Laienwerk Uploadfilter
Das hatte man sich wohl anders vorgestellt.
Aus einem Heise-Artikel über die Internetsperrpläne der EU:
Artikel 14 zum “Notice and Action”-Verfahren würde eine solche Drei-Tage-Frist für die Prüfung gemeldeter Inhalte generell etwa auch für soziale Netzwerke, Videoplattformen, Blogs und Anbieter privater Messaging-Dienste einführen. Eine allgemeine Pflicht zur Überwachung des Internetverkehrs will der Ausschuss damit nicht verknüpft wissen. Es soll auch keine Pflicht für Plattformen geben, die umstrittenen Upload-Filter einzusetzen. Die dafür genutzten Algorithmen haben den Abgeordneten zufolge Schwierigkeiten, Details des Kontextes und die Bedeutung menschlicher Kommunikation zu verstehen.
Die erwürgen gerade alle alternativen Medien, weil sich den Aufwand keiner wird leisten können. Das heißt, dass man als Blogger künftig auch nicht mehr in Urlaub kann, ohne das Blog zu verwalten, weil man jederzeit auf so ein Ding reagieren müsste. Die Frage wäre, ob sich das nur auf Leserkommentare bezieht, oder Blogger damit gezwungen werden, auch ihre eigenen Artikel zu löschen.
Beachtlich die – später, man hatte sie ja damals vorgewarnt – Einsicht, dass „Algorithmen“ nun „Schwierigkeiten, Details des Kontextes und die Bedeutung menschlicher Kommunikation zu verstehen“ hätten. Irgendwie hatte man sich da vorgestellt, dass „Algorithmen“ per KI so eine Art menschliches Gehirn nachbilden würden. Das dürfte aber noch ein paar Jahre dauern, bis man dem nahe kommt, und dann als neuronales Netz so teuer sein, dass die Kosten alles erdrücken.
Artikel 14 würde es privaten “vertrauenswürdigen Hinweisgebern” wie Denkfabriken und Lobby-Vereinigungen ermöglichen, Inhalte direkt entfernen oder sperren zu lassen.
Und wer „vertrauenswürdig“ ist, bestimmen dann Regierungen und Parteien, womit dann eine einseitige politische Zensur stattfindet.
Die Informatik, die IT, das Internet werden zunehmend zur Voodoo-Zutat marxistisch-illusionistischer Phantasiegesellschaften.