Die Kanzlerakte, die geheimen Anhänge und die Artikel 2 des 2+4-Vertrages über Krieg
Über das vertragliche Verhältnis Deutschlands zum Krieg.
Einige Leser haben mir geschrieben, dass an den geheimen Anhängen zum 2+4-Vertrag über die Wiedervereinigung Deutschlands was dran sein muss, denn es fänden sich Bemerkungen von Politikern (explizit genannt Gregor Gysi und Egon Bahr) über solche Anhänge oder die „Kanzlerakte“, die jeder Kanzler bei Amtsantritt zu unterschreiben hätte. Googelt man nach alten Texten, kommt man auf Meldungen wie diese (2014):
Die sagenumwobene Kanzlerakte, mit der sich die Regierungschefs der alten Bundesrepublik gegenüber den alliierten Mächten verpflichten mussten, hat tatsächlich existiert. Dies bestätigte der Vordenker der sozialliberalen Ostpolitik und enger Wertgefährte Willy Brandts, Egon Bahr, in einem Interview mit dem Monatsmagazin COMPACT (Ausgabe 4/2014, EVT 27. März)
„Diese Kanzlerakte hatte Adenauer ebenso unterschrieben wie seine Nachfolger Ludwig Erhard, Kurt-Georg Kiesinger; und Brandt, der zunächst empört war, musste sich belehren lassen, dass er auch nicht um seine Unterschrift herumkommt“, so Bahr, der als Vordenker der sozialliberalen Ostpolitik und enger Wertgefährte Brandts gilt. Bereits kurz nach der Amtsübernahme Brands habe ihm ein hoher Beamter drei Briefe an die Botschafter der USA, Frankreichs und Großbritanniens vorgelegt, in denen die Vorbehalte der Westalliierten in ihren Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz aus dem Jahre 1949 bestätigt wurden. Lediglich über Angela Merkel sei definitiv bekannt, dass sie die Vorlage nicht unterzeichnen musste. In dem Interview machte Bahr zugleich öffentlich, dass die Vorbehaltsrechte beim Beitritt beider deutscher Staaten zu den Vereinten Nationen, 1973, geltend gemacht wurden. „Da kamen die vier Siegermächte und verlangten von der Bundesrepublik wie auch der DDR ein Schreiben, wonach durch diesen Beitritt ihre Vorbehaltsrechte nicht beeinflusst würden“, sagte der SPD-Politiker. Insbesondere die Vereinigten Staaten hätten die damalige Bonner Regierung auch schriftlich auf ihre begrenzte Souveränität hingewiesen. Im Bestätigungsschreiben der US-Regierung „stand die Formulierung, dass die Bundesregierung, also die Regierung eines besiegten Staates, ohnedies an Siegermächten nichts ändern könne“.
Das könnte sehr genau erklären, warum mich der BND damals in Sachen Kryptographie abgesägt hat, wenn es nämlich um das Recht der Amerikaner ging, als Siegermacht hier alles abzuhören.
Das wirft zwar noch die Detailfrage auf, wie das Zusammenpasst, dass die Vorgänge, die hier als Kanzlerakte beschrieben werden, eigentlich in die Zeit vor dem 2+4-Vertrag passen, mein Promotionskrach aber erst 1998 los ging. Interessant ist deshalb die Aussage, dass Merkel die erste im Kanzleramt gewesen sei (genauer gesagt, nur über sie sei bekannt), dass sie diese „Briefe“ nicht habe unterschreiben müssen. Mein Promotionsstreit fiel aber in die Kanzlerzeiten von Kohl und Schröder.
Und aus diesen Zeiten wissen wir (und habe ich hier im Blog recht ausführlich beschrieben), dass der BND mit der CIA und der NSA einfach alles abgehört hat – sogar die, die bei drei auf dem Baum waren.
Der BND-Direktor für Kryptographie und Abhören Otto Leiberich, der mich da persönlich abgesägt hat (und im Promotionsvernichtungsgutachten sogar namentlich erwähnt und angesprochen wird, zweifellos Empfänger des ganzen war, als ob man ihm die Erfüllung des Befehls zu melden hatte), hat ja eng mit Wolfgang Schäuble zusammengearbeitet, der seinerseits sehr verdächtig ist, der Spionagechef des Westens gegen die DDR gewesen zu sein, und nach dem Mauerfall mit der Abwicklung zu tun gehabt zu haben. Schäuble und Leiberich hatten ja dann die DDR-Kryptologen eingefangen und untergebracht, damit die nicht für falsche Staaten arbeiten, weil die ja die ganzen Telefonate abhören konnten. Telefonate und Funkgespräche nämlich durften damals nur mit schwacher, abhörbarer, analoger Verschlüsselung betrieben werden, lediglich Kohl selbst hatte ein digital und sicher verschlüsselndes Telefon für Gespräche mit dem US-Präsidenten. Und die mussten sie ja nicht abhören, da waren sie ja selbst am anderen Ende der Leitung.
