas Wesentliches zur Sache und was zu sagen weiß, und keine formale Qualifikation. Das hat auch demokratische Gründe, damit keiner einschränken kann, wer da reden darf. Und es war eben auch kein Gutachtensauftrag, keine konkrete Fragestellung, sondern eine völlig inhaltsoffene Aufforderun, zur Sache zu sagen, was man meint, dazu sagen zu wollen, was ja schon formal das Gegenteil eines Gutachtens ist. Deshalb heißt das bei mir eben nicht Sachverständigengutachten sondern Stellungnahme als Sachkundiger. Wie weit das dann mit der Aufforderung zu sagen, was man für wichtig hält, her ist, darauf komme ich unten zurück. Aber so offene Aufforderungen geben halt auch die Möglichkeit, sich mal auf seine Weise auszutoben. Beispielsweise eben ARD und ZDF mit dem australischen Fernsehen zu vergleichen, die das deutlich billiger hinkriegen und einen Kontinent von der Größe Europas mit einer einzigen öffentlichen-rechtlichen Anstalt von der Größe des MDR versorgen, während wir nur für Deutschland 10 Anstalten mit den zehnfachen Kosten brauchen (sollen).
Dauer über zweieinhalb Stunden, ich habe nicht auf die Uhr gesehen, aber von 15:00 bis ungefähr 17:40. Es fand im Plenarsaal statt. Anwesend außer den Sachkundigen und den Leuten für die Sitzungsverwaltung und dem Ausschuss noch etwa 50 Leute auf den Abgeordneten- und Zuschauerplätzen.
Ach so, ja: Die Anhörung und Einladung erfolgte durch den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus.
Als Sachkundige geladen waren (in alphabetischer Reihenfolge)
- Tom Buhrow, Intendandt des WDR und ARD-Vorsitzender
- Ich
- Prof. Dr. Dieter Dörr, Seniorforschungsprofessor, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (per Videokonferenz zugeschaltet)
- Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, KEF-Vorsitzender (KEF=Kommission zur Ermittlung des Finannzbedarfs der Rundfunkanstalten)
- Prof. Dr. Markus Heinker, Professor für Medienwirtschaft und -politik an der Hochschule Mittweida, Fakultät Medien
- Prof. Dr. phil. Christinze Horz, Professorin für Transkulturelle Medienkommunikation, Technische Hochschule Köln, ITMK (Videokonferenz)
- Ralf Ludwig, Verwaltungsdirektor Mitteldeutscher Rundfunk
Womit von vornherein klar war, dass Buhrow von der ARD, Fischer-Heidlberger von der KEF und Luwdig vom MDR gar nicht anders können und wollen, als natürlich für die Erhöhung zu stimmen, sie würden sich ja sonst selbst widersprechen.
Thema und Stellungnahmen
Formal gesehen ging es nur um einen kurzen Satz (Landtagsdrucksache 7/2804) nämlich den Gesetzentwurf
Der Sächsische Landtag hat am …das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 17.Juni2020 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz-und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel2 Absatz2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Die Ministerpräsidenten hatten den Änderungsvertrag alle schon unterschrieben, aber formal müssen die Landtage als Gesetzgeber zustimmen. Den eigenen Ministerpräsidenten zu düpieren wird natürlich nicht vorkommen, womit das im Prinzip eigentlich schon erledigt und nur noch eine Formalie ist.
Aus dem Gedächtnis wiedergeben kann ich die Stellungnahmen jetzt nicht, das war nicht nur sehr anstrengend. Ich tue mir auch immer schwer damit, wenn Leute viel reden und damit nicht immer viel sagen, wenn das so blechern über Videokonferenz daherkommt oder vor allem, wenn Leute dann so völlig monoton einen vorher geschriebenen Text ablesen. Dafür gibt es auch hinterher nochmal ein Protokoll.
Bei Buhrow ist mir vor allem in Erinnerung geblieben, dass er mehr so allgemein ausführte, wie gern die Leute Fernsehen schauen und dann auf Corona abhob und die Leute sich so gut informiert fühlten und den öffentlichen Rundfunk für so wichtig hielten (freilich ohne zu sagen, was so eine Nachrichtengrundversorgung mit den Gesamtkosten zu tun hat).
Ich habe (hier jetzt ganz kurz zusammengefasst) gesagt, dass ich die Erhöhung für nicht zustimmungsfähig halte, weil sie drei Dinge prüfen müssen, Aufgabenerfüllung, keine Verwendung von Geldern außerhalb der Aufgaben, und Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit. Dann ausgeführt, warum keine der drei Anforderungen erfüllt ist. Und wollte dann noch einen Verfahrensfehler aufzeigen. Dazu unten mehr.
Bei Dörr fiel mir das – auch wegen der Videokonferenzschalte und den nicht so guten Lautsprechern dort – eher schwer zu erfassen, was er denn jetzt eigentlich sagen, worauf er hinaus will, außer dass er am Ende für die Erhöhung war. Aber genau dafür gibt es ja die schriftliche Ausarbeitung (und später noch das Protokoll). Er beschreibt (zutreffend) das Verfahren zur Kostenfeststellung und ebenso wie ich auch den Umstand, dass die Beiträge nicht für anderes als die Aufgabenerfüllung verwendet werden dürfen, also so eine reine Verfahrensdarstellung, und kommt dann, weil es das Verfahren so gibt, zu dem Ergebnis, dass keine Gründe ersichtlich seien, die für für ein Abweichen vom Vorschlag der KEF (=Erhöhung) sprächen. Also im Prinzip nur gesagt, dass es Anforderungen und ein Verfahren zur Feststellung gibt, Gründe zur Abweichung seien nicht ersichtlich. Ob das Verfahren auch eingehalten wurde oder die Bedingungen erfüllt sind, kommt nicht vor. Wenn man gar nicht erst guckt, sind natürlich auch keine Gründe ersichtlich.
