Fotorecht – Unfalltote
Neues zum 1.1.2021.
Ab dem kommenden Jahr ist es strafbar, Unfallopfer zu fotografieren oder zu filmen. https://t.co/hR8tespOSo
— Berliner Zeitung (@berlinerzeitung) December 30, 2020
Könnte verfassungswidrig sein, weil es die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkt, der Abwägung aber nicht standhält.
Zumal auch die Frage ist, warum Unfalltote besser als andere Tote geschützt sein sollen, etwa Kriegs-, Corona-, Alters-, Suizid- oder Mordtote.
Immerhin hat man auch nur wenig Hemmungen, Tote zu zeigen, wenn es um Geschichte und Politik geht. Und wenn hier wieder mal einer bei illegalen Straßenrennen zu Tode gefahren wird, muss man darüber berichten können, etwa um zu zeigen, mit welcher Wucht ein Umfall passierte. Man könnte natürlich der Auffassung sein, dass man Betroffene unkenntlich zu machen hat – hier geht es aber wohl darum, das Foto erst gar nicht machen zu dürfen.
Was ist eigentlich, wenn eine Überwachungskamera, eine Dashcam dauerhaft läuft oder jemand ein Rennen o.ä. filmt und es dann vor der bereits eingeschalteten Kamera zu Toten kommt? Polizeien verschiedener Länder haben ja auch schon festgestellt, dass es zwar zu mehr Unfalltoten kommt, wenn sich die Leute eine ActionCam (GoPro usw.) ans Motorrad schrauben, weil sie dann riskanter fahren, die Kamera aber gleichzeitig der Polizei die Aufklärung erleichtert, weil es zumindest die Speicherkarten meist überstehen.
Die britische Polizei hat ja auch schon mal das letzte Video eines Motorradfahrers zur Abschreckung veröffentlicht. Und auch einen nur fast tödlichen. Auch die deutsche Polizei hat sowas schon veröffentlicht.
Jetzt muss ich mir erst mal den Gesetzestext und die Begründung ansehen. Aber ich halte es für verfassungswidrig. Grundsätzlich nämlich ist eine Leiche rechtlich zunächst mal nur noch eine Sache und keine Rechte mehr. Zwar werden grundsätzlich Andenken, Menschenwürde, Ruf usw. auch über den Tod hinaus geschützt, aber deutlich geringer, und vor allem fällt die Abwägung natürlich noch weniger zugunsten des – toten – Betroffenen aus.
Zumal es ja reichlich Gerichtsentscheidungen des BVerfG und des BGH zur Abwägung der Presse- und Meinungsfreiheit gegenüber einem Lebenden gibt, und fast immer die Presse- und Meinungsfreiheit gewinnt. Es kann nicht angehen, dass der Tote stärker geschützt ist als der Lebende.
Ich denke über eine Verfassungsbeschwerde nach. Als jemand auf der schwarzen Liste des BVerfG habe ich da zwar keine Chance, aber einfach mal zur Dokumentation und damit dann auch keiner sagen kann „Hättest Du eben…”.