Ansichten eines Informatikers

Erbschaftssteuer

Hadmut
24.11.2022 17:25

Der deutsche Fiskus greift alles.

Leserzuschrift

Hallo Herr Danisch,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Zweitwohnsitz auf Zypern!

Die Idee, den Kindern oder anderen Verwandten eine Immobilie auf Zypern erbschaftsteuerfrei zu hinterlassen, ist zwar charmant, aber leider nur sehr eingeschränkt möglich:

1. Wenn die Erben “Inländer” i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind, sind Sie in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig mit dem gesamten Vermögensanfall, einschließlich der Immobilie auf Zypern. Zypriotische Erbschaftsteur – falls sie anfallen sollte – würde unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG ggf. auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet. Im Ergebnis ist der Erbe damit mindestens mit dem deutschen Erbschaftsteuerniveau belastet.

2. Auch wenn die Erben keine “Inländer” im Sinne von § 2 Nr. 1 ErbStG sind, würde deutsche Erbschaftsteuer anfallen, wenn Sie als Erblasser Inländer sind. Dies sind Sie jedenfalls solange, wie Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a) ErbStG], und einen solchen begründet gemäß § 8 AO auch ihre in Berlin “vorgehaltene” Wohnung, unabhängig der tatsächlichen Nutzung. Selbst wenn Sie die Wohnung aufgeben würden, blieben Sie für weitere fünf Jahre “Inländer” [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b) ErbStG]. Wenn die Erben auch mit ausländischer Erbschaftsteuer belastet sind (z.B. in ihrem Wohnsitzstaat) käme u.U. wiederum eine Anrechnung nach § 21 ErbStG in Betracht, ggf. kommen auch Doppelsteuerungabkommen zur Anwendung (DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer hat die BRD allerdings lediglich mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, der Schweiz und den USA geschlossen).

3. Die Immobilie auf Zypern bleibt in Deutschland also nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn weder Sie noch der Erbe “Inländer” ist.

Viele Grüße

Es gibt in Deutschland kein Entrinnen. Nichts funktioniert mehr, aber Geld nehmen sie alles.

Was bin ich froh, dass ich dann auch tot bin, wenn ich mal sterbe.

Wobei ich anmerken muss, dass ich neulich im Radio Werbung gehört habe, dass es in Zypern Sterbeberater gibt, die ihre Dienste anbieten, weil der Vorgang des Begrabenwerdens hier eine ziemlich komplexe Sache sei. Stell Dir vor, Du stirbst, hast dabei aber was nicht richtig gemacht, und die Behörden lehnen Deinen Tod aus irgendeinem Formmangel ab. Und dann?