Ansichten eines Informatikers

Mehr Heuchelei und Schwindel um die Wahl von Verfassungsrichtern

Hadmut
25.7.2012 10:23

Bisher hatte ich mich nur mit der Wahl Susanne Baers befasst, aber auch die von Peter Müller wirft Fragen auf.

Verfassungsrichter werden ja zur Hälfte von einem Wahlausschuss des Bundestags im Hinterzimmer (was Bundestagspräsident Lammert ja gerade kritisiert) und zur Hälfte vom Bundesrat, also der Vertretung der Bundesländer, gewählt. Über die Wahl Müllers schrieb etwa die ZEIT:

Der Bundesrat wählte den 56-jährigen Juristen einstimmig zum neuen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. […]

Müller wurde seit Ende 2010 als Kandidat für Karlsruhe gehandelt. Für die Wahl des CDU-Politikers, der im August sein Amt in Saarbrücken abgegeben hatte, war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Am Vortag hatten sich die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten darauf verständigt, dem Vorschlag der Union zuzustimmen.

Zuvor waren aus den SPD-regierten Ländern Vorbehalte gegen Müller zu hören gewesen. Er bringe für die Arbeit am höchsten deutschen Gericht zu wenig juristische Erfahrung mit, lautete ein Argument. Vor seiner Karriere in der Politik arbeitete Müller lediglich vier Jahre lang als Richter an einem Amtsgericht und am Landgericht Saarbrücken. Auch nennenswerte fachliche Abhandlungen, für den Posten in Karlsruhe eigentlich eine unverzichtbare Empfehlung, sind von Müller nicht bekannt.

Ein weiteres Hindernis sah die SPD in dem exponierten Partei-Engagement des Ex-Regierungschefs bis in die jüngste Zeit hinein. Sie berief sich dabei auf einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 1993. Damals verhinderte die Unionsspitze die Wahl der späteren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Vizepräsidentin in Karlsruhe mit genau diesem Argument.

Das ist bemerkenswert und stinkt nach Handel und Theater. Erst ziert sich die SPD und mäkelt herum, dass lediglich vier Jahre als Berufsrichter keine ausreichende Erfahrung seien und dann „verständigen” sich die SPD-Ministerpräsidenten darauf. Übrigens wurde er „ohne Aussprache” gewählt, obwohl er sogar in der CDU selbst umstritten war, wie der SPIEGEL schreibt. Seltsam auch, dass die SPD vorher getöbert hatte, dass es ein Skandal sei, dass Müller zum Richter gewählt wurde, weil er nicht nur direkt aus der aktiven Politik das Lager wechselte, sondern auch eine fragwürdige Rolle bei der Ablösung des ZDF-Chefredakteurs Brender gespielt habe. Ein Politiker, der Medien manipuliert, als Verfassungsrichter? Er war natürlich prompt befangen und von einem Fall in seiner Zuständigkeit ausgeschlossen.

Während sich die meisten Zeitungen darauf beschränken, alle denselben Schmus (vermutlich dpa oder sowas) platt wiederzugeben und ein bisschen daran herumzuformulieren, habe ich bei der Frankfurter Rundschau einen besseren, kritischen Artikel gefunden. Darin heißt es:

Die unglücklichste Richterwahl seit langem

Das kann nicht ohne Folgen bleiben für die Anforderungen an die Qualifikation der Bundesverfassungsrichter. Mehr als jeder andere Richter müssen sie unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, befangen zu sein. Das Ansehen der Gerichts, seine Autorität würde verspielt, entstünde der Verdacht, die Fälle würden weniger von Richtern entschieden, vielmehr von Politikern, die nicht allein dem Grundgesetz verpflichtet sind, sondern im Zweifel dem Parteibuch.

