Digitalisierung der Ämter
Eine Leserin schreibt mir.
Sehr geehrter Herr Danisch,
zum Stand der sogenannten Digitalisierung in Deutschland.
Ich benötigte schnellstmöglich eine Urkunde von einem der deutschen Standesämter, einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtsregister, also eine reine Routinesache, die in wenigen Tagen erledigt sein sollte. Über die homepage des Amtes war es nicht möglich, diese Urkunde zu beantragen, also wandte ich mich per e-mail an das Standesamt.
Hier nun ein Auszug aus der Antwort des Standesamtes:
“Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes und des daraus resultierenden Inkrafttretens des 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes sind wir als Standesamt seit dem 01.11.2022 dazu verpflichtet, jeden Eintrag unserer Personenstandsbücher anlassbezogen in elektronische Registereinträge umzuwandeln. Dadurch ergeben sich verlängerte Wartezeiten von bis zu 10 Wochen. Fragen zum Bearbeitungsstand werden dies nicht beschleunigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!”
Unfaßbar.
Andere Länder schaffen das.