Fischer-Heidlberger hat natürlich – was sollte er auch anderes tun – seinen KEF-Bericht vertreten und erläutert. Ich habe hier noch eine Textfassung, auf der kein Name steht, die ich mal als die seine auffasse, weil sie nicht nur inhaltlich passt, sondern auch „unser 22. KEF-Bericht” drin steht, und es eigentlich keine Ausarbeitung, sondern das abgelesene Manuskript ist (fängt mir „Sehr geehrte Frau Vorsitzende…” an). Es ist notwendig und sie nehmen ihre Aufgaben ernst und nach Corona und sie prüfen kritisch, schon immer, und bedarfsgerechte Finanzierung und (das ist jetzt wichtig, ich kommen unten darauf zurück), dass die Strukturen, Art und Anzahl der Programme und Anstalten, von der KEF nicht geprüft werden könnten, weil gesetztlich vorgegeben. Im Prinzip könnte man das so durch die Blume als die Aussage auffassen, dass der ganze Kram viel zu teuer ist, aber daran der Gesetzgeber und nicht der Rundfunk schuld ist, und es deshalb außerhalb der Prüfungsreichweite läge und von der KEF hinzunehmen sei. Außerdem seien starke Einbrüche beim Gebührenaufkommen zu erwarten, weil – gerade nach infolge Corona – ein Anstieg der Befreiungen zu erwarten ist, sowohl aus sozialen Gründen, als auch durch zunehmende Firmen- und Privatsinsolvenzen. Das hört sich jetzt schon nach gerütteltem Blabla an, und so kam es bei mir auch wegen des Ablesens vom Blatt an, da ist aber ein knallwichtiger Punkt drin. Ich komme unten drauf zurück.
Zu Heinker habe ich jetzt keine Ausarbeitung in dem Stapel gefunden, der für mich an meinem Platz lag. Ich fand es aber sehr gut, was er gesagt hat. Es ging ähnlich wie bei mir in die Richtung, dass das zu groß und zu teuer ist, und sein Vorschlag ging in die Richtung eines abgespeckten, verschlankten, effizienten Rundfunks, der dem sehr nahe kam, was ich in meiner Ausarbeitung vom australischen Fernsehen beschreibe.
Horz war ein schwieriger Fall. Wenn das schon mit „Transkulturelle Medienkommunikation” losgeht. Angeblich von den Grünen vorgeschlagen, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Also von vornherein auf dieser linksextremen Ideologie-Feminismus-Quoten-Schiene. So durchgehend ganz monoton blöd war’s aber auch nicht, bei ein paar Punkten hat sie anfangs schon ansatzweise geringfügig Recht gehabt, wenn sie beschreibt, dass junge Leute von den ÖR weg und hin zu Onlineplattformen gehen. Daraus hat sie dann aber gefolgert, dass wir ARD und ZDF unbedingt brauchen, um ein demokratisches Gemeinweisen aufrechterhalten zu können. Die hatte massive Angst davor, dass die Jugendlichen ihrer Propagandakanone entkommen können. Die braucht ARD und ZDF, um auf Jugendliche politisch einwirken zu können, und das läuft nun wieder den Staatsverträgen zu wider, die ja ausdrücklich das Gegenteil vorschreiben. Und wenn dann solche Floskeln wie „ein Gesamtkonzept, das zudem europäische Dimensionen mit einbezieht”, geht bei mir gleich die Gender- und Linkes-Leeres-Geschwätz-Warnlampe an. Und dann ging’s darum, „öffentlich-rechtliche Medien als Experimentierträume für neue journalistische und künstlerische Ansätze” zu beschreiben, Nutzerinklusion und so, war das dann eigentlich nur noch linkes Geblubber, auch wenn ich ja selbst das Problem beschreibe, dass sich ARD und ZDF völlig abschotten und gar nicht mehr auf Zuschauer hören. Und dann natürlich der linke Pflicht-Schwachsinn wie „Vielfalt der Stimmen, Zusammehang von Diversität und Pluralismus”, und die Entscheider-Ebene doch die kulturelle Vielfalt und dass wir ein Einwanderungsland seien (komisch, wurde nicht neulich noch gefordert, dass wir eines werden müssten?), so in Richtung Allah-TV. Auch das ist schon wichtig, darauf komme ich unten nochmal zurück. Insgesamt hatte ich sehr stark das Gefühl, dass deren Ausführungen mit dem Tagesthema einfach gar nichts zu tun hatte, und die einen typischen Gender-und-Vielfalt-Schwafel-Text wiederverwendet hat, denn erst ganz am Schluß heißt es dann als einzige Verbindung zum Thema, dass man natürlich die Gebührenerhöhung brauche, um das zu finanzieren.