Exakt da rein passt das Erlebnis, dass der „Doktorvater“ ausrastete, als er mitbekam, dass ich 1994 ein digital verschlüsselndes und damit nach damaliger Überzeugung abhörsicheres Telefon gebaut hatte, und das aus Standardteilen, nur mit Software, und wir das noch als Übung in die Informatikvorlesung reingenommen hatten. Ich müsse das sofort vernichten und einstellen, und dürfe nur so verschlüsseln, wie er da damals bei den Funkgeräten für die britische Polizei „entwickelt“ habe – nämlich analog. Wir konnten uns damals keinen Reim darauf machen, wieso Beth darauf bestand, eine als unsicher bekannte – und noch dazu mit der Sprachkompression von D-Netz-Telefonen inkompatible – und veraltete Analogverschlüsselung durchzusetzen und den Einsatz unserer eigenen Kryptobibliothek, auf die wir so stolz waren, verbot. Warum entwickeln wir erst mit viel Aufwand und Mühe eine tolle, universell verwendbare Bibliothek mitsamt Chipkarten und Chipkartenleser, wenn wir sie dann nicht verwenden dürfen, obwohl sie dafür wunderbar funktionierte und passte?
Und warum durften wir damals nicht veröffentlichen, durften die Berichte, die wir schrieben, nur auf Papier an vom Chef persönlich (oder eben von Leiberich…) handverlesenes Empfängerpublikum gehen?
Das wird klar, wenn man weiß, dass BND, CIA und NSA damals über die Schweiz und deren Crypto AG und die Omnisec praktisch alles und jedes abgehört haben, und dass dazu gehörte, den Behörden der europäischen Ländern faule, analog verschlüsselnde Telefone und Funkgeräte anzudrehen, die man abhören konnte – jede Sorte von Gerät, an der Beth in England beteiligt war (oder gewesen sein wollte), obwohl fachlich eigentlich nicht in der Lage dazu und ohne entsprechende Vorkenntnisse, und auf die ich mich beim Bau von verschlüsselnden Telefonen zu beschränken hatte. Es war nichts anderes als eine verklausulierte und nicht begründete Dienstanweisung, dass man Sprache nur so verschlüsseln durfte, dass die Amerikaner sie abhören konnten, nur analog. Voice Scrambler hießen die Dinger damals.
Und daraus erwuchs dann der plötzliche Karrieretod, denn wie wir inzwischen wissen, steckte eben jener Leiberich, Direktor der Zentralstelle für das Chiffrierwesen, Tarnname der BND-Abteilung für das Abhören, eben hinter diesen Abhöraktionen und der Crypto AG. Die war nämlich von eben dieser Abteilung gesteuert worden.
Und eines ihrer Probleme war, dass sie zwar alles mit schwacher Verschlüsselung durchtränkt hatten, die DDR das aber spitzgekriegt hatte und einfach auch mithörte. Zum Beispiel den ganzen geheimen NATO-Verkehr, weil die NATO so dumm war, dem NATO-Mitglied Türkei zu misstrauen und denen nur schwache Kryptogeräte zuzubilligen, sie gleichzeitig aber am NATO-Informationsverkehr teilnehmen ließ, also die eigene geheime Kommunikation über das selbst geschwächte Kryptosystem leitete. Die DDR hörte das alles mit. So dumm muss man erst mal sein.
Deshalb hatten es Schäuble und Leiberich dann nach dem Mauerfall auch so eilig, die DDR-Kryptologen einzufangen und in einer extra dafür gegründeten Auffangabteilung bei Rohde und Schwarz unterzubringen. Das ist auch plausibel. Nicht nur, weil mir inzwischen mal jemand schrieb, dass er die da tatsächlich mal angetroffen und mit ihnen gesprochen habe, die seien sehr freundlich und umgänglich gewesen. Sondern auch, weil es irgendwo von Leiberich hieß, dass er von den Leuten sehr beeindruckt gewesen sei, weil sie ihn ohne jede feindliche Attitüde, rein wissenschaftlich-kollegial-sachlich empfangen und stets mit „Genosse“ angesprochen hatten, obwohl vom Westen und Klassenfeind. Das habe ihm sehr gefallen. Als ich das gelesen hatte, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Wir hatten uns nämlich am Institut damals gewundert, warum Leiberich selbst uns kleine Mitarbeiterchen immer so ausgesucht freundlich und korrekt, so wertschätzend und auf Augenhöhe, immer mit „Herr Kollege“ angesprochen hatte. Das hat uns zwar auch sehr geschmeichelt und gefallen, aber irgendwie war es eine Spur zuviel des Guten. Da wusste ich nun, woher er das hatte.
