Twitter-Sperren: Das verlogene Geschwätz der Angela Merkel (Bundeskanzlerin)
Wieder mal ein schneller, schmieriger Standpunktwechsel.
Ich habe doch auch schon x-mal die Schote erzählt, wie ich mich auf der Netzwerk-Recherche-Konferenz mit Staatssekretär Gerd Billen in Sachen Netzdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas angelegt und ihm die Frage vor den Latz geballert habe, wie die das überhaupt feststellen wollen, ob etwas strafbar ist (Unschuldsvermutung) und wie der Rechtsweg dagegen aussieht.
Die Antwort von Billen war damals, dass man keinen Rechtsweg hat und braucht, weil es ja nicht der Staat sei, sondern dann Facebook & Co., die nicht nach Gesetz, sondern nach ihren AGB zensieren, und ihre AGB formulieren könnten, wie sie sollten. Man habe ja erst gar keinen Anspruch darauf, dass die irgendwas veröffentlichen, und deshalb auch keinen Rechtsweg. Die könnten nach AGB und Hausrecht schließlich tun und lassen, was sie wollten.
Das ist nicht nur eine sehr seltsame Ansicht für ein Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dumm, verlogen und korrupt obendrein, sondern auch längst von einigen Gericht kassiert, die nämlich der Auffassung waren, dass man wegen der überragenden Marktmacht von Faceboo, Twitter und so weiter durchaus einen Anspruch auf Veröffentlichung hat, oder dass die AGB nichtig sind, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen und der Willkür aussetzen. Genau das dürfen AGB nämlich nicht. AGB können festlegen, wie eine Leistung zu erbringen ist, aber sie können nicht einseitig eine Seite davon freistellen, sich an den Vertrag halten zu müssen.
Davon abgesehen: Der Staat darf sich nicht durch Flucht in das Privatrecht der Grundrechteverpflichtungen entledigen. Man kann Rechtsweg und Meinungsfreiheit nicht dadurch aushebeln, dass man das an eine amerikanische Firma delegiert. Denn es war ja offensichtlich, dass das damals von Maas und damit der Regierung Merkel ausging, die das wollte und vorangetrieben hat. Und dass das der Trick sein sollte, mit dem ausgerechnet ein Justizminister die Verfassung und die Grundrechte aushebelt, indem man sich darauf hinausredet, das sei ein private Firma, und die könnten ja nach ihren AGB tun und lassen, was sie wollen – also auch das, was die Politik von ihnen will.
Jetzt hat man aber Trump als Staatsoberhaupt und Regierungschef blockiert und nicht einfach irgendwelche kleinen „Hate Speecher” und „Rechtsradikale”.
Nun kommt Angela Merkel daher und sagt plötzlich was anderes, wie die WELT gerade beschreibt: Merkel findet Trumps Twitter-Sperrung problematisch
Die Sperrung der Twitter-Konten Donald Trumps ist für Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsäußerung. Dieser dürfe nur entlang der Gesetze und innerhalb des vom Gesetzgeber definierten Rahmens erfolgen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht die Sperrung der Twitter-Konten von US-Präsident Donald Trump kritisch. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht von elementarer Bedeutung“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
„In dieses Grundrecht kann eingegriffen werden, aber entlang der Gesetze und innerhalb des Rahmens, den der Gesetzgeber definiert – nicht nach dem Beschluss der Unternehmensführung von Social-Media-Plattformen.“ Unter diesem Aspekt sehe die Kanzlerin es als „problematisch“ an, dass die Konten des US-Präsidenten dauerhaft gesperrt worden seien.
Na, sowas. Kaum geht es ihresgleichen ans Leder, legt sie plötzlich eine Wendigkeit hin, die von man Miss Alternativlos so gar nicht kennt.
Als ihre Regierung das Netzdurchsetzungsgesetz durchdrückte – und da bin ich so froh, dass ich mich durchaus einige Male wiederholte und den Vorgang damals bei der Konferenz öfters mal angesprochen habe, was zwar eigentlich kein so guter Stil ist, sich selbst zu wiederholen und die eigenen Taten herauszustellen, aber sich hier einfach als wichtig erwiesen hat, um die tiefe Verlogenheit Merkels herauszustellen – hieß es noch, auf Gesetze und Grundrechte kommt es nicht an, die Firmen könnten per AGB und Hausrecht schließ sperren und löschen, wen und was sie wollen, man habe ja keinerlei Anspruch auf Account oder Veröffentlichung.
Kaum stellt man die Guillotinen für die führende Kaste auf, bekommt es unsere Angela Antoinette mit der Angst und sie entdeckt so spontan Grundrechte und Gesetzesbindung.
Als ob sich amerikanische Firmen so plötzlich an deutsche Grundrechte halten müssten.
In Amerika gibt es nämlich kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es gibt das first amendment, den ersten Verfassungszusatz, der da sagt
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.
Man hat kein persönliches Grundrecht, sondern es ist ein Verbot, per Bundesrecht die Rede- oder Pressefreiheit einzuschränken. Im Gegensatz dazu formuliert unser Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Bei uns wird das als positives Individualrecht formuliert und umfasst nicht nur die Aussage, dass die Meinung davon erfasst wird, sondern dass es Wort, Schrift und Bild beehinhaltet und dass man sie frei äußern und verbreiten darf.
Unser Recht ist also das auf den ersten Blick bessere, wird aber von Absatz 2 unscharf wieder eingeschränkt:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
während in den USA dem Kongress verboten ist, jegliche Gesetze zu machen, die darin eingreifen.
Darauf aber hat Merkel 2016/17 mitsamt ihrem Justizkasper Heiko Maas gepfiffen. Damals haben die sich diesen Mist noch ausgedacht, um Grundgesetze über den Umweg Privatrecht, AGB, „Hausrecht” auszuhebeln.
Und als Twitter mir damals den Account sperrte (und das grundlos, willkürlich) hat es auch niemanden in der Politik gestört. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich irgendein Politiker damals kritisch geäußert hätte, am wenigsten Angela Merkel.
Und jetzt auf einmal kommt sie da angeblubbert und meint, das müsse nach Gesetzen gehen, die Grundrechte wären zu achten, und es dürfe nicht sein, dass eine Firma da einfach selbst entscheidet, was veröffentlicht wird und was nicht.
Meine Güte, ist die Frau verlogen.