Die verwaltungsgerichtliche Züchtigung des universitären Misthaufens AStA zu Mainz
Der AStA im Allgemeinen ist ein Haufen korrupter Linker, die ihre Stellung und das Geld der Studenten missbrauchen, um ihre persönlichen Politkriege zu führen.
Der AStA in Mainz bekam diesbezüglich eins auf die Pfoten, aber mit Allgemeingültigkeit.
Parallelen zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.
Ein Leser wies mich auf diese Webseite des „Instituts für Weltanschauungsrechts“ (was es nicht alles gibt…) hin: VG Mainz: Diskriminierung der gbs-Hochschulgruppe durch den AStA der Universität Mainz war rechtswidrig
So ganz im Detail steht nicht drin, worum es überhaupt im einzelnen ging. Die „gbs-Hochschulgruppe (HSG)“ wehrte sich in einer Reihe von Punkten gegen die Diskriminierung durch den AStA, der irgendwas gegen die hatte und sie wohl bei jeder Gelegenheit sabotierte und ausgrenzte.
Diese HSG hatte gegen den AStA demnach in allen Punkten gewonnen.
Das Gericht belehrte den AStA darüber, dass er sich neutral zu verhalten habe.
Ich finde das beachtlich, da doch in den AStAn meist und fast immer solche Politkotzbrocken sitzen, die meinen, alles besser zu wissen und nur sie könnten etwas beurteilen. Und die immer so für Gleichheit und Inklusion trommeln. Und dann muss man diese Haufen erst mal darüber belehren, dass sie neutral zu sein haben. Warum wissen die das nicht?
Das Urteil reiht sich ein in eine bereits lange Kette von Entscheidungen, in denen Organe der studentischen Selbstverwaltung an ihre Pflicht zur politischen Neutralität und zur Achtung der Meinungsfreiheit erinnert werden mussten (so schon etwa das BVerwG im Jahr 1979 (Az. 7 C 58/78); ebenso VGH Kassel, NVwZ-RR 2005, 114; OVG Bremen, NVwZ 1999, 211 u.v.m). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz gewährleistet, dass sich die humanistische Hochschulgruppe nun wieder gleichberechtigt auf dem Campus beteiligen kann und bestärkt, dass öffentliche Einrichtungen und insbesondere Universitäten dem Schutz der Meinungsfreiheit verpflichtet sind.
Nochmal zum Verständnis: Man muss die Meinungsfreiheit an den Hochschulen heute vor Gericht durchsetzen – gegen die Studentenvertreter, gegen Linke.
Anfang 2017 begann der AStA, die gbs-Hochschulgruppe mit allen verfügbaren Mitteln zu benachteiligen und so ihre Möglichkeiten zur politischen Teilnahme auf dem Campus zu erschweren. So wurde die HSG dauerhaft von der Hochschulgruppenmesse ausgeschlossen, auf der sich insbesondere Erstsemester über die verschiedenen Hochschulgruppen informieren können. Auch regelmäßig gewährte Förderungen und die Nutzung der vom AStA verwalteten Plakatwände, auf denen Campus-Veranstaltungen üblicherweise beworben werden können, wurden der HSG verweigert. Ihre Registrierung als Hochschulgruppe wurde ihr entzogen.
Entzündet hatte sich der Streit an dem Vorwurf des AStA, die Giordano-Bruno-Stiftung habe mit der Verleihung ihres Ethikpreises an Peter Singer im Jahre 2011 eine Person ausgezeichnet, die durch behindertenfeindliche Ansichten und Äußerungen auffalle. Versuche der Hochschulgruppe, eine zwar kritische, aber auch faire Auseinandersetzung mit dem Philosophen herbeizuführen, schlugen mehrfach fehl.
Wer zum Henker ist eigentlich Giordano-Bruno? Wikipedia:
Giordano Bruno (* Januar 1548 in Nola als Filippo Bruno; † 17. Februar 1600 in Rom) war ein italienischer Priester, Dichter, Philosoph und Astronom. Er wurde durch die Inquisition der Ketzerei und Magie für schuldig befunden und vom Gouverneur von Rom zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Am 12. März 2000 erklärte Papst Johannes Paul II. nach Beratung mit dem päpstlichen Kulturrat und einer theologischen Kommission, die Hinrichtung sei nunmehr auch aus kirchlicher Sicht als Unrecht zu betrachten.
Bruno postulierte die Unendlichkeit des Weltraums und die ewige Dauer des Universums. Damit stellte er sich mit diesem unitarischen Glauben der damals herrschenden Meinung einer in Sphären untergliederten geozentrischen Welt entgegen.
Ach.
Naja, jedenfalls hat sich der AStA daran gestört, dass die was machen, was ihm politisch nicht gefiel, und dann war der AStA der Auffassung, dass er darüber zu entscheiden habe, wer sich an der Uni noch blicken lassen dürfe und wer nicht.