Fragt sich, wie die NATO so blöd sein konnte, der Türkei nur schwache, abhörbare Kryptographie zu erlauben und dann trotzdem ihren ganzen Informationskram durchzupusten. Würde man ja normalerweise als Trick ansehen, um dem Feind Falschinformationen unterzujubeln, aber angeblich waren das die echten Informationen. Nun war ja eine der Gutachterinnen vor Gericht, die gegen mich ausgesagt hatte, es aber nicht nur überhaupt nicht gegründen konnte, die „ihrem eigenen“ Buch (anscheinend von Mitarbeitern geschrieben und von ihr selbst nie verstanden) dabei widersprach und zugeben musste, sich zu Kryptographie nicht äußern zu können, die IT-Sicherheitsprofessorin Claudia Eckert (damals Darmstadt). Ich hatte damals anhand der Akten nachgewiesen, dass ihr Gutachten nicht nur inhaltlich Blödsinn war, sondern sie auch das, was sie begutachten sollte, nie erhalten hatte, und die da blind einfach irgendwas gefaselt hatte, was mit der Problemstellung nichts zu tun hatte. Tatsächlich nämlich zeichnete sich ab, dass sie nur auf Verzögerung spielte und die Sache in die Länge zog – bis Beth endlich tot war. Der nämlich litt schon länger an Krebs (weiß nicht, ob es stimmt, aber mir wurde zugetragen, es habe mit einem schwarzen Fleck unter dem Fingernagel angefangen, den ausgerechnet er als Profihypochonder nicht ernst genommen habe, und er befand sich zur Zeit von Eckerts Gutachten wohl schon im fortgeschrittenen Zustand des Siechtums), und es war längst absehbar, dass der nicht mehr lange leben würde. Die Taktik der Uni und Eckerts war, das einfach so lange hinauszuziehen, bis er endlich tot oder zumindest gesundheitlich in einem Zustand war, in dem man ihn nicht mehr vor Gericht vorladen konnte. Und Beths Tod war dann letztlich auch der Punkt, an dem das Gericht dann die Sache als erledigt und nicht mehr zu reparieren abgeräumt hatte.
Jede Clauda Eckert aber beschrieb sich damals – grotesk in Anbetracht ihrer fachlichen und gutachterlichen Unfähigkeit, aber eben Frauenförderung – als „Mitglied im Advisory Panel für das NATO Security Through Science Program“.
Wenn man aber nun weiß, dass die Geheimdienste und das Militär ihre geheimen Einrichtungen immer so etwas blümchenhaft-poetisch verniedlichend umschreiben („Bundesstelle für Fernmeldestatistik“ statt „Abhöreinrichtung“), könnte man das durchaus als die Stelle interpretieren, mit der die NATO überwachte, was in der Science so passierte, und das dann vielleicht auch aktiv verhinderte. Wie bei mir. Denn es war ja schon auffällig, dass man als Ersatzzweitgutachter Ueli Maurer von der ETH Zürich einspannte, der nicht nur selbst von einer geheimdienstdurchseuchten Uni in den USA kam, sondern auch in die Crypto-AG/Omnisec-Affäre verstrickt zu sein scheint. Und der Bogen von der CIA zur NATO ist ja nun auch nicht so abwegig. Die müssen dahinter gesteckt haben, dass die Türkei damals keine starken Verschlüsselungsgeräte bekam, und damit den Bockmist begangen haben, sich selbst abhörbar zu machen. Weil man eben nicht wollte, dass die an starke Verschlüsselung kommen, die man abhören wollten. Und dann kommt da so ein Doktorand daher, baut ein digital verschlüsselndes Telefon und bringt das als Übungsaufgabe in der Vordiplomsvorlesung Informatik.
Und dann wird man vom eigenen Chef angewiesen, das zu zerstören und nur noch schwache, abhörbare, analoge Verschlüsselung einzusetzen, und dann vom BND-Direktor für das Abhörwesen, von einem Schweizer Professor mit CIA/NSA-Verbindungen und Verwicklung in den ganz großen Abhördskandal und einer fachlich unfähigen NATO-Beraterin abgesägt.
Eigentlich müsste ich mir ja was drauf einbilden, wen die damals alles gegen mich in Stellung gebracht haben. Bleiben wir aber bei der Sache.
