Systemrelevante Berufe – Ende der Freizügigkeit
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht
Ein Leser verweist dazu auf den Artikel
Nordrhein-Westfalen – Düsseldorf – Eigentumswohnungen für systemrelevante Berufstätige
Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf will mit einem neuen Vorhaben Menschen in sogenannten systemrelevanten Berufen den Zugang zu Eigentumswohnungen vereinfachen. Einem entsprechenden Beschluss stimmte am Mittwochabend der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu.
Konkret geht es um ein Grundstück in Düsseldorf-Gerresheim, das die Stadt verkaufen will. Dort sollen dann vom Käufer bezahlbare Eigentumswohnungen für Menschen in systemrelevanten Berufen gebaut werden, so das Nutzungskonzept der Stadt. […]
Kaufen dürfen die Wohnungen später nur Menschen aus Berufen, die laut Einstufung des Bundesarbeitsministeriums als systemrelevant gelten.
und fragt an, was „Systemrelevante Berufe” sind.
Weiß ich nicht.
Aber ich weiß und haben auf den Medienkonferenzen gelernt, dass es generell Gegenstand des politischen Diskurses ist, das tagesaktuell neu festzulegen. So ein bisschen was schreiben sie dazu ja auch:
Neben mehreren anderen Branchen können dazu die Bereiche Ernährung, Gesundheit, Energie und Finanzwesen zählen.
Feuerwehr nicht. Polizei nicht. Informatiker … kommt drauf an.
Soziologen, Gender Studies und Kulturwissenschaftler: Auf jeden Fall.
Aber im Ernst: Es deutet darauf hin, dass die Stadt Düsseldorf zerfällt, dass sie das „System”, was immer das sein mag, nicht am Laufen halten kann und offenbar nicht mehr genug „systemrelevante” Leute bekommt.
Der wesentliche Punkt ist: Es gibt da keine Freizügigkeit mehr. Denn eigentlich gibt es ja ein Grundrecht darauf. Erleuchten wir uns:
Art. 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Es ist grundsätzlich rechtlich ausgeschlossen, eine Wohngegend für „Systemrelevante” vorzubehalten, wie die DDR-Bonzensiedlung Wandlitz.
Es sei denn freilich, es läge ein Grund nach Absatz 2 vor.
Und da sie ja die ganze Zeit auch meckern, sie müssten die Demokratie „gegen Rechts” verteidigen (und jetzt die Schufa auch alle Kontobewegungen sehen will), könnte das bedeuten, dass man
- Wohngegenden für „Systemkonforme” errichtet, und Nicht-Konforme irgendwann in Gettos verschiebt,
- ohne solche Kunstgriffe die Stadt nicht mehr in Funktion halten kann (von München heißt es ja schon lange, dass kein Polizist, der München bewacht, es sich noch leisten könnte, selbst in München zu wohnen)
- oder eben die Sache mit der „drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes” zu tun haben könnte oder
- zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen
Der Punkt Seuchengefahr wird dem Leser zur Übung überlassen.