Ludwig vom MDR hat dann einen erzählt, wie wichtig das für den MDR sei, würde nicht mal die Preissteigerungen abdecken, aber der gesellschaftliche Zusammenhang sei gut, eine Mehrheit der Bevölkerung traue dem MDR (Pffff…) und 75% der Befragten, die MDR-Angebote genutzt haben, fühlten sich während der Corona-Pandemie vom MDR gut oder sehr gut informiert. Was ich für Rabulistik halte, denn erstens finde ich 75% allgemein schon erbärmlich niedrig, dann aber unter der Einschränkung, 75% derer, die überhaupt noch MDR gucken. Die, die also nicht mal mehr einschalten, werden erst gar nicht berücksichtigt. Da er aber nicht sagt, Wieviele das sind, könnten das im Prinzip auch „drei der vier Sachsen, die noch MDR gucken, sind zufrieden” heißen.
Warum?
Nun höre ich jetzt schon, wie viele Fragen auf mich einprasseln werden. Warum ich das gemacht habe. Im Allgemeinen. Und im Besonderen. Weil ich nämlich zwar vom Sächsischen Landtag selbst, namentlich dieses Ausschusses, völlig parteineutral und gesetzgebermäßig eingeladen wurde, die jemanden wie mich jetzt aber auch (siehe unten) nicht so ganz freiwillig einladen, sondern die AfD mich vorgeschlagen hatte.
Viele werden mich fragen, warum ich auf Vorschlag der AfD zu einer Anhörung gehe.
Meine Antwort darauf ist: Gar keine. Die Frage stellt sich für mich erst gar nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dass die dort eine demokratisch gewählte Landtagsfraktion sind und an der Gesetzgebung teilnehmen, muss ich an dieser Stelle – und ich war ja nun in letzter Zeit an drei verschiedenen Landtagen als Sachkundiger/-verständiger involviert – die sind, die – AfD nun hin oder her – gerade weil als Außenseiter sind als einzige noch an demokratischen Prinzipien festhalten und nicht in diesem großen Manipulationsbrei drinhocken, der das von vornherein alles so dreht und manipuliert, dass das politisch passt. Die Anfrage lautete auch sinngemäß nur auf „Sie sind doch Querdenker, der selbst denkt. Wollen Sie?” Auch wenn die AfD in der Öffentlichkeit oft fragwürdig dasteht, ist mein Befund, dass sie als Opposition in den Parlamenten oft sehr wichtige Arbeit leisten, gerade weil SPD-CDU-Grüne-Linke-FDP nur noch eine korrupte, abgesprochene, einheitsmeinende Suppe sind. Und das hat man auch hier wieder deutlich gemerkt.
Die richtige Frage wäre nicht an mich zu stellen, sondern umgekehrt an SPD-CDU-Grüne-Linke-FDP: Warum laden Sie eigentlich immer nur Politisch Korrekte und Interessenträger und nicht mal Leute wie den Danisch ein?
Der für mich wesentliche Punkt ist aber der:
Man kann sich nicht einerseits, und ich tue das ja ständig und intensiv, permanent darüber beschweren, dass sich die Politik und die Medien abgekoppelt haben und man da nur noch gefiltert, zum Schweigen gebracht, ignoriert, missachtet, übergangen wird, und dann, wenn man doch mal offiziell gefragt wird, mit „ach nee, da will ich jetzt nicht” daherkommen. Damit hätte man meines Erachtens jegliche Position verwirkt, sich jemals wieder darüber zu beschweren, nicht angehört zu werden.
Wenn man ständig meckert, dass „die da oben” sich völlig abgetrennt, abgeschottet haben, dann stellt sich die Frage erst gar nicht, ob man eine Einladung annimmt. Dann wurde einem gewährt, worum man gebeten hatte. Es wäre dusselig, ständig einem Mainstream zuzuschauen, der immer und überall die Einheitsmeinung posaunt, und dann, wenn man doch mal eine Gelegenheit hat, mit „Ach nee, ich habe gerade meine Tage” abzulehnen.
Obendrauf kommt noch, dass ich ja nun – auch mit einigem Zeit- und Geldaufwand – seit 10 Jahren Journalistenkonferenzen besucht und mir das von innen angesehen habe. Ich gucke mir das nicht 10 Jahre lang an, um dann, wenn es drauf ankommt, das Maul nicht aufzukriegen.
Ich halte es auch für eine demokratische Staatsbürgerpflicht. Nicht ganz so streng wie eine Zeugenaussage vor Gericht, aber ähnlich.
Das Zentralproblem
Ich denke, ich habe jetzt verstanden, was das eigentliche Problem ist.
Das bedurfte aber eben meiner ausgiebigen Vorbereitung, dem Einsammeln vieler Informationsstückchen und noch einem seltsamen (unten beschriebenen Vorgang).
Das Problem ist, dass es eine effektive Finanzprüfung gar nicht gibt. Da sind zwei Entitäten, der Gesetzgeber und die KEF. Und jeder hält das, worauf es ankommt, für die Sache des anderen.
Die KEF zieht sich in ihrer Prüfung sehr weit zurück, prüft nur Zahlen und die nur oberflächlich (irgendwer hatte ihnen auch vorgeworfen, dass sie nicht mal das richtig tun), und ein Buchprüfer von der AfD hatte herausgefunden, dass die Rundfunkanstalten sich durch Buchhaltungstricks künstlich arm rechnen, weil sie die ganzen Filmproduktionen alle auf nur ein Jahr, also sofort abschrieben, und dadurch weit überhöhte Ausgaben in den Büchern hätten. Die KEF hätte das überhaupt nicht betrachtet.
