Von Heiko Maas, Alexa und dem Erwürgen
Nur mal so.
Ich hatte doch 2016 mal über meinen Besuch einer Veranstaltung im Bundesjustizministerium geschrieben, bei der Heiko Maas (wie damals die ganze Regierung) für Internet of Things, Alexa und sowas trommelten.
Ich zitiere mich mal selbst (ich weiß, das ist eitel, aber manchmal bin ich so gut, dass ich mich als Quelle einfach nicht übergehen kann):
Ich hab dann mal ne Publikumsfrage an den Minister Maas gestellt.
Wir hätten doch vorhin bei der Einleitung das Amazon-Alexa-Teil gesehen, das da rumsteht und auf Befehle hört. Konsequenterweise müsste er doch nach Facebook auch auf Amazon Druck ausüben, damit die Dinger Hate Speech und häusliche Gewalt erkennen und sofort an die Polizei melden. Wann er das machen würde.
Gelächter im Saal. Leute grinsen mir zu.
Schade, dass Ihr das Gesicht von Maas nicht gesehen habt. Die Frage hat im so gar nicht gefallen.
Ja, so, mmmh, er meint, der Vergleich mit Facebook sei „fehlgeleitet”, das sei ja ein nach außen gerichtetes Medium, während Amazon ja nur ein Hersteller wäre, und das ginge ja auch gar nicht, das wäre ja Privatsphäre und da gäbe es ja Rechtsprechung der obersten Gerichte.
(Au weia, habe ich mir da gedacht. Denn man sieht ja am Beispiel Baer, das das „oberste Gericht” eben nicht mehr mit fähigen Juristen, sondern mit durchgeknallten ideologisierten Gender-Extremisten besetzt wird. Was ist denn, wenn diese Verfassungsknallerbsen irgendwann mal urteilen, dass man auch in der Privatwohnung das ganze Genderprogramm durchsetzen muss?
Und ausgerechnet Maas kommt mit dem Argument, dass die höchsten Gerichte dagegen wären?
Da ging mir auch durch den Kopf, dass Erdogan die Möglichkeit garantiert nutzen würde, so ein Ding daraufhin auszuwerten, ob jemand privat was falsches sagt, und auch gleich jeden verhaften, der so ein Ding nicht hätte. Man könnte sogar mutmaßen, dass er in Deutschland lebende Türken überwachen würde, ähnliches für Nordkorea. Womit wir dann Big Brothers Teleschirme aus Orwell’s 1984 hätten.)
Maas wollte sich zu der Frage, nicht wesentlich äußern, eigentlich hat man ihm angemerkt, dass er sich um die Frage außenherumzuzirkeln versuchte, aber man sah ihm auch an, dass ihm das nicht passte.
Dann haben die anderen übernommen. […]
Ein Journalist auf dem Podium antwortete mir, das ginge ja gar nicht, weil Alexa ja nur hört, wenn man vorher „Alexa” sagt, man müsste also jedesmal „Alexa!” rufen, bevor man seine Frau schlägt. Darüber, wie Alexa aber „Alexa!” erkennen können soll, wenn sie doch angeblich erst danach zuhört, hat er nicht nachgedacht. Und dass Alexa mittlerweile auch reagiert, wenn man „Alexa” am Satzende sagt, das Ding dann also permanent präemptiv zuhört, zeigt, dass es eben nicht so ist, wie die da dachten.
denn 2019 hatte ich schon beschrieben, dass schon ganz anders läuft und die Innenminister Zugriff auf die Daten von Alexa & Co. planen.
Nu isses passiert: Sprachassistent Alexa hilft bei Verurteilung eines Straftäters
Erstmals haben vom Amazon-Sprachassistenten Alexa aufgezeichnete Dateien zur Verurteilung eines Täters durch ein deutsches Gericht beigetragen. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg hatte im Fall eines Totschlags während des Beischlafs das zuständige Unternehmen Amazon um die Freigabe der fraglichen Dateien gebeten.
Sie befanden sich auf einem Server im Ausland. Die Freigabe durch Amazon erfolgte freiwillig. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Rechtshilfeersuchen an die US-Justizbehörden richten müssen. […]
Im Fall des zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten 54-Jährigen ging es um zwei Sprach-Aufzeichnungen aus der Tatnacht. Darauf war die Stimme des Täters zu hören. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Mann seine Freundin während des Sex erwürgt habe.
Was dann auch die Frage neu aufwirft, wie sich der Journalist das damals so dachte, dass Alexa erst zuhört, wenn man vorher „Alexa” sagt, und woher das Ding wissen und erkennen soll, dass man „Alexa” sagt, wenn es doch angeblich noch gar nicht zuhört. Was uns zu der forensischen Sekundärfrage überleitet, ob das Erwürgen beim Sex zu einem Geräusch führen kann, das sich wie „Alexa” anhört. Oder ob der danach dann „Alexa, wie geht Wiederbelebung?” und „Alexa, wie beseitigt man eine Leiche?” gefragt hat.
Wer lag mit seiner juristischen Beurteilung nun näher dran? Der (damalige) Bundesjustizminister oder ich?