Über die Jahre kamen diverse Begründungen hinzu, um die Benachteiligung zu rechtfertigen. So wurde behauptet, die HSG selbst habe wegen ihrer “Verteidigung” Peter Singers eine behindertenfeindliche Einstellung. Zudem sei Hamed Abdel-Samad, mit dem die Hochschulgruppe eine Veranstaltung durchführte, ein Antisemit und ein islamophober Rassist, der den Islam grundsätzlich in eine extremistische Ecke dränge, pauschale Religionsverunglimpfung betreibe und keine Gelegenheit zur Kritik zuließe.
Was erstaunlich ist, wo doch der ganze linke Komplex gerade in den Islamismus und Antisemitismus wegkippt. Im Rundfunk, der grünen Jugend und so weiter reichern die Linken ja gerade reihenweise Antisemiten an.
Und wie so oft zeigt sich auch mal wieder die durch Arroganz induzierte Dummheit:
Während dieselben rechtlichen Hinweise und Erklärungsversuche in den Plenardebatten zwischen AStA und HSG noch belächelt und mit Kopfschütteln quittiert wurden, schienen sie von Seiten des Gerichts mehr Eindruck hinterlassen zu haben. So gab es von der Beklagten kaum noch Gegenrede und die Diskussion vor Gericht fiel eher kurz aus, auch wenn der Vertreter des AStA (Linke Liste) sich weiter uneinsichtig zeigte und wiederholt betonte, dass der AStA die HSG gerne weiter ausschließen dürfen würde.
Kein Hammer wäre groß genug, um in den Schädel eines Linken reinzuhämmern, dass ein solches Amt mit Pflichten verbunden ist und ihm nicht die Freiheit gibt, es für seine persönlichen Ansichten und Aktivitäten zu missbrauchen. Kennt man vom Fernsehen, das Georg-Restle-Syndrom.
Und ich bin der Meinung, das hat neurale Gründe und hängt mit dem Hirn zusammen, weil diesen Leuten – schon so oft erwähnt – die Ratio fehlt, und das Gehirn von dem Bereich Amygdala und dem Freund-Feind-Denken gesteuert wird. Man kann es diesen Leuten nicht erklären, sie werden es nicht kapieren, weil der dafür notwendige Teil des Gehirns funktional schlicht fehlt. Die sind hirnorganisch nicht in der Lage, das einzusehen.
Im Rahmen seiner Kompetenzen ist der AStA mit Hoheitsrechten ausgestattet; er verwaltet einen großen Teil der Semesterbeiträge, die alle eingeschriebenen Studierenden zu zahlen haben und hat konkrete, im Hochschulgesetz festgelegte Aufgaben. Wie für alle Verwaltungsbehörden gilt insofern eine strikte Pflicht zur weltanschaulichen und politischen Neutralität – so die ständige Rechtsprechung, auf die vom Verwaltungsgericht verwiesen wurde.
Ein AStA muss also alle Studierenden vertreten und insbesondere Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Chancengleichheit im hochschulinternen Diskussionsprozess achten. Zu den Aufgaben des AStA gehört es nach dem Hochschulgesetz auch, “die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen” und “auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern”.
Dasselbe Problem wie beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, dieselbe Situation: Eigentlich gibt es die gesetzliche und verfassungsrechtliche Pflicht zur Neutralität, alle Meinungen zu berücksichtigen, alle Bevölkerungsteile zu vertreten und die Meinungsbildung dem Zuschauer oder Studenten zu überlassen.
Linke können das aber nicht. Die sind krankhaft im Rudelkampf gegen irgendein fremdes Rudel (Amygdala und so weiter), kommen da nicht mehr raus, und empfinden alles, was ihnen an Macht und Geld anvertraut wird, als die Situation, dass ihnen jemand die Waffe in die Hand drückt um in den Krieg zu ziehen. Das WDR-Georg-Restle-Syndrom. Dort nennt man es „Haltungsjournalismus“, ist aber das gleiche. Letztlich ist das Problem hier mit dem AStA dasselbe, das ich gegenüber dem Landtag Sachsen als das Versagen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beschrieben habe. Im Fernsehen kapieren die auch nicht, dass sie neutral zu sein, alle Meinungen aufzugreifen und die Meinungsbildung dem Zuschauer zu überlassen haben.
Erstaunlicherweise hatte sich der AStA hingegen selbst auf die Grenzen des hochpolitischen Mandats berufen und argumentiert, er dürfe mit einer Hochschulgruppe der gbs überhaupt nicht kooperieren, weil der evolutionäre Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung eine Weltanschauung sei; Weltanschauungen seien jedoch Religionen gleichzusetzen und die Förderung von Religionen gehöre nicht zum Aufgabenbereich des AStA. Am Rande sei angemerkt, dass dies den AStA jedoch nicht davon abhielt, z.B. mit der Muslimischen Hochschulgruppe weiterhin zusammenzuarbeiten.
Ja. Die ständigen doppelten Maßstäbe.