Ich hatte das oben schon erwähnt und komme auch unten nochmal drauf zurück: Die KEF lässt bei ihrer „Prüfung” eigentlich alles außen vor, was wichtig und zu prüfen ist. Letztlich sagen die nicht mehr als dass die Sender alles Geld, was sie bekommen, auch irgendwo wieder ausgeben. Dazu brauche ich keinen KEF-Bericht, darauf würde ich blind wetten.
Sie schreiben und Fischer-Heidlberger sagte es dort immer wieder, was sie alles nicht prüfen. So war ja auch in seiner Stellungnahme (siehe oben) so eine Durch-die-Blume-Aussage zu finden, dass die Kosten durch die Zahl der Anstalten und die Zahl und Art der Programme verursacht würden, die sie als gesetzgeberische Entscheidung hinzunehmen und nicht zu prüfen hätten. Was ich schon für grundfalsch halte, warum sollte man Entscheidungen des Gesetzgebers nicht auf Wirtschaftlichkeit prüfen?
Schon an dem Punkt habe ich den Eindruck, dass die KEF wider besseres Wissen falsch berichtet und sich auf den Standpunkt stellt, dass das dann alles Sache des Gesetzgebers und deren Problem sei, und sie als KEF nur zu prüfen habe, ob der Finanzbedarf als Folge der Gesetzgeberentscheidungen erwächst, und nicht, ob er erforderlich ist, ein Fernsehprogramm zu machen, das den Anforderungen genügt.
Der Gesetzgeber nun, und das habe ich gestern live mitbekommen, zieht sich darauf zurück, dass es Aufgabe der KEF sei und der Gesetzgeber von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, einfach an die KEF-Entscheidung gebunden sei und davon nicht abweichen könne. Wurde auch so gesagt.
Das heißt, dass es gar nicht geprüft wird. Die KEF sagt, es ist Sache der Gesetzgeber, wir dürfen das nicht prüfen und hinterfragen. Und die Gesetzgeber sagen, es sei Sache der KEF, von deren Ergebnissen dürfen wir nicht abweichen. (Was schon demokratisch falsch ist, denn die Staatsgewalt geht vom Volk und nicht von der KEF aus.)
Jeder tut so, als hätte er dazu nichts mehr zu sagen, weil es die alleinige Verantwortung und Entscheidung des jeweils anderen sei.
Deshalb haben andere Länder eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und wir zehn, mit den zehnfachen Kosten.
Das ist das Zentralproblem.
Eine bodenlose Unverschämtheit mit doppeltem Boden
Es kam gestern zu einem Vorgang, den ich zunächst für eine absolute Unverschämtheit gehalten habe, den ich nach etwas Überlegung und mit mehr Informationen als weit schlimmer und bedenklicher einstufe.
Der Ablauf solcher Anhörungen ist immer der, dass erst die Sachverständigen/-kundigen in einem Kurzvortrag ihren Standpunkt darlegen, und danach eine Fragestunde stattfindet, in der die Abgeordneten oder Ausschussmitglieder Fragen stellen können, die man dann zu beantworten hat. Damit das ganze funktioniert, gibt es für die Kurzvorträge Zeitbeschränkungen.
In der Einladung, unterschrieben von der Vorsitzenden Dr. Claudia Maicher, steht dazu der Satz
Im Interesse einer vielfältigen Information bitte ich Sie, die Dauer Ihres Vortrages auf etwa 10 Minuten zu bemessen.
Nun sind schon die Informationen „vielfältig”.
Weil es eine Bitte war und da „etwa” und „bemessen” stand, hatte ich das jetzt nicht als so knallstreg aufgefasst. Ich hatte deshalb 8 Folien vorbereitet, von denen die erste nur die Titelseite ist, zu der man gar nichts sagt, die zweite nur kurz der Standpunkt ohne Erläuterungen (Sekunden), und die Letzte zum Abschluss nur noch einen Satz des Bundesverfassungsgerichts zitiert. (Bei Folie 7 sollte eigentlich nur ein paar Wörter rot sein, aber ich habe kein Microsoft Word, sondern mit Libreoffice geschrieben und da sind beim Umwandeln von Open Document zum verlangten pptx die Farbeinstellungen verunglückt.)
Also sieben Folien, von denen zwei nur einen Satz enthalten, der nicht kommentiert wird. Fünf inhaltliche Folien.
Aber, ach.
Ich hatte das, wie gesagt, nicht als harte Grenze aufgefasst.
Und ich halte normalerweise Vorträge und Schulungen und so weiter über 45 oder 90 oder 180 Minuten. Ich halte nie 10-Minuten-Vorträge, weshalb mir dafür das Zeitgefühl fehlt.
Ich hatte auch nicht daran gedacht, mir eine Uhr zu stellen. Eigentlich kenne ich das so, dass eine im Blickfeld hängt, dort gab es aber keine. Eine Handy-App laufen zu lassen (Buhrow schien das zu nutzen) hatte ich vorher nicht gedacht, konnte da dann aber auch nicht rumexperimentieren, weil ich ja schon als zweiter dran war. Meine Armbanduhr hätte mir auch nicht weitergeholfen, weil ich versäumt hatte, auf die Uhrzeit zu achten, als ich angefangen habe (zumal meine Hauptuhr kaputt ist und ich meine Zweituhr anhatte, die unübersichtlich und nicht so leicht abzulesen ist). Ich hatte also keinerlei Zeitinformation, nichts im Blickfeld. Zwar hatten sie mir für meine Folien eine Powerpoint-Fernbedienung gegeben, die zufällig eine Vortragszeitanzeige hatte, aber die konnte nicht rauf, nur runterzählen, und ich habe dort dann auf die Schnelle auch nicht herausgefunden, wie man das Ding einstellt und lieber den anderen zugehört.
