Ansichten eines Informatikers

Ich hab den Beruf verfehlt

Hadmut
29.2.2012 14:47

Schlechter Politiker hätt ich werden und vorzeitig zurücktreten sollen…

13 Kommentare (RSS-Feed)

Michl
29.2.2012 16:04
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Am Tag des Rücktritts meldeten die Medien dass er angab, aus politischen Gründen zurückzutreten. War klar dass das so kommen wird. Er hat damit auch lebenslangen Anspruch auf ein Büro, eine Sekretärin, einen Referenten, einen Dienstwagen und einen Chauffeur. Alles zusammen über 400.000 Euro pro Jahr hat ein TV-Magazin ausgerechnet.


Alex
29.2.2012 16:47
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Und besonders wichtig ist, dass Prä-Korruptheit als politischer Grund ausgelegt wird.


Sebastian
29.2.2012 17:14
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Das der Wulff auch noch Ehrensold bekommt ist eine absolute Frechheit. Die Signalwirkung dürfte auch nicht zu unterschätzen sein, erst sich durch diverse Geschenken / Gefälligkeiten schmieren lassen und dann auch noch Ehrensold kassieren.


Stefan W.
1.3.2012 2:54
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Bislang war ich eigentlich kein Freund von Leiharbeit, …


Klonderer
1.3.2012 9:14
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Für was braucht der als “Rentner” Büro,Sekretärin und Dienstwagen?


HF
1.3.2012 9:33
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Ausserdem darf er sich weiterhin als Bundespräsident anreden lassen. Bedeutet das etwa, dass er durch den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen weiterhin geschützt ist? Nötig hätte er es…


Flocke84
1.3.2012 11:12
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Das war ja leider abzusehen. Ich möchte hier die etwas erweiterte fassung meiner Reaktion auf einen SZ-Artikel zum Thema posten.

Als promovierter Jurist kurz vor der 2. Staatsprüfung kann ich mir nur an den Kopf fassen, wenn ich die Debatte um Wulffs “Ehrensold” verfolge. Diese wird leider auch von fähigen Köpfen – wie etwa Herrn Prantl – und vom politischen Gegner(!) von Angela Merkel und der CDU – die uns das Wulffdesaster eingebrockt hat – merkwürdig unsachlich geführt. Selbst Andrea Nahles und Ralf Stegner äußern sich in dem Sinne, dass man “nicht kleinlich” sein solle oder “nicht nachkarten” dürfe. Er solle das Geld ruhig haben. Dann wird sich noch ein wenig über das Wort “Ehrensold” lustig gemacht.

Zur Erinnerung und Klarstellung: Der “Ehrensold” ist kein Almosen, den der Staat Wulff gewährt, weil der halt mal Bundespräsident war. Er ist keine milde Gabe, die der Staat aus Anstandsgefühl und eigenem Gutdünken ausschüttet, weil sich da jemand besonders verdient gemacht hat.

Es handelt sich um Ruhebezüge, die der Staat zahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Und diese sind vorliegend völlig unklar. Ein renommierter Verfassungsrechtler wie von Arnim hält den Rücktritt für persönlich indiziert – was aufgrund der zeitlichen Verknüpfung mit staatsanwaltlichen Vermittlungen sehr nahe liegt – eine andere Koryphäe (Degenhart) hät die Umstände hingegen für politisch. Die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hielt die Gewähr ebenfalls für ausgeschlossen.

Nun will das Bundespräsidialamt – die Behörde, der Wulff bis vor kurzem vorstand – die Bezüge bewilligen. Wulff sei aus politischen Gründen zurückgetreten. Dies bedarf ob der gewichtigen Gründe – Strafverfahren sind etwa höchstpersönliche Angelegenheit des Betroffenen. Im eigentlichen Sinne politisch kann ein Rücktritt des Bundespräsidenten kaum motiviert sein, da er keiner Mehrheiten für seine Tätigkeit bedarf. Der Gesetzgeber des Ruhebezügegesetzes hat sich hierzu nicht näher eingelassen. Gerade wegen der Erfahrungen aus der Weimarer Republik, die das Amt des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik stark beeinflusst haben, liegt es nahe, dass unter “politischen Umständen” lediglich Fälle gemeint waren, in denen ein demokratischer Bundespräsident – wie schließlich Hindenburg – gezwungen sein könnte, mit einem Diktator zusammenzuarbeiten. Die Regelung kann den Zweck verfolgen, den Bundespräsidenten in derartigen Fällen zur mutigen Amtsaufgabe zu ermächtigen, ohne formal seine materielle Versorgung zu riskieren. Aber von einem derartigen Grund ist Wulff weit entfernt.

Aufgrund der Unbestimmtheit der Regelung könnte man sogar darüber nachdenken, ob diese überhaupt verfassungskonform ist. Die Frage bedarf der Klärung. Eine Gesetzesänderung könnte auf Wulff keine Wirkung entfalten.

Unglücklicherweise entzieht die handelnde Behörde die Frage der gerichtlichen Überprüfung, wenn sie Wulff den “Ehrensold” gewährt. ein zusprechender Bescheid, der Dritte nicht in ihren Rechten betrifft, muss nicht ausführlich begründet werden. Rechtsmittel gegen die Bewilligung (Klage, verfassungsbeschwerde…) gibt es für Dritte nicht. Man könnte höchstens über einen Organstreit hinsichtlich der Zuständigkeit nachdenken, aber das scheint fruchtlos. Die Behörde müsste ihm aber eigentlich ausführlich begründet den “Ehrensold” verweigern. Dann müsste Wulff dagegen klagen und eine Klärung wäre möglich. Es würde mich wundern, wenn er obsiegen würde.