Doppelte Maßstäbe sind ja auch ein Dauerthema hier im Blog. Auch da hege ich den Verdacht, dass sie von der Amygdala gesteuert werden, nämlich an die, die man als das eigene Rudel ansieht, andere anzulegen als an die gegnerischen, weil das mit der Freund-Feind-Markierung zu tun hat. Die Erkennung der Mitgliedschaft zum eigenen Rudel läuft darüber, dass jemand sich irgendeinem Verhalten oder Aussehen unterwirft (Großraum Tribe-Zeichen), während man bei Fremden ständig drauf hinweist, dass sie die Merkmale nicht aufweisen, also anders sind.
Gleichzeitig sah sich der AStA veranlasst, öffentlich die gesetzliche Verankerung eines allgemeinpolitischen Mandats zu fordern. Dies würde praktisch bedeuten, dass die Semesterbeiträge der Studierenden ohne Einschränkung für den persönlichen politischen Aktivismus des AStA zu Verfügung stünden. Nach der hierfür gelieferten Begründung des AStA war dieser sich offenbar bewusst, dass die Vertretung aller Studierenden nach aktueller Rechtslage keinen allgemeinpolitischen Aktivismus zulässt. Eine entsprechende Zurückhaltung in Bezug auf Peter Singer und Hamed Abdel-Samad ließ er freilich vermissen.
Tatsächlich. Der AStA der Uni Mainz fordert, ein Allgemeinpolitisches Mandat gesetzlich zu verankern. Quasi die Ausweitung der Parlamente auf die Universitäten. Das können sie aber nicht sein, weil demokratisch nur der sein kann, der das ganze Volk vertritt. An der Uni können aber nur die Immatrikulierten wählen.
Und wieder die Parallele zum Fernsehen:
Hierzu stellte das Verwaltungsgericht fest: Die Studierenden können sich auf Meinungsfreiheit berufen, die Organe der studentischen Verwaltung hingegen nicht. Den Studierenden steht auf Grund ihrer zwangsweisen Mitgliedschaft gegenüber der Studierendenschaft ein Abwehranspruch zu, nicht zu deren gesetzlichen Aufgaben gehörende Tätigkeiten zu unterlassen.
Ziemlich genau so hatte ich ja gegenüber dem Landtag Sachsen begründet, warum den Leuten im Fernsehen keine Meinungsfreiheit zukommt. Und mit der Beitragspflicht geht analog ein Abwehranspruch gegen das Fernsehen einher.
Die Seite zitiert hier aus dem Urteil:
“[Der Beklagten] kommt im Rahmen der ihr gesetzlich nach § 108 Abs. 4 Satz 2 HochSchG a.F. zugeschriebenen Obliegenheit der Förderung der staatsbürgerlichen Bildung der Studierenden eine dienende Rolle zu, in der sie sich – formal und inhaltlich – neutral zu verhalten hat, auch wenn eine Hochschulgruppe aus ihrer Sicht eine Haltung einnimmt, die nicht dem Mehrheitsbild in ihren Reihen oder der allgemeinen Auffassung in der Gesellschaft entspricht. Dieser Meinungsunterschied kann inhaltlich unter den Studierenden diskutiert werden, er darf jedoch nicht dazu führen, dass die Studierendenschaft und ihre Organe eigene politische Vorstellungen und Forderungen formulieren und diese zur Grundlage von beschränkenden Maßnahmen gegenüber einem Teil der Studierendenschaft machen.”
[…]
“[…] der AStA verlangt auch im Zusammenhang mit der Zulassung zu Hochschulgruppenmessen von der Klägerin [in unzulässiger Weise] die Einnahme einer bestimmten inhaltlichen Haltung als Voraussetzung für die Teilhabe an der von ihm betriebenen Einrichtung, auf der die Hochschulgruppen ihre Meinungen und Veranstaltungen (insbesondere den Erstsemesterstudierenden gegenüber) vorstellen und präsentieren können […].”
Dasselbe müsste für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gelten. Und noch viele andere.
Was letztlich auch nur zeigt, dass der AStA ein extrem korrupter Misthaufen ist. Eine zwar nicht gesetzliche, aber weithin akzeptierte Definition von Korruption lautet auf den Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Und dazu gehört eindeutig, Geld und Macht durch den AStA als Mittel zum eigenen politischen Wahnsinn einzusetzen. Analoges muss für den Rundfunk gelten (selbst wenn er digital ist).
Gibt sogar eine Urteilskopie online.
Ich frage mich ja, warum sich diese AStA-Leute immer für so politisch befähigt und begabt halten, wenn sie schon an solchen Elementarpflichten scheitern. Dass es überhaupt zu einem solchen Gerichtsverfahren kommen muss, zeigt doch im Gegenteil, dass diese Leute richtig dumm und extrem unfähig sind, politische Ämter zu bekleiden oder überhaupt etwas mit Politik zu machen. Wie kann man sich einbilden, andere Leute vertreten zu können, wenn man schon auf dieser Trivialebene so versagt?
Analog für den Rundfunk.