Es kam also, wie es kommen musste: Ich habe die Zeit überschritten.
Es ist jetzt aber nicht so, dass ich da 30 Minuten gelabert hätte. Von den erlaubten 10 Minuten hatte ich bis in Minute 12 geredet. Und war da schon auf Folie 7.
Ich hätte noch so ungefähr 20 oder 25 Sekunden gebraucht, um auf Folie 7 den Verstoß der KEF gegen das Gesetz darzulegen und auf Folie 8 den Satz des BVerfG zu zitieren, dass es darauf gerade ankommt. Wäre also noch in Minute 12 oder vielleich gerade anfang der Minute 13 fertig gewesen. Von den erlaubten „etwa 10”.
Da unterbricht mich die Vorsitzende Dr. Claudia Maicher, genau die, die mir die Einladung mit dem „etwa 10 Minuten”-Satz geschickt und selbst unterschrieben hatte, in barschem Ton, mein Zeit sei überschritten, ich möge zum Ende kommen. Ich sagte noch, ich sei fast fertig, zwei Sätze noch. Da ging das Mikrofon aus und der Vortrag wurde abgeschnitten, Wort entzogen.
Die Frau ist von den Grünen, promoviert, Soziologin. Irgendwie treff’ ich es immer genau. Was ich von Soziologen halte, wisst Ihr, und das war dann wohl deren Rache.
Ich sitze also da und denke mir „Was ist das für eine bodenlose Unverschämtheit!?”
Man muss sich das mal klarmachen:
Ich habe alles zusammen über rund zwei Wochen an der Stellungnahme geschrieben, die ganze letzte Woche meines Jahresurlaubs plus zwei Wochenenden verbraten. Dann habe ich mir gestern nochmal einen Tag Urlaub genommen, den ganzen Tag damit verbracht, von Berlin nach Dresden und zurück zu fahren und dort mehrere Stunden für ihre Anhörung zu verbringen, habe mich noch in Schale geworfen, das Zeug ausgedruckt, Rechner noch vorbereitet und so weiter, habe mir wirklich viel Mühe gemacht und Zeit genommen, und dann schneiden die mir das Wort ab, weil ich 12 statt „etwa 10” Minuten gesprochen habe.
Was ist das für eine Unverschämtheit?
Wie gehen diese Leute dort mit denen um, die sie einladen?
Ich wollte es erst übergehen, aber das wurde dann noch viel schräger. Denn Zeit hatten die dort mehr als genug. Laut Tagesordnung hätte das von 15:00 bis 17:00 gehen sollen, es ging aber bis so (ich habe nicht genu drauf geachtet) 17:35 oder 17:40 und danach „Jetzt machen wir erst mal 15 Minuten Pause”.
Außerdem interessierten die sich in der Fragezeit überhaupt nicht mehr dafür, wie lange man antwortete. Ich habe wider Erwarten auch einige Fragen bekommen und konnte dazu beliebig lang, beliebig ausführlich antworten, ohne dass mich irgendwer unterbrochen oder das irgendwen gestört hätte. Es ging also ganz sicher und direkt widerlegt nicht darum, mich in meiner Redezeit zu begrenzen. Zeit war genug da.
Ein Abgeordneter hatte es mit einem Trick versucht und mir die Frage stellen wollen, was ich vorhin eigentlich noch sagen wollte. (Schlauer wäre gewesen zu fragen, wie ich das auf Folie 8 meine.) Das wurde sofort abgeblockt, die Vorsitzende hielt das als Frage für unzulässig und irgendwer von den Abegordneten (ich habe so schnell nicht lokalisieren können, wer da den Mund bewegte) rief in derbem Ton sinngemäß „Der hatte seine 11 Minuten, das ist vorbei!” dazwischen.
Da ging mir so unwillkürlich ein „Was sitzt da für ein Gesindel in diesem Landtag” durch den Kopf.
Ich bin doch hier, weil Ihr mich eingeladen habt, Ihr wollt doch eine Anhörung haben. Ich bin doch nicht hier, um mich selbst zu hören, ich weiß doch schon, was ich sagen will. Das bin doch nicht ich, der 11 Minuten hatte, sondern Ihr seid das, die 11 Minuten Danisch hatten. Wofür haltet Ihr Euch eigentlich?
Da fehlt es schon an elementarsten Umgangsformen, Höflichkeit, Respekt, Achtung, aber auch jeder Logik.
Wie kann man jemandem, der sich die Mühe macht, das auszuarbeiten, einen ganzen Tag hinzufahren, wegen einer Minute so über den Mund fahren?
Vor allem, weil ich ansonsten auf Fragen ja unbegrenzt und ununterbrochen antworten konnte, wie ich wollte. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, mir wegen der Minute das Wort abzuschneiden.
Nimmt man aber die anderen Informationen, von denn ich oben schrieb „komme unten drauf zurück” (das ist jetzt hier), dazu, dann ergibt sich, was dahintersteckt. Es ging überhaupt nicht darum, wie lange ich rede. Es ging darum (die Folien waren als Kopie ausgeteilt und bekannt), was ich sagen wollte und zu verhindern, dass es ins Protokoll kommt, weil das gerichts- und verfassungsgerichtsentscheidend sein kann.