Seit jeher war auch aus diesem Grund das Richterwahlverfahren umstritten, in dem faktisch die Richtermacher der Parteien über die Berufung nach Karlsruhe entscheiden. Kritiker vergleichen das wenig transparente Verfahren verächtlich mit dem „Konklave“ – von der Papstwahl erfährt die katholische Christenheit, wenn weißer Rauch aufsteigt. […]

Die Wahl Peter Müllers ist die unglücklichste Richterwahl seit langem. Sie war Teil eines „Fünferpakets“. Die vier neuen Kollegen Müllers, der dem scheidenden Richter Udo di Fabio folgen wird, wurden bereits in den vergangenen Monaten gewählt, allesamt ausgezeichnete Juristen mit – trotz zum Teil sehr jungen Alters – breiter Lebenserfahrung: Peter Michael Huber, Monika Hermanns, Susanne Baer und Gabriele Britz. Mit ihrer Entscheidung für den Münchner Staatsrechtler Huber hat die Union gezeigt, dass ihr sehr wohl klar ist, welchen Ansprüchen Bundesverfassungsrichter genügen müssen. Huber ist ein anerkannter Wissenschaftler und gilt, trotz seiner Mitgliedschaft in der CDU und der CSU, als unabhängiger Kopf. Daran hat auch nichts geändert, dass Huber Ende 2009 Innenminister in Thüringen wurde. Niemand würde die geistige Unabhängigkeit Hubers bestreiten.

Peter Müller ist ein leidenschaftlicher Parteipolitiker. Das qualifizierte ihn dazu, Ministerpräsident des Saarlands zu werden. Aber am Bundesverfassungsgericht wird anderes, ja das Gegenteil verlangt – leidenschaftliche Parteilosigkeit. Die lässt sich natürlich lernen. Aber nicht jeder bringt für diese Lektionen die idealen Voraussetzungen mit.

Und dieses „Fünferpaket” wirft Fragen auf:

  • Peter Müller: CDU
  • Peter Michael Huber: CSU/CDU
  • Monika Hermanns: SPD
  • Susanne Baer: Grüne
  • Gabriele Britz: SPD

Ein wunderbarer Parteienproporz. Und was schreibt die TAZ über die Wahl von Gabriele Britz? Das da:

Die parteilose Juristin wurde von der SPD vorgeschlagen. Im Gegenzug sagte die Partei zu, bei der voraussichtlich nächsten Richterwahl Ende 2011 den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) zum Verfassungsrichter zu wählen. […] Dieses Paket hatten die Unterhändler Jens Böhrnsen, SPD-Bürgermeister von Bremen, und Stefan Mappus, CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ausgehandelt.

Ein fürchterliches Geschacher. Guckst Du bei meinen Kandidaten nicht auf die Qualifikation, guck ich bei Deinen auch nicht. Mappus ist übrigens der, der gerade wegen krummen Geschäften gute Chancen hat, in den Knast zu kommen. Da wird dann auch klar, wie jemand wie Susanne Baer Verfassungsrichterin werden konnte.

Was aber sollte denn dann die vorgespielte Kritik der SPD am Kandidaten Müller, wenn sie ihre Zustimmung doch schon vorab zugesagt und eingehandelt hatte? Geht’s da nur noch darum, die Wähler zu täuschen und hinter’s Licht zu führen? Nur noch Theater?

Und kurz davor war eben auch die von den Grünen vorgeschlagene Susanne Baer gewählt worden. Laut Presse hatte allein die FDP Bedenken, was nicht weiter verwundert, weil die FDP im dem Turnus keinen Richter stellte und deshalb keinen Handel eingehen musste. Sie werden wohl irgendein anderes Gutzel dafür bekommen haben. Ich habe übrigens bei der FDP mal angefragt, ob es nähere Informationen dazu gibt, bisher aber noch keine Antwort bekommen.

Und dieses Geschacher erklärt dann auch, warum die SPD bei Müller rummaulte, dass er „nur” vier Jahre Erfahrung als Richter hatte, was nicht genüge, aber kommentarlos zustimmte, als Susanne Baer gewählt wurde, obwohl sie gar keine richterliche Erfahrung und selbst nach 8 Jahren als Professorin und über 3 Millionen Euro an Drittmitteln für ihr „GenderKompetenzZentrum” keine Publikationen hatte, die wissenschaftlichen Anforderungen standhalten würden.

Und es erklärt ebenfalls, warum die SPD bei Müller mäkelte, dass er direkt von der Politik in das Richteramt stieg, aber nichts sagte, als Baer das Gleiche machte, denn auch sie war politisch tätig, seit Jahren in das Familienministerium eingebunden.