Ein Leser nämlich schreibt nun, ich solle doch bei aller verständlichen Suche nach den geheimen Anhängen zum 2+4-Vertrag die offen zugänglichen Teile nicht außer Acht lassen, nämlich den Artikel 2, zu finden in der öffentlich zugänglichen Version des Vertrages. Weil die zwar hübsch ist und die rote Kordel im Scan gut rauskommt, aber kein OCR drübergelaufen ist und man nicht copy-paste machen kann, hier noch eine andere Quelle mit Text.
Artikel 2
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.
Und das könnte nun das Problem sein, mit dem Kanzler Scholz hadert. Dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird.
Das könnte der Grund sein, warum Deutschland den Ukrainern die alten DDR-Waffen liefert. Es könnte nämlich sein, dass diese Waffen nicht Deutschland, sondern den Russen gehören, und deshalb vom Vertrag nicht erfasst werden.
Das hört sich zwar jetzt komisch an, aber dazu muss man wissen, dass die Russen damals zur Zeit der Wiedervereinigung faktisch pleite waren und die sich ihren eigenen Abzug nicht mehr leisten konnten. Irgendwo stand mal, dass Deutschland den russischen Soldaten in der Ex-DDR sogar die Zugfahrkarten spendieren musste, weil die sonst nicht mal mehr zurück nach Russland gekommen wären. Und die in den Kasernen einfach alles liegen und stehen gelassen haben. Es wäre also nicht völlig abwegig anzunehmen, dass Russland solchen Kram wie Panzer, Kanonen, MiGs einfach dagelassen hat, weil sie sie nicht zurückholen konnten oder wollten, sie formal aber immer noch den Russen und nicht Deutschland gehören, und es deshalb nicht gegen den Vertrag verstößt, sie der Ukraine zu geben. Man müsste mal NVA-Experten finden, die dazu was sagen könnten, wem das Kriegszeug der NVA aus russischer Produktion genau gehörte (falls man sich um solche Fragen damals überhaupt kümmerte). Beachtlich ist dabei auch Artikel 4, der besagt, dass der Abzug der Russen bis Ende 1994 erfolgt sein muss. Bekanntlich hatten die Russen damals eigene Probleme, und das kann deshalb gut sein, dass die das einfach nicht hinbekommen und deshalb entschieden haben, das alte Militärgerümpel einfach stehen zu lassen. Wir reden also womöglich von zweierlei Kriegszeugs, nämlich das der Russen und das der NVA. Auch wenn ich annehme, dass das der Russen hier keine nennenswerte Rolle spielt und Deutschland der Ukraine nur NVA-Bestände liefert, wäre es doch plausibel, dass die Russen auf eine Rückgabe von NVA-Beständen verzichteten, die noch den Russen gehörten. Oder den Überblick verloren haben. Das aber nun könnte die juristische Feinheit sein, warum man nicht gegen diesen Vertrag verstößt, wenn man „der Sowjetunion gibt, was der Sowjetunion gehört“.
Beachtlich ist nämlich auch Artikel 3:
Artikel 3
(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
“Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, daß in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärken, leisten werden.”
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.
(3) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis.
Da wird also das ganze Kriegszeugs begrenzt und reduziert, eindeutig auf Betreiben der Russen, die da wohl keine Front haben wollten. Passt irgendwie zur Situation Ukraine.
Was übrigens zum ernsthaften Problem werden kann, weil wir uns nach diesem Vertrag gegen die Russen nicht wehren dürften, jedenfalls nicht durch eine personelle Aufstockung der Bundeswehr und nicht durch Atomwaffen. (Spötter könnten jetzt natürlich sagen, dass die Obergrenze von 345000 Mann ja nicht für Frauen gelte und wir deshalb die Bundeswehr feminisieren.)
Man braucht nun aber nicht viel Phantasie um darauf zu kommen, dass sich die Amerikaner etwas ähnliches in den Vertrag schreiben ließen, wobei die natürlich in ihrer Eigenschaft als Superinsel nicht direkt aus der Nachbarschaft bedroht werden können (außer von den Chinesen in Kanada, und die Russen haben es nach Alaska auch nicht weit, meinen ja, dass das immer noch ihnen gehört, weil sie beim Kauf über den Tisch gezogen wurden). Die Amerikaner aber dürften sich eher sowas reinschreiben lassen, wie Kriegswaffenexportverbote an ihre Gegner, Kryptoverbote und sowas. Und das dürfte dann eher geheim sein.
Dieser 2+4-Vertrag mit seinen offenen und seinen geheimen Bestandteilen dürfte wohl ein wesentlicher Grund für den Eiertanz des Kanzlers Olaf Scholz sein.
Und rückblickend auf mein Promotionsverfahren habe ich daran schwerste Zweifel:
Artikel 7 Absatz 2:
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Souverän gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika sind wir ganz sicher nicht.