Was hatte ich da gerade angefangen zu sagen?
Folie 7:
Die KEF hat ihre Aufgaben nicht erfüllt. Sie hat nicht nur keine inhaltliche Prüfung vorgenommen, sie schreibt das in ihrem Bericht sogar auf Seite 54, Textziffer 28 (und noch an anderen Stellen im Text):
Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass sie gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 RFinStV die Programmautonomie der Anstalten wahrt. Sie nimmt mit diesem Leistungsbericht keine qualitative Programmbewertung vor. Mit dem Bericht soll über die quantitativen Leistungen und den damit verbundenen Aufwand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Transparenz hergestellt werden.
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, zumindest die neueste Version, die ich finden konnte, sagt in § 3 Abs. 1 aber noch mehr, denn nach Satz 1 kommt noch Satz 2. Und in Satz 1 und 2 heißt es:
Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.
Die KEF hat also entgegen ihrer Darstellung durchaus den gesetzlichen Auftrag, nicht nur die Zahlen, sondern auch das Programm inhatlich-qualitativ zu prüfen, nämlich daraufhin, ob es im Rahmen des Rundfunkauftrages bleibt (und das ist ja ein Kapitel meiner Ausarbeitung und eine Folie meines Vortrages, dass es genau das nicht ist). Auch dieser Professor Dörr hatte das angesprochen, dass die Beitragspflicht nur für das innerhalb der Aufgaben gilt, das aber überhaupt nicht mehr weiterverfolgt und einfach behauptet „Kein Grund ersichtlich, vom KEF-Bericht abzuweichen”.
Es ist aber total wichtig, das Wichtigste überhaupt. Deshalb nämlich hatte ich auf Folie 8 zum (geplanten) Vortagsabschluss einen Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages von 2018 zitiert:
Letztlich ist verfassungsrechtlich entscheidend, dass die Beiträge nicht entgegen § 1 RBStV für andere Zwecke als die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Finanzierung der Aufgaben nach § 40 Abs. 1 RStV erhoben werden.
Und § 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sagt
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie
der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
Und wenn wir schon dabei sind, schauen wir dann in § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags:
Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
Da steht also nicht, dass man denen ein Feudalfernsehen oder jeder Landesfürsterei ihr Sprachrohr zu finanzieren hat, sondern da steht, dass sie in die Lage zu versetzen sind (also das erforderliche Minimum), um das zu tun, was in den jeweiligen Staatsverträgen als Aufgabe beschrieben ist. (Dazu siehe das Kapitel in meiner Ausarbeitung.)
Das ist also eine Aufgabe der KEF, dass sie sich die Programme und was die da sonst so treiben, anschauen und darauf prüfen muss, ob sich das innerhalb des gesetzlichen Auftrages bewegt.
Das haben sie aber nicht nur faktisch und inhaltlich nicht getan, sie erklären sogar, dass sie keine Lust dazu haben.
Schlimmer noch: Hier erklärte Fischer-Heidlberger von der KEF (siehe oben) ja auch noch, dass sie noch viel mehr nicht prüfen, weil eigentlich alle Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen würden, und man die hinzunehmen und nicht zu prüfen hätte, man also nur prüfe, ob die Kosten aus den Gesetzgeberentscheidungen folgen.
Sie prüfen also gar nichts. Entweder, weil es vom Gesetzgeber entschieden wurde, und damit kritiklos hinzunehmen sie, oder weil es von den Rundfunkanstalten entschieden wurde, und damit in deren Programmautonomie falle. Weil sonst keine da ist, der noch irgendwas entscheiden könnte, bleibt zu prüfen gar nichts mehr übrig.
Das ganze ist ein riesengroßer Schwindel.
Und das ist keine Kleinigkeit, das ist die alles entscheidende Frage.
Denn das Bundesverfassungsgericht hatte die Umstellung von einer nutzungsabhängigen Rundfunkgebühr (wenn man nicht will, muss man nicht gucken und dann auch nicht zahlen) zum nutzungsunabhängigen Rundfunkbeitrag (jeder mit einem Haushalt muss zahlen, ob er will oder nicht, ob er guckt oder nicht) als durchaus kritisch eingestuft und nur unter engen Bedingungen als möglich zugelassen. Eine ist, dass man die Möglichkeit der Nutzung hat, also der Programmauftrag überhaupt erfüllt wird, die Gegenleistung also gesichert ist. Weil man ja nicht sagen kann, gefällt mir nicht, guck ich nicht, zahl ich nicht. Und eine zweite ist eben, dass davon keinesfalls etwas bezahlt wird, was über den Programmauftrag hinausgeht. Und drittens eben, dass auch innerhalb des Auftrags nicht mehr verpulvert wird, als erforderlich ist.
Das ist keine Nebenfrage, das ist die Mutter aller Fragen, das ist die, mit der das ganze Ding steht und fällt.
Und die KEF hat den Auftrag, es zu prüfen. Sie hat es aber nicht getan.
Also fehlt es formal an der Grundlage für eine Beitragserhöhung, genau genommen sogar an der Grundlage für den Beitrag überhaupt.
Es trotzdem zu beschließen, wäre ein grober Verfahrensfehler, weil sie ja an die KEF-Berichte gebunden sind, hier aber kein zulässiger Bericht vorliegt.
