Ansichten eines Informatikers

20 Verzögerungsrügen

Hadmut
20.5.2012 16:47

Wußtet Ihr schon, daß beim Bundesverfassungsgericht derzeit 20 Verzögerungsrügen wegen zu langer Verfahrensdauer anhängig sind?

Bemerkenswert, wenn man bedenkt, wieviele Nebentätigkeiten die Verfassungsrichter ausüben und wie wenig bei deren Wahl eine Rolle spielt, ob sie entsprechende Berufserfahrung haben und das Amt überhaupt ausüben können.

8 Kommentare (RSS-Feed)

Der_Schwede
21.5.2012 11:49
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2 Senate und jeder in Deutschland kann sie gratis Anrufen wenn er sich irgendwie ungerecht behandelt fühlt?

Es wundert mich, dass das BVerfG überhaupt zu etwas kommt.

Ich würde die 20 Rügen in Relation zu der Gesamtzahl der anhängigen verfahren setzen.


Uwe
21.5.2012 15:47
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Woher weißt du, dass das Gericht zwanzig Rügen anhängig hat?


Hadmut
21.5.2012 15:54
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Ich hab sie gefragt und sie haben es mir gesagt.


euchrid eucrow
21.5.2012 19:29
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dann schau mal, wie viele informationsfreiheitsanfragen noch offen sind.

https://fragdenstaat.de/anfragen/verspaetet/

😉


anonym
21.5.2012 22:49
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Weißt Du auch, wie lange die schon anhängig sind? Gibt ja auch Fristen dafür, IIRC.


anonym
21.5.2012 22:53
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“Ich würde die 20 Rügen in Relation zu der Gesamtzahl der anhängigen verfahren setzen.”

Bzw. zur letzten Spalte von http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2011/B-III-4.html und http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2011/C-III-4.html


@Der_Schwede: Nun ja, wenn ich mir das Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts so durchlese, dann scheint es mir so zu sein, als könne eben nicht “jeder in Deutschland” mal eben so “gratis” dort “Anrufen wenn er sich irgendwie ungerecht behandelt fühlt”.

Auch vermute ich an dieser Stelle mal, daß über Zulassung und Ablehnung nicht notwendigerweise ein Senat entscheidet, die dürften wohl auch sowas wie ein qualifizierte “Servicedesk” verfügen — man korrigiere mich bitte, wenn ich unsere verfassungsmäßigen Institutionen überschätze. 🙂

Ich neige dazu, mich Hadmuts Verwunderung darüber anzuschließen, daß dies Beamtengschwerl dazu neigt, über “unbotmäßige Belastungen” zu heulen und dabei mehr oder weniger “elegant” ingnoriert, daß deren Arbeitswoche auf gar keinen Fall zum überwiegend großen Teil aus eben jenen Tätigkeiten besteht, für die sie eingestellt wurden.


Jens
22.5.2012 10:48
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Ja, der Präsidialrat gibt durchaus mal Hinweise, dass man die VB zurücknehmen möge, weil die Verfassungsrechtslage grob so und so sei. Ggf. verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Missbrauchsgebühr.