Das Geschwätz des ZDF heute journal im Allgemeinen und der Marietta Slomka im Besonderen
Leider undatiert. [Update]
Ich hatte doch neulich, vor allem in der Stellungnahme, auch per Video ausführlich erklärt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
- keine Presse-, sondern nur Rundfunkfreiheit hat und
- gesetzlich verpflichtet ist, wahrheitsgemäß, umfassend und politisch neutral zu berichten und alle in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen darzustellen, und die einseitige Propaganda und links-außen-Sicht, die wir da jeden Tag pausenlos übergebraten bekommen, nicht senden dürfen. Das, was die öffentlich-rechtlichen Sender senden, ist gesetzlich verboten.
Nun wies mich ein Leser auf diesen Tweet hin, der leider keine Zeitangabe macht, wann das gesendet wurde:
Die Deutschen 🤔
Fehler bei anderen sehen und kritisieren ….
…. aber seht selbst 🤔 pic.twitter.com/18rMEVRprw
— Lügenwerk (@lugenwerk) December 25, 2020
Über die amerikanischen Fox-News und den polnischen TVP schimpft sie, behauptet, dass die als öffentlich-rechtlicher Sender ausgewogen zu berichten hätten.
Wann hätten denn unsere öffentlich-rechtlichen Sender jemals „ausgewogen” berichtet?
Deren Schema ist, dass nur links richtig ist, und vom verlautbarten „Klassenstandpunkt” und Mainstream abweichende Meinung als populistisch, verschwörungstheoretisch, sexistisch, rassistisch, sonst irgendwie „rechts” oder „nazi” sei. Alles ausschließlich aus linker Sicht mit linken Maßstäben und nach linken Weltseinsdiktaten.
Und dann belehren sie andere.
Und dann bekommt die Frau ein gerütteltes 6-stelliges Gehalt, und weiß nicht mal, dass das Fernsehen bei uns der Rundfunk- und nicht der Pressefreiheit unterliegt. Wie will sie eigentlich Polen beurteilen können, wenn sie nicht mal die Rechtslage des ZDF, ihrer eigenen Nachrichtensendung kennt?
Und worauf beruht überhaupt die Annahme, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender einer Pressefreiheit, also einem Grundrecht unterliegen müsse, wenn der doch eben öffentlich-rechtlich und damit grundrechtsverpflichtet und nicht grundrechtsbegünstigt ist?
Ganz so einfach ist die Sache nämlich nicht, zumal Polen anscheinend in jüngerer Zeit mal seine Verfassung umgekrempelt hat. Hier heißt es noch (Fußnote 34), Meinungs- und Pressefreiheit seien in Artikel 83 der Verfassung von 1952 beschrieben, aber ebenso erläutert, dass man 1992 das alles novelliert hat. Und in dieser deutschen Übersetzung der aktuellen Version findet man die Pressefreiheit in Artikel 14:
Artikel 14
Die Republik Polen gewährleistet die Freiheit der Presse und anderer Mittel der gesellschaftlichen Kommunikation.
Da wird also Presse als eine „gesellschaftliche Kommunikation” dargestellt, und man kann sicherlich der Auffassung sein, dass in öffentlich-rechtlicher Sender wegen seiner Unidirektionalität und des Zugangs zum Senden nur für wenige nicht darunter fällt.
Ein explizites Recht der Rundfunkfreiheit habe ich nicht gefunden, aber indirekt heißt es
LANDESRAT FÜR RUNDFUNK UND FERNSEHEN
Artikel 213
1. Der Landesrat für Rundfunk und Fernsehen hütet die Freiheit des Wortes, das Informationsrecht sowie das öffentliche Interesse an Rundfunk und Fernsehen.
2. Der Landesrat für Rundfunk und Fernsehen erläßt Rechtsverordnungen. Bei individuellen Sachverhalten faßt er Beschlüsse.