Hätte das so im Protokoll gestanden, wäre das ganze Ding erledigt gwesen.
Deshalb haben sie die Notbremse gezogen und mir das Wort abgeschnitten, bevor es im Protokoll gelandet ist. Und auch die spätere Nachfrage danach unterbunden.
Angriff von links unten
Ich war ja vorgewarnt worden und man hört und liest das ja auch immer wieder, dass es bei den „demokratischen” Parteien (oder die, die sich dafür ausgeben) Usus ist, niemals eine Frage an einen Sachverständigen zu richten, den die AfD vorgeschlagen hatte, damit der nicht zu Wort kommt.
Damit hatte ich auch deshalb gerechnet, weil ich da halt nur für mich selbst aufgetreten bin. Ich bin nicht für die ARD oder die KEF oder den MDR oder irgendeine Uni oder sowas aufgetreten, ich war da einfach nur „Danisch” und sonst gar nichts. Ehrlicherweise muss ich da auch einräumen, dass es damit einfach auch nicht viel gibt, wonach man mich überhaupt hätte fragen können. Ich stecke da ja nirgends mit drin.
Andererseits betrachte ich das als eigenen Wert, wenn ich eben nicht für irgendeine Institution oder Anstalt oder sonstwas als deren Spreche und auch nicht mit „Prof. Dr.” ankomme, sondern einfach nur als „Der Danisch sagt…” Dann bin das nämlich ich.
Zunächst habe ich auch lange Zeit keine Fragen bekommen, dann zum Ende hin aber doch einige.
Einer wollte mir da an den Karren fahren.
So von links. Im wörtlichen Sinne. Das ist ja rund. Zunächst dachte ich, da ganz links sitzen eben die Linken, auch weil die da mal irgendwas sagten, woraus hervorging, dass sie die Linken seien. Ich konnte nur die Namensschilder nicht lesen, einmal, weil die links neben mir saßen und durch das Rund nur ein bisschen gedreht waren, ich also nur in einem sehr flachen, spitzen Winkel auf die Schilder hätte sehen können, und dann weil ich sie sowieso nicht sehen konnte, weil zwischen denen und mir ein großer Beamer aufgebaut war, der mir die Sicht nahm. Ich dachte also, dass der, der mich da angriff, von den Linken käme, habe aber gehört, er sein von der SPD. Zwar wurde mir eine schöne Broschüre mit Fotos und Beschreibungen aller Abgeordneten gereicht, sicher bin ich mir aber nicht, ob ich den richtig erkannt habe. Das Protokoll wird mich erleuchten.
Jedenfalls kam der damit an, dass er mit meiner umfangreichen (Ja!) Ausarbeitung nicht einverstanden sei. [Was a) Zweck der Übung ist, sonst wäre sie überflüssig, b) mich nicht anficht, weil ich seiner Zustimmung nicht bedarf c) schön ist, weil erst sonst nicht gefragt und ich keine Gelegenheit gehabt hätte, auszuteilen und d) mich freut, weil es zeigt, dass er es vor lauter Ärger auch gelesen hat.]
Er störte sich ungemein an der Formulierung eines Satzes, nämlich auf Seite 120, wo ich (Abschnitt 5.1.2) zum Angriff auf die heute show schreibe.
Darin habe ich den Satz
Nach meinem nicht belastbaren und nicht geprüften Wissensstand war das Team ohne die zumindest nach dem Pressekodex erforderliche Kennzeichnung unterwegs, war sehr provokativ und selbst drohend unterwegs, und hatte anscheinend bei seinen Aufnahmen im Bildhintergrund (rechtlich zulässig!) Leute mit aufgenommen, die damit nicht einverstanden waren und ihren Widerspruch in Form eines Überfalls mit Prügeln und beschädigter Kameraausrüstung einlegten.
Wie ich denn dazu käme, überhaupt einen Satz so anzufangen und dann noch auf so einer Grundlage Aussagen über das heute show-Team zu machen. Schon die Formulierung „Nach meinem nicht belastbaren und nicht geprüften Wissensstand…” wäre unhaltbar, sowas könne man doch nicht schreiben. Wie ich dazu käme, dem ZDF auf dieser Grundlage einen Verstoß gegen den Pressekodex zu attestieren.
Also habe ich es erklärt. Bezieht sich auf mein Youtube-Video von neulich zum Unterschied zwischen Presse- und Rundfunkfreiheit.
Es ging ja daraum, dass das heute-show-Team bei einer Corona-Demo in Berlin Aufnahmen gemacht hat, dann haben sie zusammengepackt, sind gegangen, und auf dem Rückweg zu den Fahrzeugen angegriffen worden.
Ich weiß nicht, was da vor sich ging, ich war nämlich nicht dort, nicht dabei. Aus dem Kontext und den Veranstaltungen nehme ich an, dass die da mindestens zwei bis drei Stunden beschäftigt waren.
Dann ist aber auf Youtube ein Video aufgetaucht, ich weiß jetzt auswendig nicht mehr, wie lange, aber so 1-2 Minuten (aus dem ich einen Ausschnitt in meinem Youtube-Video gezeigt hatte), in dem man eindeutig sieht, dass die keine Kennzeichnung hatten, auch nicht den üblichen orangefarbenen ZDF-Windschutz auf dem Mikrofon, und dann kommt sogar eine Frau an und fragt „Wer sind Sie überhaupt?” und dann eine falsche Antwort von Komiker Abdelkarim erhält. Das ist jetzt eine Videoaufnahme, die vorliegt und an der wenig zu zweifeln ist.