Da wird zum Zwecke des Kuhhandelns ständig mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Und besondere Schwere bekommt dadurch auch der Ausspruch des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier zum Vorschlag Norbert Lammers:

“Es wäre nicht gut, wenn in aller Öffentlichkeit über die Qualifikation einzelner Bewerber für höchste Richterämter diskutiert würde.”

Für wen wäre das nicht gut? Für die Richter, die Parteien oder das Volk?

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass man das öffentlich diskutieren muss.

Ein Hauptproblem ist nämlich, dass es bei diesem ganzen Geschacher keine Opposition mehr gibt. CDU, CSU, SPD und Grüne stecken alle drin. Und die FDP bekommt’s Maul nicht richtig auf.

Letztlich werden alle wichtigen Fragen der Politik inzwischen vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie sind so eine Art Königs-Gremium, bilden eine Art Monarchie, weil es keinen demokratischen Einfluss mehr gibt. Das ist nur noch eine Korruptionssuppe.

3 Kommentare (RSS-Feed)

Siap1984
25.7.2012 11:50
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Ich stimme den Aussagen von Norbert Lammert zu, dass das Wahlverfahren zu wenig transparent ist. Der “Kuhhandel” zwischen den Parteien hat zwar jahrzehntelang ganz gut funktioniert, aber er erodiert immer mehr, auch deshalb, weil das Gewicht der Volksparteien schrumpft und der “Handel” daher mehrpolig wird (eine grüne Verfassungsrichterin hätte es noch vor 10 Jahren nicht gegeben. Irgendwann werden vielleicht – oh weh – gar die Piraten eine(n) Verfassungsrichter stellen). Aber was die möglichen Reformen angeht, bin ich unschlüssig.

So würde ich zB eine Direktwahl (aus dem Bauch heraus) nicht für gut halten: Denn die juristische Qualifikation für eine derartige Stelle einzuschätzen, traue ich tatsächlich der breiten Masse nicht zu (mir ist bewusst, dass diese Aussage problematisch ist). Aus diesen Gründen glaube ich auch nicht, dass eine grundsätzliche öffentliche Diskussion der Kandidaten mehr nützt als schadet. Sicherlich könnte man zB eine generelle öffentliche Anhörung der Kandidaten vor einem Bundestagsausschuss vorsehen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich hilfreich wäre.

Ich könnte mir hingegen gut vorstellen, dass man eine Inkompatibilität von Parteimitgliedschaft bzw besser: von früherem Amt/Mandat und Verfassungsrichteramt vorsieht. Soll heißen: Innerhalb von fünf Jahren nachdem eine Person für eine Partei ein Mandat in einem Parlament oder ein Amt eines Ministers oder eines Regierungschefs bekleidet hat, kann diese nicht Verfassungsrichter werden. Damit wäre der wirklich höchstverdächtige Fall Müller nicht möglich gewesen.

Ob Frau Baer wirklich so ungeeignet für ihren Job ist, wie hier gerne gesagt wird, kann ich nicht beurteilen und will es daher nicht vertiefen.

Das BVerfG hat in der verfassungsrechtlichen Ordnung unseres Staates eine herausgehobene und außergewöhnliche Rolle. Bisher ist es dieser zumeist auch in kontroversen Fragen durchaus überzeugend nachgekommen (Lesenswert hierzu übrigens Wesel, Der Gang nach Karlsruhe). Gerade heute hat es der CDU/FDP-Koalition deren egoistisches neues Wahlgesetz um die Ohren gehauen. Das heißt aber natürlich nicht, dass es in seiner heutigen Form perfekt ist.


Alex
25.7.2012 15:09
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Du zeigst hier dieInkompetenz derFDP auf – aber es gibt noch eine andere nicht völlig bedeutungslose Partei in Dtl. Wieso kommt von den sich selbst so nennenden “Linken” nix?


Hadmut
25.7.2012 15:11
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Über die habe ich da nichts gefunden, nichts gelesen, nichts gesehen. Sie sind nicht im Wahlausschuss, und ob sie bei irgendeiner Wahl im Bundesrat beteiligt waren, weiss ich nicht. Ich wüsste derzeit nicht, was ich über die schreiben könnte/sollte/würde. Ich kann die in dieser Hinsicht derzeit nicht einschätzen.