Artikel 214
1. Die Mitglieder des Landesrates für Rundfunk und Fernsehen werden von dem Sejm, dem Senat und dem Präsidenten der Republik berufen.
2. Das Mitglied des Landesrates für Rundfunk und Fernsehen darf weder einer politischen Partei oder einer Gewerkschaft angehören noch eine öffentliche Tätigkeit ausüben, die sich mit der Würde seines Amtes nicht vereinbaren läßt.
Artikel 215
Grundsätze und Verfahren des Landesrates für Rundfunk und Fernsehen, seinen Aufbau und ausführliche Grundsätze der Berufung seiner Mitglieder regelt das Gesetz.
Der Landesrat hat also die Aufsicht über die Redefreiheit im Rundfunk, aber wie weit diese geht, habe ich jetzt nicht gefunden. Allerdings lassen diese drei Artikel schon erkennen, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Polen unter gewisser politischer Kontrolle steht, wenn die Regierung die Mitglieder des Landesrats beruft und die dann die nicht näher spezifizierte Redefreiheit regeln und Rechtsverordnungen erlassen.
Das klingt zwar nicht nach einer Freiheit im Umfang einer Pressefreiheit, das ist aber eigentlich nicht relevant, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dieser Konstruktion selbst nicht Teil der Presse und Pressefreiheit ist. Wer das jetzt skandalös oder undemokratisch findet: Bei uns ist er das ja auch nicht.
Ich sehe das jetzt auch nicht als allzu problematisch an, weil Pressefreiheit nach meinem Rechts- und Grundrechtsverständnis bedeutet, dass der Staat anderen und nicht sich selbst Freiheit einräumt. Meinungsfreiheit wird ja auch nicht dadurch erreicht, dass die Regierung sagen darf, was sie will, sondern die anderen.
So kommt mir dieser Sekunden-Ausschnitt Marietta Slomkas, soweit es zulässig ist, sie nach ihrem Ausschnitt zu beurteilen (denn meine Suche nach heute-journal-Sendungen, in denen sie dieses Kleid trug, war bislang auch nicht erfolgreich), als reichlich dummes und verlogenes Geschwätz vor – vorbehaltlich allerdings der Feststellung, dass man Datum und den ganzen Beitrag (und vor allem auch, auf welchen Vorgang er sich eigentlich bezieht) kennen müsste.
Gut ist das jedenfalls nicht.
Es gibt so eine Redewendung, man solle erst mal vor der eigenen Haustüre kehren. Oder die, dass wer im Glashaus sitzt, nicht mit Steinen werfen soll (gilt auch im Zeitalter des LCD-Flachbildschirms nach Ende der Bildröhre trotzdem weiter).
Bevor man sich also über die Polen mokiert, sollte man erst mal hierzulande das öffentlich-rechtliche Fernsehen dazu bringen, ihre Aufgaben der Neutralität und Darstellung aller in der Gesellschaft vertretenen Meinung bringen, und dafür sorgen, dass wenigstens die, die über 200.000 Euro im Jahr verdienen bekommen, wissen, was sie da eigentlich tun und dass sie Rundfunk und nicht Presse sind, dass sie Fernsehen machen und keine Zeitung drucken.
Im Einkommensbereich oberhalb dem der Bundeskanzlerin muss man wissen können, was man tut.
Update: Ein Leser wusste, wo das her kommt.
Hallo Herr Danisch,
das Video stammt aus dem heute journal vom 10.07.2020.
Der Beitrag beginnt bei Minute 6:04https://www.youtube.com/watch?v=ukLYLQ3JkCA
Ich wünsche Ihnen weiterhin fröhliches Bloggen, wenig Anfeindungen und schöne Feiertage.
Ich danke im doppelten Sinne.
Update 2: Wenn man sich das anschaut, dann äußert das heute journal heftige Vorwürfe, dass das polnische öffentlich-rechtliche Fernsehen genau das gleiche macht wie das deutsche.