Die Grünen und die Abschlüsse der Annalena Baerbock
Na, sieh mal einer an.
Und frag mal einer weiter…
Anscheinend haben ich oder auch irgendwer anders – vermutlich aber ich, denn ich hatte ja bei der Süddeutschen wegen deren Falschangabe eines Bachelors nachgefragt, und der Zeitverlauf und die Bestimmtheit der Antwort ließen darauf schließen, dass die Süddeutsche direkt bei den Grünen oder Baerbock selbst nachgefragt hatte – eine Reaktion der Grünen ausgelöst.
Es kursieren erneut Falschbehauptungen über Annalena Baerbock. Diesmal über die akademische Ausbildung. Die Fakten im Thread. 👇
— Andreas Kappler (@GruenSprecher) May 11, 2021
Annalena Baerbock hat in Hamburg und London studiert und ihr Studium an der @LSEnews mit einem Master of Laws in Public International Law abgeschlossen. Die Studienleistungen in Hamburg waren Voraussetzung für die Aufnahme an der LSE. pic.twitter.com/OKIdsTL3ul
— Andreas Kappler (@GruenSprecher) May 11, 2021
In Hamburg hatte sie Politische Wissenschaft auf Diplom mit Nebenfach Öffentliches Recht/Europarecht studiert. Da zu der Zeit in DE Bachelor+Master noch nicht flächendeckend eingeführt waren, war damals u.a. das Vordiplom Grundlage für Aufnahme von Masterstudiengängen im Ausland. pic.twitter.com/aqjNtUWgqS
— Andreas Kappler (@GruenSprecher) May 11, 2021
Mal abgesehen davon, dass die einzige mir bisher greifbar vorliegende „Falschbehauptung“ von der Süddeutschen kam, nämlich die Behauptung, sie hätte einen Bachelor, wirft das nur umsomehr Fragen auf.
Wie kommt Baerbock dann zu der Behauptung, sie hätte in Hamburg Politikwissenschaft und öffentliches Recht studiert, wenn auf dem vom Grünensprecher (auszugsweise) vorgelegten Vordiplomzeugnis nur von „Politische Wissenschaft“ die Rede ist?
Und wie kam Baerbock dann an dieses Master-Studium in London? Denn geklärt scheint zwar, dass die als Aufnahmevoraussetzung damals bei Deutschen schon das Vordiplom für ausreichend erachteten, wenn noch mindestens zwei Semester weiter studiert wurde.
Mehrere Leser schrieben mir aber, dass das nicht für beliebige Fächer gilt, sondern man schon Rechtswissenschaften studiert haben müsse. Das hatte ich ja schon beleuchtet, dass es in Hamburg für Politikwissenschaften im Bachelor kein Nebenfach gab, man es aber zu Zeiten des Diploms noch mit Wahlpflichtfach studieren konnte, und die Juristen damals für Leute anderer Fächer als Nebenfach Einzelthemen wie Strafrecht oder Öffentliches Recht anboten. Es deutete zwar einiges darauf hin, auch Zuschriften von Lesern, dass da was faul sein könnte, weil diese Wahlpflichtfach an vielen (aber nicht allen) Universitäten erst im Hauptstudium angetreten wurde, dann aber für jemanden nicht vorlag, der das Studium wie Baerbock nach dem Vordiplom verlassen habe. Aber einen Beleg hatte ich dafür nicht. Allerdings auch keinen, dass sie jemals in Hamburg öffentliches Recht gehört hätte.
Mein (und mancher Leser) Verdacht war deshalb, dass sie sich dafür immatrikuliert hatte, aber ohne es je gehört zu haben allein mit der Aufschrift auf dem Vordiplom den Engländern weis gemacht hatte, sie hätte Jura studiert.
Schaut man sich das aber an, steht da nur „Politische Wissenschaft“.
Von öffentlichem Recht steht da nichts.
Bleiben also zwei Fragen offen und zu klären:
- Wie kommt Baerbock zu der Behauptung, sie habe öffentliches Recht studiert? Steht ja nun in ihren eigenen Lebensläufen.
- Wie konnte sich Baerbock mit diesem Vordiplomzeugnis in London für eine Studiengang der Rechtswissenschaften immatrikulieren, der – soweit ersichtlich – ein Bachelor-Äquivalent in Rechtswissenschaften voraussetzt?