Es geht noch weiter: Wenn jetzt mäandert wird, für den Fall einer Verurteilung Wulffs müsste man den Ehrensold wieder kassieren, so bleibt festzustellen: Dies wird schwierig. Der Weg über §§ 48 f. VwVfG ist steinig.


Hadmut
1.3.2012 11:28
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Es geistern ja auch schon Meinungen durch die Presse, wonach das Amt für diese Entscheidung gar nicht zuständig war.

Ich würde aber mal schätzen, daß man diese Fehlentscheidung der Politik noch die nächsten 30 Jahre hinterherträgt. Das werden sie so schnell nicht mehr los.


HF
1.3.2012 13:10
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“Das werden sie so schnell nicht mehr los.”

Und das ist der entscheidende Punkt. Die Kosten, die Herr Wulff bis zum Ende verursachen wird, sind vernachlässigbar klein im Vergleich zu den Summen, die Maschmeyer & Co durch den Umbau des Rentensystems eingenommen haben und noch einnehmen werden. Daran waren ganz andere, immer noch honorige Politiker beteiligt. Von Bestechung oder Vorteilsgewährung zu reden verbietet sich fast, angesichts des grotesken Mißverhältnisses zwischen Gebern und Nehmern.


Jens der Andere
1.3.2012 14:09
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Michael Spreng hat es im Sprengsatz treffend kommentiert. Das Problem ist die großzügige Selbstalimentierung von Politikern im Ruhestand generell. Deshalb soll das Thema schnell aus der Diskussion und den Medien.

Die 200000 im Jahr machen den Kohl nicht fett. Aber daß Abgeordnete über die Rente mit 67 beschließen, die nach Mandatsende nie mehr über den Aufbau ihrer Alterssicherung nachdenken müssen, stößt sauer auf.

Nun, mögen die Verantwortlichen in interessanten Hosen leben… (Danke, Terry Pratchett!)


Michl
1.3.2012 16:41
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@Klonderer Ex-Kanzler bekommen das auch. Ich habe den Verdacht dass das die Selbstbedienungsmentatlität ist. Man nimmt halt was man kriegen kann. Und sie wollen vermeiden dass es einem hohen Staatsfunktionär schlecht geht und er am Ende arbeiten muss, das würde ja dem Ansehen (welchem eigentlich) des Staates schaden.

@Flocke Was die schwierige Entziehung betrifft ist es natürlich hilfreich dass die von ihm eingestellten Mitarbeiter ihm das Geld vor einer Klärung seiner mutmaßlichen Bestechlichkeit zugesprochen haben. Ungewöhnlich ist aber nicht, dass Ruhebezüge gestrichen werden, wenn eine Verfehlung nachgewiesen wird. Politiker sind davor natürlich geschützt. Wenn einenhalb Jahre Arbeit 400.000 Euro pro Jahr in Geld- und Sachbezügen an Ruhegehalt ausmachen gehe ich auch mal für ein paar Monate in die Politik, schüttle Hände und gehe wieder. Gabs da nicht mal was mit Angemessenheit, bei fehlender ist es unsittlich? Aber naja, es ist ja schon sittlich sprich üblich, dass Politiker sich derart schamlos bedienen.

Zur Sachlichkeit würde ich sagen man muss erstmal rausfinden ob er was genommen hat, ob er was gegeben hat und ob eine Gegenleistung stattfand. Wenn ja hat er sich was vorzuwerfen, zurückzutreten und kein Ruhegehalt zu bekommen, wenn nein hätte er weiter Hände schütteln und irgendwann ein Ruhegegahtl beziehen können.

Dass Dritte nicht beeinträchtigt sind würde ich nicht sagen. Dem Steuerzahler entsteht ein Vermögensschaden. Durch das ganze Bundespräsidialamt sogar ein paar hundert Mio. im Jahr für nix.

Ich finde ja, dass man die Gelegenheit nutzen sollte den Grüßaugust komplett abzuschaffen. Zusammen mit allen Ämtern die im Haushalt unter Sonstige laufen.


Flocke84
1.3.2012 17:40
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@ Michl, natürlich entsteht da ggf ein Steuerschaden, aber der ist für den einzelnen Steuerplichtigen nunmal nicht gegen die Verwaltung einklagbar. Das Parlament – das eventuell etwas tunn könnte – wird wohl stillhalten. Der Kommentar hier bei der FAz trifft meine Meinung ganz gut: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ehrensold-fuer-christian-wulff-das-ist-politisch-11667154.html Das kann so nicht richtig sein. Da wird der Begriff der “politischen Gründe” schlicht überstrapaziert vom Bundespräsidialamt.

Was anderes: Dass er nicht von sich aus verzichtet, kann ich übrigens sehr gut nachvollziehen. Das würde ich auch nicht tun. Wenn die zuständige Behörde ihm das Geld zuspricht, nimmt er es natürlich auch. Zu 200.000 im Jahr for free würde sich doch niemand wehren, wenn er ehrlich zu sich selbst ist.


yasar
2.3.2012 22:07
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Monitor erklärt, warum der Ehrensold so hoch ist: Adenauer ist schuld!

http://medien.wdr.de/m/1330685460/monitor/wdr_fernsehen_monitor_20120301.mp4