Ansichten eines Informatikers

Zum Unterschied zwischen einer Völkerrechtlerin und einer „Völkerrechtlerin“

Hadmut
21.5.2021 11:39

Ein Leser packt es nett zusammen:

Ich habe bis heute nicht herausgefunden, worauf eigentlich Baerbocks Selbsteinschätzung, sich für eine „Völkerrechtlerin“ zu halten, beruht.

Bisher kann ich

  • keinen einzigen Text, keine Seminar- oder Masterarbeit, keinen Zeitungsartikel, keine Publikation, einfach gar nichts
  • keine einzige Prüfungsleistung,
  • keine einzige berufliche Tätigkeit
  • nicht mal ein Interview
  • und auch sonst überhaupt nichts

von ihr finden, was sie irgendwie in die Nähe des Völkerrechts bringt. Gut, da gibt es diesen dubiosen Master aus London – aber selbst von dem will sie ja nicht mal die Titelseite des Zeugnisses vollständig herzeigen, und es ist bisher unklar, welche Fächer sie hatte und welche Leistungen da – über die Zahlung der Studiengebühr hinaus – gefordert und erbracht wurden.

Nur einfach mal so als Vergleich: Ich bin kein Jurist. Ich habe nie Jura studiert (allerdings zwei Semester Vorlesung zum Datenschutz und Medienrecht gehört). Ich gebe mich nicht als Jurist aus. Trotzdem kann ich über drei Jahre Tätigkeit in einer Rechtsabteilung eines IT-Konzerns vorweisen, drei Anhörungen als Sachkundiger in Medienrechtsfragen in Landtagen und und gefühlte tausend Blog-Artikel. Es haben sich schon Richter und Rechtsanwälte bei mir in Sachen Prüfungs- und Medienrecht erkundigt.

Baerbock macht großspurig auf „Völkerrechtlerin“, will damit Bundeskanzlerin werden, aber da ist: Nichts.

Jedenfalls nichts im Positiven. Außer diesem Pseudomaster, hinter dem bisher keine Leistung zu erkennen ist, und von dem die LSE inzwischen komplett mauert und nicht sagen will, wie Baerbock die Zulassung bekommen konnte, obwohl sie die Anforderungen nicht erfüllt, und warum die LSE sie „law graduate“ nennt. Es wird zwar kolportiert, dass sie „Politische Wissenschaften mit Nebenfach Recht“ studiert habe, bis zum Vordiplom, aber weder gibt der Zeugnisausriss das her, noch ist ersichtlich, dass man selbst dann, wenn es so wäre, schon im Vordiplom damit in Kontakt käme.

Was wir aber wissen: Selbst ein Pipifax-Witz-Studium wie Politische Wissenschaften hat sie nicht durchgehalten, die Promotion auch nicht. Beides abgebrochen.

Mal von der fehlenden Erfahrung und fehlenden Berufstätigkeit und fehlenden Qualifikation und so weiter abgesehen:

Wie will die denn vier Jahre Kanzlerschaft durchhalten, wenn alles, was sich in ihrem Lebenslauf über mindestens vier Jahre hinzieht, das Vordiplom und ihren Lebensunterhalt von den Grünen oder dem Steuerzahler zu erhalten war?

Gibt sie dann auch nach einem Jahr einen Zettel beim Bundestag ab, dass sie die Kanzlerschaft nicht weiter verfolge?