Man sieht aber eben nur 1-2 Minten von vielleicht 2-3 Stunden. Es ist also nicht klar, ob die das durchgehend so gemacht haben. Und vor allem auch nicht, warum. (Nur so hypothetisch: Könnte ja sein, dass ihnen einer den ZDF-Windschutz geklaut hat und sie deshalb keinen mehr hatten.)
Weil es vorher aber um das Ibiza-Strache-Video ging, wo man systematisch durch Beschnitt Falschinformationen verbreitet hatte (es kam ja inzwischen heraus, dass der vorher klargestellt hat, keine krummen Sachen zu machen, man das aber so weggeschnitten hatte, dass der gegenteilige Eindruck entsteht), und ich nicht denselben Fehler machen wolle, außerdem von meiner Ausrichtung her Wissenschaftler und Ingenieur bin, deshalb auch nur dann von Wissen rede, wenn es hinreichend zuverlässig ist, ich hier zwar beweiskräftige zwei Minuten sehe, aber eben nur die und nicht deren ganze Tätigkeit, ist meine Aussage eben nicht belastbar, dass sie das da generell so gemacht hätten. Ich muss es nur nach den Umständen vermuten. Antworten geben die vom ZDF oder der heute show ja aber auch nicht.
Hat er einräumen müssen, dass ich das begründen kann, aber es sei aus dem Text nicht hervorgegangen. Ja, aber aus den angegebenen Quellen. (Ich nehme aber auch nicht Fehlerfreiheit für mich in Anspruch, weil ich das Ding auch in sehr kurzer Zeit ad hoc geschrieben habe.)
Zum Pressekodex habe ich erläutert, dass im vom Pressekodex schon allgemein nichts und ihn auch hier nicht für anwendbar halte, weil sie Rundfunk und nicht Presse sind. Das wüssen sie aber alle miteinander nicht, und alle blökten sie, einschließlich Oliver Welke und dem Programmchef des ZDF, dass man sie in ihrer Pressefreiheit verletze, obwohl sie keine haben. Es sei ein Kommentar von mir, dass sie sich fälschlich für Presse, dann aber nicht mal an den Pressekodex halten, der vorschreibt, sich klar zu erkennen zu geben.
Er wollte dann noch weitermeckern, es gebe noch so viele Stellen, die ihn störten, er konnte aber keine benennen. Auf meinen Hinweis, das ich halt schon wissen müsste, welche, um mich dazu zu äußern, kam man zu dem Schluss, dass eine Antwort nicht erforderlich sei, weil er nicht hinreichend klar gemacht habe, ob er nur eine Anmerkung gemacht (die nicht beantwortet wird) oder eine Frage gestellt habe (die zu beantworten ist).
Er wollte mir halt irgendwie an den Karren fahren. Man hat gemerkt, dass ihnen mein Text überhaupt nicht passt. Aber so gar nicht.
Gesamtsicht
Das ist eine gewaltige Mogelpackung.
Man tut so, als sei die Beitragserhöhung oder überhaupt die Kosten für den teuersten Rundfunk der Welt zwingend notwendig, dabei ist es das überhaupt nicht. Es ist viel zu teuer, wir haben viel zu viele Rundfunkanstalten und Funktionäre.
Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund, warum wir 10 Anstalten brauchen, wenn andere Länder mit einer auskommen und die Bedingung dann „in die Lage versetzen” heißt.
Und damit ist das ganze Ding samt der Beiträge hinfällig, die Beiträge verfassungswidrig.
Daran arbeiten sie aber alle fleißig mit, dass das immer anders aussieht. Die KEF prüft nicht, was sie prüfen muss, mal heißt es, sie müsse die Programmautonomie der Anstalten wahren, mal heißt es, ja, also die Entscheidungen des Gesetzgebers geben die Anstalten und die Programme vor, und das können wir selbstverständlich nicht prüfen, müssen wir hinnehmen. Es werden Milliarden verpulvert und geprüft wird effektiv gar nichts. Die KEF zeigt auf den Gesetzgeber und der Gesetzgeber zeigt auf die KEF.
Und kommt dann so einer wie ich daher und sagt „Der Kaiser ist nackt”, schneidet man ihm das Wort ab, damit das nicht ins Protokoll kommt.
Letztlich ist das eine riesige Polit-Sause, was man schon daran sieht, wie verbissen da Linke, Grüne, SPD für hohe Rundfunkbeiträge kämpfen, und für massenhaft Fettverdiener oberhalb der Gehälter 200.000 Euro pro Jahr plus fette Pension sorgen, obwohl sie ja sonst immer gegen Besserverdiener wettern und schimpfen, wieviel Führungskräfte in Unternehmen verdienen.
Es geht hier schon lange nicht mehr um den Rundfunkauftrag.
Es geht um Geld, Posten und vor allem darum, eine riesige Propagandamaschine zu haben, mit der man, wie Horz es beschrieb, die Öffentlichkeit und vor allem die Jugend beim Denken anleiten, führen will. Man will aus politischen Gründen gar keinen funktionsgerechten Rundfunk haben, sondern zur politischen Instrumentalisierung ganz bewusst einen überdimensionierten Rundfunk (also im Großen das, was ich in der Ausarbeitung für den WDR beschrieben hatte).
Meines Erachtens verfassungswidrig.